Sitzungsberichte aus dem Gemeinderat
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 24.04.2023
1 | Verschiedene Bausachen |
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1.1 | Bauvorhaben Erstellung eines Garagengebäudes auf Flst. Nr. 14/1, Unterwilflingen Der Gemeinderat hat einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde Unterschneidheim zum Bauantrag erteilt. |
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2 | Bebauungsplan "Bückle VI" in Unterschneidheim, Nordhausen; hier: Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss Der Gemeinderat hat einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:
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3 | 10. Änderung Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Tannhausen; hier: a) Billigung Planentwurf, b) Auslegungsbeschluss BM Joas erteilte Frau Uhl das Wort für den Sachvortrag. Diese informierte, dass die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes des GVV Tannhausen aufgrund der Ausweisung des Bebauungsplanes „Hagenbucherhof“ in Tannhausen erforderlich geworden war. Der Gemeinderat fasste einstimmig ohne Aussprache folgenden Empfehlungsbeschluss an die Verbandsvertreter zur Sitzung des GVV Tannhausen am 25.05.2023: Der Entwurf zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans des GVV Tannhausen („Hagenbucherhof“ Tannhausen) in der Fassung vom 22.02.2022/27.07.2022 wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. |
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4 | 11. Änderung Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Tannhausen; hier: a) Aufstellungsbeschluss, b) Billigung Vorentwurf, c) Frühzeitige Beteiligung BM Joas erteilte wiederum Frau Uhl das Wort. Diese berichtete u.a., dass Gegenstand der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes des GVV Tannhausen das interkommunale Gewerbegebiet „Mooswiesen-West“ zwischen Kerkingen und Zipplingen sei. BM Joas ergänzte, dass es sich lediglich um den ersten Schritt eines umfangreichen Verfahrens handelt. Der Gemeinderat fasste hiernach bei einer Gegenstimme folgenden Empfehlungsbeschluss an die Verbandsvertreter zur Sitzung des GVV Tannhausen am 25.05.2023: a) Der Flächennutzungsplan für den Gemeindeverwaltungsverband Tannhausen mit den Gemeinden Stödtlen, Tannhausen und Unterschneidheim wird für den in beiliegender Anlage definierten Bereich in der Gemeinde Unterschneidheim geändert (11. Änderung FNP). Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Mooswiesen – West“ auf den Gemarkungen Zöbingen (Gemeinde Unterschneidheim) und Kerkingen (Stadt Bopfingen). Die erforderliche Umweltprüfung wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens durchgeführt. b) Der Vorentwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planteil und Begründung, Planstand 12.04.2023, wird gebilligt. c) Die frühzeitige Öffentlichkeits- (§ 3 Abs. 1 BauGB) und Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) ist durchzuführen. |
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5 | Beschaffung von digitalen Funkgeräten und Umrüstung der Funkräume auf Digitalfunk für die Freiwillige Feuerwehr Unterschneidheim BM Joas erteilte Frau Janku das Wort für den Sachvortrag. Die Feuerwehren des Ostalbkreises sollen einheitlich auf die digitale Alarmierung und Funk umgestellt werden. Nach dem entsprechenden Umbau der Leitstelle wird die Feuerwehr seit 2020 digital alarmiert. Die notwendigen Beschaffungen sind abgeschlossen. Nach Auskunft von Frau Janku soll nun auch der Funk digitalisiert werden. Hierfür müssen in allen Fahrzeugen (5 FFW-Fahrzeuge, 1 MTW) die digitalen Funkgeräte eingebaut sowie die jeweiligen Funkräume in den Feuerwehrhäusern umgerüstet werden. Nach Informationen des Kreisbrandmeisters von Dezember 2022 gibt es in Baden-Württemberg nur zwei Hersteller, die den Markt mit Digitalfunkgeräten ausstatten können. Dies sind die Hersteller Motorola und Sepura. Für die weitere Umrüstung ist mit Kosten in einer Größenordnung von 37.000,00 EUR zu rechnen. Die Anschaffung wird nach der VwV Z-Feu mit einem Festbetrag in Höhe von 6.000,00 EUR gefördert. Die Verwaltung befindet sich derzeit in der Angebotseinholung. Zur Beschleunigung der Beschaffung empfahl die Verwaltung dem Gemeinderat, sie mit der Vergabe an die wirtschaftlichste Bieterin zu beauftragen und zu ermächtigen. Dieser Empfehlung folgte der Gemeinderat nach einigen Rückfragen einstimmig. |
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6 | Ausschreibung einer neuen EDV-Anlage; hier: Vergabe Nach dem Beschluss des Gemeinderates vom 27.02.2023 wurde eine neue EDV-Anlage mit Netzwerkkomponenten und neuer Telefonanlage beschränkt mit Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Grund hierfür ist das Auslaufen des aktuellen Leasing-Vertrages bis zur Jahresmitte. Frau Janku informierte, dass drei Anbietern die notwendigen Unterlagen und Dokumente geschickt wurden. Die Bewertung der Angebote wird nicht nur nach dem Preis, sondern nach einer Bewertungsmatrix vorgenommen. Am 18.04.2023, 11.00 Uhr fand die Submission der eingegangenen Angebote statt. Es war lediglich ein Angebot eingegangen. Es folgten einige Rückfragen aus dem Gremium zum Umfang und Inhalt der Lizenz- und Wartungsverträge sowie zum Vergabeverfahren. Schließlich fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss: Das Angebot des wirtschaftlichsten Bieters, der Firma OstalbIT GmbH aus 73433 Aalen zum Preis von 101.471,30 Euro für die einmalige Anschaffung der EDV-Anlage und für 1.137,25 Euro monatlich für die Lizenz- und Wartungskosten wird angenommen. |
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7 | Jagdgenossenschaft Unterwilflingen; hier: erneute Übertragung der Verwaltung auf den Ortschaftsrat Unterwilflingen Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft Unterwilflingen für die nächsten 6 Jahre auf den Ortschaftsrat Unterwilflingen zu und folgte damit dem Beschluss der Jagdgenossenschaftsversammlung. |
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8 | Anfragen/Bekanntgaben BM Joas gab bekannt, dass folgende Satzungen vom Landratsamt geprüft und nicht beanstandet bzw. genehmigt wurden:
BM Joas gab ferner bekannt, dass im Zeitraum Februar bis Juli 2023 der Tastaturunterricht an den gemeindlichen Schulen übergangsweise mit von der Gemeinde angestellten Personen sichergestellt worden ist. Dies war notwendig, da die Finanzierung durch das Land ausgelaufen war. Die Gemeinde wollte dieses Angebot jedoch aufrechterhalten. Mittlerweile wurde eine Lösung in Kooperation mit der VHS gefunden. BM Joas informierte weiter, dass aus Mitteln der Städtebauförderung des Landes weitere 900.000,00 EUR für das Sanierungsgebiet „Neue Mitte“ zur Verfügung gestellt wurden. Schließlich informierte BM Joas über die anstehende Neukalkulation der Abwassergebühr für das Jahr 2024. |
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am 15.05.2023 statt.