Das Landratsamt Ostalbkreis hat die von der Verbandsversammlung des GVV Tannhausen am 02.12.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossenen 14. Änderung des Flächennutzungsplans mit Schreiben vom 27.01.2026 - Az.: Btgb-Nr. BLP-2025/003IV/41.1-621.41 KS/Ge - genehmigt. Für den räumlichen Geltungsbereich des Flächennutzungsplans ist der Lageplan in der Fassung vom 14.11.2025 maßgebend.
Die 14. Änderung des Flächennutzungsplans wird mit dieser Bekanntmachung wirksam. Der Flächennutzungsplan kann einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung im Rathaus der Gemeinde Stödtlen während den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Flächennutzungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich
werden, wenn sie gemäß § 215 Abs. 1 BauGB innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Stödtlen, 02.02.2026
gez. Jan-Erik Bauer
Bürgermeister