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Gemeinde Unterschneidheim (Druckversion)

Wappen der Ortschaften

Wappen der Ortschaften

Die früher selbstständigen Gemeinden und heutigen Ortschaften der Gesamtgemeinde haben teilweise bereits vor dem 2. Weltkrieg Wappen geführt (z. B. Geislingen und Zipplingen). 

Allerdings war das Innenministerium Mitte der 50iger Jahre sehr engagiert auf eine klare Regelung in allen Gemeinden aus. Soweit nicht der Nachweis geführt werden konnte, dass das fragliche Wappen, durch entsprechende Beschlüsse im Gemeinderat abgedeckt, in seiner Beschreibung und Farbgebung absolut konkret und darüber hinaus auch heraldisch einwandfrei war, wurde auf die Vorlage von Wappen-Entwürfen gedrängt. Diese wurden dann unter Beteiligung des Hauptstaatsarchivs Stuttgart geprüft, sehr oft korrigiert und letztlich durch staatlichen Verleihungsakt genehmigt.

Rechtlich haben diese Wappen der heutigen Ortschaften laut Feststellung des Hauptstaatsarchivs Stuttgart vom 2. August 1978 keine Bedeutung mehr. Das kommunale Wappenrecht sieht bundesweit nur für Städte und Gemeinden eigene Wappen vor. Trotzdem dienen sie der jeweiligen Ortschaft nach wie vor als Erkennungszeichen und als Symbol der Identifikation der Bürger mit ihrem Dorf. Konsequenterweise wurden in der Gesamtgemeinde Unterschneidheim für Sechtenhausen und Wössingen ebenfalls Fahnen beschafft, auf denen die jeweilige Kirche abgebildet ist.

http://www.unterschneidheim.de//de/gemeinde-daten/wappen/wappen-der-ortschaften