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Gemeinde Unterschneidheim (Druckversion)

Sitzungsberichte Gemeinderat

Sitzungsberichte aus dem Gemeinderat

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 11.12.2023

Bürgermeister Joas war krankheitsbedingt an der Sitzung nicht anwesend. Deswegen wurde der Vorsitz von seinem 1. Stellvertreter Gemeinderat Hermann Geiger übernommen.
 
Eine nicht öffentliche Tagesordnung ging voraus.
 

3. Organisation des Breitbandausbaus ab 2024 im Ostalbkreis
Auflösung von Komm.Pakt.Net und Gründung einer neuen Anstalt für den Ostalbkreis „Breitband Ostalb KAöR“
 
Es wurde folgender Beschluss gefasst:
  1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, in der Verwaltungsratssitzung von Komm.Pakt.Net am 31.01.2024 nach Maßgabe von Ziffer 2 einer Auflösung von Komm.Pakt.Net zuzustimmen und sich nicht an einer Nachfolgeorganisation zu beteiligen.
  2. Für den Fall, dass im Beschluss zur Auflösung von Komm.Pakt.Net die Folgen der Auflösung für die Beteiligten, insbesondere bezüglich des Vertragsüberganges des Netzbetriebsvertrags und der Pachtverträge für den Ostalbkreis und der 42 kreisangehörigen Kommunen nicht adressiert werden oder dass die Auflösung von KPN mit dem Beitritt zur OEW Breitband GmbH oder dem Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) oder einer anderweitigen Nachfolgeorganisation verknüpft ist, wird die Verwaltung beauftragt, hilfsweise einen Antrag auf Austritt von Komm.Pakt.Net zu stellen und der Auflösung von Komm.Pakt.Net erst zuzustimmen, wenn die Austrittsbedingungen einvernehmlich geklärt sind und der Verwaltungsrat von Komm.Pakt.Net dem Antrag auf Austritt zugestimmt hat.
  3. Die Gemeinde Unterschneidheim tritt der Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts „Breitband Ostalb KAöR“ als Gründungsmitglied auf Grundlage dieser Vorlage einschließlich der Anlagen (Anstaltssatzung, Geschäftsordnung für Vorstand und Verwaltungsrat, Stammkapitaleinlage, Beitragssatzung) bei.
  4. Der Ostalbkreis übernimmt die Mitgliedsbeiträge der kreisangehörigen Kommunen zur Breitband Ostalb KAöR, die sich selbst mit ihrer einwohnerbezogenen Stammkapitaleinlage in die Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts „Breitband Ostalb KAöR“ einbringen. Für die Gemeinde Unterschneidheim beträgt die Stammkapitaleinlage 2.494,00 €.

 
4. Verschiedene Bausachen

  4.1. Bauvorhaben Neubau Milchviehstall als Interimsmaßnahme, Neubau Milchvieh- und Kälberstall, Neubau Fahrsilo auf Flst. Nr. 4527, 4527/1 und 4527/2, Unterschneidheim
 
Die Bauherrschaft beantragt zunächst für die Aussiedlung aus der Ortslage den Neubau eines Milchviehstalls als Interimsmaßnahme bis das Bauvorhaben Neubau Milchvieh- und Kälberstall mit Fahrsilos umgesetzt ist.
Mit der Herstellung des Milchvieh- und Kälberstalls soll der als Interimslösung geplante Milchviehstall ausgeräumt und dem Betrieb als Waschhalle zur Verfügung stehen.
 
Die Kreisbaumeisterstelle Ellwangen hat die Geschäftsbereiche Wasserwirtschaft, Umwelt und Gewerbeaufsicht, Landwirtschaft, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung sowie die Untere Naturschutz am Verfahren beteiligt.
 
Mit der Aufgabe der Tierhaltung in der Ortslage und Erweiterung in der neuen Anlage können zukünftig 178 Milchkühe mit weiblicher Nachzucht gehalten werden. Zur weiblichen Nachzucht werden jährlich rund 90 Färsen mit einem Alter von 24 Monaten erzeugt. Für die Unterbringung der Kälber bis 6 Monate stehen zukünftig 22 Iglu-Plätze sowie 90 Plätze in eingestreuten Buchten im geplanten Kälberstall zur Verfügung. Die Bullenkälber verlassen den Betrieb im Alter von 2 bis 6 Wochen.
 
Die Voraussetzungen für eine Privilegierung nach § 35 Absatz 1 Satz 1 BauGB liegen vor. Die Bauherrschaft erfüllt die Kriterien eines landwirtschaftlichen Betriebs nach § 201 BauGB.
 
Bei Einhaltung von Auflagen und Nebenbestimmungen stimmen die beteiligten Behörden dem Bauvorhaben zu. Bei der Beurteilung der künftigen Immissionen wurde einerseits die Verbesserung der Situation in der Ortslage durch Aufgabe der Tierhaltung auf der Althofstelle festgestellt. Andererseits wurde auch die Geruchsbelastung im nördlich und nordwestlich gelegenen vorhandenen und geplanten Gewerbegebiet beurteilt. Die nach der GIRL (Geruchsimmissionsrichtlinie) zulässigen Grenzwerte der Geruchshäufigkeit, bezogen auf die Jahresstunden, werden eingehalten. Der anfallende Wirtschaftsdünger wird direkt der angrenzenden Biogasanlage zugeführt.
 
Die Gemeindeverwaltung begrüßt die Aufgabe der Tierhaltung auf der Althofstelle und die damit verbundene Verbesserung der Immissionssituation in der Ortslage. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Löschwasserversorgung und der Winterdienst Angelegenheit der Bauherrschaft ist.
 
Die abschließende Stellungnahme erfolgt durch den Ortschaftsrat Unterschneidheim in seiner Sitzung am 21.12.2023.
Der Gemeinderat empfiehlt dem Ortschaftsrat Unterschneidheim, das Einvernehmen zum Bauvorhaben zu erteilen. Die Löschwasserversorgung und der Winterdienst ist Angelegenheit der Bauherrschaft.

 
  4.2. Bauvorhaben Erstellung eines Carports auf Flst. Nr. 232/3, Zöbingen
 
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gänsespen II“. Das Bauvorhaben soll in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche zur Ausführung kommen. Das Bauvorhaben verstößt gegen die Festsetzungen, weil Nebenanlagen nur bis 35 m² in der nicht überbaubaren Grundstücksflächen zugelassen werden können. Diese Größe ist bereits überschritten.
 
Das Bauvorhaben soll das verfahrensfreies Vorhaben gemäß Anhang Nr. 1 b) zu § 50 Abs. 1 Landesbauordnung ausgeführt werden, weil die Grundfläche 30 m² und die mittlere Wandhöhe 3 m nicht übersteigt.
 
Von der Gemeindeverwaltung wird derzeit eine Nachbarbeteiligung durchgeführt.
 
Das Einvernehmen zur Befreiung vom Bebauungsplan „Gänsespen II“ wird dann erteilt, wenn im Rahmen der Nachbarbeteiligung keine Einwendungen eingehen.

 
  4.3. Bauvoranfrage Umnutzung einer stillgelegten Bürofläche in eine Wohnfläche auf Flst.
Nr. 70/1, Unterwilflingen

 
Die Kreisbaumeisterstelle Ellwangen hat die Untere Naturschutzbehörde sowie die Geschäftsbereiche Landwirtschaft und Umwelt mit Gewerbeaufsicht an der Bauvoranfrage beteiligt.
 
Die Untere Naturschutzbehörde fordert eine Begutachtung von Fledermäusen und gebäudebrütenden Vogelarten. Der Geschäftsbereich Landwirtschaft stellt fest, dass die Lage als Dorfgebiet eingestuft wird und somit auf die Belange der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe einschließlich ihrer Entwicklungsmöglichkeiten vorrangig Rücksicht zu nehmen ist. Daher stehen dem Vorhaben öffentliche Belange der Landwirtschaft entgegen. Der Geschäftsbereich Umwelt und Gewerbeaufsicht hat keine Bedenken gegen die Bauvoranfrage. Die Kreisbaumeisterstelle beurteilt den Antrag nach § 35 Abs. 2 BauGB. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
 
Nachbarliche Einwendungen liegen vor; Immissionen in Form von Geruch und Lärm sind zu akzeptieren.
 
Die abschließende Stellungnahme erfolgt durch den Ortschaftsrat Unterwilflingen in seiner Sitzung am 13.12.2023.
Der Gemeinderat empfiehlt dem Ortschaftsrat Unterwilflingen, das Einvernehmen zur Bauvoranfrage zu erteilen.

 
  4.4. Bauvoranfrage Neubau Wohnhaus auf Flst. Nr. 70/1, Unterwilflingen
 
Die Kreisbaumeisterstelle Ellwangen hat die Untere Naturschutzbehörde sowie den Geschäftsbereich Landwirtschaft an der Bauvoranfrage beteiligt.
 
Die Untere Naturschutzbehörde stellt fest, dass mit dem Vorhaben keine Neuversiegelung verbunden ist und somit kein Eingriff in Natur und Landschaft vorliegt. Der Geschäftsbereich Landwirtschaft stellt fest, dass die Lage als Dorfgebiet eingestuft wird und somit auf die Belange der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe einschließlich ihrer Entwicklungsmöglichkeiten vorrangig Rücksicht zu nehmen ist. Eine Geruchsprognose wurde durchgeführt welche ergibt, dass aufgrund der vorhandenen genehmigten Tierhaltung die zulässigen Geruchsjahresstunden deutlich überschritten sind. Durch das Vorhaben werden landwirtschaftliche Belange beeinträchtigt. Daher sind die zulässigen Nutzungen eines Dorfgebiets und die damit verbundenen Beeinträchtigungen des Wohnens durch landwirtschaftliche und andere Gewerbebetriebe in Bezug auf Emissionen (Geruch, Staub, Lärm) anzuerkennen. Die Kreisbaumeisterstelle beurteilt den Antrag nach § 34 BauGB (Innenbereich).
 
Nachbarliche Einwendungen liegen vor; Immissionen in Form von Lärm, Staub und Geruch sind zu akzeptieren.
 
Die abschließende Stellungnahme erfolgt durch den Ortschaftsrat Unterwilflingen in seiner Sitzung am 13.12.2023.
Der Gemeinderat empfiehlt dem Ortschaftsrat Unterwilflingen, das Einvernehmen zur Bauvoranfrage zu erteilen.

 
  4.5. Bauvorhaben Erstellung eines Carports auf Flst. Nr. 225/10, Zöbingen
 
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sulzäcker II“. Das Bauvorhaben soll vorwiegend in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche zur Ausführung kommen; Nebenanlagen sind dort nicht zugelassen.
 
Das Bauvorhaben soll das verfahrensfreies Vorhaben gemäß Anhang Nr. 1 b) zu § 50 Abs. 1 Landesbauordnung ausgeführt werden, weil die Grundfläche 30 m² und die mittlere Wandhöhe 3 m nicht übersteigt.
 
Von der Gemeindeverwaltung wird derzeit eine Nachbarbeteiligung durchgeführt.
 
Das Einvernehmen zur Befreiung vom Bebauungsplan „Sulzäcker II“ wird dann erteilt, wenn im Rahmen der Nachbarbeteiligung keine Einwendungen eingehen.

 
  4.6. Bauvorhaben Neubau Wohnhaus mit Doppelgarage auf Flst. Nr. 4742, Unterschneidheim
 
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterschneidheim Ost“. Das Bauvorhaben verstößt gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes, weil eine Gebäudehöhe von 8,78 m geplant ist; zulässig sind 8,50 m.
 
Von der Gemeindeverwaltung wird derzeit eine Nachbarbeteiligung durchgeführt.
 
Das Einvernehmen zur Befreiung vom Bebauungsplan „Unterschneidheim Ost“ wird dann erteilt, wenn im Rahmen der Nachbarbeteiligung keine Einwendungen eingehen.

 
  4.7. Bauvorhaben Anbau eines Technikraumes auf Flst. Nr. 485, Nordhausen
 
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich und wird nach § 35 BauGB beurteilt. Das Bauvorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein; die Erschließung ist gesichert.
 
Das Bauvorhaben wird zur abschließenden Entscheidung an den Ortschaftsrat Nordhausen delegiert. Der Gemeinderat empfiehlt dem Ortschaftsrat Nordhausen, das Einvernehmen zum Bauvorhaben zu erteilen.

 
5. Gesamtfortschreibung des Regionalplans Ostwürttemberg 2035 - 2. Offenlage;
hier: Förmliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 9 ROG i.V.m. § 12 Abs. 2 LplG

 
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands hat in seiner Sitzung am 15.09.2023 die Stellungnahmen und Einwendungen aus der ersten Anhörungsrunde beraten und entsprechend des Abwägungsvorschlags die zweite Anhörungsrunde beschlossen. Die Entwurfsunterlagen mit Abwägungsvorschlag zur Stellungnahme der Gemeinde (Synopse Seite 105 bis 107) sind im Ratsinformationssystem der Gemeinde einsehbar.
 
Aufgrund der Stellungnahme der Gemeinde wurde das bis an den Ortsrand Unterschneidheim heranreichende Vorranggebiet für Landwirtschaft südlich der K3209 zu einem Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft angepasst, damit Entwicklungsmöglichkeiten an Wohnbauflächen bestehen. Kleinteiligere Gebiete können bei Bedarf über die Abwägung entwickelt werden. Dies gilt auch für Gewerbeflächen.
 
Die Gemeinde Unterschneidheim begrüßt die Abstufung der regionalplanerischen Festsetzungen und nimmt die in der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ostwürttemberg am 15.09.2023 beschlossenen Entwurfsunterlagen zur Kenntnis.

 
6. Lückenschluss Radweg Röhlingen-Zöbingen
hier: Vergabe Tief- und Straßenbauarbeiten
 
Die Ausschreibung der Bauleistungen für den Lückenschluss des Radwegs Röhlingen-Zöbingen wurde am 04.11.2023 in der SchwäPo, den Aalener Nachrichten, den Rieser Nachrichten, der Onlineplattform Vergabe24 und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.
Bis zur Submission am 20.11.2023 um 11:00 Uhr sind 6 Angebote eingegangen.
 
Auf Nachfrage bestätigte Ortsbaumeister Schimmele die Kostentragung durch das Land.
 
Der Auftrag für die Bauleistungen wurde an die wirtschaftlichste Bieterin, die Firma Ernst Hähnlein Bau GmbH aus 91555 Feuchtwagen zu einem Bruttoangebotspreis von 846.632,97 Euro vergeben.

 
7. Anfragen/Bekanntgaben
 
Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren
Frau Uhl informierte über die wesentlichen Änderungen:
 
Änderung Erläuterung
Antragseinreichung Anträge und Bauvorlagen sind
  • ab sofort direkt bei den unteren Baurechtsbehörden und
  • ab dem Jahr 2025 rein elektronisch
einzureichen
Aufweichung
Schriftformerfordernis
Alternativ zur Schriftform wird der Erlass der baurechtlichen Entscheidung in elektronischer Textform ermöglicht.
Aufweichung
Zustellungserfordernis
Alternativ zur Zustellung wird die Bekanntgabe nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) für elektronische Verwaltungsakte ermöglicht.
Nutzungsverpflichtung
Onlinedienst
Die Baurechtsbehörde kann verlangen, dass die elektronische Antragseinreichung über einen von ihr vorgesehenen Onlinedienst erfolgt.
Beschränkung der
Nachbarbenachrichtigung
Eine Benachrichtigung erfolgt nur noch bei Angrenzern und hier nur noch in Fällen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften (sog. AAB-Fälle). AAB sind nunmehr antragspflichtig.
Erweiterte Bekanntgabe
an Nachbarn
Bescheide sind auch Angrenzern oder sonstigen Nachbarn zuzustellen bzw. bekanntzugeben, sofern diese in ihren öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belangen berührt sein können.
 
Das Gesetz ist zum 25.11.2023 in Kraft getreten.

 
8. Rückblick auf das Jahr 2023 / Ausblick auf das Jahr 2024
 
Kämmerin Nicole Joas zeigte eine Präsentation mit Informationen und insbesondere Bildern zu den Veranstaltungen, Ereignissen und Projekten des vergangenen Jahres.
 
Die Präsentation ist im Ratsinformationssystem der Gemeinde einsehbar.
 
Abschließend bedankte sich der stellvertretende Vorsitzende Hermann Geiger bei Bürgermeister Joas für die offene Kommunikation und die gute Zusammenarbeit und wünschte ihm persönlich und auch im Namen des ganzen Gremiums eine gute Besserung.
Er wünschte Bürgermeister Joas und der ganzen Verwaltung schöne Feiertage und nur das Beste für das neue Jahr.

 
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am 22.01.2024 statt.
 

http://www.unterschneidheim.de//de/rathaus-gemeinderat/aktuelles-neues/was-sonst-noch-interessiert