Neues aus dem Rathaus
Betreten von zugefrorenen Gewässern
Bei entsprechend kalten Witterungsverhältnissen wird vielerorts auf zugefrorenen Gewässern Schlittschuh gelaufen.
Wer zugefrorene Gewässer betritt oder zum Schlittschuhlaufen benutzt, begibt sich in Lebensgefahr, wenn die Eisdecke nicht tragfähig ist.
Erwachsenen muss grundsätzlich klar sein, welche Gefahr sie eingehen, wenn sie auf solche Eisflächen (Seen, Weiher, u.Ä.) Schlittschuhlaufen.
Kindern ist diese Gefahr oftmals nicht bzw. nicht in vollem Umfang bewusst.
Eltern und älteren Spielkameraden sollten insbesondere die jüngeren Kinder auf die Gefahr des Ertrinkens aufmerksam machen.
In der kritischen Zeit bis Erreichen der Tragfähigkeit bzw. nach Beginn der Tauperiode sowie im Zu- und Ablaufbereich dürfen die Eisflächen nicht betreten werden.
Die Gemeindeverwaltung macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass jeder, der das Eis betritt, die vorgenannten Gefahren erkennen und beachtet muss und auf eigenes Risiko handelt!


