Neues aus dem Rathaus
Bekanntmachung: B29n zwischen Röttingen und Nördlingen
Das Landratsamt Ostalbkreis führt im Auftrag der Straßenbauverwaltung Baden-Württem-berg, Regierungspräsidium Stuttgart für das Projekt „Linienbestimmung B29n zwischen Röttingen und Nördlingen“ die erforderlichen vorbereitenden Untersuchungen durch. Die Zielsetzung des Bauvorhabens ist die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und die Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Hierzu hat das Landratsamt das Planungsbüro ANUVA Stadt- und Umweltplanung GmbH aus Nürnberg beauftragt, im Laufe des Jahres 2026 Bestandserfassungen der Tier- und Pflanzenarten sowie biologische Kartierungsarbeiten im dargestellten Untersuchungsgebiet vorzunehmen.
Die Arbeiten umfassen unter anderem:
· regelmäßige Begehungen des Untersuchungsgebiets,
· das Auslegen künstlicher Verstecke zum Nachweis von Reptilien,
· das Anbringen von Niströhren zum Nachweis der Haselmaus,
· die Erfassung von Fledermäusen mittels Horchboxen,
· sowie weitere, auf der Projektwebseite beschriebene Methoden.
Das Erfassungsmaterial wird teilweise auch auf privaten Flächen über mehrere Wochen oder Monate installiert. Darüber hinaus werden punktuell auch in einem erweiterten Untersuchungsgebiet faunistische Erhebungen durchgeführt.
Rechtlicher Hinweis
Die genannten Arbeiten liegen im Interesse der Allgemeinheit. Gemäß § 16a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sonstige Nutzungsberechtigte verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung notwendigen Vorarbeiten durch die Straßenbaubehörde oder von ihr beauftragte Personen zu dulden. Alle Beteiligten sind bemüht, ihre Aufgaben so vorsichtig wie möglich auszuführen. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden angemessen entschädigt.
Durch diese Vorarbeiten wird nicht über die Ausführung der geplanten Straße entschieden. Mit der Duldung dieser Vorarbeiten wird nicht auf die Wahrnehmung der persönlichen Interessen im späteren Planungsverfahren verzichtet.
Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzungsberechtigten über die anstehenden Arbeiten informiert. Die Arbeiten erfolgen abschnittsweise im Laufe des Jahres 2026.
Weitere Informationen
Art und Umfang der geplanten Kartierungsarbeiten sind auf der Projektwebseite https://b29neu.de/ näher erläutert. Die einzelnen Kartierungen erfolgen zeitlich gestaffelt.
Es ist daher möglich, dass auf einzelnen Flurstücken
· nur ein Teil der Kartierungen durchgeführt wird,
· die Grundstücke mehrfach oder
· in Einzelfällen gar nicht betreten werden müssen.
Welche Flurstücke im Untersuchungsgebiet liegen, ist dem Kartenauszug auf der Projektwebseite zu entnehmen. Aufgrund der hohen Anzahl der Flurstücke wird keine separate Flurstücksliste veröffentlicht.
Wir bedanken uns vorab bei allen betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern sowie sonstigen Nutzungsberechtigten für Ihr Verständnis.
Für Fragen zur möglichen Betroffenheit Ihres Grundstücks wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Projektteam:
B29n(@)ostalbkreis.de


