Sitzungsberichte aus dem Gemeinderat
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 15.05.2023
Ein nichtöffentlicher Tagesordnungspunkt ging voraus.
2. | Neubau Rathaus Unterschneidheim; hier: Baustellenbesichtigung Aufgrund des konkreten Baufortschritts wurde dem Gemeinderat sowie den Vertretern von Presse und Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Besichtigung der Baustelle zu geben. BM Joas begrüßte hierzu die Anwesenden am Baustellencontainer. Er begrüßte insbesondere die Vertreter der Presse sowie der Öffentlichkeit und ganz besonders Frau Litterer und Herrn May vom Architekturbüro KTP. Diese berichten im Anschluss über den aktuellen und den bisherigen Baufortschritt. Es folgte eine Führung durch die entsprechenden Fachbereiche im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss. Zum Abschluss wurde der Ratssaal im Obergeschoss besichtigt. Die Damen und Herren Gemeinderäte erhielten ausführlich Gelegenheit, Fragen zu stellen. Nach der Besichtigung aller Bereiche gab BM Joas bekannt, dass der Hausanschluss des Kanals des Grundschulgebäudes ausgetauscht werden müsse. Die Schäden seien nicht mehr durch das bewährte und bekannte Inliner-Verfahren zu beheben. |
|
3. | Bürgerfragestunde Auf Nachfrage einer Bürgerin teilte BM Joas mit, dass von der Bürgerversammlung eine Berichterstattung in der Presse wohl deshalb nicht erfolgt ist, weil entsprechende Vertreter nicht anwesend waren. Die Verwaltung veröffentlicht auch bei üblichen Gemeinderatssitzungen keine Pressemitteilungen zur Veröffentlichung, weshalb auch dies bei der Bürgerversammlung nicht geschehen ist. Auf weitere Nachfrage teilte BM Joas mit, dass ihm der konkrete Ausbaustand hinsichtlich des Mobilfunkstandards 5G nicht bekannt ist. Die entsprechenden Anzeigen wurden dem Gemeinderat alle mitgeteilt. Inwieweit hier auch bereits ein Vollzug erfolgt ist, entzieht sich der Kenntnis der Verwaltung. Auf weitere Nachfrage der Bürgerin informierte BM Joas, dass aktuell von Seiten der Gemeinde keine Messungen hinsichtlich Mobilfunk beabsichtigt sind. Herr Riek vom Landratsamt hatte in der Bürgerversammlung mitgeteilt, dass entsprechende Langzeitmessungen in der Planung sind. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass diese abgewartet werden können und auch sollten. Die entsprechenden Ergebnisse werden beim Landratsamt angefordert werden. Auf weitere Nachfrage der Bürgerin erläuterte BM Joas, dass er eine Bürgerfragestunde zu Beginn einer jeden Gemeinderatssitzung kritisch sieht und im Ergebnis ablehnt. Denkbar wäre eine Steigerung der Frequenz, um mit einem Anliegen nicht mehrere Monate zuwarten zu müssen. Eine Bürgerfragestunde in jeder Sitzung steht jedoch im Widerspruch zur Legitimation und Aufgabe des Gremiums sowie zu dessen Arbeitsfähigkeit. BM Joas erinnerte in diesem Zusammenhang an den Charakter einer repräsentativen Demokratie. Er kündigte jedoch an, die entsprechende Geschäftsordnung im Gemeinderat beraten lassen zu wollen. |
|
4. | Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse BM Joas gab bekannt, dass Frau Veronika Fuchs vom Verwaltungsausschuss in dessen letzter nichtöffentlicher Sitzung für die Besetzung der freien Stelle im Ortsbauamt gewählt worden ist. |
|
5. |
Verschiedene Bausachen
|
|
5.1. | Bauvorhaben Errichtung einer Betonstützmauer und einer Böschung auf Flst. Nr. 417/13, Geislingen Das Einvernehmen der Gemeinde Unterschneidheim zum Bauantrag wurde erteilt. Der Befreiung vom Bebauungsplan „Geislingen IV – 1. Änderung“ wurde zugestimmt. |
|
5.2. | Bauvorhaben Neubau Wohnhaus mit 2 Garagenstellplätze und Fahrradabstellplätze, Abbruch Wirtschaftsgebäude auf Flst. Nr. 136, Unterschneidheim Das Einvernehmen und die sanierungsrechtliche Genehmigung der Gemeinde Unterschneidheim zum Bauantrag wurde erteilt. |
|
5.3. | Bauvorhaben Abbruch ehemaliges Stall- und Scheuergebäude ohne Nutzung auf Flst. Nr. 165, Zöbingen Das Einvernehmen der Gemeinde Unterschneidheim zum Bauantrag wurde erteilt. |
|
6. | Kriterien für den Ausbau erneuerbarer Energien in der Gemeinde Unterschneidheim; hier: Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen BM Joas rief den TOP auf und erteilte Frau Uhl das Wort für den Sachvortrag. Diese berichtete von verschiedentlichen Befassungen des Gemeinderates mit dieser Thematik. Zuletzt hatte das Gremium beschlossen, einen Kriterienkatalog aufzustellen und die Bürger über eine Offenlage mit Beteiligungsmöglichkeit einzubeziehen. Im Rahmen der Beteiligung wurde vorgebracht, dass die Nutzung eigener Flächen für Photovoltaik dazu führen soll, dass eine Pacht kommunaler Flächen als Ersatz dafür ausgeschlossen werden sollte. Die Gründung einer Energiegenossenschaft evtl. unter Einbringung eines kommunalen Grundstücks wurde angeregt, da nicht Einzelpersonen einen wirtschaftlichen Vorteil haben sollten. Aufgrund der knappen landwirtschaftlichen Flächen sollten Photovoltaikanlagen bevorzugt auf Dach- und Parkplatzflächen ausgeführt werden. Andererseits wurde jedoch auch vorgebracht, dass die Entfernung zu Siedlungsflächen aus Gründen der Sichtbarkeit insofern kritisch gesehen wird, da FF PV aus deren Sicht keine Beeinträchtigung darstellt und die ortsnahe Einbindung ins Netz deutlich wirtschaftlicher ist. Der Regionalverband Ostwürttemberg hatte mit Schreiben vom 21.12.2022 über die Einleitung der Verfahren zum Teilregionalplan Windkraft und Teilregionalplan Solarenergie unterrichtet. Der Gemeinderat wurde in seiner Sitzung am 23.01.2023 darüber informiert. Der Regionalverband hatte auf Anfrage mitgeteilt, dass die informelle Beteiligung hierzu im Sommer 2023 vorgesehen ist; das formelle Verfahren soll im I. Quartal 2024 – zunächst mit dem Teilregionalplan Windkraft – starten. Für die Thematik Solarenergie sind die Ausführungen zunächst in der Gesamtfortschreibung zum Regionalplan 2035 sowie in der Handreichung zum Regionalplan 2010 enthalten. Der Planungsausschuss des Regionalverbands hat in seiner Sitzung am 22.03.2023 beschlossen, die von der Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum Schwäbisch Gmünd (LEL) definierten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft entsprechend der Flurbilanz 2022 anzupassen. Begleitend zur Flurbilanz 2022 hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) Anweisungen zum Umgang mit diesen Flächen herausgegeben. Gemäß den Hinweisen des MLR sowie der Zuordnung der Wertstufen vom LEL sind Bodenqualitäten der Vorrangflur und Vorbehaltsflur I zwingend der landwirtschaftlichen Nutzung vorzubehalten. Vorranggebiete für Erneuerbare Energien, insbesondere für Freiflächen-Photovoltaik, dürfen nur außerhalb von Vorrangflur und Vorbehaltsflur I-Flächen festgelegt werden. BM Joas ergänzte, dass seiner Auffassung nach die Stellungnahmen einer Verabschiedung des Kriterienkataloges nicht entgegenstehen. Er verwies nochmals darauf, dass die Kriterien als Abwägungs- und nicht als Ausschlusskriterien verstanden werden sollen. Der Gemeinderat beschloss nach eingehender Beratung die Kriterien für den Ausbau erneuerbarer Energien in der Gemeinde Unterschneidheim mit geringfügigen Änderungen bzw. Ergänzungen. Auf die Bekanntmachung wird verwiesen. |
|
7. | Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2023 Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die in der Sitzungsvorlage genannten elf Personen für die Schöffenwahl 2023 vorzuschlagen. Auf die öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste im Amtsblatt vom 19.05.2023 wird hingewiesen. |
|
8. | Betrieb eines Naturkindergartens; hier: Grundsatzbeschluss und Trägerschaft BM Joas erteilte Hauptamtsleiter Bauer das Wort für den Sachvortrag. In der Gemeinderatssitzung am 27. März 2023 war die Verwaltung vom Gemeinderat beauftragt worden, geeignete Maßnahmen zur Deckung des Betreuungsplatzbedarfs zu entwickeln und erste Vorplanungen durchzuführen. Die Verwaltung hat sich aufgrund dessen mit der Eröffnung eines Naturkindergartens beschäftigt und möchte insbesondere folgende drei Punkte herausheben:
Damit nun konkretere Maßnahmen erfolgen können, ist es laut Hauptamtsleiter Bauer zudem notwendig zu klären, wer die Trägerschaft für den Naturkindergarten übernimmt. Nach § 4 Absatz 2 SGB VIII haben die Träger der freien Jugendhilfe (z.B. Kirchen) Vorrang vor der öffentlichen Jugendhilfe (Gemeinden). Dies gilt nur, soweit die freien Träger der Jugendhilfe die notwendigen Betreuungsplätze im Rahmen der Bedarfsplanung rechtzeitig schaffen können. Der (relative) Vorrang der freien Träger der Jugendhilfe verfolgt insbesondere den Zweck der Trägervielfalt. Die Eltern sollen die Möglichkeit erhalten zwischen Einrichtungen verschiedener Träger auswählen zu können. Die Gemeinde Unterschneidheim hat daher die katholische Kirche bereits angefragt, ob sie die Trägerschaft für einen Naturkindergarten in der Ortschaft Unterschneidheim übernehmen möchten und können. Die Verwaltung schlug vor, die Trägerschaft selbst zu übernehmen, sollte die katholische Kirchengemeinde die Übernahme der Trägerschaft ablehnen. Eine kommunale Trägerschaft wird auch vom Gemeinderat mitgetragen. Nach eingehender Beratung wurden vom Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst: 1. Der Gemeinderat strebt die schnellstmögliche Eröffnung eines Naturkindergartens in der Ortschaft Unterschneidheim an. 2. Die Gemeinde Unterschneidheim soll die Trägerschaft für den geplanten Naturkindergarten übernehmen, sofern die katholische Kirche als Träger der freien Jugendhilfe die Übernahme der Trägerschaft ablehnt. |
|
9. | Tarifabschluss im öffentlichen Dienst zum 01.01.2023; hier: Ergebnis der Tarifeinigung und Kosten für die Gemeinde Unterschneidheim BM Joas informierte, dass die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst am 22.04.2023 erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Das Einigungspapier setzt im Wesentlichen die Einigungsempfehlung der Schlichtung vom 14.04.2023 um. BM Joas informierte weiter, dass mit dauerhaften Mehrkosten in Höhe von ca. 11% zu rechnen ist. |
|
10. | Annahme von Spenden; hier. Genehmigung durch den Gemeinderat Bei der Gemeindeverwaltung ging eine Spende ein. Der Gemeinderat stimmte der Annahme bzw. Vermittlung der Spenden einstimmig zu. |
|
11. | Anfragen/Bekanntgaben Frau Uhl gab im Auftrag des Vorsitzenden bekannt, dass für den Mobilfunkmast in Geislingen die Baugenehmigung bei der Gemeindeverwaltung eingegangen ist. Der Baubeginn ist jedoch nicht bekannt. |
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am 19.06.2023 statt.