Neues aus dem Rathaus
Geschützte Tage im November
Nach dem Gesetz über die Sonntage und Feiertage (FTG – Feiertagsgesetz) gelten für die geschützten Tage im November in diesem Jahr an folgenden Terminen nachstehende Regelungen:
Öffentliche Tanzunterhaltungen und Tanzveranstaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen sind im November an Allerheiligen (1. November), am Volkstrauertag (16. November) und am Totensonntag (23. November) von 3.00 Uhr bis 24.00 Uhr
verboten.
An Allerheiligen, am Volkstrauertag und am Totengedenktag sind öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen, verboten. Außerdem sind an diesen Tagen sonstige öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertags oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen, sowie öffentliche Sportveranstaltungen bis 13.00 Uhr verboten. Diese Veranstaltungsverbote beginnen um 3.00 Uhr.
Um Beachtung wird gebeten.


