Sitzungsberichte aus dem Gemeinderat
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 07.11.2022
Bürgermeister Johannes Joas bat wie auch in den vergangenen Sitzungen zu Beginn alle Anwesenden um eine kurze Schweigeminute angesichts des Angriffskrieges auf die Ukraine. Er bekräftigte nochmals seine Auffassung, wonach dieser Krieg auf europäischem Boden nicht zur „Normalität“ werden dürfe.
1. | Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse BM Joas gab folgende nicht öffentlich gefasste Beschlüsse zu Beginn der Sitzung bekannt:
|
|
2. | Nachbetrachtung der Klausursitzung des Gemeinderats vom 22.10.2022 BM Joas ging in seiner Nachbetrachtung der Klausursitzung kurz auf die wesentlichen Punkte und Beschlüsse ein. Er berichtete zunächst von der Gesamtfortschreibung des Regionalplans Ostwürttemberg 2035, die Herr Verbandsdirektor Eble dem Gemeinderat vorgestellt hatte. Die Gemeinde befindet sich aktuell noch im Anhörungsverfahren. BM Joas informierte über das weitere Prozedere. Die Verwaltung wird auf Grundlage des bisherigen Standes der Gesamtfortschreibung eine Stellungnahme entwerfen und diese dem Gemeinderat sodann zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegen. BM Joas informierte ferner über den Grundsatzbeschluss des Gemeinderats, eine freiwillige kommunale Wärmeplanung in Auftrag geben zu wollen. Hier werden noch Partnerkommunen für den Konvoi gesucht. BM Joas skizzierte in aller Kürze den Inhalt der freiwilligen kommunalen Wärmeplanung verbunden mit der Information, dass hier erst im nächsten Jahr mit konkreten Ergebnissen gerechnet werden kann. Ferner hat der Gemeinderat die Fortsetzung des Ökokontos der Gemeinde Unterschneidheim beschlossen. Es folgten in der Klausursitzung Sachstandsberichte zum Breitbandausbau in der Gemeinde sowie zu den Haushaltsplanungen für 2023. Ferner erinnerte BM Joas an die aktuelle Umsetzung des § 2b Umsatzsteuergesetz, worüber der Gemeinderat in seiner Klausursitzung erstmalig umfangreich informiert worden ist. Zum Thema "Benutzungsordnungen für die Hallen und Räume der Gemeinde" sicherte BM Joas dem Gemeinderat zu, die Anregungen, welche aus der Mitte des Gemeinderats bei der Klausursitzung geäußert worden sind, aufgreifen und prüfen zu wollen. Der Gemeinderat wird sich zu gegebener Zeit mit der Neufassung der Benutzungsordnungen nochmals befassen. |
|
3. |
Verschiedene Bausachen
|
|
3.1. | Bauvorhaben Errichtung 4-Familien-Wohnhaus, 2 Garagen im Wohnhaus, 8 Fahrradabstellplätze und 2 Fertiggaragen auf Flst. Nr. 4732, 4733 und Teilfläche von 4734, Unterschneidheim Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben und die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu erteilen, sofern die Nachbarn keine Einwendungen erheben. |
|
3.2. | Bauvorhaben Errichtung 4-Familien-Wohnhaus, 2 Garagen im Wohnhaus, 8 Fahrradabstellplätze und 3 Fertiggaragen auf Flst. Nr. 4736, 4735 und Teilfläche von 4734, Unterschneidheim Der Gemeinderat hat auch in diesem Fall einstimmig beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben und die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu erteilen, sofern die Nachbarn keine Einwendungen erheben. |
|
3.3. | Bauvorhaben Abbruch von landwirtschaftlichen Gebäuden, Erstellung von 2 Doppelhäusern mit 5 Wohneinheiten auf Flst. Nr. 97, Unterschneidheim Der Gemeinderat hat einstimmig das Einvernehmen zum Bauantrag erteilt. |
|
3.4. | Bauvorhaben Einbau von Garagen in einen bestehenden Stall auf Flst. Nr. 96/1, Unterwilflingen Der Gemeinderat hat einstimmig das Einvernehmen zum Bauantrag erteilt. |
|
3.5. | Bauvorhaben Errichtung Wohnhaus und Garage auf Flst. Nr. 225/40, Zöbingen Das Einvernehmen der Gemeinde Unterschneidheim zum Bauantrag wurde einstimmig erteilt und der notwendigen Befreiung vom Bebauungsplan „Sulzäcker Süd“ zugestimmt. |
|
3.6. | Bauvorhaben Erstellung einer Trocken-Stützmauer als Einfriedung aus Multipflanzsteinen auf Flst. Nr. 87/9, Nordhausen Der Gemeinderat hat das Einvernehmen zum Bauvorhaben und zur Befreiung vom Bebauungsplan „Bückle IV“ erteilt, sofern im Rahmen der Nachbarbeteiligung keine Einwendungen eingehen. |
|
3.7. | Bauvorhaben Errichtung einer Zisterne zur Bewässerung des Sportplatzes auf Flst. Nr. 4602, Unterschneidheim Auch zu diesem Bauvorhaben hat der Gemeinderat das Einvernehmen einstimmig erteilt. |
|
4. | Ortsumfahrung Zöbingen; hier: Abschluss der Planungsvereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Ellwangen, der Gemeinde Unterschneidheim und dem Ostalbkreis BM Joas führte zunächst nochmals die allgemein bekannte Thematik ein: Die Gemeinde Unterschneidheim bemühte sich bereits seit vielen Jahren um eine Ortsumfahrung für die Ortschaft Zöbingen, die durch ihre Lage an der L1060 stärker als jede andere Ortschaft der Gemeinde von Verkehr und insbesondere von Schwerlastverkehr betroffen ist. Ende 2020 wurde die Ortsumfahrung Zöbingen in den Maßnahmenplan des Generalverkehrswegeplans aufgenommen. Die Realisierung durch das Land kann derzeit jedoch noch nicht in Aussicht gestellt werden aufgrund der Priorisierung der Maßnahmen auf Landesebene. Dennoch sehen u.a. das Landratsamt Ostalbkreis und die Gemeinde Unterschneidheim den dringenden Bedarf an dieser Ortsumfahrung und möchten daher nach ausführlicher Abstimmung mit dem Land bzw. dem Regierungspräsidium Stuttgart diese Planungen forcieren. Hierzu standen und stehen die Gemeinde Unterschneidheim, die Stadt Ellwangen, das Land Baden-Württemberg (vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart) und das Landratsamt Ostalbkreis in Kontakt und Austausch mit dem Ziel, eine Planungsvereinbarung für die Leistungsphasen 1-2 abzuschließen, um die Ortsumfahrungen Zöbingen und Röhlingen voranzubringen. BM Joas erläuterte dem Gemeinderat die finale Version dieser Planungsvereinbarung, die in wesentlichen Punkten die Belange und Interessen der Gemeinde berücksichtigt. Er zeigte sich erfreut, dass nun der offizielle Startschuss für die Planungen der Ortsumfahrung Zöbingen fallen kann. BM Joas wies ferner auf die finanzielle und organisatorische Beteiligung des Ostalbkreises hin. Er dankte an dieser Stelle auch den weiteren Beteiligten, namentlich der Stadt Ellwangen, dem Ostalbkreis und dem Regierungspräsidium Stuttgart für die gute Zusammenarbeit. Nach der Aussprache ermächtigte der Gemeinderat einstimmig die Verwaltung zum Abschluss der Planungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Unterschneidheim, der Stadt Ellwangen, dem Land Baden-Württemberg (vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart) und dem Landratsamt Ostalbkreis. |
|
5. | Straßenbeleuchtung in der Gemeinde; hier: Beratung und Beschlussfassung über die Schaltzeiten Zu Beginn des TOP erläuterte BM Joas die bisherige Situation und die technischen Möglichkeiten. Die Straßenbeleuchtung in Unterschneidheim hat bereits seit vielen Jahren eine halbnächtige Schaltung (Nachtabschaltung). Die Schaltzeiten sind über einen Schaltbefehl der ODR gesteuert. Die Beleuchtung schaltet aktuell im Lauf des Abends mit Hilfe eines Dämmerschalters ein und brennt dann bis 01:00 Uhr. Morgens schaltet die Beleuchtung um 04:00 Uhr ein und brennt bis zur Abschaltung durch den Dämmerschalter im Lauf des Morgens. Die Abschaltung erfolgt also derzeit von 01:00 Uhr bis 04:00 Uhr. Bei dieser Schaltung ergeben sich ca. 3.075 Stunden Brenndauer pro Jahr. Es besteht die technische Möglichkeit, über die ODR einen abweichenden Schaltbefehl auszuwählen. Dieser beinhaltet die Beleuchtung ab Start durch den Dämmerschalter im Lauf des Abends bis um 24:00 Uhr und von 04:45 Uhr bis zur Abschaltung durch den Dämmerschalter im Lauf des Morgens. Die Abschaltung würde somit von 24:00 Uhr bis 04:45 Uhr erfolgen, somit 1,75 Stunden länger als bislang. Bei dieser Variante würden sich ca. 2.440 Stunden Brenndauer im Jahr ergeben, was einer Einsparung von ca. 20 % entsprechen würde. BM Joas führte weiter aus, dass der Strombedarf der Straßenbeleuchtung derzeit bei 175.000 KWh pro Jahr liegen würde, was einem Betrag von ca. 42.000,- Euro entspricht. Einsparungen wären damit in einer Größenordnung von 8.000,- EUR möglich, wobei die Umrüstung ca. 2.000,- EUR kosten würde. In der folgenden Aussprache wurde schnell deutlich, dass der Gemeinderat eine Ausweitung der Abschaltzeiten kritisch sieht. Auch BM Joas gab zu bedenken, dass jede Abschaltung ein Kompromiss sei zwischen Verkehrssicherungspflicht und Energieeinsparung. Bei ihm seien auch Bedenken vonseiten der Zeitungsausträger*innen eingegangen, ferner müsste an die Schichtarbeiter in der Gemeinde gedacht werden. Aufgrund der überschaubaren Einsparpotenziale und der Risiken hinsichtlich der gemeindlichen Verkehrssicherungspflicht beschloss der Gemeinderat abschließend einstimmig, die Schaltzeiten für die Straßenbeleuchtung nicht zu verändern. |
|
6. | Ersatzbeschaffung Dienstfahrzeug technisches Gebäudemanagement BM Joas informierte, dass beim technischen Gebäudemanagement ein VW Caddy als Dienstfahrzeug im Einsatz ist, bei dem in nächster Zeit erhebliche Reparaturen durchgeführt werden müssten. Da diese nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll vorgenommen werden können, solle das Fahrzeug ersatzbeschafft werden. Im aktuellen Haushaltsplan sind hierfür auch entsprechende Mittel vorgesehen. In dem vorhandenen VW Caddy ist ein ausziehbares Werkzeugregal fest verbaut, welches in das neue Fahrzeug eingebaut werden soll. Der angespannte Gebrauchtwagenmarkt macht es der Verwaltung laut BM Joas schwierig, dem Gemeinderat ein konkretes Fahrzeug bzw. mehrere konkrete Fahrzeuge zur Auswahl und Beschlussfassung vorzustellen. Die Verwaltung schlug daher vor, dass der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt, die Beschaffung selbst vorzunehmen. Bei der folgenden Aussprache wurden die anstehenden Reparaturen, der Restwert sowie Alter und Laufleistung des aktuellen Fahrzeuges sowie mögliche Antriebsarten für das neue Fahrzeug thematisiert. Hiernach wurde die Verwaltung einstimmig ermächtigt, ein Ersatzfahrzeug für das technische Gebäudemanagement bis zu einem Preis von 30.000 € zu erwerben. |
|
7. | Anpassung der Realsteuerhebesätze ab 2023 BM Joas erläuterte in seinem Sachvortrag, dass die Realsteuerhebesätze der Gemeinde Unterschneidheim für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer zuletzt zum 01.01.2016 erhöht worden sind. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wurde zuletzt 1995 erhöht. Folgende Hebesätze gelten aktuell: Grundsteuer A: 360 v. H. Grundsteuer B: 370 v. H. Gewerbesteuer: 350 v. H. Bei Betrachtung der durchschnittlichen Hebesätze des Landes und des Landkreises liegen nach Auskunft von BM Joas die Hebesätze der Gemeinde Unterschneidheim im unteren Bereich. Bei der Beurteilung und Auswahlentscheidung von Förderanträgen werde darauf geachtet, dass die Gemeinde ihre Einnahmequellen angemessen ausschöpft. Hier werden u.a. die gemeindlichen Hebesätze der Realsteuern betrachtet. Ferner ist die Gemeinde auch aus kommunal- und haushaltsrechtlicher Sicht gehalten, ihre Einnahmen bestmöglich auszuschöpfen. BM Joas empfahl dem Gemeinderat daher, den Hebesatz der Grundsteuer A um 10 v. H. und den der Grundsteuer B um 15 v. H. zum 01.01.2023 anzuheben, wobei er betonte, dass ihm die aktuelle, nicht zuletzt finanzielle Belastung der Bürgerinnen und Bürger bewusst ist. Dennoch hält er die Anhebung für geboten, wobei er die Mehrbelastung für sozial verträglich hält. Dies machte BM Joas an mehreren Rechenbeispielen deutlich. So beträgt die Mehrbelastung für ein durchschnittliches Einfamilienhaus in einer Neubausiedlung ca. 12,- EUR pro Jahr. Es sei auch wichtig zu betonen, dass die Anhebung der Grundsteuer A um 10 v. H. einer Erhöhung um 2,78 % entspricht; die Grundsteuer B wird entsprechend um 4,05 % steigen. Es folgten verschiedene Wortmeldungen, aus denen ersichtlich wurde, dass die Maßnahme in der aktuellen Situation zwar zu einem unglücklichen Zeitpunkt kommt, aber als notwendig erachtet wird. Dementsprechend fasste der Gemeinderat abschließend bei einer Enthaltung den Beschluss, die Hebesätze wie von der Verwaltung vorgeschlagen anzuheben. |
|
8. | Neufassung der Räum- und Streupflichtsatzung Hauptamtsleiter Jan-Erik Bauer erhielt von BM Joas das Wort für den Sachvortrag. Dieser erläuterte daraufhin die Gründe für die Neufassung und die wesentlichen Änderungen anhand einer Synopse. Die Gemeinde Unterschneidheim ist laut HAL Bauer gem. § 41 Straßengesetz verpflichtet, die Straßen einschließlich der Fuß- und Radwege innerhalb der Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten zu beleuchten, zu reinigen, Schnee zu räumen und Schnee- und Eisglätte zu bestreuen, um Gefahren vorzubeugen. Das Reinigen, Räumen und Bestreuen kann durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen werden. In der Gemeinde Unterschneidheim wurde die bislang geltende Streu- und Räumpflichtsatzung im Jahr 1989 durch den Gemeinderat beschlossen. Aufgrund eines Urteils des Oberlandesgerichts Karlsruhe aus dem Jahr 2014 (13.02.2014, AZ 9U 143/13), welches sich unter anderem mit der maximalen Räumbreite und der Räum- und Streupflicht bei Straßen ohne Gehwege beschäftigt, musste die aktuelle Satzung geändert werden. Zudem hat sich auch die Rechtsprechung im Hinblick auf die Zeiten des Tagesverkehrs, in welchen geräumt und gestreut werden muss, geändert. Der bisher festgelegte Bußgeldrahmen musste von DM in Euro geändert werden. Zudem waren laut HAL Bauer Konkretisierungen und redaktionelle Änderungen notwendig. Aufgrund der Vielzahl der Änderungen wurde die Satzung vollständig neugefasst. Auf die Bekanntmachung in diesem Amtsblatt wird verwiesen. |
|
9. | Sitzungskalender 2023 BM Joas erkundigte sich beim Gemeinderat, ob es Einwände gegen den Entwurf des Sitzungskalenders 2023 gibt. Dies war nicht der Fall. Die Sitzungstermine des Gemeinderates für das kommende Jahr können ab sofort im Ratsinformationssystem eingesehen werden. |
|
10. | Anfragen/Bekanntgaben Ortsvorsteher Roland Gloning bedankte sich für die Organisation und Planung des gemeinsamen Ausfluges von Gemeinderat, Bauhof, TGM und Verwaltung. Für ihn war es eine schöne und gelungene Veranstaltung. Auch die Heimreise mit dem StadtLandBus habe gut funktioniert. BM Joas sicherte zu, diesen Dank und das Lob an Frau Bosch weiterzuleiten, die für die Vorbereitung des Ausflugs verantwortlich war. |
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am 28.11.2022 statt.