Sitzungsberichte aus dem Gemeinderat
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 27.03.2023
1. | Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühr |
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1.1 | Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühr der Gemeinde Unterschneidheim Bürgermeister Joas rief den Tagesordnungspunkt auf und führte kurz in die Thematik ein. Die Wasserverbrauchsgebühr in der Gemeinde Unterschneidheim beträgt seit 01.01.2021 2,10 € / m³. Zuvor betrug die Wasserverbrauchsgebühr 2,25 € / m³. Die Gebühr wurde zur Überschussabschmelzung gesenkt. Der Wasserbezugspreis des Zweckverband Rieswasserversorgung betrug 2017 – 2021 2,10 € / m³. Aufgrund der angekündigten Erhöhung des Wasserbezugspreises sowie einer angekündigten Nachzahlung hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.12.2022 beschlossen, die Wasserverbrauchsgebühr neu zu kalkulieren. BM Joas erteilte sodann Herrn Häuser vom Büro Schmidt und Häuser GmbH, welches die Kalkulation erstellt hat, das Wort. Herr Häuser erläuterte ausführlich die Kalkulation und beantwortete die Rückfragen aus dem Gemeinderat. Die Kalkulation kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Rahmen der ausführlichen Aussprache führte BM Joas aus, dass die Erhöhung enorm ist, aber die Gemeinde diese Kosten weitergeben muss. Er betonte, dass die Gemeinde an der Wasserversorgung nichts verdient. Der Gemeinderat fasste schließlich einstimmig die folgenden Beschlüsse:
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1.2 | Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung vom 11.12.2012 rückwirkend zum 01.01.2023 Aufgrund der Neukalkulation der Wasserverbrauchsgebühr war die entsprechende Änderung der Wasserversorgungssatzung erforderlich geworden. Die entsprechende Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung wurde einstimmig vom Gemeinderat beschlossen. Auf die Bekanntmachung im Amtsblatt wird verwiesen. |
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2. | Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse Es waren keine Beschlüsse bekanntzugeben. |
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3. | Neubau Rathaus Unterschneidheim; hier: Vergabe Schreinerarbeiten und Möblierung BM Joas führte kurz in die Thematik ein und erteilte Frau Uhl das Wort für den weiteren Sachvortrag. Diese berichtete zunächst von der Vergabe der Schreinerarbeiten an die Fa. Ladenburger, Ellwangen-Röhlingen, zum Angebotspreis von 249.657,24 Euro. Die Vergabe war direkt durch die Verwaltung nach einem weiteren vereinfachten Vergabeverfahren erfolgt, nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 23.01.2023 hierzu die Ermächtigung erteilt hatte. Frau Uhl berichtete ferner vom Ausschreibungsergebnis für die Möblierung der Besprechungsräume, des Ratssaals und der Wartebereiche. Anhand einer Bewertungsmatrix wurde das Angebot der Fa. Brunner GmbH, Rheinau, vom Büro KTP als das wirtschaftlichste festgestellt. Dementsprechend beinhaltete der Vergabevorschlag die Vergabe an die Fa. Brunner GmbH. Nach einer kurzen Aussprache und einigen Rückfragen erfolgte bei einer Enthaltung die Vergabe der Möblierung an die wirtschaftlichste Bieterin, die Firma Brunner GmbH, Rheinau zum Preis von 64.110,54 Euro. |
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4. | Verschiedene Bausachen |
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4.1. | Bauvorhaben Neubau Carport und Überdachung auf Flst. Nr. 167, Zöbingen Der Gemeinderat hat einstimmig das Einvernehmen zum Bauvorhaben erteilt. |
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4.2. | Bauvorhaben An- und Umbau Zweifamilienwohnhaus (1. Teilabbruch und Neubau Dach, 2. Umbau der 2. Wohnung, 3. Anbau an bestehendes Wohnhaus mit Treppenhaus als Erweiterung der 2. Wohnung, 4. Schließen des Balkons der 1. Wohnung) auf Flst. Nr. 3766, Unterschneidheim Der Gemeinderat hat einstimmig das Einvernehmen zum Bauvorhaben erteilt. |
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4.3. | Bauvorhaben Erstellung Carport am bestehenden Wohnhaus auf Flst. Nr. 376/50, Zipplingen Der Gemeinderat hat mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung das Einvernehmen zum Bauvorhaben erteilt und den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen vom Bebauungsplan zugestimmt. |
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4.4. | Bauvorhaben Errichtung Gartenhaus auf Flst. Nr. 259/16, Zöbingen Der Gemeinderat hat einstimmig das Einvernehmen zum Bauvorhaben erteilt und den notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan zugestimmt, sofern im Rahmen der Nachbarbeteiligung keine Einwendungen eingehen. |
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4.5. | Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Flst. Nr. 18, Zipplingen Der Gemeinderat hat einstimmig das Einvernehmen zum Bauvorhaben erteilt. |
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5. | Beratung und Beschluss Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 BM Joas erteilte Kämmerin Nicole Joas das Wort für den Sachvortrag. Diese stellte anhand einer Präsentation die wesentlichen Punkte des Haushaltes 2023 vor. Die Präsentation ist im Ratsinformationssystem bei den Sitzungsunterlagen abrufbar. Im Einzelnen ging Kämmerin Joas auf den aktuellen Schuldenstand und die Pro-Kopf-Verschuldung zum Beginn und zum Ende des Jahres 2023 ein. Hiernach skizzierte sie die wesentlichen Punkte des Ergebnishaushalts, der mit einem ordentlichen Ergebnis in Höhe von -322.000,- Euro schließt. Es folgten die wesentlichen Zahlen zum Finanzhaushalt, der mit einer veranschlagten Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres in Höhe von -925.700,- Euro schließt. Hiernach wurden der Verlauf der Liquidität sowie die Mindestliquidität erläutert. Nach dieser ersten Übersicht wurden Ergebnis- und Finanzhaushalt detaillierter vorgestellt. Beim Ergebnishaushalt stellte Kämmerin Joas die wesentlichen Erträge und die wesentlichen Aufwendungen vor und gegenüber. Diesbezüglich wird auf die Präsentation verwiesen. Es folgte die Vorstellung des Finanzhaushalts und dort insbesondere die Vorstellung der wesentlichen Punkte des Investitionsplans. Insbesondere auf den Investitionsplan ging BM Joas nochmals in seiner ergänzenden Ansprache ein. Stichpunktartig wurden die Investitionen in den Bereichen Abwasser, Breitband, Baugebiete, Wegebau, Feuerwehr, Straßenbeleuchtung und nicht zuletzt der Rathausneubau skizziert. BM Joas bezeichnete den Haushalt als anspruchsvoll, aber belastbar. Der Schuldenstand sei sehr positiv, wobei aber die Aufnahme neuer Schulden für das Investitionsprogramm notwendig sein wird. Der Gemeinderat wurde abschließend über den einstimmigen Empfehlungsbeschluss des Verwaltungsausschusses informiert, die Haushaltssatzung 2023 einschließlich Haushaltsplan zu beschließen. Diesem Empfehlungsbeschluss ist der Gemeinderat nach einer kurzen Aussprache bei einer Gegenstimme auch gefolgt. Nach Genehmigung der Satzung durch das Landratsamt wird diese im Amtsblatt veröffentlicht. |
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6. | Kindergartenbedarfsplanung 2023 bis 2027 BM Joas erteilte Hauptamtsleiter Jan-Erik Bauer das Wort für den Sachvortrag. Dieser erläuterte ausführlich die vorliegende Kindergartenbedarfsplanung für die Jahre 2023 bis 2027, die im Ratsinformationssystem öffentlich zugänglich ist. Auf die Sitzungsvorlage wird an dieser Stelle verwiesen. HAL Bauer wies auf Nachfrage darauf hin, dass es sich bei den vorliegenden Zahlen teilweise natürlich um Prognosen und Schätzungen handle, eine andere Datengrundlage aber schlicht nicht vorhanden sei. BM Joas ergänzte diesbezüglich, dass es naturgemäß schwierig sei, Betreuungsplätze für Kinder zu planen, die noch gar nicht geboren worden sind. Im Ergebnis war festzustellen, dass kurzfristig Bedarf an einer weiteren Kindergartengruppe sowie an bis zu zwei Krippengruppen besteht. BM Joas wies auf die enorme Dynamik hinsichtlich dieser Bedarfe hin und erinnerte daran, dass erst kürzlich eine weitere Gruppe in Nordhausen eröffnet werden konnte. Dennoch würden nach wie vor Betreuungsplätze fehlen. Nach einer kurzen Aussprache billigte der Gemeinderat die Kindergartenbedarfsplanung und beauftragte die Verwaltung, entsprechende Konzepte zur kurzfristigen Bedarfsdeckung auszuarbeiten. |
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7. | Ökoausbau Schneidheimer Sechta mit Hochwasserschutz in Unterschneidheim; hier: Honorarangebot BM Joas erläuterte zunächst die Hintergründe zu den beabsichtigten Planungen. Der Wasser- und Bodenverband Sechta-Eger hatte seinen Mitgliedsgemeinden Ende des vergangenen Jahres eine Aktualisierung des Flussgebietsmodells der Sechta zur Verfügung gestellt. Aus diesem lassen sich mögliche Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Ortslage von Unterschneidheim ableiten, die jedoch noch weiterer Untersuchungen bedürfen. In jedem Falle wäre aus Sicht des Wasser- und Bodenverbandes aber eine Entlandung durchzuführen. Im Zuge des Sanierungsgebietes „Neue Mitte“ und der damit einhergehenden Sanierung der Sechtengasse soll daher vorab auf Grundlage und unter Berücksichtigung dieses aktualisierten Flussgebietsmodelles eine Verbesserung des Hochwasserschutzes entlang der Sechta in der Ortslage Unterschneidheim untersucht werden. Durch die Maßnahme könnte die Erlebbarkeit des Gewässers entlang der Sechtengasse verbessert und ein HQ100-Hochwasserschutz erreicht werden. Ortsbaumeister Thomas Schimmele hatte mit dem Ingenieurbüro Winkler und Partner GmbH aus Stuttgart am 29.11.2022 eine Ortsbegehung durchgeführt. Auf Rücksprache mit der Gemeinde, dem Landratsamt und anhand der Hochwassergefahrenkarten erstellte das Büro Winkler ein Honorarangebot. Dieses umfasst den zu überplanenden Gewässerabschnitt mit einer Länge von rd. 700 m in der Sechtengasse. In dem Gewässerabschnitt gibt es drei Brücken (Straßenbrücke Badstraße, Fußgängersteg Wagnergasse und Trogbrücke Kirchgasse). Gegenstand des Angebotes sind Ingenieurleistungen (Leistungsphasen 1 bis 4) für folgende Objektbereiche:
Laut BM Joas sind die Planungsabsichten und der konkrete Inhalt des Angebotes mit dem Regierungspräsidium abgestimmt. Der Verwaltung liegt die Bestätigung vor, dass die Planungen zu 60% über das Sanierungsgebiet förderfähig sind. Nach einer kurzen Aussprache, bei der sich mehrere Gemeinderäte zustimmend zu den Planungen geäußert haben, erfolgte die Beauftragung des Ingenieurbüros IWP GmbH, Stuttgart zum Preis von 66.626,74 Euro. |
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Straßenkataster Unterschneidheim;
bekannt. |
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9. | Kriterien für den Ausbau erneuerbarer Energien in der Gemeinde Unterschneidheim; hier: Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen Der Gemeinderat beschloss einstimmig eine Bürgerbeteiligung in Form einer vierwöchigen Offenlage des Kriterienkataloges. Die Bürgerinnen und Bürger sollen über die Homepage und das Amtsblatt informiert und zur Beteiligung aufgefordert werden. Auf die Bekanntmachung im vergangenen Amtsblatt wird verwiesen. |
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10. | Annahme von Spenden; hier: Genehmigung durch den Gemeinderat Der Gemeinderat hat einstimmig der Annahme bzw. Vermittlung der eingegangenen Spenden zugestimmt. |
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11. | Anfragen/Bekanntgaben BM Joas informierte die Herren Ortsvorsteher, dass es bis zu einer abschließenden Regelung der weiteren Kostenverteilung zwischen Gemeinde und Ortschaften hinsichtlich der Wegeunterhaltung bei der bisherigen Regelung bleiben wird. |
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am 24.04.2023 statt.