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Gemeinde Unterschneidheim (Druckversion)

Sitzungsberichte Gemeinderat

Sitzungsberichte aus dem Gemeinderat

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 15.04.2024

1 Verschiedene Bausachen
 
  1.1 Bauvorhaben Erstellung Carport auf Flst. Nr. 3713, Unterschneidheim
 
Das Einvernehmen zum Bauvorhaben und zu den Befreiungen vom Bebauungsplan „Hofwiesbuck“ wurde unter der Bedingung erteilt, dass im Rahmen der Nachbarbeteiligung keine Einwendungen eingehen.

 
  1.2 Bauvorhaben Neubau Wohnhaus mit Einliegerwohnung und Garage auf Flst. Nr. 4746, Unterschneidheim
 
Das Einvernehmen der Gemeinde Unterschneidheim zum Bauvorhaben wurde einstimmig erteilt, da das Bauvorhaben sämtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht.

 
  1.3 Bauvorhaben Erstellung Einfriedung als Stabmattenzaun mit Sichtschutzelementen auf Flst. Nr. 3515/28, Unterschneidheim
 
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wallensulz-Maurerin – 3. Änderung“. Das Bauvorhaben verstößt gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes. Zulässig ist eine Einfriedung mit einer Höhe von 0,80 m, geplant ist eine Einfriedung mit einer Höhe von 1,60 m.
Der Stabmattenzaun wurde bereits erstellt. Bereits ohne die Sichtschutzelemente sind die Sichtbeziehungen an der Kreuzung Beethovenstraße / Mozartstraße eingeschränkt. Es liegen auch bereits Nachbareinwendungen vor.
Für die Beratung wurden Planunterlagen und Lichtbilder dem Gemeinderat präsentiert. Mehrere Gemeinderät*innen äußerten ihre Auffassung, wonach die klaren Vorgaben des Bebauungsplanes einzuhalten sind.
Der Gemeinderat versagte abschließend bei einer Enthaltung das gemeindliche Einvernehmen und lehnte eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab.

 
2 Bebauungsplan "Nördliche Espangasse - 1. Änderung" in Unterschneidheim;
hier: Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren; Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

 
Der Gemeinderat konnte in seiner öffentlichen Sitzung zum Abschluss des Verfahrens den Bebauungsplan als Satzung beschließen. Es wird diesbezüglich auf die Bekanntmachung im Amtsblatt vom 19.04.2024 verwiesen.
Der Bebauungsplan bietet nun die Möglichkeit zum Bau eines Arzt- und Gesundheitshauses auf den noch unbebauten Flächen und trägt so zu einer Sicherung der hausärztlichen und medizinischen Versorgung in der Gemeinde und der ganzen Raumschaft bei. Über den weiteren Fortgang des konkreten Projektes wird zu gegebener Zeit weiter informiert.

 
3 Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Neue Mitte";
hier: 3. Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets

 
Es wird hinsichtlich der Satzung nebst Plan auf die Bekanntmachung im Amtsblatt vom 19.04.2024 verwiesen.
Durch die einstimmig beschlossene Erweiterung des Sanierungsgebietes um die gesamte (öffentliche) Fläche der Wagnergasse bietet sich für die Gemeinde die Möglichkeit, die Straße nach zuvor durchzuführenden umfassenden Tiefbauarbeiten (Wasser, Kanal, etc.) zu erneuern und hierfür auch auf Zuschussmittel zurückgreifen zu können. Die entsprechenden Arbeiten sollen in Kürze beginnen.

 
4 Annahme von Spenden;
hier: Genehmigung durch den Gemeinderat

 
Der Gemeinderat hat ohne Aussprache der Annahme bzw. Vermittlung der eingegangenen Spende zugestimmt.

 
5 Anfragen/Bekanntgaben
 
BM Joas gab folgende Punkte bekannt:
  • Die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Ostalbkreis hat mit Schreiben vom 25.03.2024 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt. Ebenfalls wurde die Kreditaufnahme in Höhe von 1,8 Millionen Euro genehmigt.

  • Der Hochbehälter Birkenbühl wurde durch den Zweckverband RiesWasserVersorgung erneuert. Im weiteren Verlauf soll nun die Fallleitung nach Oberschneidheim erneuert werden. Der Leitungsverlauf wurde anhand einer Karte dargestellt.

  • Der neue Funkmast in Geislingen wurde durch den Betreiber errichtet. Der ca. 56m hohe Stahlgittermast ist das höchste Bauwerk in der Gemeinde. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme ist der Verwaltung nicht bekannt.

  • Die Gemeinde hat das Anwesen Schumannstraße 64 in Walxheim erworben. Nachbarn und Ortschaftsrat werden zeitnah über weitere Details informiert.

  • Die Gemeinde erhält Zuwendungen aus Mitteln des Bundes im Rahmen der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung Digitalpakt Schule 2019-2024. Es erging ein entsprechender Zuwendungsbescheid für die Erneuerung von Geräten im EDV-Raum der Sechta-Ries-Schule in Höhe von 7.400 Euro. Diese Maßnahme war ohnehin im Haushalt berücksichtigt. Die entsprechende Förderung kommt unerwartet, ist jedoch darum umso erfreulicher.

  • Aus der Ermächtigung 2023 ist ein Kredit in Höhe von 450.000 Euro aufgenommen worden. Dieser Kredit ist auch bereits in der Schuldenübersicht im Haushaltsplan 2024 berücksichtigt. Der Kredit hat eine Laufzeit von 10 Jahren bei einem Zinssatz von 2,7 %. Der Kredit ist von der KfW und der L-Bank subventioniert und zweckgebunden. Im vorliegenden Fall wurden Projekte bzw. Maßnahmen aus der Ab-wasserkonzeption herangezogen, um diesen vergünstigten Kredit zu erlangen.
 

Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am 13.05.2024 statt.

http://www.unterschneidheim.de//de/rathaus-gemeinderat/aktuelles-neues/was-sonst-noch-interessiert