Sitzungsberichte aus dem Gemeinderat
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 23.09.2024
1 | Verpflichtung von Gemeinderat Vitus Thorwart Nach der Sitzungseröffnung und Begrüßung durch BM Joas erfolgte die Verpflichtung von Gemeinderat Vitus Thorwart, da dieser bei der konstituierenden Sitzung verhindert war. |
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2 | Bürgerfragestunde Im Rahmen der Bürgerfragestunde wurden keine Fragen, Vorschläge oder Anregungen vorgebracht. |
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3 | Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse Es waren keine nicht öffentlich gefassten Beschlüsse bekannt zu geben. |
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4 | Wahl der Ortsvorsteher/innen Alle Ortschaftsräte haben in ihren konstituierenden Sitzungen Vorschläge für die Wahl des Ortsvorstehers beschlossen. Die Wahl fand auf Grundlage dieser Vorschläge dann im Gemeinderat statt. Auf die Berichterstattung im Amtsblatt Nr. 39 vom 27.09.2024 wird verwiesen. |
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5 | Wahl der Vertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbands Rieswasserversorgung BM Joas erläuterte dem Gemeinderat kurz den Hintergrund des Tagesordnungspunktes: Die Gemeinde Unterschneidheim ist Mitglied im Zweckverband Rieswasserversorgung. Der Verband hat die Aufgabe, seine Mitglieder im Verbandsgebiet mit Trinkwasser zu versorgen. Er erstellt und betreibt hierzu eigene Wasserversorgungsanlagen. Organe des Verbands sind die Verbandsversammlung, der Verwaltungsrat und der Verbandsvorsitzende. Der Verbandsversammlung gehören die Bürgermeister der Verbandsmitglieder, im Verhinderungsfall die allgemeinen Stellvertreter oder ein beauftragter Bediensteter und weitere Vertreter der Verbandsgemeinden an. Diese bemessen sich nach der Einwohnerzahl, wobei auf je volle 400 Einwohner ein Vertreter entfällt. Eine Verbandsgemeinde kann nicht mehr als acht Vertreter (einschließlich Bürgermeister) entsenden. Für jeden Vertreter wird ein Stellvertreter bestimmt. In der Verbandsversammlung haben die Verbandsmitglieder so viel Stimmen, wie sie Vertreter haben. Die Stimmen eines Verbandsmitglieds können nur einheitlich abgegeben werden. BM Joas wies nochmals auf die bisherige Praxis hin, nach der die Ortsvorsteher die ordentlichen Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbands Rieswasserversorgung waren. Die Stellvertreter waren die jeweiligen stellvertretenden Ortsvorsteher. Er erinnerte ferner daran, dass der Gemeinderat in seiner konstituierenden Sitzung am 24.07.2024 dieser seitherigen Verfahrensweise zugestimmt hat. Eine Aussprache war daraufhin nicht mehr erforderlich. Der Gemeinderat wählte einstimmig die jeweiligen Ortsvorsteher und die jeweiligen Stellvertreter zu den Vertretern bzw. stv. Vertretern für die Verbandsversammlung. |
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6 | Wahl eines Stellvertreters für den Verwaltungsrat des Zweckverbands Rieswasserversorgung BM Joas informierte, dass er dem Verwaltungsrat des Zweckverbands Rieswasserversorgung als ordentliches Mitglied angehört; die Gemeinde Unterschneidheim hat aufgrund ihrer Größe einen eigenen Sitz im Verwaltungsrat. Stv. Mitglied im Verwaltungsrat war bisher Herr Georg Seidenfuß. Nachdem dieser aus dem Gemeinderat ausgeschieden ist, muss dem Zweckverband Rieswasserversorgung ein neuer Stellvertreter vorgeschlagen werden, der dann bei der nächsten Verbandsversammlung des Zweckverbands Rieswasserversorgung gewählt wird. Der Stellvertreter muss einer der Vertreter der Gemeinde für die Verbandsversammlung des Zweckverbands Rieswasserversorgung sein, somit einer der Ortsvorsteher. BM Joas bat das Gremium sodann um Vorschläge für diese Position. Vorgeschlagen wurde Ortsvorsteher Gerhard Feil, weitere Vorschläge wurden nicht gemacht. Die Wahl erfolgte einstimmig. BM Joas dankte dem Gewählten für seine Bereitschaft, dieses Amt zu übernehmen. |
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7 | Geschäftsordnung Gemeinderat Nach § 36 Abs. 2 GemO (Gemeindeordnung Baden-Württemberg) regelt der Gemeinderat „seine inneren Angelegenheiten, insbesondere den Gang seiner Verhandlungen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durch eine Geschäftsordnung.“ Die Verwaltung hat die bisherige Geschäftsordnung auf Inhalt und ihre Praktikabilität hin überprüft und daraufhin den im Ratsinformationssystem einsehbaren Vorschlag erarbeitet. Grundlage hierfür war die bisherige Geschäftsordnung, die am 12.11.2018 beschlossen wurde. BM Joas erläuterte die Änderungsvorschläge. Es wurde der Antrag aus dem Gemeinderat vorgebracht, in jeder öffentlichen Sitzung eine Bürgerfragestunde abzuhalten. Bislang waren zwei pro Jahr vorgesehen, der Vorschlag der Verwaltung für die neue Geschäftsordnung waren 4 pro Jahr. Im Rahmen der Aussprache wurde schnell deutlich, dass die Mehrheit des Gemeinderates die von der Verwaltung vorgeschlagene Variante für ausreichend erachtet. Auf dieser Grundlage wurde die Geschäftsordnung schließlich einstimmig verabschiedet. |
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8 | Sitzordnung im Gemeinderat Auf Grundlage der Geschäftsordnung sowie des Wunsches nach einer alternativen Bestuhlungsform hatte die Verwaltung eine neue Sitzordnung des Gemeinderats im Ratssaal ausgearbeitet, die auch bereits in dieser Sitzung zur Anwendung kam. Die Gemeinderäte sitzen nach Ortschaften, wobei die Ortschaften untereinander und innerhalb dieser die Gemeinderäte nach alphabetischer Reihenfolge angeordnet sind. Der Gemeinderat stimmte der Sitzordnung mit großer Mehrheit zu. |
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Verschiedene Bausachen
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9.1 | Bauvorhaben Umbau bzw. Erweiterung zur Öko-Schweinemast, veränderte Ausführung: Optimierung best. und gen. Entmistungssystem einschl. Überdachung Ausläufe, Erweiterung Dunglege und Neubau Jauchegrube auf Flst. Nr. 232, Walxheim |
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9.2 | Bauvoranfrage Errichtung einer Wand- und Dachkonstruktion, inkl. Verkleidung auf die bestehenden Fahrsilowände auf Flst. Nr. 4558 und 4559, Unterschneidheim |
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9.3 | Bauvorhaben Errichtung Wohnhaus mit Doppelgarage und Fahrradabstellplätzen; Abbruch des Wirtschaftsgebäudes - veränderte Lage auf Flst. Nr. 136, Unterschneidheim |
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9.4 | Bauvorhaben Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten, Garagen und Carport auf Flst. Nr. 4743, Unterschneidheim |
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Der Gemeinderat hat einstimmig sämtlichen Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt, bei TOP 9.2 unter dem Vorbehalt einer Planänderung und einer rein landwirtschaftlichen Nutzung. |
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10 | Bebauungsplan "Mooswiesen-West" in Bopfingen-Kerkingen und Unterschneidheim-Zöbingen; hier: Interkommunale Vereinbarung Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt. |
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11 | Teilregionalplan Solarenergie BM Joas erteilte Frau Uhl das Wort für den Sachvortrag. Diese berichtete von den bisherigen Planungen und der jetzigen Planungsoffensive. Im Rahmen der Regionalen Planungsoffensive hat das Land Baden-Württemberg das Flächenziel, 2% für die Nutzung erneuerbarer Energien, definiert. Davon sollen 1,8% der Fläche durch Windenergienutzung und mindestens 0,2% der Fläche für die Nutzung von Freiflächen-Photovoltaik in den Regionalplänen festgelegt werden. Mit der Ausweisung von Flächen im Teilregionalplan Solarenergie ist kein Baurecht verbunden. Es stellt ein Instrument der räumlichen Steuerung dar. Da Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen nicht durch Baurecht privilegiert sind, ist die Aufstellung von Bebauungsplänen erforderlich. Der kommunalen Bauleitplanung kommt somit die Letztentscheidung und eine wichtige Bedeutung der weiteren Ausformung zu. Außerhalb der Flächen ist eine Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen ebenfalls möglich, wenn die weiteren Freiraumschutzaspekte berücksichtigt und insbesondere die entgegenstehenden Zielsetzungen der Regionalen Grünzüge, der Grünzäsuren, der Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege und der Vorranggebiete für die Landwirtschaftet beachtet werden. Der Teilregionalplan Solarenergie wird nach Auskunft von Frau Uhl nun weitergeführt. Der Regionalverband hat dazu bei der Gemeindeverwaltung den aktuellen Stand zu bestehenden, in der Planung befindlichen sowie aus Sicht der Gemeinde künftig geeigneten Flächen angefragt. Frau Uhl erinnerte daran, dass zur Steuerung von Anfragen der Gemeinderat am 15.05.2023 Kriterien für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen erlassen hat. Aus diesen Kriterien resultiert der erste, im Verfahren befindliche, Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Zipplingen Süd" mit einer Fläche von 1,5 ha. Frau Uhl und BM Joas bekräftigten nochmals die bisherige Position von Gemeinderat und Verwaltung, wonach die Ausweisung von Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen kritisch gesehen werden. Gründe sind unter anderem die begrenzte Verfügbarkeit von landwirtschaftlichen Flächen für die Nahrungs- bzw. Futtermittelproduktion. Darüber hinaus bindet die regenerativ erzeugte Energie aus Biogasanlagen bereits entsprechend große Flächen. Die Gemeinde sollte die vorhandenen Freiräume durch einen flächigen Eingriff in den Außenbereich nicht weiter beschränken. Unberührt hiervon hält die Verwaltung an ihrer Auffassung fest, wonach begründete Einzelfälle im Rahmen der Möglichkeiten des Regionalplans ermöglicht werden sollten. In der Beratung wurde schnell deutlich, dass die Mehrheit des Gremiums an der bisherigen, kritischen Position festhält. Nach einigen zustimmenden Wortmeldungen wurde sodann folgende Stellungnahme beschlossen: Der Gemeinderat sieht die Ausweisung von Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen kritisch. Gründe sind unter anderem die begrenzte Verfügbarkeit von landwirtschaftlichen Flächen für die Nahrungs- bzw. Futtermittelproduktion. Darüber hinaus bindet die regenerativ erzeugte Energie aus Biogasanlagen bereits entsprechend große Flächen. Die Gemeinde sollte die vorhandenen Freiräume durch einen flächigen Eingriff in den Außenbereich nicht weiter beschränken. Unberührt hiervon sollten begründete Einzelfälle im Rahmen der Möglichkeiten des Regionalplans ermöglicht werden. Aus kommunaler Sicht gibt es aktuell keine Flächen, welche für die Nutzung durch Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in Frage kommen. |
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12 | Freiwillige kommunale Wärmeplanung; hier: Vergabe der Arbeiten BM Joas bat Frau Uhl um den Sachvortrag. Das Klimaschutzgesetz regelt die kommunale Wärmeplanung in Baden-Württemberg. Durch eine kommunale Wärmeplanung können alle Kommunen in Baden-Württemberg einen Fahrplan für eine klimaneutrale Wärmeversorgung im Jahr 2050 erarbeiten. Mit dem kommunalen Wärmeplan sollen der aktuelle Wärmebedarf und die Potentiale für die Nutzung erneuerbarer Energieträger und Abwärme erhoben werden und so Konzepte für eine klimaneutrale Wärmeversorgung erarbeitet werden. Im Konvoi Sechta-Ries hatten die Gemeinden Kirchheim am Ries, Riesbürg, Stödtlen, Tannhausen, Unterschneidheim und Wört einen gemeinsamen Antrag gestellt. Beim Zuschussantrag sind wir von Projektkosten in Höhe von 88.893,00 € ausgegangen und hatten einen Zuschuss in Höhe von 70.516,50 € beantragt. Der Zuschusshöchstbetrag ist bei 80% der Projektkosten gedeckelt. Der Gemeinderat wurde in seiner Sitzung am 22.07.2024 darüber informiert, dass der Projektträger Karlsruhe den Zuschuss für die freiwillige kommunale Wärmeplanung bewilligt hat. In Zusammenarbeit mit der Hochschule Aalen wurden bei sechs Dienstleistern Angebote angefragt. Angebote sind von drei Dienstleistern eingegangen. Nach Prüfung der Angebote stellt sich das Angebot der Fa. Geo Data GmbH, Westhausen, als das wirtschaftlichste dar. Ein Angebot kann aus formalen Gründen nicht in die Bewertung einbezogen werden, da der angebotene Leistungsumfang nicht dem in der Ausschreibung geforderten entspricht. Die Projektkosten für die Gemeinde Unterschneidheim belaufen sich auf ca. 21.500,00 €. Abzüglich des Zuschusses (abgerechnet nach Einwohner) von ca. 17.200,00 € verbleibt ein Eigenanteil von ca. 4.300,00 €. Die Vergabe der freiwilligen kommunalen Wärmeplanung erfolgte an die wirtschaftlichste Bieterin, die Fa. Geo Data GmbH, Westhausen zum Preis von 62.927,20 €. |
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13 | Kalkulation der Abwassergebühren und der Wasserverbrauchsgebühren hier: Beschluss des Vorgehens BM Joas erteilte Kämmerin Joas das Wort für den Sachvortrag. Diese erläuterte ausführlich die Hintergründe. Die Abwassergebühr der Gemeinde Unterschneidheim wurde zuletzt im Jahr 2023 für das Jahr 2024 kalkuliert. Die Schmutzwassergebühr in Höhe von 3,43 € / m³ Schmutzwasser und die Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,39 € / m² bebaute und befestigte Fläche wurde am 24.07.2023 vom Gemeinderat beschlossen. Der Kalkulationszeitraum betrug nur ein Jahr, da die Jahre 2019 – 2021 bis 2026 ausgeglichen werden müssen. Hierzu ist eine Nachkalkulation erforderlich. Grundlage für diese ist jedoch der jeweilige Jahresabschluss. Die Gemeinde Unterschneidheim habe laut Kämmerin Joas nun zwei Möglichkeiten:
Aufgrund der genannten Gründe wird von der Verwaltung die Variante 2 favorisiert. Die Wasserverbrauchsgebühr der Gemeinde Unterschneidheim wurde zuletzt im Jahr 2022 für die Jahre 2023 – 2025 kalkuliert. Der Beschluss der Wasserverbrauchsgebühr in Höhe von 3,62 € / m² erfolgte am 27.03.2023. Die Gebührenerhöhung erfolgte rückwirkend zum 01.01.2023. Grundlage der Kalkulation waren Daten aus dem Wirtschaftsplan 2023 des Zweckverband Rieswasserversorgung. Hier war eine enorme Steigerung bei den voraussichtlichen Wasserbezugspreisen für die Jahre 2023 – 2025 vorgesehen. Aus diesem Grund wurde seinerzeit neu kalkuliert. Im Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 wurden die voraussichtlichen Wasserbezugspreise der kommenden Jahre im Vergleich zu 2023 wieder etwas niedriger prognostiziert. Weiterhin wird grundsätzlich empfohlen, die Kalkulationszeiträume für Wasser und Abwasser einheitlich festzulegen. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung eine Neukalkulation der Wasserverbrauchsgebühr für die Jahre 2024 – 2025. Auch diese Gebührenänderung wird voraussichtlich rückwirkend erfolgen. Die Kalkulationen erfolgen durch das Büro Schmidt und Häuser GmbH, Nordheim. Nach einigen Rückfragen wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst: Der Gemeinderat beschließt, die Abwassergebühr für die Jahre 2025 – 2026 mit Ausgleich der Jahre 2019 – 2021 zu kalkulieren. Der Beschluss der Kalkulation und der Satzung erfolgt voraussichtlich rückwirkend zum 01.01.2025 im Frühjahr 2025. Der Gemeinderat beschließt, die Wasserverbrauchsgebühr für die Jahre 2025 – 2026 neu zu kalkulieren. Der Beschluss der Kalkulation und der Satzung erfolgt voraussichtlich rückwirkend zum 01.01.2025. |
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Neugestaltung der Bushaltestelle Nordhäuser Straße in Unterschneidheim in Fahrtrichtung Nordhausen; hier: Entwurfskonzept der Neugestaltung In der Gemeinderatsitzung am 22.07.2024 wurden die Ergebnisse aus der Verkehrsschau bezüglich des barrierefreien Umbaus der Bushaltestelle Nordhäuser Straße in Unterschneidheim sowie die konkreten Bauabsichten des Eigentümers des Flurstücks Nr. 364/1 besprochen. Die Verwaltung wurde seinerzeit beauftragt, weitere Alternativen zu prüfen. Hierbei entstanden die Varianten „bestehende Bushaltestelle“ und „Sparkasse“. Die beiden Entwürfe wurden vorab mit Herrn Schneider vom Landratsamt (Geschäftsbereichsleiter Verkehrsinfrastruktur) besprochen und dem Gremium vorgestellt. Die Verwaltung favorisiert nach Auskunft von BM Joas die Variante „bestehende Bushaltestelle“ u.a. aus den auch in der Stellungnahme des Landratsamtes ersichtlichen Gründen. Aus Sicht der Verwaltung sollte auch der Abstand zwischen den beiden Haltestellen nicht derart vergrößert werden, nicht zuletzt aufgrund der vorhandenen und gut genutzten Fahrradabstellanlage auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Nach einigen Wortmeldungen hat sich der Gemeinderat ohne Beschlussfassung darauf verständigt, dass die Verwaltung die Planungen der Variante „bestehende Bushaltestelle“ weiter vorantreibt. Es sind u.a. Kosten zu erheben und Zuschussmöglichkeiten zu prüfen. Der Gemeinderat wird über den Fortgang informiert. |
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15 | Sanierung der Straßenbeleuchtung im Hauptort Unterschneidheim sowie den Ortsteilen Nordhausen, Unterwilflingen, Zöbingen und Geislingen; hier: Zuwendungsbescheid Die Gemeinde Unterschneidheim hat, nach Bekanntgabe in der Gemeinderatssitzung vom 27.02.2023, im Juli 2023 erneut einen Antrag auf Förderung für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik gestellt. Mit der Förderung sollen in Unterschneidheim, Nordhausen, Geislingen, Unterwilflingen und Zöbingen 241 Leuchtköpfe der bestehenden Straßenbeleuchtung auf LED-Technik umgerüstet werden. Ziel ist eine durchschnittliche Stromeinsparung von 77,63 %, dies sind 47.747 kWh/a. Die CO2-Einsparung nach 20 Jahren beträgt 416 t. Nach aktuellen Berechnungen sind dies Vermeidungskosten von 540,37 €/t. Es werden laut BM Joas nicht nur die Leuchtmittel, sondern die gesamten Leuchtköpfe getauscht. Wegen der Wartung und Unterhaltung werden Modelle der Marke Siteco ausgeschrieben. Diese Mastleuchtenmodelle wurde vom Gemeinderat schon vor längerer Zeit festgelegt und sind bereits schon mehrfach im gesamten Gemeindegebiet zu finden. Die Gesamtausgaben belaufen sich laut Kostenberechnung auf 224.983,00 €. Der Förderantrag wurde nun am 30.07.2024 mit einer Fördersumme von 89.993,00 € bewilligt. Mit der Förderung werden 40 v.H. abgedeckt. Im Haushalt 2024 der Gemeinde Unterschneidheim sind für diese Maßnahme 130T € unter Produkt 541000 bereitgestellt. Weitere Kosten für die Sanierung werden in die Haushaltsplanungen der Jahre 2025 aufgenommen. Es soll auf Vorschlag der Verwaltung eine beschränkte Ausschreibung stattfinden, welche an vier Firmen verschickt werden soll. Die Vergabe ist noch für 2024 vorgesehen. Damit die Bestellung der Leuchtköpfe schnellstmöglich erfolgen und die Realisierung noch im Jahr 2024 beginnen kann, schlägt die Verwaltung vor, Herrn Bürgermeister Joas für die Vergabe an die wirtschaftlichste Bieterin zu ermächtigen. Auch in diesem Jahr wird ein Antrag auf Förderung für die Umrüstung auf LED bei der ZUG gGmbH in Berlin für die Sanierung der Straßenbeleuchtung in Walxheim, Zipplingen, Sechtenhausen und Wössingen gestellt. Die Ausführung der Umrüstung ist für 2026/2027 geplant (aktuelle Bearbeitungsdauer für Förderanträge 1,5 Jahre). Der Gemeinderat beschloss nach einigen Rückfragen die Umrüstung der 241 Leuchtköpfe in Unterschneidheim, Nordhausen, Geislingen, Unterwilflingen und Zöbingen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die beschränkte Ausschreibung für die Lieferung und den Austausch der Leuchtköpfe vorzunehmen. Der Gemeinderat ermächtigte Herrn Bürgermeister Joas, den Auftrag für die Lieferung und den Austausch der Leuchtköpfe an die wirtschaftlichste Bieterin zu vergeben. |
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16 | Eigenkontrollverordnung (EKVO) Zipplingen; hier: Information zur Vergabe BM Joas informierte, dass auf Grundlage des in der Gemeinderatssitzung vom 24.06.2024 gefassten Beschlusses die Kanalreinigung und die TV-Befahrung für das Kanalnetz Zipplingen zur Vorbereitung auf die Fortschreibung des Allgemeinen Kanalisationsplanes beschränkt ausgeschrieben worden ist. Das Leistungsverzeichnis wurde an acht Firmen versandt. Zur Submission am 17.06.2024 lagen fünf wertbare Angebote vor. Die Kanalreinigung und TV-Befahrung wurde am 01.08.2024 an die wirtschaftlichste Bieterin, die Firma Baierle Kanalservice GmbH aus 86742 Fremdingen, zum Preis von 38.611,28 Euro vergeben, welche die Arbeiten werden im Zeitraum von Ende August bis Ende April 2025 durchführt. Das Angebot der Fa. Baierle lag damit unter der Kostenberechnung von 47.240,98 €. Daran anschließend erfolgt durch das Ingenieurbüro a2Plan die Sichtung und Bewertung der Daten, die Erarbeitung des Sanierungskonzeptes und die Fertigung des AKP. Der Gemeinderat billigte die Vergabe. |
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17 | Bestellung eines Vertreters und Stellvertreters für den Verwaltungsrat der Breitband Ostalb KAöR Die Kommunen des Ostalbkreises haben gemeinsam mit dem Landkreis am 30.04.2024 beschlossen, zum 1. Juli 2024 die Breitband Ostalb KAöR zu gründen, um die Rechtsnachfolge für die Pachtverträge und den Netzbetriebsvertrag sicherzustellen. Die Änderungsvereinbarung zum Netzbetriebsvertrag wurde mit der NetCom BW bereits unterschrieben. Die Breitband Ostalb KAöR hat ihren Sitz in Aalen. Organe der Kommunalanstalt öffentlichen Rechts sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. Vorstand ist Bürgermeister a.D. Manfred Fischer. Der Verwaltungsrat besteht aus dem Vorsitzenden, Landrat Dr. Joachim Bläse, dem stellvertretenden Vorsitzenden, Bürgermeister Stefan Jenninger und den Vertretern der 42 Kommunen. Der Verwaltungsrat der Komm.Pakt.Net ist in der Regel einmal im Jahr zusammengekommen. Der Vertreter sowie der Stellvertreter müssen gemäß der Satzung durch den Gemeinderat der Mitgliedskommune bestellt werden. Die Dauer der Mitgliedschaft ist in § 5 Abs. 2 und 5 der Anstaltssatzung von Breitband Ostalb KaöR geregelt. Als Vertreter der Gemeinde Unterschneidheim für den Verwaltungsrat der Breitband Ostalb KAöR wurde einstimmig Bürgermeister Joas bestellt. Als seine Stellvertreterin wurde ebenfalls einstimmig Frau Manuela Hammele bestellt. |
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Breitband Cluster Ost - Planungsleistungen im Cluster Ost; hier: Vergabe der Planungs- und Ingenieurleistungen Die Auswertung des VgV-Verfahrens wurde in Zusammenarbeit mit dem Büro Brenner Planungsgesellschaft mbh aus 73479 Ellwangen, dem Breitbandkompetenzzentrum des Ostalbkreises und der Zustimmung der übrigen Kommunen in den einzelnen Planungsclustern am 12.07.2024 abgeschlossen. Es lagen vier wertbare Angebote für die Planungs- und Ingenieurleistungen beider Cluster vor. Nach der 10-tägigen Stillhaltefrist hat die Gemeinde Unterschneidheim als Geschäftsbesorger die Aufträge an das entsprechende Büro erteilt. Der Gemeinderat hatte in der Sitzung vom 03.06.2024 die Verwaltung damit beauftragt, die Vergabe der Planungsleistungen vorzunehmen. Die Planungs- und Ingenieurleistungen für das: Planungscluster 1: Unterschneidheim & Leinzell und das Planungscluster 2: Tannhausen &Stödlen wurden am 01.08.2024 an die wirtschaftlichste Bieterin, RBS wave GmbH aus 70499 Stuttgart zu foldenden Preisen vergeben:
Die Gemeinden treffen hierbei nur Kosten für die eigenen Planungs- und Ingenieurleistungen. Für die weiteren Gemeinden sind auch die jeweiligen Gemeinden Rechnungsempfänger. Die Kosten werden bis zu 90% durch den Bund und das Land gefördert. Für die aktuellen Planungen sind im Haushalt 2024 der Gemeinde Unterschneidheim 300T € unter Produkt 536001-B23 bereitgestellt. Nach den nun vorliegenden Zahlen werden die Kosten und Zuschüsse für den Ausbau in die Haushaltsplanungen der Jahre 2025 ff. aufgenommen. |
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19 | Breitband Cluster Ost - Projektsteuerung für die Lose I und II im Cluster Ost; hier: Vergabe Bauherrenvertretung Für die umfangreichen Planungs-, Ingenieur- und Bauleistungen der Lose I und II im Cluster Ost soll auf die Unterstützung einer Bauherrenvertretung zurückgegriffen werden. Die Gemeinde Unterschneidheim hat, in Abstimmung mit dem Landratsamt Ostalbkreis und den Clustermitgliedern Leinzell, Stödtlen und Tannhausen, ein Angebot der Fa. Convick GmbH aus Sonthofen eingeholt. Dieses Büro hat die Projektsteuerung unter anderem schon für den Ausbau der weißen Flecken in Jagstzell, mit sehr guten Referenzen, durchgeführt. Es wurde ein pauschales Honorar von monatlich 4.165,00 € brutto vereinbart. Anteilig werden fällig:
Der Vertrag umfasst die Leistungszeit für die Bauherrrenvertretung für die Planungsphase und zwar vom 01.08.2024 bis 31.07.2025. Eine Beauftragung über den 01.01.2025 hinaus steht unter dem Vorbehalt einer Zustimmung der Gemeinderäte. Wegen der Dringlichkeit und dem straffen Zeitfenster, bis zu dem die Bauauschreibungen im Frühjahr 2025 vergeben werden sollen, wurde gemeinsam beschlossen die Leistungen der Fa. Conwick zu beauftragen. Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich auch einer Beauftragung über den 01.01.2025 hinaus zu. |
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Richtlinie Schulkindbetreuung in der Gemeinde Unterschneidheim An den drei Grundschulen in der Gemeinde Unterschneidheim (Unterschneidheim, Zöbingen und Zipplingen) wird schon derzeit eine Schulkindbetreuung angeboten. Die Organisation erfolgte bislang durch eher lose und uneinheitliche Absprachen, weshalb der Wunsch nach einheitlichen Regelungen an allen drei Schulen aufgekommen ist. Dies ist vor allem sinnvoll, da sich die Schulkindbetreuerinnen gegenseitig an den Standorten vertreten. Zum Schuljahresbeginn hat das Hauptamt eine Richtlinie zur Schulkindbetreuung in der Gemeinde Unterschneidheim verfasst, in der die bisher schon erfolgte Betreuung verschriftlicht wurde. Die entsprechende Richtlinie wird separat bekannt gegeben. |
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21 | Ferienbetreuung in den Sommerferien; hier: Information Auf den Bericht im Amtsblatt Nr. 37 vom 13.09.2024 wird verwiesen. |
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22 | Ferienprogramm in den Sommerferien; hier Information Auf den Bericht im Amtsblatt Nr. 38 vom 20.09.2024 wird verwiesen. |
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23 | Anfragen/Bekanntgaben BM Joas gab folgende Punkte bekannt:
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Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am 14.10.2024 statt.