Sitzungsberichte aus dem Gemeinderat
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 28.11.2022
1. | Vergabevorschlag HLF 20 für die FFW Abt. Unterschneidheim BM Joas ging in seinem Sachvortrag zunächst auf die bisherige Chronologie ein. Der Gemeinderat Unterschneidheim hatte am 12. September 2022 die Beschaffung und Ausschreibung eines sog. Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF 20) für die Abteilung Unterschneidheim beschlossen. Grundlage hierfür ist der im vergangenen Jahr verabschiedete Feuerwehrbedarfsplan. Die Ausschreibung erfolgte über das externe Ausschreibungsbüro „Büro J. Kratochwill Ausschreibungsbüro für Feuerwehrfahrzeuge“. Die eingegangenen Angebote wurden von Herrn Kratochwill geprüft und bewertet und auch im Gremium vorgestellt. Der Vergabevorschlag basiere auf einer Bestbieter-Auswertung. Dieser wiederum liegt eine Matrix mit den verschiedenen Anforderungen zugrunde, die in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung und den Kameraden der Feuerwehr erstellt wurde. Diese war auch bereits Gegenstand der Ausschreibung und lag auch den bietenden Firmen mit vor. Nach der Erläuterung des konkreten Vergabevorschlags wies BM Joas darauf hin, dass in diesem Fall beachtlich sei, dass auf Grundlage der erstellten Bewertungsmatrix der wirtschaftlichste Bieter derjenige mit dem teuersten Angebot sei. Hierfür würde man jedoch auch das, unter Zugrundelegung der vorliegenden Matrix, beste Fahrzeug bekommen. Nach einigen Rückfragen fasste der Gemeinderat sodann einstimmig folgende Beschlüsse: Das Los 1 (Fahrgestell und Aufbau) wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Josef Lentner GmbH, zu einem Angebotspreis von 440.369,02 € vergeben. Das Los 2 (Beladung) wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Albert Ziegler GmbH, zu einem Angebotspreis von 153.093,52 € vergeben. |
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2. | Neubau Rathaus Unterschneidheim; hier: Bemusterung Mobiliar Sitzungssaal und Besprechungsräume Zu Beginn des TOPs erläuterte BM Joas, dass für den Neubau des Rathauses Unterschneidheim die Beschaffung von neuem Mobiliar für den Sitzungssaal und die Besprechungsräume erforderlich sei. Für die Bemusterung hatte die Verwaltung zwei Firmen eingeladen, die Gelegenheit hatten ihre Produkte vorzustellen. Der Gemeinderat hatte ausgiebig Gelegenheit für Rückfragen und zur Begutachtung der verschiedenen Tische und Stühle, sodass im Nachgang zur Bemusterung wesentliche Punkte und Kriterien geklärt werden konnten, die nun in die erforderliche Ausschreibung aufgenommen werden. |
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3. | Neubau Rathaus Unterschneidheim; hier: Vergabe Maler-, Schlosser- und Schreinerarbeiten und Sanitäre Trennwände Zu diesem Tagesordnungspunkt waren Frau Litterer und Frau Lopez vom Architekturbüro KTP anwesend, denen BM Joas nach einer kurzen Einführung in den Sachverhalt das Wort erteilte. Diese gingen auf den Baufortschritt und die nun ausgeschriebenen Gewerke ein. Insgesamt seien die Ergebnisse der Submission erfreulich. Lediglich die Schreinerarbeiten müssten aus Sicht des Büros KTP erneut ausgeschrieben werden, da kein wirtschaftliches Angebot eingegangen war. Die Architektinnen berichteten ferner von Mehrkosten, wobei BM Joas nochmals auf die aktuelle Kostenberechnung einging. Diese war jedoch auch bereits im Rahmen der Klausursitzung dem Gemeinderat vorgelegt worden. Frau Uhl berichtet sodann noch von mehreren Nachträgen einzelner Firmen. Nachdem die Gemeinderät*innen ausführlich Gelegenheit für Rückfragen hatten, fassten Sie folgende Vergabebeschlüsse: Die Malerarbeiten werden an die wirtschaftlichste Bieterin, die Firma Maler Abele, Ellwangen zum Preis von 29.077,49 Euro vergeben. Die Schlosserarbeiten werden an die wirtschaftlichste Bieterin, die Firma Hönle Metallbau, Unterschneidheim (LOS 1) zum Preis von 48.237,84 Euro und an die Firma Weiss GmbH Technologie für Fahr- und Hebebewegungen, Bad Wurzach (LOS 2) zum Preis von 31.918,18 Euro vergeben. Die Schreinerarbeiten werden erneut ausgeschrieben. Die Sanitären Trennwände werden an die wirtschaftlichste Bieterin, die Firma Schäfer Trennwandsysteme GmbH, Horhausen zum Preis von 24.375,69 Euro vergeben. BM Joas bat hiernach die Mitglieder des Gemeinderats um ein Stimmungsbild, wie der große Saal im Obergeschoss zukünftig bezeichnet werden soll. Er selbst hatte die Bezeichnung "Ratssaal" in der Vergangenheit wiederholt verwendet. Als Alternativen kommen beispielsweise "Sitzungssaal" und "Bürgersaal" in Betracht. Zahlreiche Mitglieder des Gemeinderats äußerten sich zustimmend zur Bezeichnung "Ratssaal", weshalb diese zukünftig verwendet werden soll. |
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4. | Verschiedene Bausachen |
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4.1. | Bauvorhaben Anbau an Wirtschaftsgebäude auf Flst. Nr. 19, Zipplingen Der Gemeinderat hat ohne Aussprache einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben erteilt. |
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5. | Bebauungsplan "Gewerbegebiet Sparrenloh III" in Unterschneidheim-Zöbingen; hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Hinsichtlich dieses Tagesordnungspunktes wird auf die Bekanntmachung im letzten Amtsblatt (Nr. 48, 02.12.2022) verwiesen. |
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6. | Bebauungsplan "Bückle VI" in Unterschneidheim-Nordhausen; hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Hinsichtlich dieses Tagesordnungspunktes wird auf die Bekanntmachung im letzten Amtsblatt (Nr. 48, 02.12.2022) verwiesen. |
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7. | Mobilfunkstandort der Deutschen Telekom Technik GmbH auf Flurstück Nr. 3672/1, Gemarkung Zöbingen; hier: Erweiterung des Standorts auf 5G BM Joas berichtete in seinem Sachvortrag, dass die Deutsche Telekom Technik GmbH der Gemeindeverwaltung per E-Mail am 09.11.2022 mitgeteilt hat, dass der Mobilfunkstandort auf Flst. Nr. 3672/1, Gemarkung Zöbingen auf 5G erweitert werden soll. Dazu werden am Standort weitere Technik und der Austausch von Antennen erforderlich. Im Anschluss gab BM Joas bekannt, dass aus den Reihen der anwesenden Bürgerschaft ein Antrag auf eine Anhörung dieser Bürger gestellt worden war. Über diesen müsse nach der Geschäftsordnung der Gemeinderat beschließen. Der Antrag fand jedoch nicht die erforderliche Mehrheit, weshalb die Anhörung abgelehnt wurde. Nach einer kurzen Diskussion und einigen Wortmeldungen billigte der Gemeinderat mehrheitlich den Ausbau des Standortes auf 5G. |
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8. | Verwendung von Ersatzzahlungen für nicht kompensierbare Eingriffe in den Naturhaushalt; hier: Windpark Nonnenholz Frau Uhl berichtete, dass auf Vorschlag der Herren Ortsvorsteher Uhl, Nordhausen und Kleinhans, Walxheim ein Zuschussantrag für eine Gewässeraufwertung am Schäfersbrunnengraben in Nordhausen sowie am Weiher in den Längenwiesen in Walxheim gestellt worden war. Dieser Zuschussantrag wurde nun am 02.11.2022 positiv beschieden. Die beiden Maßnahmen waren dem Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 21.06.2022 detailliert vorgestellt worden. Als Eigenanteil verbleibt bei der Gemeinde für beide Maßnahmen ein Betrag in Höhe von ca. 11.000,- EUR, was 10% der Gesamtsumme entspricht. Nach einer kurzen Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig die Durchführung der beiden Maßnahmen und begrüßte deren Bezuschussung. |
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9. | Sanierungsgebiet "Neue Mitte" Unterschneidheim; hier: Aktueller Sachstandsbericht und Jahresprogramm 2023 Auf den separaten Sachstandsbericht in diesem Amtsblatt und den Ausblick auf das Programmjahr 2023 wird verwiesen. |
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10. | Gesamtfortschreibung des Regionalplans Ostwürttemberg 2035; hier: Förmliche Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 9 ROG i.V.m. § 12 II LplG BM Joas erteilte Frau Uhl das Wort für den Sachvortrag. Diese berichtete, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ostwürttemberg in ihrer öffentlichen Sitzung am 22.07.2022 die Durchführung des Beteiligungsverfahrens für die Anhörung zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans 2035 beschlossen hatte. Im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens hat die Gemeinde Unterschneidheim Möglichkeit zur Stellungnahme. Der Regionalverband hat den Textteil, die Umweltprüfung sowie die Raumnutzungs- und Strukturkarte zum Regionalplan 2035 zur Verfügung gestellt. BM Joas erinnerte daran, dass der Gemeinderat bereits in seiner Klausursitzung umfassend über den Inhalt der Regionalplanfortschreibung informiert worden war. Heute solle nochmals die Position der Gemeinde definiert werden und auf Grundlage der heutigen Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat im Nachgang die Stellungnahme erfolgen. Frau Uhl ging sodann auf die aus Sicht der Verwaltung notwendigen Flächen, insbesondere in den Ortschaften Unterschneidheim, Nordhausen und Zöbingen ein. Dort werden an verschiedenen Stellen Wohn- und Gewerbeflächen benötigt. In den übrigen Ortschaften seien aus Sicht der Verwaltung für die nächsten Jahre noch hinreichend Reserveflächen vorhanden. In den drei genannten Ortschaften würden diese Reserven jedoch zur Neige gehen. BM Joas erläuterte seine Auffassung, wonach die Gemeinde Unterschneidheim in der Vergangenheit ihren Verpflichtungen hinsichtlich verdichteten Bauens nachgekommen sei, dies insbesondere in Verbindung mit den steigenden Bevölkerungszahlen. Die Gemeinde Unterschneidheim stehe hier im Vergleich zu vielen anderen Kommunen gut da. Er äußerte seine Überzeugung, wonach dem Regionalverband dringend vermittelt werden müsste, dass insbesondere in den größten Teilorten eine Außenentwicklung noch möglich sein muss, um den Schwerpunkt der Siedlungsentwicklung auch in der Nähe der wesentlichen Infrastruktur zu ermöglichen. Unabhängig hiervon bemühe sich die Gemeinde Unterschneidheim seit vielen Jahren um eine verstärkte Innenentwicklung und dies auch mit guten Erfolgen. BM Joas führte aus, dass es aus seiner Sicht nicht genügt, beim Regionalverband Kritik und Wünsche anzubringen. Auch dieser unterliege gesetzlichen Vorgaben. Er hält die Position der Gemeinde Unterschneidheim hinsichtlich der anzumeldenden Flächen jedoch für richtig und vertretbar und ist auch überzeugt, dass dies mit den bisherigen Erfolgen und dem bisherigen Vorgehen gut argumentiert werden kann. Der Gemeinderat beauftragte im Anschluss an den ausführlichen Sachvortrag durch Frau Uhl und BM Joas einstimmig die Verwaltung, beim Regionalverband für den Regionalplan 2035 Wohnbau- und Gewerbeflächen anzumelden. |
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11. | Jagdgenossenschaft Zipplingen; hier: Übertragung der Verwaltung auf den Ortschaftsrat nach Beschluss Jagdgenossenschaftsversammlung BM Joas informierte den Gemeinderat in seinem Sachvortrag über die Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossen Zipplingen am 14.11.2022. Im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) ist geregelt, dass der Gemeinderat der „Notvorstand“ der Jagdgenossenschaft ist, wenn diese keine eigenen Jagdvorstand wählt. Die Jagdgenossenschaft kann jedoch beschließen, dass die Verwaltung der Jagdgenossenschaft mit Zustimmung des Gemeinderats auf den Ortschaftsrat übertragen wird (§ 15 Abs. 7 JWMG). In Zipplingen wurde kein eigener Jagdvorstand gewählt. Es wurde jedoch einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung der Jagdgenossenschaft Zipplingen auf den Ortschaftsrat Zipplingen übertragen werden soll. Zur Wirksamkeit dieses Beschlusses muss der Gemeinderat diesem nun noch zustimmen. Die Satzung wurde ebenfalls einstimmig beschlossen. Hauptamtsleiter Bauer erläuterte eine erfolgte Änderung zum ursprünglichen Entwurf bzgl. der Zuständigkeit bei Neuverpachtungen (Verpachtung an einen neuen Jagdpächter): dies muss nun nicht mehr in der Jagdgenossenschaftsversammlung beschlossen werden, sondern dies kann ebenfalls der Ortschaftsrat regeln. Der Gemeinderat stimmte hiernach ohne weitere Aussprache dem Beschluss der Jagdgenossenschaft Zipplingen, die Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Ortschaftsrat Zipplingen zu übertragen, einstimmig zu. |
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12. | Annahme von Spenden; hier: Genehmigung durch den Gemeinderat Der Gemeinderat hat ohne Aussprache einstimmig der Annahme bzw. Vermittlung einer eingegangenen Spende zugestimmt. |
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13. | Anfragen/Bekanntgaben BM Joas informierte den Gemeinderat über zwei vorgenommene Spenden. Diese stünden in guter Tradition zu den Vorjahren. Es seien 500,- Euro an die Comboni-Missionare und 500,- Euro an den Verein zur Förderung des Nebas Children Centre in Mombasa, Kenia getätigt worden. BM Joas informierte den Gemeinderat ferner über das Schreiben des Landratsamtes Ostalbkreis, Kommunalaufsicht, vom 22.11.2022. Die Räumpflichtsatzung wurde auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft und wird nicht beanstandet. |
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am 12.12.2022 statt.