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Gemeinde Unterschneidheim (Druckversion)

Sitzungsberichte Gemeinderat

Sitzungsberichte aus dem Gemeinderat

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 10.07.2023

1. Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse
 
Der Gemeinderat hat in seiner letzten nichtöffentlichen Sitzung einstimmig beschlossen, für das Areal rund um die Kreissparkasse den Bebauungsplan „Nordhäuser Straße III“ entwickeln zu wollen. Die entsprechenden Ingenieursleistungen wurden an die stadtlandingenieure, Ellwangen, vergeben.

 
2. Bekanntgabe einer Eilentscheidung
 
BM Joas gab bekannt, dass er für die Tiefbauarbeiten zum Austausch des schadhaften Kanalanschlusses der Franz-Bühler-Grundschule im Rahmen eines Nachtrages die Firma Rossaro zum Preis vom 43.247,44 EUR beauftragt hat. Die Angelegenheit war eilbedürftig aufgrund des konkreten Schadensbildes und zur Vermeidung von Verzögerungen im weiteren Bauablauf der Außenanlage des neuen Rathauses.

 
3. 450 Megahertz-Funkmast in Zöbingen;
hier: Projektvorstellung

 
BM Joas begrüßte zu Beginn des TOP die Ortschaftsräte aus Zöbingen sowie Herrn Rudolf Gottlob von der Netze BW GmbH; er erteilte ihm nach einer kurzen Einführung das Wort zur Vorstellung des Projektes.
Die Energie- und Wasserwirtschaft, aber auch andere KRITIS-Betreiber sowie Behörden mit Sicherheitsaufgaben sollen durch einen Beschluss der Bundesregierung ein besonders sicheres Funknetz bei der Frequenz 450 Megahertz (MHz) erhalten. Dieses Funknetz soll eine zentrale Rolle u.a. beim Meistern der Herausforderungen der Energiewende und des Klimawandels spielen.
Die Netze BW-Beteiligung 450connect hat die Frequenzzuteilung der Bundesnetzagentur erhalten und damit den Auftrag für den Ausbau eines bundesweiten 450 MHz-Netzes.
Im Rahmen dieses Ausbaus wurde die Verwaltung durch die Netze BW GmbH informiert, dass auf der Gemarkung Zöbingen die Errichtung und der Betrieb eines 450 MHz-Funkmastes beabsichtigt ist. Es wurden im Folgenden Gespräche geführt, um einen möglichen Standort für diesen Funkmast zu finden. BM Joas informierte, dass die Verwaltung daran interessiert ist, durch das Angebot kommunaler Flächen aktiv Einfluss auf den konkreten Standort nehmen zu können. Dieses positiv-begleitende Vorgehen hat sich in der Vergangenheit bei der Planung und Errichtung mehrerer Mobilfunkmasten bewährt.
Die Planungen haben sich schließlich auf einen Standort an der L1060 an der Gemeindegrenze zu Ellwangen im Bereich des dortigen Waldstückes fokussiert, Flurstück 3536 der Gemarkung Zöbingen. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde.
Bestehende Probleme bei der Mobilfunkabdeckung in diesem Bereich könnten durch die Masterrichtung ebenfalls behoben werden, da statische Reserven für die Mobilfunkabdeckung eingeplant werden. Abstimmungsgespräche mit der Netze BW GmbH und dem Planungsbüro des Radweges haben ergeben, dass der mögliche Standort für den Funkmast und der aktuell in Planung befindliche Radweg zwischen Zöbingen und Röhlingen sich jeweils nicht beeinträchtigen.
Für weitere Informationen wird auf die im Ratsinformationssystem dem Protokoll beigefügte Präsentation verwiesen.
BM Joas ergänzte, dass der Ortschaftsrat Zöbingen ebenfalls beteiligt werden müsse, weshalb dessen Mitglieder bei der heutigen Sitzung anwesend sind.
Es folgten einige Rückfragen aus dem Gremium an Herrn Gottlob, bevor der Gemeinderat das Projekt ausführlich beraten hat. Im Rahmen dieser Beratung wurde insbesondere deutlich, dass der Gemeinderat die Prüfung eines alternativen Standortes auf einem gemeindeeigenen Nachbargrundstück wünscht. Grundsätzlich stand der Gemeinderat dem Projekt jedoch offen gegenüber und begrüßte es teilweise ausdrücklich. Es sei sinnvoll, eine krisensichere Kommunikationsstruktur aufzubauen.
Am Ende stimmte der Gemeinderat vorbehaltlich der Prüfung des Alternativstandortes auf dem Flurstück 3537, Gemarkung Zöbingen, und der Zustimmung des Ortschaftsrates Zöbingen der Errichtung eines 450 MHz-Funkmastes auf dem gemeindeeigenen Flurstück 3536, Gemarkung Zöbingen, zu. Der Ortschaftsrat Zöbingen wird sich in einer separaten Sitzung nochmals mit der Angelegenheit befassen und ggf. Beschluss fassen.
Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat ferner beauftragt und ermächtigt, sämtliche Erklärungen abzugeben, die für die Errichtung und den Betrieb des Funkmastes erforderlich sind, insbesondere für die baurechtliche Genehmigung oder für die Verpachtung oder den Verkauf des Grundstücks oder eines Grundstücksteils.
BM Joas dankte Herrn Gottlob für sein Kommen und verabschiedete ihn.

 
4. Verschiedene Bausachen

  4.1. Bauvorhaben Neubau Zweifamilienhaus mit Doppelgarage auf Flst. Nr. 4740, Unterschneidheim

  4.2. Bauvorhaben Dacherneuerung eines landwirtschaftlichen Gebäudes auf Flst. Nr. 104/1, Unterwilflingen

  4.3. Bauvorhaben Vergrößerung Lagerhalle auf Flst. Nr. 4527, Unterschneidheim

  Der Gemeinderat hat allen Bauvorhaben jeweils einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 
5. Kündigung und Neuabschluss eines Vertrags für die sicherheits- und arbeitsschutztechnische Betreuung
 
BM Joas informierte zunächst über die aktuelle Situation.
Mit der Firma BAD GmbH (Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik) wurde im Jahr 2020 ein Neuvertrag über die sicherheitstechnische Betreuung aller Beschäftigten (rund 100 Personen) der Gemeinde Unterschneidheim abgeschlossen.
Im jährlichen Leistungspaket sei laut BM Joas u.a. folgendes enthalten:
 
  • Abhalten der ASA-Sitzung mit den Sicherheitsbeauftragten und Betriebsarzt;
    Erstellung Protokoll
  • Sicherheitsunterweisung aller Beschäftigten
  • in 2023 Begehung der FFW Zipplingen mit Erstellung Gefährdungsbeurteilung
  • in 2023 Begehung der Kinderkrippe Unterwilflingen mit Erstellung Gefährdungsbeurteilung
 
Die Firma BAD GmbH hat mit Schreiben vom 17.04.2023 angekündigt die Preise ab 01.01.2024 auf 80,00 € (netto) pro Stunde anzuheben. Des Weiteren wurde eine nicht gedeckelte Kostenübernahmeerklärung für 2023 vorgelegt.
Dies hat die Verwaltung veranlasst ein Gegenangebot bei der Firma Safety First GmbH, Neresheim einzuholen. Ferner wurde der Vertrag mit der Firma BAD GmbH vorsorglich auf Jahresende gekündigt.
Angeboten wurden 64 Std. Jahresleistung der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Grundbetreuung) zum Preis von 77,50 € pro Stunde; ab 01.01.2025 Anhebung um 2,5%. Die betriebs- oder anlassbezogene Betreuung wird nur nach Aufwand abgerechnet.
BM Joas berichtete abschließend, dass die Firma Safety First u.a. bereits die Stadt Neresheim betreut. Diese ist mit dem Preis-Leistungsverhältnis sehr zufrieden.
Im Rahmen der Aussprache wurden die guten Referenzen der Fima Safety First aus dem Gemeinderat bestätigt. Nach wenigen Rückfragen wurde daher folgender einstimmige Beschluss gefasst:
Mit der Firma Safety First GmbH wird ab 01.01.2024 ein Vertrag über die sicherheits- und arbeitsschutztechnische Grundbetreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit abgeschlossen.

 
6. Abschluss eines Dienstleistungsvertrags für einen Brandschutzbeauftragten
 
BM Joas berichtete, dass die Gemeinde bis dato keinen Brandschutzbeauftragten und insbesondere mit keinem Unternehmen einen Dienstleistungsvertrag über einen Brandschutzbeauftragten geschlossen hat.
Auf Grundlage des TOP 5 wurde daher bei der Firma Safety First GmbH ein entsprechendes Angebot eingeholt. Die Grundarbeitszeit beiträgt 16 Std. à 77,50 € pro Stunde (netto). Ab 01.01.2025 ist eine Erhöhung des Stundensatzes um 2,5% vorgesehen.
BM Joas wies darauf hin, dass aufgrund der Sicherheitsbegehungen entsprechender Handlungsbedarf besteht. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass sich für den Brandschutzbeauftragten ein externer Dienstleister am besten eignet.
Dieser Auffassung schloss sich der Gemeinderat einstimmig an; er beschloss, dass die Firma Safety First GmbH ab 01.01.2024 zum Brandschutzbeauftragten bestellt wird. Die Verwaltung wurde ferner beauftragt, den entsprechenden Dienstleistungsvertrag abzuschließen.

 
7. Jagdgenossenschaft Geislingen;
hier: Erneute Übertragung der Verwaltung auf den Ortschaftsrat Geislingen

 
Hinsichtlich des Sachverhaltes verwies BM Joas vollumfänglich auf die Sitzungsvorlage, die im Ratsinformationssystem eingesehen werden kann. Er wies darauf hin, dass es sich lediglich um die turnusmäßige Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den zuständigen Ortschaftsrat handle, wie sie in den letzten Monaten in anderen Ortschaften bereits mehrfach erfolgte.
Der Gemeinderat beschloss daher einstimmig ohne Aussprache, der Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft Geislingen auf den Ortschaftsrat Geislingen zuzustimmen.

 
8. Annahme von Spenden;
hier: Genehmigung durch den Gemeinderat

 
Der Gemeinderat stimmte der Annahme bzw. Vermittlung der Spende einstimmig zu.

 
9. Anfragen/Bekanntgaben
 
Es lagen weder Anfragen, noch Bekanntgaben vor.
 
       

Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am 24.07.2023 statt.

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