Sitzungsberichte aus dem Gemeinderat
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 10.10.2022
1. | Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeister Joas gab bekannt, dass die Gemeinde das ehemalige Bankgebäude in Zöbingen erworben hat. Der entsprechende notarielle Kaufvertrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 12.09.2022 genehmigt. |
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2. | Bekanntgabe einer Eilentscheidung Bürgermeister Joas gab bekannt, dass die Gemeinde drei Notheizgeräte für kommunale Gebäude zum Preis von insgesamt 19.818,07 EUR beschafft hat. |
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3. | Neubau Rathaus Unterschneidheim; hier: Vergabe der Bodenbeläge und mobilen Trennwände Bürgermeister Joas informierte zum aktuellen Baufortschritt und erläuterte kurz die nun anstehenden weiteren Vergaben. Er übergab sodann das Wort an Frau Uhl, die über das Ergebnis der Submission berichtete. Am 10.09.2022 erfolgte die Veröffentlichung zu den Bodenbelägen (Teppich, Holz, Fliesen) und mobilen Trennwänden in der Presse sowie online. Die Submission wurde am 28.09.2022 im kleinen Sitzungssaal des Rathauses Unterschneidheim durchgeführt. Die eingegangenen Angebote wurden von den Architekten Kauffmann Theilig & Partner aus Ostfildern geprüft und ein Vergabevorschlag gefertigt. Die konkreten Vergabevorschläge wurden dem Gemeinderat präsentiert. Dieser fasste nach kurzer Aussprache sodann die folgenden Beschlüsse: Die Bodenbelagsarbeiten – Teppichboden – werden an die wirtschaftlichste Bieterin, die Firma Moll Parkett- und Fußbodentechnik, Deiningen zum Preis von 35.069,27 Euro vergeben. Die Bodenbelagsarbeiten – Holz – werden an die wirtschaftlichste Bieterin, die Firma Fußbodentechnik Stern GmbH, Tannhausen zum Preis von 28.388,40 Euro vergeben. Die Bodenbelagsarbeiten – Fliesen – werden an die wirtschaftlichste Bieterin, die Firma Fliesen Röhlich GmbH, Wendelstein zum Preis von 92.791,12 Euro vergeben. Die mobilen Trennwände werden an die wirtschaftlichste Bieterin, die Firma Dorma Hüppe Raumtrennsysteme GmbH, Westerstede zum Preis von 65.860,55 Euro vergeben. |
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4. | Verschiedene Bausachen |
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4.1. | Bauvorhaben Neubau von Lagerboxen auf Flst. Nr. 128, Unterschneidheim Der Gemeinderat hat das Einvernehmen der Gemeinde Unterschneidheim nach § 34 BauGB zum Bauantrag erteilt. Es liegen keine Versagungsgründe nach § 145 Abs. 2 BauGB vor, sodass aus sanierungsrechtlicher Sicht das Einvernehmen nach § 145 Abs. 1 Satz 1 BauGB ebenfalls erteilt wurde. |
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4.2. | Bauvorhaben Neubau Wohnhaus mit Garage auf Flst. Nr. 4722, Unterschneidheim Der Gemeinderat hat einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde Unterschneidheim zum Bauantrag erteilt. |
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4.3. | Bauvorhaben Wohnhausneubau mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf Flst. Nr. 417/2, Geislingen Der Gemeinderat hat beschlossen, das Einvernehmen zum Bauvorhaben und zur Befreiung vom Bebauungsplan „Geislingen IV – 1. Änderung“ dann zu erteilen, wenn im Rahmen der Nachbarbeteiligung keine Einwendungen eingehen. |
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4.4. | Bauvorhaben Neubau Milchviehstall, Neubau Kälberstall, Neubau Fahrsilo auf Flst. Nr. 4527, 4527/1 und 4527/2, Unterschneidheim Der Gemeinderat wurde zunächst über den Eingang des oben näher bezeichneten Bauantrags informiert. Die Beratung und Beschlussfassung über den Bauantrag erfolgt nach Beurteilung durch die Träger öffentlicher Belange und Beteiligung des Ortschaftsrats Unterschneidheim. |
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4.5 | Anzeige nach § 15 Abs. 1 BImSchG für die Errichtung eines Pufferspeichers und einer Umwallung mit Betonfertigteilwand auf Flst. Nr. 596/1, Zipplingen Bürgermeister Joas erläuterte ausführlich den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage. Der Antragsteller hat beim Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Umwelt und Gewerbeaufsicht, den oben näher bezeichneten Antrag vorgelegt. Zur sicheren Bedienung des bestehenden Wärmenetzes soll ein Pufferspeicher errichtet werden zur Speicherung der erzeugten Wärme. Für den Havariefall war bislang an der Anlage ein Erdwall vorhanden. Dieser soll teilweise entfernt und durch eine Havariewand aus Betonfertigteilen ersetzt und erweitert werden. Das Baugrundstück liegt im Außenbereich und wird nach § 35 BauGB beurteilt. Es handelt sich um ein privilegiertes Bauvorhaben, welches einem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Das Vorhaben wurde in der Sitzung des Ortschaftsrats Zipplingen am 21.09.2022 vorberaten. Der Ortschaftsrat hat den Empfehlungsbeschluss gefasst, das Einvernehmen zum Antrag zu erteilen. Der Gemeinderat folgte dem Empfehlungsbeschluss und erteilte das Einvernehmen der Gemeinde Unterschneidheim zur Anzeige nach § 15 Abs. 1 BImSchG. |
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5. | Jagdgenossenschaft Unterschneidheim, Walxheim und Zipplingen; hier: Übertragung der Verwaltung auf den Ortschaftsrat Bürgermeister Joas führte zunächst in die Thematik ein und wies darauf hin, dass der Sachverhalt bereits vor der Corona-Pandemie Gegenstand der gemeinderatlichen Beratung und Beschlussfassung war und die jetzige Behandlung lediglich aufgrund personeller Wechsel in der Verwaltung erfolgt. Seit April 2015 ist das Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) in Kraft. Darin ist unter anderem geregelt, dass Jagdgenossenschaftsversammlungen durchgeführt werden müssen und bis spätestens 17.04.2021 eine Satzung beschlossen sein soll. Für die Jagdgenossenschaften Unterschneidheim, Walxheim und Zipplingen stehen diese Versammlungen und der Satzungsbeschluss noch aus. Alle drei Sitzungen waren bereits im März bzw. April 2020 angesetzt, mussten jedoch aufgrund von Corona abgesagt werden. Wie bei den anderen Jagdgenossenschaften soll der Entwurf der Satzung vorab im Amtsblatt veröffentlicht werden. Diese orientiert sich an den seitherigen Satzungen, die in den anderen Jagdgenossenschaften bereits beschlossen wurden. Im Herbst/Winter sollen dann die Jagdgenossenschaftsversammlungen durchgeführt werden. In der Satzung wird davon ausgegangen, dass die Jagdgenossenschaft keinen eigenen Jagdvorstand bildet. Wenn die Jagdgenossenschaftsversammlung dies ausdrücklich beschließt und auch der Gemeinderat zustimmt, kann die Verwaltung der Jagdgenossenschaft wieder auf den Ortschaftsrat der jeweiligen Ortschaft übertragen werden (§ 15 Abs. 7 JWMG). Sollte sich die Jagdgenossenschaft nicht auf die vom Gemeinderat und Verwaltung vorgeschlagene Satzung verständigen oder keinen eigenen Jagdvorstand bilden, ist der Gemeinderat per Gesetz „Notvorstand“ der Jagdgenossenschaft. Ohne Beschluss der Jagdgenossenschaft kann dann auch keine Übertragung auf den Ortschaftsrat erfolgen. Die vorgelegte Satzung im Entwurf wird der Versammlung der Jagdgenossenschaft zur Beschlussfassung empfohlen. Ohne Aussprache fasste der Gemeinderat sodann folgende Beschlüsse: Die Jagdgenossenschaft Unterschneidheim bzw. Walxheim und Zipplingen werden im Herbst/Winter 2022 zu einer Versammlung einberufen. Als Versammlungsleiter der Jagdgenossenschaftsversammlungen wird Bürgermeister Johannes Joas bestimmt. Als Schriftführerin der Jagdgenossenschaftsversammlung wird die stellvertretende Leiterin des Hauptamtes, Frau Tanja Janku bestimmt. |
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6. | Ferienprogramm in den Sommerferien; hier: Information Bürgermeister Joas informierte in einem Rückblick über das Ferienprogramm 2022. Das Ferienprogramm in den Sommerferien wurde auch in diesem Jahr sehr gut angenommen. Im Angebot waren 30 Veranstaltungen. Insgesamt waren 266 Kinder angemeldet. Die Anmeldung erfolgte in diesem Jahr erstmals ausschließlich online über ein neues Programm, das von der Verwaltung ausgestaltet und angepasst wurde. Die Anmeldung und die Abwicklung der Organisation über dieses Programm haben sehr gut funktioniert. Der Schriftverkehr mit den Eltern erfolgte komplett per E-Mail. Es waren zahlreiche Vereine und Gruppierungen beim Programmangebot beteiligt, ferner hat die Gemeinde selbst neun Veranstaltungen organisiert. Auf den ausführlichen Bericht im Amtsblatt vom 23.09.2022 (Nr. 38) wird diesbezüglich verwiesen. Durch die vielen Angebote konnte den Kindern ein abwechslungsreiches und ansprechendes Programm geboten werden. Der Gemeinderat begrüßte dieses Angebot und nahm die Information zustimmend zur Kenntnis. |
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7. | Ferienbetreuung in den Sommerferien; hier: Information Im Anschluss informierte Bürgermeister Joas auch über die Ferienbetreuung 2022 in den ersten beiden Wochen der Sommerferien für Kinder von sieben bis elf Jahren. Anmeldung und Schriftverkehr mit den Eltern erfolgten wie beim Ferienprogramm und ebenfalls unproblematisch. Vom 01.08. bis 05.08.2022 und 08.08. bis 12.08.2022 wurden 30 bzw. 24 Kinder täglich von 09:00 bis 17:00 Uhr betreut. Die Eltern konnten ihr Kind/ihre Kinder für die erste, für die zweite oder für beide Wochen anmelden. Die Betreuung für beide Wochen wurde von fünf Kindern in Anspruch genommen. Mit dem Elternbeitrag in Höhe von 40,- EUR waren alle Materialkosten, Getränke und der Ausflug ins explorhino (Bus, Eintritt, Mittagsverpflegung) abgegolten. Nach Abzug der Elternbeiträge hatte die Gemeinde Aufwendungen in Höhe von 7.095,53 Euro. Nach Ansicht von Bürgermeister Joas ist dies ein wichtiger Beitrag und eine wichtige Unterstützung für Eltern bzw. Familien, die beispielsweise berufsbedingt auf eine Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind. Dieses Betreuungsangebot soll daher auch in Zukunft weiter angeboten werden. Auch diese Information nahm der Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis. |
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8. | Anfragen/Bekanntgaben Auf Anfrage von Ortsvorsteher Roland Gloning sicherte Bürgermeister Joas zu, auch zukünftig wechselnde Sitzungsorte für die Gemeinderatssitzungen zu wählen. So sollen die weiteren Nutzer der kommunalen Gebäude und Hallen nicht einseitig belastet werden. |
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am 07.11.2022 statt.