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Gemeinde Unterschneidheim (Druckversion)

Sitzungsberichte Gemeinderat

Sitzungsberichte aus dem Gemeinderat

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 24.07.2023

Eine nichtöffentliche Sitzung ging voraus.
 

3 Abwasserkonzeption Unterschneidheim, Ausbau Kläranlage Zöbingen;
hier: Variantenvorstellung

 
BM Joas führte kurz in die Thematik ein. Die Gemeinde Unterschneidheim befinde sich bereits seit mehreren Jahren in der Umsetzung der neuen Abwasserkonzeption. Die Maßnahmen Anschluss der Abwasserteichanlage Geislingen an Unterwilflingen wurde bereits erfolgreich abgeschlossen. Aktuell laufen die Bauarbeiten für den Bau des RÜB Wössingen sowie der Bau der Phosphatfällungen in Unterschneidheim und Zipplingen. Diese Arbeiten werden im Laufe des Jahres 2023 vollends umgesetzt, sodass das Abwasser von Wössingen in die Kläranlage Zipplingen eingeleitet werden kann.
BM Joas erteilte sodann Herrn Bäuerle vom Büro B&B Beratende Ingenieure aus Ellwangen das Wort für den weiteren Sachvortrag. Nächste Maßnahme bei der Umsetzung der Abwasserkonzeption sei der Ausbau der Kläranlage Zöbingen. Die Anlage, welche 1980 gebaut wurde, sei auch aufgrund ihres Alters sanierungsbedürftig. Zudem wäre in einem nächsten Schritt vorgesehen, das Abwasser von Walxheim über eine Druckleitung hier anzuschließen.
Das Büro hatte zwei Varianten erarbeitet, welche in der Sitzung vorgestellt wurden. Wesentlichster Unterschied stellt der neu zu errichtende Anlagenteil dar. Bei Variante 1 wird ein neues Schlammsilo gebaut, in Variante 2 ein neues Nachklärbecken. Die teurere Variante 2 stellt sich hierbei als leistungsstärker und zukunftsfähiger dar. Zu den Einzelheiten wird auf die Präsentation im Ratsinformationssystem verwiesen.
Der zeitliche Ablauf sieht vor bis zum 1.Oktober 2023 beim RP Stuttgart den Zuschussantrag zu stellen. Dieser wird im Frühjahr 2024 beschieden. Die Umsetzung der Maßnahme soll von Oktober 2024 bis Ende 2026 sein.
Nach einer kurzen, aber kontroversen Diskussion hat der Gemeinderat am Ende bei einer Gegenstimme das Büro B&P Beratende Ingenieure aus Ellwangen mit der Ausarbeitung und der Erstellung des Zuschussantrages für den Ausbau der Kläranlage Zöbingen auf Grundlage der Variante 2 beauftragt.
 

4 Kalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2024
 
BM Joas begrüßte Herrn Häuser von der Schmidt und Häuser GmbH, der für die Gemeinde wieder die Gebührenkalkulation vorgenommen hat. Er erteilte ihm dann das Wort für den Sachvortrag. Herr Häuser erläuterte eingehend die Ausgangslage und die vorliegende Kalkulation.
Die Abwassergebühren der Gemeinde Unterschneidheim wurden zuletzt in der Sitzung des Gemeinderats vom 13.12.2021 beschlossen. Der Kalkulationszeitraum betrug 2 Jahre (2022 und 2023). Somit war eine Neukalkulation zum 01.01.2024 notwendig.
Bisher beträgt die Schmutzwassergebühr 3,13 € / m³ und die Niederschlagswassergebühr 0,35 € / m². Der Kalkulationszeitraum beträgt lediglich 1 Jahr, da die Jahre 2019 – 2021 bis 2026 nachkalkuliert und ausgeglichen werden müssen. Da die Nachkalkulation noch nicht erfolgen kann, wird dieses Ergebnis in der folgenden Kalkulation (2025 und 2026) ausgeglichen werden.
Die Gemeinde Unterschneidheim führt die Abwasserbeseitigung seit 01.01.2022 als eine öffentliche Einrichtung. Aus diesem Grund werden im Interesse einer gleichmäßigen Belastung aller Abgabenpflichtigen einheitliche Gebührensätze festgesetzt.
Zu den Details der Kalkulation wird auf das Ratsinformationssystem verwiesen. Dort kann die Kalkulation in Gänze eingesehen werden.
Nach wenigen Rückfragen aus dem Gremium fasste der Gemeinderat abschließend bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:
1)     Der Gemeinderat stimmt der ihm bei der Beschlussfassung über die Gebühren-sätze vorgelegten Gebührenkalkulation für das Jahr 2024 vom Juli 2023 zu.
2)     Die Gemeinde Unterschneidheim erhebt weiterhin einheitliche Schmutz- und Niederschlagswassergebühren für ihre öffentliche Einrichtung „Zentrale Abwasserbeseitigung“.
3)     Die Gemeinde Unterschneidheim wählt als Gebührenmaßstab für die Schmutzwassergebühr die anfallende Schmutzwassermenge. Der Gebührenmaßstab für die Niederschlagswassergebühr ist die angeschlossene bebaute und darüber hinaus befestigt Fläche.
4)     Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden sowie den Abschreibungs- und Zinssätzen zu.
5)     Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Prognosen und Schätzungen zu.
6)     Wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, werden die verschiedenen Straßenentwässerungsanteile wie folgt angesetzt:
aus den kalkulatorischen Kosten der
Mischwasseranlagen

25,0 %

Mod. Mischwasseranlagen

30,0 %

Regenwasseranlagen

50,0 %

Kläranlagen

5,0 %

aus den Betriebsaufwendungen der
Mischwasseranlagen

13,5 %

Mod. Mischwasseranlagen

26,0 %

Regenwasseranlagen

27,0 %

Kläranlagen

1,2 %

7)     Dem vorgeschlagenen einjährigen Kalkulationszeitraum für 2024 wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahren) abzustellen, wird kein Gebrauch gemacht.
8)     Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren für den Zeitraum 01/2024 – 12/2024 wie folgt festgesetzt:
-  Schmutzwassergebühr 3,43 € / m³ Schmutzwasser
-  Niederschlagswassergebühr 0,39 € / m² bebaute und befestigte Fläche
9)     Bei diesen Gebührensätzen handelt es sich um auf zwei Nachkommastellen abgerundete Gebührenobergrenzen. Diese Abrundung hat eine zunächst in Kauf genommene Kostenunterdeckung zur Folge. Der Gemeinderat behält sich vor, diese Kostenunterdeckung zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der fünfjährigen Ausgleichsfrist auszugleichen.
 

5 Satzung zur Änderung der Abwassersatzung vom 13.12.2021 zum 01.01.2024
 
Für den Sachvortrag erteilte BM Joas Kämmerin Joas das Wort. Diese erläuterte, dass auf Grundlage der neu kalkulierten Gebühren die entsprechende Änderung der Abwassersatzung erforderlich ist. Eine Aussprache war nicht gewünscht.
Bei einer Gegenstimme verabschiedete der Gemeinderat die vorgelegte Satzung zur Änderung der Abwassersatzung. Auf die noch folgende Bekanntmachung im Amtsblatt wird verwiesen.
 

6 Bebauungsplan "Mooswiesen West" in Bopfingen-Kerkingen und Unterschneidheim-Zöbingen;
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

 
BM Joas begrüßte zu Beginn des TOP die Vertreter der Firma Ladenburger, Herrn Häußlein und Herrn Dr. Rettenmeier sowie deren Planer, Herrn Zorn vom Büro Stadtlandingenieure aus Ellwangen und Herrn Angstenberger vom Büro a2Plan aus Westhausen. Er erteilte sodann Herrn Zorn und Herrn Angstenberger das Wort für den Sachvortrag.
Diese erläuterten im Folgenden ausführlich die aktuellsten Planungen nebst Entwässerungskonzept für die Erweiterung der Holzwerke Ladenburger auf Bopfinger und Unterschneidheimer Gemarkung. Zum konkreten Inhalt wird auf die ausführliche Präsentation verwiesen, die im Ratsinformationssystem hinterlegt ist. Darüber hinaus wird es noch eine öffentliche Informationsveranstaltung am 07.08.2023 in Zöbingen geben.
Im Anschluss an den sehr ausführlichen Vortrag der Herren Zorn und Angstenberger folgten mehrere Rückfragen aus dem Gremium. BM Joas betonte, dass der heute angestrebte Aufstellungsbeschluss lediglich der erste Schritt eines umfangreichen Verfahrens sei. Er warb dafür, nun das Verfahren zu beginnen, um noch offene Punkte ordnungsgemäß abarbeiten zu können.
Nach einer kurzen Aussprache fand diese Position auch eine Mehrheit. Der Gemeinderat fasste bei 3 Enthaltungen und einer Gegenstimme mehrheitlich folgende Beschlüsse:
Für den im Lageplan / Vorentwurf vom 05.07.2023 dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt.
2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Informationsveranstaltung am 07.08.2023 durchgeführt, in der die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt werden und in der Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben wird. Weitere Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung besteht in der Zeit vom 07.08.2023 bis einschließlich 15.09.2023 beim Bürgermeisteramt Unterschneidheim. Die Entwurfsunterlagen können auch auf der Internetseite www.unterschneidheim.de eingesehen und heruntergeladen werden.
Außerdem werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB angehört.
 

7 10. Änderung Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Tannhausen;
hier: Behandlung der Stellungnahmen und Wirksamkeitsbeschluss

 
Frau Uhl erläuterte nochmals kurz den Verfahrensstand. Am 26.07.2023 sei die nächste Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes (GVV) geplant. Nach der Billigung des Planentwurfs mit Auslegungsbeschluss der 10. Änderung des Flächennutzungsplans in der Sitzung am 25.05.2023 stehe nun der abschließende Verfahrensschritt an.
Der Gemeinderat fasste ohne weitere Aussprache einstimmig folgenden Empfehlungsbeschluss an die Verbandsvertreter zur Sitzung des GVV Tannhausen am 26.07.2023:
Vorbehaltlich dessen, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen eingehen, werden die Mitglieder der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Tannhausen ermächtigt, die Stellungnahmen zu behandeln und den Wirksamkeitsbeschluss der 10. Änderung des FNP herbeizuführen.
 

8 Verschiedene Bausachen

  8.1 Bauvorhaben Errichtung Überdachung eines bestehenden Fahrsilos auf Flst. Nr. 209, Zöbingen
 
Der Gemeinderat hat ohne Aussprache einstimmig dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 
  8.2 Bauvorhaben Erstellung einer Betonstützmauer aus Beton-Fertigteilen auf Flst. Nr. 417/6, Geislingen
 
Nach einer kurzen, kontroversen Aussprache hat der Gemeinderat bei 3 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag erteilt und den notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan zugestimmt.

 
9 Änderung der Hauptsatzung;
hier: Abschaffung der unechten Teilortswahl oder Erhöhung der Zahl der Gemeinderäte

 
BM Joas führte zu Beginn nochmals in die Thematik ein und erinnerte an die nicht öffentliche Beratung des Sachverhaltes am 27.03.2023 und an die Einwohnerversammlung vom 19.04.2023. Zu beiden Veranstaltungen war Prof. Dr. Fleckenstein von der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl eingeladen worden, um den Sachverhalt aus fachlicher Sicht umfassend zu erörtern.
Anstoß für die Debatte um die Abschaffung der unechten Teilortswahl war ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) vom 19.07.2022. Aufgrund dessen musste die Stadt Tauberbischofsheim ihre Gemeinderatswahl aus dem Jahr 2019 wiederholen. Grund für die Aufhebung der Wahl war ein Missverhältnis der garantierten Sitze einer Ortschaft zu den Einwohnerzahlen.
Die Rechtsaufsicht des Landratsamtes Ostalbkreis hatte die Gemeinden aufgrund dessen gebeten, ihr Wahlsystem auf Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Die Prüfung hatte ergeben, dass die Ortschaft Unterschneidheim einen weiteren Sitz erhalten muss, damit die geringstmögliche Abweichung erreicht werden kann.
Nach intensiverer Beschäftigung mit der unechten Teilortswahl war aus Sicht der Verwaltung fraglich, ob die Nachteile der unechten Teilortswahl die Vorteile über-wiegen. Daher hat sich die Gemeindeverwaltung dazu entschlossen, die Abschaf-fung der unechten Teilortswahl in den kommunalen Gremien zu diskutieren und hierüber beschließen zu lassen.
BM Joas informierte, dass im Nachgang zu der Einwohnerversammlung sämtliche Ortschaftsräte am Verfahren beteiligt worden sind. In keinem der Gremien gab es eine Mehrheit für die Abschaffung. Im Ortschaftsrat Unterschneidheim war das Abstimmungsergebnis unentschieden. Bei einem Unentschieden gilt ein Antrag als abgelehnt.
BM Joas wies darauf hin, dass die Gemeindeverwaltung nach wie vor der Auffassung ist, dass das System der unechten Teilortswahl für die Gemeinde Unterschneidheim größere Nachteile als Vorteile mit sich bringt. Besonders hervorzuheben sei die große Fehleranfälligkeit bei der Stimmabgabe durch die Wähler. Durchschnittlich werden in Kommunen mit unechter Teilortswahl in Baden-Württemberg mit 4,9 % doppelt so viele ungültige Stimmzettel abgegeben wie bei Kommunen ohne die unechte Teilortswahl. In Unterschneidheim waren 2019 6,9 % der abgegebenen Stimmzettel ungültig.
Ebenso beachtlich ist die Beeinträchtigung der Gleichheit und Freiheit der Wahl. Die Gleichheit der Wahl wird durch ein systembedingtes unterschiedliches Vertre-tungsgewicht im Gemeinderat eingeschränkt. Manche Ortschaften sind unterreprä-sentiert, andere überrepräsentiert. Durch die begrenzte Anzahl an Kandidaten aus ihrem jeweiligen Wohnbezirk haben die Wähler weniger Wahlfreiheit.
Die Ortschaftsräte gewichten laut BM Joas den Vorteil der Repräsentation aller Ortschaften im Gemeinderat besonders hoch. Die Gemeindeverwaltung sieht diesen Vorteil auch. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung hat dieser Vorteil jedoch weniger Gewicht, da die Ortschaften bereits durch die Ortschaftsräte und die Ortsvorsteher vertreten und im Gemeinderat auch repräsentiert werden.
BM Joas schloss seinen Sachvortrag mit dem Ergebnis, dass die Verwaltung und er persönlich an ihrer Beurteilung festhalten. Die in den Ortschaftsräten vorgebrachten Argumente für die Beibehaltung der unechten Teilortswahl überzeugten ihn ausdrücklich nicht. Nichtsdestotrotz möchte die Verwaltung keine Entscheidung gegen das eindeutige Votum aller Ortschaftsräte; BM Joas führte aus, dass der Gemeindefriede wichtiger sei als eine mögliche Änderung des Wahlrechts.
Dem schlossen sich mehrere Gemeinderäte spontan an. Nach wenigen zustimmenden Worten fasste der Gemeinderat daher bei einer Enthaltung den folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Beibehaltung der unechten Teilortswahl. Die Sitzzahl für den Wohnbezirk I – Unterschneidheim wird auf 6 Sitze erhöht. Die Sitzzahlen der übrigen Wohnbezirke bleiben unverändert. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung der Hauptsatzung vorzubereiten.
BM Joas dankte nach der Abstimmung dem Gremium sowie den Ortsvorstehern stellvertretend für ihre Gremien für die guten und sachlichen Diskussionen zu diesem Sachverhalt.

 
10 Anfragen/Bekanntgaben
 
BM Joas gab bekannt, dass ab August die L1070 zwischen Zöbingen und Wört in mehreren Abschnitten anlässlich einer Belagssanierung gesperrt wird. Nähere Informationen werden im Amtsblatt veröffentlicht.

 
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am 18.09.2023 statt.
 

http://www.unterschneidheim.de//de/rathaus-gemeinderat/aktuelles-neues/was-sonst-noch-interessiert