Neues aus dem Rathaus
Leinenpflicht innerhalb des Ortes
Aufgrund von aktuellen Meldungen von freilaufenden Hunden innerhalb der Ortschaften weisen wir nochmals daraufhin, dass Hunde innerhalb des Ortes auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine zu führen sind.
Auch der liebste Hund kann Menschen verunsichern oder verängstigen, wenn er ohne Leine und im schlimmsten Falle auch ohne Begleitung auf sie zu kommt oder dran vorbeiläuft.
Auch aus diesem Grund ist die Leinenpflicht im Innenbereich auf öffentlichen Straßen und Wegen durch die polizeiliche Umweltschutzverordnung der Gemeinde Unterschneidheim vorgeschrieben.
Auch das Freilaufenlassen im Außenbereich ohne Begleitung verstößt gegen die Regelung der Verordnung.
Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 € geahndet werden.
Bitte nehmen Sie Ihren Hund innerhalb der Ortschaft für ein gutes Miteinander in der Gemeinde an die Leine und lassen sie ihn auch im Außenbereich nicht unbeaufsichtigt freilaufen.
Ihre Gemeindeverwaltung