Sitzungsberichte aus dem Gemeinderat
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 21.06.2022
1 | Bürgerfragestunde Durch die anwesende Bürgerschaft gab es weder Fragen an den Bürgermeister, noch Anregungen oder Vorschläge. Die Bürgerfragestunde wurde daher ohne Wortmeldung beendet. |
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2 | Verschiedene Bausachen |
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2.1 | Bauvorhaben Neubau Wohnhaus mit Garage auf Flst. Nr. 462/4, Nordhausen Der Gemeinderat hat das Einvernehmen der Gemeinde Unterschneidheim zum Bauantrag erteilt. |
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2.2 | Bauvorhaben Neubau Wohnhaus mit 3 Wohneinheiten und Doppelgarage auf Flst. Nr. 4724 und 4725, Unterschneidheim Der Gemeinderat beschloss das Einvernehmen zum Bauvorhaben und zur Befreiung vom Bebauungsplan „Unterschneidheim Ost“ dann zu erteilen, wenn im Rahmen der Nachbarbeteiligung keine Einwendungen eingehen. |
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2.3 | Bauvorhaben Neubau Wohnhaus mit 3 Wohneinheiten und Doppelgarage auf Flst. Nr. 4726 und 4727, Unterschneidheim Der Gemeinderat beschloss das Einvernehmen zum Bauvorhaben und zur Befreiung vom Bebauungsplan „Unterschneidheim Ost“ dann zu erteilen, wenn im Rahmen der Nachbarbeteiligung keine Einwendungen eingehen. |
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2.4 | Bauvorhaben Errichtung 5-Familienwohnhaus mit Garagen auf Flst. Nr. 462/8, Nordhausen Nach kurzen Rückfragen beschloss der Gemeinderat das Einvernehmen zum Bauvorhaben und zur Befreiung vom Bebauungsplan „Bückle V“ dann zu erteilen, wenn im Rahmen der Nachbarbeteiligung keine Einwendungen eingehen. |
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3 | Verwendung von Ersatzzahlungen für nicht kompensierbare Eingriffe in den Naturhaushalt; hier: Windpark Nonnenholz Bürgermeister Joas erläuterte in seinem Sachvortrag zunächst die Hintergründe und den Grund für die vorgeschlagenen Maßnahmen. Gemäß § 15 Bundesnaturschutzgesetz wird ein Eingriff in den Naturhaushalt nur zugelassen, wenn ein Ausgleich erfolgt. Alternativ sind Ersatzzahlungen zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege an die Stiftung Naturschutzfonds zu leisten. Für die Projektierung der Windkraftanlagen im Nonnenholz Zöbingen wurden solche Ersatzzahlungen geleistet. Der Gemeinderat wurde in seiner Sitzung am 21.02.2022 informiert, dass bei den Ortsvorstehern eine Umfrage zur Benennung von Maßnahmen durchgeführt wurde. Die Ortschaftsräte Nordhausen und Walxheim wurden ebenfalls in die Überlegungen eingebunden. Die Maßnahmenvorschläge wurde mit Vertretern der Stiftung Naturschutzfonds, der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Ostalbkreis sowie der Baader Konzept GmbH aus Gunzenhausen begutachtet und bewertet. Die Stiftung Naturschutzfonds hat grundsätzlich der Entwicklung folgender Maßnahmen zugestimmt:
Im Zuge der Maßnahmenumsetzung ist vorgesehen, das Gewässer naturnäher zu gestalten, um eine natürliche Gewässerdynamik zu fördern und neue Lebensräume zu schaffen. Hierfür werden die Sohlverbauung aus dem Bach entfernt und neue Strukturen durch Uferaufweitungen angelegt. Dadurch wird neuer Retentionsraum gewonnen und zugleich das Landschaftsbild aufgewertet. Zudem werden standortgerechte Pflanzen- und Tiergesellschaften unterstützt und dem Biber Spielraum für Gestaltungsmaßnahmen am Gewässer gegeben. Der restliche Bereich der Maßnahmenfläche wird der Sukzession überlassen. Mit Hilfe von neu gepflanzten Laubbäumen sollen weitere Strukturen eingebracht werden und zum Teil beschattete Gewässerabschnitte entstehen. Damit die neuen Bäume vor Biberverbiss geschützt sind, werden Drahthosen angebracht. Als Abgrenzung des Maßnahmenbereichs zu den angrenzenden Flächen werden Holz-Pflöcke eingeschlagen. Der Grünlandstreifen entlang der Obstbäume wird in extensives Grünland umgewandelt und für die Obstbaumpflege freigehalten. Im Zuge einer dreijährigen Nachpflege werden die gepflanzten Laubbäume gewässert, ausgemäht und geschnitten. Die Maßnahme soll im Zeitraum von Oktober 2023 bis April 2024 durchgeführt werden.
Im westlichen und östlichen Bereich ist der Weiher von einzelnen Gehölzen, wie z.B. Erle, Birke und Schlehe, umgeben. Im Norden grenzt ein Mischwald an, der den Weiher nur sehr geringfügig beschattet. Zudem grenzt landwirtschaftlich geprägtes Grünland im Westen, Süden und Osten an. Der Weiher ist nach BNatSchG als Offenlandbiotop geschützt und weist u.a. gefährdete bzw. der Vorwarnliste (Rote Liste) zugeteilte Arten auf. Im Zuge der Maßnahmendurchführung ist vorgesehen, den Weiher abzufischen und leer zu pumpen. Anschließend wird die starke Verlandung – ausgenommen nordöstlicher Bereich – vorsichtig entnommen, um die einst offene Wasserfläche wiederherzustellen. Der entlandete Bereich wird daraufhin entschlammt. Hierbei wird jedoch ein Teilbereich nach Absprache vor Ort ausgespart, um evtl. vorhandene Diasporen von Wasserpflanzen zu erhalten und eine Wiederansiedlung zu ermöglichen. Im südwestlichen Bereich wird eine Flachwasserzone angelegt. Nach Maßnahmenfertigstellung werden die Flurstücksgrenzen ausgepflockt, sodass eine Bearbeitung der Flächen durch die angrenzenden Bewirtschafter nicht mehr möglich ist. Stattdessen soll die restliche Fläche der Sukzession überlassen werden, um auch eine gewisse Pufferzone (Nährstoffzufuhr) vor dem Weiher entwickeln zu können. Anschließend wird der Weiher wieder bespannt. Die Maßnahme soll im Zeitraum von Januar bis September 2023 durchgeführt werden. Die Kosten der beiden Maßnahmen betragen 113.923,46 €. Die beantragte Zuwendung bei der Stiftung Naturschutzfonds beträgt 102.531,12 € (90%). Somit verbleibt ein Eigenanteil von 11.392,34 €. Der Gemeinderat hatte einzelne Rückfragen zu den Maßnahmen, die von Bürgermeister Joas und Frau Uhl beantwortet wurden. Auf Nachfrage teilte Frau Uhl mit, dass die Ersatzgelder nach wie vor nicht komplett ausgeschöpft sind und weitere Vorschläge daher gerne vorgebracht werden können. Der Gemeinderat beauftragte die Gemeindeverwaltung einstimmig, bei der Stiftung Naturschutzfonds einen entsprechenden Zuschussantrag zu stellen. |
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4 | Neubau Rathaus Unterschneidheim; hier: Vergabe der Außenanlagen – Landschaftsbauarbeiten Bürgermeister Joas erinnerte nochmals an den Planungs- und Realisierungsstand zur Außenanlage des Rathauses und übergab dann das Wort an Frau Uhl, die das Ergebnis der Submission vorstellte. Am 16. bzw. 21.04.2022 war die Veröffentlichung der Arbeiten für die Außenanlagen und Landschaftsbauarbeiten in der Ipf- und Jagst-Zeitung, Schwäbischen Post, Rieser Nachrichten sowie auf der Vergabeplattform vergabe24 und der Homepage der Gemeinde Unterschneidheim erfolgt. Die Submission wurde am 17.05.2022 im kleinen Sitzungssaal des Rathauses Unterschneidheim durchgeführt. Bei der Gemeindeverwaltung sind 5 Angebote eingegangen. Diese wurden von den Landschaftsarchitekten Gänßle + Hehr PartGmbB geprüft und ein Vergabevorschlag gefertigt. Auf Nachfrage erläuterte Frau Uhl die ursprünglich berechneten Kosten in Höhe von gut 1,3 Millionen Euro. Man liege mit dem günstigsten Angebot deutlich über den berechneten Kosten. Allerdings kann Frau Uhl die erfreuliche Mitteilung machen, dass nach nochmaliger Überprüfung der konkreten Flächen von einer Zuschusserhöhung von 767.000,- Euro auf 925.000,- Euro ausgegangen werden kann, so dass die Mehrkosten zu einem Großteil von den höheren Zuschüssen abgedeckt werden können. Mehrere Gemeinderäte äußerten sich zustimmend, dass die Maßnahme nun auch kurzfristig angegangen werden muss. Bürgermeister Joas wies in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass schon aufgrund der Fernwärme und der weiteren benötigten Infrastruktur, wie Zuwegung und Parkplätze, mit der Maßnahme nicht zugewartet werden kann, sondern diese ebenfalls bis zur Fertigstellung des Rathauses abgeschlossen sein muss. Der Gemeinderat vergab nach der Beratung einstimmig die Arbeiten für die Außenanlagen – Landschaftsbauarbeiten an die wirtschaftlichste Bieterin die Fa. Rossaro Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Aalen zum Preis von 1.564.687,21 Euro. |
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5 | Anschluss Wössingen an die Kläranlage Zipplingen Gewerk 2.1 Maschinelle Ausrüstung Gewerk 3 Elektrotechnische Ausrüstung hier: Vergabe Bürgermeister Joas und Ortsbaumeister Lechner erläuterten nochmals den aktuellen Ausschreibungsstand und das Ergebnis. Für den Anschluss der Abwasserteichanlage Wössingen an die Kläranlage Zipplingen wurde das Gewerk 3 Elektrotechnische Ausrüstung beschränkt ausgeschrieben. Es wurden sechs Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Angebotseröffnung, zu der drei Angebote vorlagen, fand am 31.05.2022 statt. Bei der Submission am 03.05.2022 wurde kein Angebot für das Gewerk 2.1 Maschinelle Ausrüstung eingereicht. Die Firmen konnten aus Kapazitätsgründen sowie der Ungewissheit der aktuellen Preisentwicklungen kein Angebot abgeben. Aufgrund der Vergabeform „freihändige Vergabe“ hat die Gemeinde die Möglichkeit nutzen können und den Bieterkreis um drei weitere Firmen erweitert. Zum 30.05.2022 lag ein Angebot zur Prüfung vor. Das Gewerk 2.1 „Maschinelle Ausrüstung“ wurde durch den Gemeinderat einstimmig an die wirtschaftlichste Bieterin, die Firma Scharr Tec aus Stuttgart zum Bruttoangebotspreis von 130.597,64 Euro vergeben. Das Gewerk 3 „Elektrotechnische Ausrüstung“ wurde ebenfalls einstimmig an die wirtschaftlichste Bieterin, die Firma Elektro Jerg aus Aalen zum Bruttoangebotspreis von 81.033,10 Euro vergeben. |
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6 | Festsetzung der Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Unterschneidheim für das Kindergartenjahr 2022/2023 Die Gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge wurden für das Kindergartenjahr 2022/2023 fortgeschrieben. Die Vertreter des Städtetages, Gemeindetags und der Kirchenleitungen haben sich darauf verständigt die steigenden Personal- und Sachkosten zumindest zu einem gewissen Teil im kommenden Kindergartenjahr zu berücksichtigen. Daher wird eine Erhöhung der Elternbeiträge um pauschal 3,9 % empfohlen. Bürgermeister Joas zeigte sich in seinem Sachvortrag nicht erfreut über die empfohlene Erhöhung, hält diese aber für zwingend notwendig. Er erläuterte gemeinsam mit Kämmerin Berg den unterdurchschnittlichen Kostendeckungsgrad von ca. 10 %. Bereits jetzt subventioniert die Gemeinde daher die Kinderbetreuung mit ca. 90 %. Die Gemeinde ist gehalten, hier die Einnahmesituation jedenfalls nicht zu verschlechtern. Der Gemeinderat folgte nach einer kurzen Aussprache den gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 und beschloss die Erhöhung der Elternbeiträge für das kommende Kindergartenjahr um 3,9 %. |
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7 | Anfragen/Bekanntgaben Bürgermeister Joas informierte den Gemeinderat über die Genehmigung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Geißespan III" in Unterschneidheim durch das Landratsamt. Da sich der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt hatte, war eine entsprechende Genehmigung erforderlich. Bürgermeister Joas berichtete weiter vom Abschluss und der Endabrechnung der Maßnahme "Anschluss der Teichanlage Geislingen an die Kläranlage Unterwilflingen". Es wird eine Überförderung von 69.300,- Euro an die Zuschussgeber zurückzuzahlen sein. Grund hierfür ist, dass erfreulicherweise die Kosten unter den berechneten Gesamtausgaben gemäß Zuwendungsbescheid lagen. Ursprünglich war von Gesamtausgaben in Höhe von 3.120.000,- Euro auszugehen. Laut Endabrechnung waren es Gesamtkosten in Höhe von 2.976.665,19 Euro. Da eine Förderung grundsätzlich nur für die Kosten in Betracht komme, die auch tatsächlich angefallen sind, ist die Überförderung entsprechend zurückzuzahlen. |
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am 18.07.2022 statt.