Sitzungsberichte aus dem Gemeinderat
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 03.06.2024
1. | Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse BM Joas gab zu Beginn der Sitzung folgenden nichtöffentlich gefassten Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 14.05.2024 bekannt: Der Verwaltungsausschuss wählte folgende Bewerberinnen für die Besetzung der offenen Stellen in den kommunalen Kindertageseinrichtungen:
Weitere Beschlüsse waren nicht bekannt zu geben. |
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2. | Neugestaltung Friedhof Unterschneidheim und Friedhof Zöbingen hier: Vorstellung der endgültigen Planungen und Beschluss des Vorgehens BM Joas begrüßte zu diesem TOP Landschaftsarchitekt Andreas Walter und ging in einem kurzen Rückblick auf den bisherigen Verlauf des Projektes ein. Über die Neugestaltung der Friedhöfe Unterschneidheim und Zöbingen hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 18.11.2023 beraten und den Beschluss gefasst, die bisherigen Planungen zu billigen sowie die Verwaltung damit beauftragt, die Planungen weiterzuentwickeln. BM Joas erinnerte an die Beratungen und die Bürgerbeteiligung. Am 24.01.2024 hat der Ortschaftsrat Zöbingen und am 25.01.2024 der Ortschaftsrat Unterschneidheim über die Planungen beraten. Am 05.02.2024 fand eine Bürgerversammlung statt, in der die Planungen diskutiert wurden. In allen Veranstaltungen war die Reaktion auf die Planungen und Überlegungen bis auf wenige Ausnahmen sehr positiv. Weiterhin wurden die Planungsabsichten Herrn Pfarrer Antonelli dargelegt. Zwischenzeitlich seien die Planungen weiter fortgeschritten. BM Joas erteilte hierfür Landschaftsarchitekt Walter das Wort und ergänzte dessen Ausführungen an einzelnen Punkten. Es wurden bereits in Absprache mit den beiden Ortsvorstehern Bäume gepflanzt, damit die neuen Grabformen nach Beschluss der neuen Satzung und der neuen Gebührensätze angeboten werden können. Die neuen Gebühren befinden sich laut BM Joas aktuell in Kalkulation. In Unterschneidheim wurden ein Rot-Ahorn und zwei Zierkirschen gepflanzt. In Zöbingen wurden eine Chinesische Wild-Birne und eine Zierkirsche gepflanzt. Die Verwaltung schlug dem Gemeinderat vor, folgende Grabarten auf beiden Friedhöfen weiter zu forcierten: - Einzelreihengrab (Erdbestattung) - Einzelwahlgrab (Erdbestattung) - Doppelwahlgrab (Erdbestattung) - Raseneinzelwahlgrab (Erdbestattung) - Rasendoppelwahlgrab (Erdbestattung) - Baumwahlgrab (Urnenbestattung) - Urnenwahlgrab - Kinder- / Sondergräber Die Grabarten würden endgültig in der Satzung festgelegt. Die Verwaltung schlug darüber hinaus vor, die Platten für die Baumbestattungen einheitlich festzulegen. Die entsprechende Bemusterung erfolgte in der Sitzung, wobei dieses Material auch für die Beläge an den Fundamenten bei den Rasengräbern verwendet werden soll. Aktuell würden nach Auskunft von Landschaftsarchitekt Walter in Unterschneidheim Trittplatten um die Gräber verlegt. Diese dienen als Wege. Grabeinfassungen seien bis auf Ausnahmen nicht vorhanden. Da die Trittplatten aufgrund von Setzungen einen hohen Unterhaltungsaufwand verursachen, schlugen er und die Verwaltung vor, künftig keine Trittplatten mehr zu verlegen. Stattdessen sollten Grabeinfassungen angebracht werden und als Wege Schotterrasenwege angelegt werden. Der Schotterrasenweg sei bei korrektem Einbau auch barrierefrei. In Zöbingen gibt es bereits Grabeinfassungen. Neue Wege sollen auch hier als Schotterrasenwege bzw. wie bisher als Kieswege angelegt werden. Nach dem ausführlichen Vortrag von BM Joas und Landschaftsarchitekt Walter hat der Gemeinderat die vorgeschlagenen Punkte ausführlich beraten. Hierbei gab es insbesondere Bedenken hinsichtlich des vorgeschlagenen Schotterrasens, wobei dieser schlussendlich doch eine Mehrheit gefunden hat. BM Joas wies diesbezüglich darauf hin, dass aus Sicht der Verwaltung der aktuelle Zustand mit den Trittplatten unbefriedigend ist und diese Alternative zumindest versucht werden sollte. Im weiteren Verlauf soll nach Auskunft von BM Joas eine weitere Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt werden, um den Bürgern die geplante Umsetzung vorzustellen. Der Gemeinderat hat schließlich nach ausführlicher Beratung folgende Beschlüsse einstimmig gefasst: Die Verwaltung wird ermächtigt, die Platten für die Baumbestattungen zu beschaffen und das Streifenfundament für die Rasengräber anzulegen. Der Gemeinderat beschließt im Vorgriff auf die Satzung auf den Friedhöfen Unterschneidheim und Zöbingen folgende Grabarten zukünftig anzubieten: - Einzelreihengrab (Erdbestattung) - Einzelwahlgrab (Erdbestattung) - Doppelwahlgrab (Erdbestattung) - Raseneinzelwahlgrab (Erdbestattung) - Rasendoppelwahlgrab (Erdbestattung) - Baumwahlgrab (Urnenbestattung) - Urnenwahlgrab - Kinder- / Sondergräber Der Gemeinderat befürwortet, in Unterschneidheim die Trittplatten abzuschaffen und stattdessen Grabeinfassungen vorzuschreiben. Die neuen Wege werden als Schotterrasenwege angelegt. |
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3. | Verschiedene Bausachen |
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3.1. | Bauvorhaben Neubau Schleuderbetonmast mit 2 Plattformen, Outdoortechnik mit Fertigteilfundament auf Flst. Nr. 145, Unterwilflingen Der Gemeinderat hat bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung mehrheitlich das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben erteilt. |
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3.2. | Bauvorhaben Errichtung Gartenhütte/-schuppen auf Flst. Nr. 4721, Unterschneidheim Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, das Einvernehmen zum Bauvorhaben und die Befreiung vom Bebauungsplan „Unterschneidheim Ost“ dann zu erteilen, wenn im Rahmen der Nachbarbeteiligung keine Einwendungen eingehen. |
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4. | 13. Änderung Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbands Tannhausen - Freiflächenphotovoltaikanlage Zipplingen-Süd; hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung BM Joas führte nach Aufruf des TOP kurz in die Thematik ein. Er wies darauf hin, dass das entsprechende Projekt bereits Gegenstand der laufenden Änderung des Flächennutzungsplans ist. Aus Zeitgründen solle dieses Projekt nun aus der umfangreichen Änderung herausgelöst und als separates Verfahren fortgeführt werden. Inhaltlich habe sich nichts geändert zu den Beschlüssen, die bereits zur aktuell laufenden umfangreichen Änderung gefasst wurden. Er erteilte sodann Frau Uhl das Wort für den Sachvortrag. Diese ging auf den Anlass zur Planänderung sowie auf die Ziele und Zwecke der Planänderung ein. Auch sie erläuterte nochmals, weshalb der jetzige Beschluss aus Sicht der Verwaltung erforderlich ist, um das Projekt vorantreiben zu können. Es folgten einige Rückfragen zum laufenden und zum nun neuen Verfahren, die von Frau Uhl und BM Joas beantwortet wurden. Im weiteren Verlauf müsse sich der GVV Tannhausen mit diesem Verfahren weiter beschäftigen. Der Gemeinderat beschloss und ermächtigte abschließend die Verbandsvertreter für die Verbandsversammlung am 26.06.2024, dass
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31. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken, Teilkapitel 6.2.2 Windenergie;
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6. | Breitband Cluster Ost Vergabe von Planungsleistungen im Cluster Ost für die Mitgliedskommunen Leinzell, Tannhausen, Stödtlen und Unterschneidheim BM Joas erläuterte eingangs nochmals kurz die Förderantragstellung im Cluster für die Förderung des Gigabitausbaus 2.0 (graue Flecken). Er erinnerte an die Clusterbildung gemeinsam mit den Gemeinden Leinzell, Stödtlen, Tannhausen, Bopfingen und Neresheim. Aufgrund dieser Clusterbildung sei seinerzeit der Förderantrag auch positiv beschieden worden. Die Verwaltung habe im Rahmen ihrer hauptsatzungsgemäßen Vollmachten bereits ein Büro mit der Durchführung des VgV-Verfahrens beauftragt. Den Zuschlag für dieses VgV-Verfahren hat das Büro Brenner Planungsgesellschaft mbH aus 73479 Ellwangen erhalten. Dieses Büro bereite nun die Vergabe der eigentlichen Planungsleistungen für den Breitbandausbau im Cluster Ost vor. Die Ausschreibung sei bereits erfolgt. Es handle sich um ein zweistufiges Vergabeverfahren, das mit einer Art Interessenbekundungsverfahren beginnt und nach entsprechenden Vergabegesprächen durch die Bewerber mit konkreten Zahlen und Angeboten konkretisiert werden muss. BM Joas erinnerte daran, dass die Gemeinde Unterschneidheim als Geschäftsbesorger für das Cluster Ost in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt tätig wurde und auch nach wie vor tätig wird. Die Rechnungslegung der beauftragten Büros erfolge je Kommune gesondert. Für das Fördermittelmanagement werden durch die beteiligten Kommunen Fördermittelabrufe generiert und über die Gemeinde Unterschneidheim eingereicht. Jede Kommune erhält die Mittel direkt ausbezahlt. Das Monitoring übernehme die Gemeinde Unterschneidheim. BM Joas wies darauf hin, dass das Projekt zügig vorangetrieben werden sollte, da die Planungsressourcen der Büros und die Kapazitäten der Tiefbaufirmen begrenzt seien. Ziel des Vorrats- und Ermächtigungsbeschlusses sei es daher, den Workflow der Vergabe der Planungscluster zu beschleunigen und schnellstmöglich mit den Planungsarbeiten beginnen zu können. Es werde daher vorgeschlagen, dass der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt, die entsprechenden Vergaben vorzunehmen. Es könne nachgelagert im Gemeinderat über die Vergabe der Planungsleistungen informiert werden. Für die aktuellen Planungen sind nach Auskunft von BM Joas im Haushalt 2024 300T € unter Produkt 536001-B23 bereitgestellt. Nach Vorliegen der Planung werden die Kosten und Zuschüsse für den Ausbau in die Haushaltsplanungen der Jahre 2025 ff. aufgenommen. Die Kosten werden bis zu 90% durch den Bund und das Land gefördert. Wortmeldungen erfolgten nach dem ausführlichen Sachvortrag nicht, weshalb direkt zur Beschlussfassung übergegangen werden konnte. Der Gemeinderat hat sodann einstimmig den nachfolgenden Beschluss gefasst: Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, nach Abschluss und Auswertung des VgV-Verfahrens in Zusammenarbeit mit dem Büro Brenner Planungsgesellschaft mbh aus 73479 Ellwangen, dem Breitbandkompetenzzentrum des Ostalbkreises und der Zustimmung der übrigen Kommunen in den einzelnen Planungsclustern die Vergabe an die entsprechenden Büros für die Durchführung der Planungsleistungen vorzunehmen: Planungscluster 1: Unterschneidheim & Leinzell Planungscluster 2: Stödtlen & Tannhausen Die Vergabe der Planungscluster Los 1 und Los 2 ist nur formell. Rechnungsempfänger und Ansprechpartner bleiben die Kommunen. Es kommen hier auf die Gemeindeverwaltung keinerlei Kosten für die Planungen in anderen Kommunen zu. |
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7. | Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Unterschneidheim; hier: Beschlussfassung Der Gemeinderat hat einstimmig eine Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die u.a. die Einstellung von pädagogischen Fachkräften auf den Bürgermeister überträgt. Hierdurch solle die Verwaltung schneller und handlungsfähiger werden, was die Besetzung offener Stellen im Bereich der Kindertageseinrichtungen betrifft. Auf die Bekanntmachung der Änderungssatzung wird an dieser Stelle verwiesen. |
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8. | Gebührenordnung für standesamtliche Trauungen BM Joas erteilte zu Beginn des TOP Hautamtsleiterin Lindenmeier das Wort für den Sachvortrag. Diese stellte die bisherigen Trauzimmer sowie die Planungen für künftige Trauungen vor. Insbesondere im Schlössle sollen besondere Trauungen in Form von Garten- und Candlelight-Trauungen angeboten werden; hier sei allerdings erforderlich, dass der erhöhte Aufwand durch Gebühren kompensiert werde. Es folgten im Rahmen der Beratung mehrere Rückfragen zur bisherigen Praxis sowie zu den Kosten, ferner konkret zum angesetzten Zeitrahmen für den Sektempfang. Grundsätzlich wurde weit überwiegend begrüßt, das Schlössle wie vorgeschlagen zu nutzen und diese besonderen Angebote zu machen. Auch die Gebührenerhebung als solche wurde als angemessen angesehen. Am Ende der Aussprache beschloss der Gemeinderat schließlich einstimmig die vorgelegte Gebührenordnung. Auf die entsprechende Bekanntmachung wird an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen. |
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9. | Annahme von Spenden; hier: Genehmigung durch den Gemeinderat Der Gemeinderat hat einstimmig der Annahme bzw. Vermittlung der eingegangenen Spenden zugestimmt. |
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10. | Anfragen/Bekanntgaben BM Joas gab bekannt, dass mit dem neuen Brandschutzbeauftragten der Firma Safety First GmbH eine erste Brandschutzbegehung kommunaler Gebäude stattgefunden hat. Es wurden konkret der Bauhof, die Grundschule in Unterschneidheim, das Rathaus, die Sporthalle Unterschneidheim sowie die Sechta-Ries-Schule begangen. BM Joas zeigte sich erfreut, dass keine nennenswerten Mängel aufgetreten sind. Der Bericht beinhalte hauptsächlich Empfehlungen, wo beispielsweise noch CO2-Löscher bei elektrischen Anlagen und Serverräumen angebracht werden könnten. Insgesamt wird jedoch kein akuter Handlungsbedarf aufgrund von irgendwelchen Mängeln gesehen. |