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Gemeinde Unterschneidheim (Druckversion)

Neues aus dem Rathaus

Neues aus dem Rathaus

Verpachtung von Gemeindegrundstücken ab 01.11.2026 in Zipplingen

Der Gemeinderat Unterschneidheim hat in der Sitzung vom 21.06.2022 die allgemeinen Pachtrichtlinien neu festgelegt.
Deshalb findet die Ausschreibung mit den folgenden neu aufgestellten Pachtrichtlinien statt.

Die Gemeinde Unterschneidheim verpachtet ab 01.11.2026 die nachfolgend aufgeführten Grundstücke der Gemarkung Zipplingen.

Verpachtet werden die Grundstücke nach den allgemeinen Pachtrichtlinien:

  • Pachtdauer 9 Jahre
  • Keine Klärschlammausbringung
  • Nur wirtschaftseigener Dünger und handelsüblicher Dünger
  • Weiter- und Unterverpachtung nur mit Zustimmung des Verpächters
  • Umbruchverbot von Grünland
  • Mindestens 1 Grünschnitt mit Abräumung

 

Neu:

  • gefordert wird eine dreigliedrige Fruchtfolge
  • Abgabe Frucht/Ertrag an gemeindefremde Biogasbetriebe ist nicht gestattet
  • bei neu zu verpachteten Grundstücken erfolgt die Verpachtung vorrangig an tierhaltende Betriebe. Bei diesen Neuverpachtungen wird unter den tierhaltenden Betrieben auf eine gleichmäßige Bedienung geachtet. Es wird nicht höchstbietend verpachtet.

 
 
Weitere Auflagen für Grundstücke die extensiv zu nutzen sind:
Unterlassung folgender Handlungen

  • Düngung
  • Errichtung von baulichen Anlagen und von Einfriedungen, ausgenommen von Weideunterständen und Elektrozäunen
  • Versiegelung der Oberfläche
  • Abgrabungen oder Aufschüttungen
  • Entwässerungs- oder andere Maßnahmen, die den Naturhaushalt des Grundstücks verändern
  • Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln
  • Bodenbearbeitungsmaßnahmen (z.B. Eggen, Walzen) vom 01.04. bis 31.08. jeden Jahres
  • Aufforstung
  • Ansiedeln von fremden Pflanzen und Tieren

 

Weitere spezielle Auflagen für die Grundstücke Flst.  941, 940, 1858, 1854

  • Keine Düngung
  • Kein Herbizideinsatz
  • Eine Mahd der Wiesen (2-mähdig) muss erfolgen: Heugewinnung
  • Keine Aufforstung, Auffüllung, Abgrabung, Ablagerung oder sonstige vertragsfremde Nutzung

 
 
Die Gemeinde bittet um Abgabe eines schriftlichen Gebots für die entsprechenden Grundstücke bis zum 29. Mai 2026
 
Während der Sprechstunden können Flurkarten mit den zu pachtenden Grundstücken bei Frau Salvasohn eingesehen werden.
 
Die Gemeinde vergibt die Grundstücke nicht nach dem Höchstgebot. Zugelassen sind alle Personen aus der Gesamtgemeinde Unterschneidheim und Pächter, die mit der Gemeinde bislang Verträge abgeschlossen hatten.


Markung Flst-Nr. Beschreibung Größe in ar
       
Zipplingen 300 Letten, Schule,Grünl., Teil

138,00

Zipplingen 312 Dorfwiesen, Grünland

44,88

Zipplingen 329 Gänsespen, Grünland

45,02

Zipplingen 474 Gieße, Acker

11,87

Zipplingen 519 Kläranlage, Acker, Teil

19,00

Zipplingen 526 Schlüssel, Acker, Teil

126,00

Zipplingen 526 Schlüssel,Acker, Teil

126,00

Zipplingen 526 Schlüssel,Acker, Teil

125,00

Zipplingen 542 Steinbruch, Grünland

216,50

Zipplingen 542 Steinbruch, Acker

41,00

Zipplingen 661 Hirtleshart, Acker

73,32

Zipplingen 630 Langer Bühl,Acker,Teil

227,00

Zipplingen 630 Langer Bühl,Acker,Teil

123,00

Zipplingen 671 Fachsenheide, Acker

69,47

Zipplingen 700 Brühl,Grünland,Teil

32,00

Zipplingen 793 Lache,Grünland, Teil

166,52

Zipplingen 802 Kaltenbrunnen,Acker, Teil

20,00

Zipplingen 806/2 Guckenäcker, Acker, Teil

19,00

Zipplingen 844 Sulz, Acker, Teil

86,86

Zipplingen 844 Sulz, Grünland, Teil

279,91

Zipplingen 851 Untere Heide,Acker,Teil

104,00

Zipplingen 851 Untere Heide,Acker,Teil

104,00

Zipplingen 851 Untere Heide,Acker, Teil

208,65

Zipplingen 844 Sulz, Grünland, Teil

279,91

Zipplingen 883 Lange Wiesen, Grünland

74,86

Zipplingen 941 Bruckwiesen, Extensive Nutzung

476,96

Zipplingen 940 Bruckwiesen, Extensive Nutzung

11,00

Zipplingen 1858 Bruckwiesen, Extensive Nutzung

324,86

Zipplingen 1854 Bruckwiesen, Extensive Nutzung

25,00

Zipplingen 1860 Gemeindeteile, Grünl,exte.

79,26

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