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Gemeinde Unterschneidheim (Druckversion)

Sitzungsberichte Gemeinderat

Sitzungsberichte aus dem Gemeinderat

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 16.10.2023

Ein nichtöffentlicher Tagesordnungspunkt ging voraus.

2. Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse
 
Bürgermeister Joas gab folgende nicht öffentlich gefasste Beschlüsse bekannt:
  1. Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Verkehrsuntersuchung 2040 und Fauna-Erhebungen an die Firma MODUS CONSULT, Karlsruhe mit einem Gesamthonorar brutto von 25.002,50 € zu.
    Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Machbarkeitsstudie mit Vorplanung an die Firma MODUS CONSULT, Karlsruhe mit einem Gesamthonorar brutto von 93.566,00 € zu.
  2. Frau Nicole Joas wird mit sofortiger Wirkung die Leitung der Finanzverwaltung als Kämmerin bzw. Fachbediensteter für das Finanzwesen übertragen.

3. Verschiedene Bausachen

  3.1. Bauvorhaben Anbau an das best. Wohnhaus und neuer Doppelgarage, Abbruch des best. Stall-/Schuppengebäudes auf Flst. Nr. 165, Zöbingen
 
  3.2. Bauvorhaben Nutzungsänderung Garage in Terrasse, Abstellraum und Fahrradraum auf Flst. Nr. 3515/8, Unterschneidheim
 
  3.3. Bauvorhaben Teil-Abbruch best. Wirtschaftsgebäude, Umbau best. Scheune, Wohnhaus Um- und Anbau, Neubau einer Doppelgarage mit Unterkellerung und Terrasse, Neubau eines Holzlagers auf Flst. Nr. 240, Unterschneidheim
 
  3.4. Bauvorhaben Anbau an bestehende Lagerhalle auf Flst. Nr. 3398, Zöbingen
 
  Der Gemeinderat hat allen Bausachen einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt und notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes zugestimmt.
 
 
4. Hundesteuer

  4.1. Anpassung der Steuersätze für die Hundesteuer zum 01.01.2024
 
BM Joas erteilte Kämmerin Joas das Wort für den Sachvortrag. Diese berichtete, dass der Gemeinderat der Gemeinde Unterschneidheim am 04.11.1996 den Steuersatz für den ersten Hund auf 120,00 DM und für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 240,00 DM festgelegt hat. Die Zwingersteuer betrug 240,00 DM. Durch die Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den Euro wurde die Hundesteuer am 07.05.2001 für den ersten Hund auf 60,00 €, für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 120,00 € festgelegt. Die Zwingersteuer wurde auf 120,00 € festgesetzt.
Durch eine Neufassung der Satzung wurden Steuersätze für Kampfhunde in die Satzung aufgenommen. Der Steuersatz für den ersten Kampfhund wurde auf 200,00 €, für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund auf 400,00 € festgelegt. Der Beschluss erfolgte am 13.06.2005. Die Satzung trat zum 01.01.2006 in Kraft.
Am 01.03.2021 hat der Gemeinderat die Neufassung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) beschlossen. Die Steuersätze wurden hier nicht angepasst.
Kämmerin Joas beendete ihren Sachvortrag mit der Empfehlung, den seit 1996 bestehenden Steuersatz anzupassen. Die Verwaltung schlug dem Gemeinderat konkret folgende Steuersätze vor:
 
Hundesteuer

Jahresbetrag in €

Erster Hund

96,00 €

Zweiter und jeder weitere Hund

192,00 €

Erster Kampfhund

360,00 €

Zweiter und jeder weitere Kampfhund

720,00 €

 
BM Joas ergänzte, dass die Hundesteuersätze der Gemeinde Unterschneidheim im Vergleich zu mehreren anderen Gemeinden sehr niedrig sind und im Verhältnis zu den sonstigen Kosten der Hundehaltung auch nicht mehr zeitgemäß. Er erinnerte daran, dass die Gemeinde gehalten ist, ihre Einnahmemöglichkeiten bestmöglich auszuschöpfen.
Mehrere Gemeinderäte teilten in ihren Wortbeiträgen die Einschätzung der Verwaltung, dass eine Anpassung angemessen ist. Einzelne Gemeinderäte erinnerten an die Beweggründe für bislang nicht erfolgte Anpassungen, die jedoch mehrheitlich als nicht mehr tragfähig angesehen wurden. Der entsprechende Beschluss mit den neuen Hundesteuersätzen wurde nach Abschluss der Beratung einstimmig gefasst.

 
  4.2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer zum 01.01.2024
 
Kämmerin Joas informierte, dass die im vorigen TOP beschlossenen neuen Hundesteuersätze nun durch Satzungsänderung in die geltende Hundesteuersatzung vom 01.03.2021 aufgenommen werden müssten. Die entsprechende Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung wurde einstimmig beschlossen. Es erfolgt eine separate Bekanntmachung im Amtsblatt.

 
5. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Unterschneidheim;
hier: Beschlussfassung

 
BM Joas erinnerte an die Beratungen zur unechten Teilortswahl in den vergangenen Monaten. Mit Hinblick auf die Kommunalwahl 2024 ist eine Änderung der Hauptsatzung in jedem Fall erforderlich.
Wie es bereits mehrfach im Gemeinderat und in allen Ortschaftsräten beraten und kommuniziert worden war, muss für die Ortschaft Unterschneidheim ein weiterer Sitz im Gemeinderat geschaffen werden, um die bestmögliche Sitzverteilung mit möglichst geringen Über- und Unterrepräsentationen der Ortschaften/Wahlbezirke zu erreichen. Folgende Sitzverteilung wäre damit gegeben:

Unterschneidheim

6 Sitze (bislang 5)

Zöbingen

3 Sitze

Zipplingen

2 Sitze

Geislingen, Nordhausen, Unterwilflingen, Walxheim

je 1 Sitz


Der Gemeinderat hätte damit 15 Sitze (bislang 14).
BM Joas berichtete hiernach, dass sich die Verwaltung in diesem Zusammenhang mit weiteren möglichen Änderungen der Hauptsatzung befasst hat. Es wurde die Möglichkeit einer Jugendvertretung in die Hauptsatzung aufgenommen, ferner hat die Verwaltung nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht einige Wertgrenzen für die Zuständigkeiten des Bürgermeisters angepasst.
Nach einigen wenigen Rückfragen folgte der einstimmige Beschluss zur Verabschiedung der Änderungssatzung. Es erfolgt eine separate Bekanntmachung im Amtsblatt.

 
6. Gemeinsamer Gutachterausschuss Nördlicher Ostalbkreis;
hier: Bestellung der Gutachter für den nächsten Bestellungszeitraum 2024 – 2027

 
BM Joas führte zu Beginn des TOP ausführlich in die Thematik ein. Die Gemeinde Unterschneidheim ist im Gemeinsamen Gutachterausschuss „Nördlicher Ostalbkreis“ mit zwei örtlichen ehrenamtlichen Gutachtern vertreten (pro angefangene 3.000 Einwohner ein Gutachter).
Ein Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist ein Gremium, das vor allem für die Kaufpreissammlungen von Immobilien, also Grundstücken und Gebäuden, zuständig ist.
Im Einzelnen leisten die Gutachterausschüsse folgende Aufgaben:
  • Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
  • Ermittlung von Bodenrichtwerten und sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten
  • Beobachtungen und Analysen des Grundstücksmarktes und Erarbeitung des jährlichen Grundstücksmarktberichtes

Der Vorsitzende und die weiteren Gutachter sollen in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein und dürfen nicht hauptamtlich mit der Verwaltung der Grundstücke der Gemeinde befasst sein.
Der Zuständigkeitsbereich des gemeinsamen Gutachterausschusses „Nördlicher
Ostalbkreis“ erstreckt sich auf die Kommunen Adelmannsfelden, Ellenberg, Ellwangen, Jagstzell, Neuler, Rainau, Rosenberg, Stödtlen, Tannhausen, Unterschneidheim und Wört.
BM Joas erinnerte an die Sitzung vom 18.09.2023, in der er den Gemeinderat informiert hatte, dass der Bestellungszeitraum mit Ablauf des Jahres 2023 endet. Für den Bestellungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2027 hat die Verwaltung aufgrund ihrer beruflichen Befähigung folgende Personen für den Gutachterausschuss empfohlen:
  1. PROBST, Wolfgang, 64 Jahre, Einsteinstraße 16, 73485 Unterschneidheim, Bankvorstand a.D.
  2. DAMBACHER, Thomas, 49 Jahre, Silcherstraße 31, 73485 Unterschneidheim, Dipl. Ing. FH, Bauingenieur

Die beiden bisherigen ehrenamtlichen Gutachter der Gemeinde Unterschneidheim, Herr Ortsvorsteher Stefan Hönle und Herr Ortsvorsteher Anton Diebold, hatten auf Nachfrage erklärt, bei Bedarf weiterhin zur Verfügung zu stehen, sofern sich keine anderen geeigneten Personen finden lassen. BM Joas dankte ihnen ausdrücklich für ihr Engagement in den vergangenen Jahren.
Zum Verfahren erläuterte BM Joas, dass die Gemeinde hier lediglich ein Vorschlagsrecht habe; die Bestellung erfolgt durch den Gemeinderat der Stadt Ellwangen. Die Gemeinde kann auch aus ihrem Vorschlag heraus einen Vorsitzenden zur Bestellung vorschlagen.
Im Rahmen der Beratung äußerten sich mehrere Gemeinderäte zustimmend zum Vorschlag der Verwaltung. Der Gemeinderat folgte abschließend einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung und schlägt die Genannten für den gemeinsamen Gutachterausschuss vor.

 
7. Bundesstraße 29;
hier: Information über den Scoping-Termin

 
BM Joas führte kurz in die Thematik ein und informierte bereits eingehend, dass die Gemeinde Unterschneidheim vom Planungs- und Untersuchungskorridor nur sehr leicht tangiert wird.
Die Bundesrepublik Deutschland - vertreten durch die Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg - plant den Ausbau der Bundesstraße 29 zwischen Röttingen und Nördlingen. Die Planung wird durch das Landratsamt Ostalbkreis im Auftrag des Regierungspräsidiums Stuttgart durchgeführt.
Der Streckenabschnitt liegt im Ostalbkreis auf Flächen der Kommunen Bopfingen, Kirchheim am Ries, Lauchheim, Neresheim, Riesbürg und Unterschneidheim. Zum jetzigen Zeitpunkt wurde noch keine konkrete Trassenführung bestimmt, sondern ein großräumiger Planungskorridor festgelegt.
Bei der momentanen Planungsstufe der B 29neu handelt es sich um ein Linienbestimmungsverfahren nach § 16 Absatz 1 des Bundesfernstraßengesetzes. Gemäß § 47 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist im Rahmen derartiger Verfahren die Umweltverträglichkeit zu prüfen. Der Träger des Vorhabens gibt den nach § 15 Abs. 3 UVPG zu beteiligenden Behörden, Gemeinden und Umweltvereinigungen sowie sonstigen Dritten Gelegenheit zu einer gemeinsamen Besprechung über Art und Umfang der Unterlagen, die sich auch auf Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung erheblichen Fragen erstrecken soll (Scoping-Termin).
Die Veranstaltung fand am Mittwoch, 26. Juli 2023 statt. Die Unterlagen können unter https://b29neu.de/planung/scoping-termin eingesehen und heruntergeladen werden.
BM Joas wollte das Gremium frühzeitig über die -wenn auch sehr geringe- Betroffenheit der Gemeinde Unterschneidheim unterrichten und verwies auf die online abrufbaren Unterlagen. Er sicherte zu, bei Bedarf im Verlauf des weiteren Verfahrens das Gremium erneut zu unterrichten.

 
8. Ferienprogramm in den Sommerferien;
hier Information

 
Das Ferienprogramm in den Sommerferien wurde auch in diesem Jahr sehr gut angenommen.
Im Angebot hatten wir 32 Veranstaltungen. Insgesamt waren 243 Kinder angemeldet. Die Anmeldung erfolgte auch in diesem Jahr ausschließlich online.
BM Joas dankte in seinem Sachvortrag ausdrücklich allen Vereinen, Gruppierungen und weiteren Beteiligten für ihr Engagement und die Bereitschaft, sich am Ferienprogramm zu beteiligen. Namentlich waren dies:
  • Kinderkirchen-Team Geislingen
  • ForstBW, Forstbezirk Virngrund
  • Familienzentrum Unterschneidheim
  • Partnerschaftsverein Volvic-Unterschneidheim
  • Liederkranz Unterschneidheim
  • Reitergemeinschaft Unterschneidheim
  • Reitergruppe Zöbingen
  • Tennisclub Unterschneidheim
  • Kinderkirchen-Team Unterwilflingen
  • Minigolfclub Unterschneidheim
  • Kath. Landjugend (KLJB) Unterschneidheim
  • Obst- und Gartenbauverein Unterschneidheim
  • Landjugend Zöbingen
  • Freiwillige Feuerwehr, Abteilung Unterschneidheim
  • Musikverein Unterschneidheim
  • SC Unterschneidheim
  • Bendl-Narra Unterschneidheim
  • Familienzentrum Zipplingen
  • Jagstquellschützen Walxheim
  • Modellfluggruppe Unterschneidheim
  • Stefanie Bengelmann
  • Familienzentrum Nordhausen
 
Die Gemeinde selbst hatte nach Auskunft von BM Joas sechs Veranstaltungen organisiert: 2 x Zumba mit der Volkshochschule Ostalb, 2 x Alpaka-Wanderung mit der Familie Dambacher, Ausflug mit Bürgermeister Joas zur Burg Katzenstein und die Radtour „STaUnepfad erleben“ mit Bürgermeister Joas. Die Radtour mit BM Joas war die Schlussveranstaltung. Gemeinderat Wolfgang Schäfer mit Ehefrau haben die Radtour als zusätzliche Aufsichtspersonen begleitet. Hierfür sprach BM Joas seinen Dank auis.
Er zeigte sich ferner erfreut, dass in diesem Jahr einige Vereine und Gruppen erstmals einen Programmpunkt angeboten haben. Durch die vielen Angebote konnte den Kindern ein abwechslungsreiches und ansprechendes Programm geboten werden. Dafür nochmals herzlichen Dank an die Vereine und Gruppierungen. Wir hoffen, dass sie uns auch im nächsten Jahr wieder unterstützen.
Auf den Rückblick auf das Ferienprogramm im Amtsblatt vom 22.09.2023 wird im Übrigen verwiesen.

 
9. Ferienbetreuung in den Sommerferien;
hier: Information

 
BM Joas informierte den Gemeinderat ausführlich über die Ferienbetreuung. Auch in diesem Jahr wurde von der Gemeinde in den ersten beiden Wochen der Sommerferien eine Betreuung für Kinder von sieben bis elf Jahren angeboten. Die Betreuung fand von Montag bis Freitag jeweils von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt. Die Anmeldung erfolgte wiederum ausschließlich online.
Es waren 10 Betreuer*innen beschäftigt. Die Leitung hatten Jana Rauch und Anna Ziegler, die beide derzeit bei der Gemeinde die praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin absolvieren.
In der ersten Betreuungswoche waren 30 Kinder und in der zweiten Woche waren 28 Kinder angemeldet. Der Unkostenbeitrag betrug laut BM Joas 45,- Euro pro Kind und Woche.
Das Motto lautete „Ferien mit allen Sinnen genießen“. Passend zum Motto wurden mit den Kindern verschiedene Aktivitäten rund um unsere 5 Sinne durchgeführt. Auch die Bewegung kam nicht zu kurz. Beim Spielen, Toben und Turnen in der Sporthalle und auf dem Sportplatz hatten die Kinder ebenfalls viel Spaß.
Abschließend informierte BM Joas über die finanziellen Aspekte der Ferienbetreuung.
Die gesamten Ausgaben beliefen sich auf 8.538,80 Euro.
Die Einnahmen (Elternbeitrag) lagen bei 2.610,00 Euro.
Somit entstanden für die Gemeinde Kosten in Höhe von 5.928,80 Euro, was einem Betrag von 102,22 Euro pro Kind entspricht.
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen wohlwollend zur Kenntnis, regte aber an, die Höhe des Unkostenbeitrages zu überdenken.

 
10. Tempo 30 im Bereich des Kindergartens Unterschneidheim
 
BM Joas erläuterte in seinem Sachvortrag zunächst den bisherigen Verlauf. In der Sitzung des Ortschaftsrates Unterschneidheim vom 09.09.2021 war an die Verwaltung der Antrag herangetragen worden, im Bereich des Kindergartens in der Tannhäuser Straße eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h zu prüfen und ggf. zu beantragen.
Der Sachverhalt war daraufhin Gegenstand der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 24.01.2022. Der Gemeinderat hatte seinerzeit eine Entscheidung vertragt und die Verwaltung beauftragt, mit dem Landratsamt eine Verkürzung des im Jahr 2017 in einer Verkehrsschau festgelegten Tempo 30-Abschnittes abzuklären. Der Sachverhalt war daraufhin Gegenstand der Verkehrsschau vom 10.05.2023, deren Niederschrift der Verwaltung mittlerweile vorliegt.
BM Joas schloss damit, dass dem Wunsch auf Verkürzung des Abschnittes durch die Verkehrsschau entsprochen werden konnte. Er verwies auf die anliegende Niederschrift und wies darauf hin, dass die kath. Kirchengemeinde als Trägerin des Kindergartens die beantragte Geschwindigkeitsreduzierung ausdrücklich begrüßt und wünscht.
Nach einer kurzen Aussprache befürwortete er Gemeinderat einstimmig die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h vor dem Kindergarten St. Maria wie in der Niederschrift über die Verkehrsschau vom 10.05.2023 dargestellt. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die hierfür notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.

 
11. Anfragen/Bekanntgaben
 
  11.1 Allgemeine Finanzprüfung der Jahre 2018, 2019 und Eröffnungsbilanz durch die GPA
BM Joas gab bekannt, dass aktuell die Gemeindeprüfanstalt (GPA) eine Finanzprüfung der Jahre 2018 und 2019 sowie eine Prüfung der Eröffnungsbilanz vornimmt. Der Gemeinderat wird fortlaufend und insbesondere über den Abschlussbericht informiert werden.
 
 
  11.2 Zuwendung aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg Klimaschutz Plus – Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm;
Vorhaben: Bilanzierung von CO2-Emissionen der Gemeinde Unterschneidheim

BM Joas gab bekannt, dass für die Bilanzierung der CO2-Emissionen der Gemeinde Unterschneidheim ein Zuwendungsbescheid über 3.600,00 EUR ergangen ist.
 
 
  11.3 Änderung der Abwassersatzung
BM Joas gab bekannt, dass die Kommunalaufsicht die am 24.07.2023 beschlossene Satzung zur Änderung der Abwassersatzung auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft hat. Sie wird nicht beanstandet.
 
 
  11.4 Zuschussantrag Ausbau Kläranlage Zöbingen
BM Joas gab bekannt, dass der Zuschussantrag für den Ausbau der Kläranlage Zöbingen in der beschlossenen Form fristgerecht eingereicht worden ist.
 
 

Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am 27.11.2023 statt.

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