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Gemeinde Unterschneidheim (Druckversion)

Neues aus dem Rathaus

Neues aus dem Rathaus

Redaktionsstatut für das Amtsblatt der Gemeinde Unterschneidheim

Laut Gemeindeordnung ist für die Herausgabe eines Amtsblatts ein sogenanntes Redaktionsstatut erforderlich, das vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 22.01.2024 beschlossen wurde und ab 02.02.2024 gültig ist.

In diesem Redaktionsstatut sind alle wichtigen Punkte bezüglich einer Veröffentlichung im Amtsblatt festgeschrieben. Gemäß § 20 Abs. 3 GemO wurde hier auch die sogenannte Karenzzeitregelung bezüglich der Wahlwerbung getroffen.

Alle Vereine, Kirchen und sonstigen Organisationen sowie Auftraggeber für gewerbliche und private Anzeigen werden gebeten, diese Regelungen künftig zu beachten.

http://www.unterschneidheim.de//de/rathaus-gemeinderat/aktuelles-neues/neues-aus-dem-rathaus