Sitzungsberichte aus dem Gemeinderat
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 24.06.2024
1 | Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse Es waren keine nicht öffentlich gefassten Beschlüsse öffentlich bekannt zu geben. |
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2 | Verschiedene Bausachen |
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2.1 | Bauvorhaben Erstellung einer landwirtschaftlichen Maschinen-/Lagerhalle - veränderte Ausführung: Stützmauer und Zufahrt auf Flst. Nr. 69, Unterwilflingen Der Ortschaftsrat Unterwilflingen wurde am Verfahren beteiligt und hat dem Gemeinderat empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen. Der Gemeinderat hat nun einstimmig das Einvernehmen zum Bauvorhaben erteilt. |
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2.2 | Bauvorhaben Neubau Schafstall auf Flst. Nr. 621, Zipplingen Der Gemeinderat ist der Empfehlung des Ortschaftsrates Zipplingen gefolgt und hat einstimmig das Einvernehmen zum Bauvorhaben erteilt. |
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2.3 | Bauvorhaben Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf Flst. Nr. 647, Zipplingen Auch bei diesem Bauvorhaben ist der Gemeinderat der Empfehlung des Ortschaftsrates Zipplingen gefolgt und hat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt. |
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2.4 | Bauvorhaben Neubau einer Doppelgarage auf Flst. Nr. 216/10, Walxheim Der Gemeinderat hat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben erteilt. |
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2.5 | Bauvorhaben Teilabbruch Wirtschaftsgebäude, Anbau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle an Bestand auf Flst. Nr. 18, Nordhausen Vorbehaltlich der Nutzung für Geräte und Maschinen und vorbehaltlich der positiven Beurteilung durch die Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat nach kurzer Beratung das Einvernehmen der Gemeinde Unterschneidheim zum Bauvorhaben erteilt. |
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3 | Teilfortschreibung Windenergie 2025 des Regionalverbands Ostwürttemberg; hier: Förmliche Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 9 ROG i.V.m. § 12 II LplG BM Joas rief den TOP auf und führte kurz in die Thematik ein, indem er an die bisherigen Beratungen und Verfahrensschritte erinnerte. Er erteilte sodann Frau Uhl das Wort für den weiteren Sachvortrag. Diese berichtete nochmals über die regionale Planungsoffensive, die zur Klimaneutralität Baden-Württembergs bis 2040 beitragen soll. Im Rahmen dessen seien laut Frau Uhl alle 12 Regionalverbände in Baden-Württemberg dazu verpflichtet, bis 30.09.2025 zwei Prozent der Regionsfläche für Erneuerbare Energien auszuweisen. Davon sollen 1,8 % auf Windenergie und 0,2 % auf Freiflächen-PV entfallen. Frau Uhl ging hiernach nochmals auf das bisherige Verfahren ein. Der Regionalverband Ostwürttemberg habe in seiner Verbandsversammlung am 22.03.2024 die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange am Verfahren zur Ausweisung von 30 neuen Vorranggebieten beschlossen. In diesem Zusammenhang wird auch an dieser Stelle auf die Internetseite des Regionalverbands Ostwürttemberg und die dort eingestellten Unterlagen verwiesen: https://www.ostwuerttemberg.org/regionalplanung/teilfortschreibungen/erneuerbare-energien-2025/teilfortschreibung-windenergie-2025/ Geplant seien im Gemeindegebiet die Vorranggebiete Nr. 45 auf den Gemarkungen Geislingen, Nordhausen und Unterschneidheim und Nr. 46 auf den Gemarkungen Un-terwilflingen und Zipplingen. Das Vorranggebiet Nr. 46 setzt sich Richtung Süden auf Gemarkung der Gemeinde Kirchheim am Ries fort. Westlich des Gemeindegebiets ist eine Erweiterung des Vorranggebiets Nonnenholz Nr. 44 auf Gemarkung der Stadt Ellwangen vorgesehen. Frau Uhl führte aus, dass die kommunalen Gremien erklärt hätten, dass sie der regionalen Energiegewinnung in Form von Windkraft positiv gegenüberstehen. Aus Sicht der Verwaltung sollten die Windenergieanlagen jedoch so konzentriert werden, dass nicht das gesamte Gemeindegebiet von Vorranggebieten für die Windkraft betroffen ist. Frau Uhl erläuterte danach die wesentlichen, bislang bekannten Punkte zu den einzelnen Vorranggebieten sowie teilweise die Position der Verwaltung hierzu. Zur Erweiterung des Vorranggebiets Nr. 44:
Zum Vorranggebiet Nr. 45:
Zum Vorranggebiet Nr. 46:
In der Strategischen Umweltprüfung wurde eine Betroffenheit der einzelnen Schutzgüter sowie rechtliche Aspekte geprüft. Im weiteren Verfahren werden die Vorranggebiete ergänzenden Beurteilungen unterzogen. Die Bürgerschaft wurde nach Auskunft von Frau Uhl am Verfahren durch eine Informationsveranstaltung am 11.06.2024 in der Sporthalle Unterschneidheim beteiligt. Die Verbandsdirektorin Zanek vom Regionalverband Ostwürttemberg hat über die Ausweisung der Vorranggebiete im Allgemeinen und die Vertreter der EnBW ODR AG zum geplanten Windpark im Vorranggebiet Nr. 45 im Speziellen informiert. Anschließend haben alle Ortschaftsräte eine Beratung in den örtlichen Gremien durchgeführt. Über die Ergebnisse dieser Beratungen und Beschlussfassungen informierte dann BM Joas. Er erläuterte, dass die Ortschaftsräte Walxheim und Zöbingen die Erweiterung Nr. 44 lediglich zur Kenntnis genommen hätten; Einwände wurden keine erhoben. Die Ortschaftsräte Zipplingen und Unterwilflingen hätten der Ausweisung des Vorranggebietes Nr. 46 nicht zugestimmt, während die Ortschaftsräte Unterschneidheim, Nordhausen und Geislingen der Ausweisung des Vorranggebietes Nr. 45 mehrheitlich zugestimmt hätten. BM Joas hielt fest, dass nicht nur eine umfangreiche Beteiligung aller kommunaler Gremien, sondern auch der Bevölkerung erfolgt sei. Für den heute zur Beratung und Beschlussfassung anstehenden Sachverhalt bzw. Verfahrensschritt sei dies beispiellos. Er erinnerte daran, dass es sich lediglich um die Stellungnahme im Rahmen der ersten Anhörungsrunde handle, deren Bedeutung nicht überhöht werden sollte. Dementsprechend sollte die Tragweite des heutigen Beschlusses auch nicht überschätzt werden. Er äußerte hierbei sein Unverständnis darüber, dass von Teilen der Bevölkerung die Beteiligung als unzureichend angesehen wird und eine weitere Einwohnerversammlung gefordert wird. Jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt sei eine solche weitere aber weder angezeigt, noch erforderlich. Die Beteiligung sei umfangreich gewesen, der Gemeinderat hätte sich ein umfassendes Bild machen können und daher sei die Angelegenheit auch entscheidungsreif. Nach Beendigung des ausführlichen Sachvortrages stellte der Gemeinderat bei drei Enthaltungen fest, dass die Gemeinderäte, die auch Grundstückseigentümer in den Vorranggebieten sind, nicht befangen sind. BM Joas hatte zuvor über die Rechtslage nach entsprechender Prüfung informiert. Es folgte eine ausführliche Beratung im Gemeinderat, bei der entsprechende Sorgen und Vorbehalte vorgebracht wurden, aber auch mehrfach Unterstützung insb. für die Ausweisung des Vorranggebietes Nr. 45 geäußert wurde. Es gab mehrere Wortmeldungen zu technischen Detailfragen wie Abstände zur Wohnbebauung, Rotor in/Rotor out, Betriebszeiten, Lärm und Schattenschlag u.a. Es wurde bspw. angeführt, dass in der Gemeinde mit Photovoltaik und Biogas bereits über 250% des Energiebedarfes regenerativ erzeugt werde; andere Gemeinderäte sahen die Notwendigkeit der Ausweisung und begrüßten, dass die Gemeinde hier noch die Möglichkeit hätte, die konkrete Ausweisung mitzugestalten. Es wurde auch appelliert, der EnBW ODR ein klares Signal für die weitere Zusammenarbeit zu senden. Außerdem wurden die zuvor getätigten Ausführungen von BM Joas bestätigt, wonach sich die Bewohner*innen in Zöbingen und Walxheim eine Erweiterung des Gebietes Nonnenholz in Richtung Osten bis zur Jagst vorstellen könnten. Jedenfalls waren in einer diesbezüglich zuletzt einberufenen Einwohnerversammlung entsprechende Tendenzen klar erkennbar. BM Joas wies unter Bezugnahme auf das Planwerk aber ausdrücklich darauf hin, dass eine Erweiterung des Gebietes Nonnenholz in Richtung Osten nicht Gegenstand der jetzigen Regionalplanfortschreibung ist; allerdings zeige sich an diesem Beispiel, dass man sich in der Bevölkerung durchaus geringere Abstände vorstellen könnte als sie aktuell im Nonnenholz bestehen. Nach Abschluss der umfassenden Beratung wurde schließlich zur Beschlussfassung übergegangen. Bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung wurden mehrheitlich folgende Beschlüsse gefasst: 1. Von der Erweiterung des Vorranggebiets Nr. 44 wird Kenntnis genommen. 2. Der Ausweisung des Vorranggebiets Nr. 45 wird zugestimmt. 3. Der Ausweisung des Vorranggebiets Nr. 46 wird nicht zugestimmt. BM Joas dankte abschließend für den sachlichen und konstruktiven Austausch und sicherte zu, jedenfalls die Gremien sich mit den Ergebnissen aus der ersten Offenlage befassen zu lassen. Auch eine weitere Bürgerbeteiligung wäre denkbar. |
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4 | Eigenkontrollverordnung (EKVO) Zipplingen hier: Ausschreibung der Kanal-TV-Befahrung BM Joas informierte zunächst den Gemeinderat darüber, dass für die weitere Bearbeitung des Bebauungsplanes „Willfinger Steige V“ in Zipplingen der Allgemeine Kanalisationsplan (AKP) aus dem Jahr 2018 aktualisiert werden muss. Als Grundlage für die Überarbeitung und um den aktuellen Kanalzustand festzustellen, werde eine Kanal-TV-Befahrung benötigt. Hierzu sollen die gesamten 5.300 m Kanal gereinigt und dann mittels einer TV-Kamera befahren werden. Nach einer Kanalzustandsanalyse werden dann ein Sanierungskonzept und die Unterlagen für den AKP erstellt. Für die Planungs- und Ingenieurleistungen habe die Verwaltung verschiedene Angebote eingeholt und die Erstellung des AKPs sowie die Kanalzustandsanalyse an das Büro a2 Plan Ingenieure GmbH aus Westhausen vergeben. Das Ingenieurbüro hat nach Information von BM Joas die Daten bereits analysiert und auf der Grundlage aktueller Baupreise ein Leistungsverzeichnis erstellt. Die Kostenberechnung beläuft sich auf 47.240,98 €. Damit eine Ausführung der Arbeiten noch dieses Jahr stattfinden kann, sollte die Ausschreibung und die Vergabe der Arbeiten unbedingt noch vor den Sommerferien erfolgen. Es wurde von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, hier eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen. BM Joas schloss seinen Sachvortrag mit der Information, dass im Haushaltsplan 2024 40.000 € für die EKVO Zipplingen bereitgestellt seien. Der Gemeinderat beauftragte und ermächtigte schließlich nach kurzer Beratung die Verwaltung mit der Durchführung der Ausschreibung für die Kanalreinigung und TV-Befahrung im Zuge der EKVO und der Vergabe der Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter. |
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5 | Annahme von Spenden; hier: Genehmigung durch den Gemeinderat Der Gemeinderat hat der Annahme bzw. Vermittlung der eingegangenen Spenden zugestimmt. |
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6 | Anfragen/Bekanntgaben BM Joas gab bekannt, dass durch die BayWa im Gemeindegebiet Drohnenflüge zur Bekämpfung des Maiszünslers zwischen Mitte Juni und Anfang Juli durchgeführt werden. Es erfolgt eine ausführliche Erläuterung im Amtsblatt. |
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am 22.07.2024 statt.