Sitzungsberichte aus dem Gemeinderat
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 14.10.2024
1 | Besichtigung Schumannstraße 64 in Walxheim Die Gemeinde hat das Anwesen Schumannstraße 64 in Walxheim als Obdachlosen- und Flüchtlingsunterbringung erworben. Das Gebäude wurde in den letzten Monaten ertüchtigt. Gemeinderat, Öffentlichkeit und Presse erhielten Gelegenheit zur Besichtigung der Immobilie. |
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2 | Neugestaltung Friedhof Unterschneidheim und Friedhof Zöbingen; hier: Gebührenkalkulation Friedhof BM Joas führte kurz in die Thematik ein, bevor er Kämmerin Joas das Wort erteilte für den Sachvortrag. Diese ging nochmals und abschließend auf den bisherigen Verlauf ein. Über die Neugestaltung der Friedhöfe Unterschneidheim und Zöbingen hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 18.11.2023 beraten und den Beschluss gefasst, die bisherigen Planungen zu billigen sowie die Verwaltung damit beauftragt, die Planungen weiterzuentwickeln. Am 24.01.2024 hat der Ortschaftsrat Zöbingen und am 25.01.2024 hat der Ortschaftsrat Unterschneidheim über die Planungen beraten. Am 05.02.2024 fand eine Bürgerversammlung statt, in der die Planungen diskutiert wurden. In allen Veranstaltungen war die Reaktion auf die Planungen und Überlegungen bis auf wenige Ausnahmen sehr positiv. Weiterhin wurden die Planungsabsichten Herrn Pfarrer Antonelli als Vertreter der Kirchengemeinden dargelegt. In der Gemeinderatssitzung am 03.06.2024 hat der Gemeinderat beschlossen, folgende Grabarten einzuführen: - Einzelreihengrab (Erdbestattung) - Einzelwahlgrab (Erdbestattung) - Doppelwahlgrab (Erdbestattung) - Raseneinzelwahlgrab (Erdbestattung) - Rasendoppelwahlgrab (Erdbestattung) - Baumwahlgrab (Urnenbestattung) - Urnenwahlgrab - Kinder- / Sondergräber Weiterhin wurde die Verwaltung ermächtigt, die Platten für die Baumbestattungen zu beschaffen und das Streifenfundament für die Rasengräber anzulegen. Des Weiteren wurde beschlossen, Trittplatten abzuschaffen und stattdessen Grabeinfassungen vorzuschreiben. Die neuen Wege werden als Schotterrasenwege angelegt. Bisher war nach Auskunft von Kämmerin Joas nicht beschlossen worden, ein Urnenreihengrab anzubieten. Da in der Fachliteratur aus rechtlichen Gründen empfohlen wird, auch diese Grabart anzubieten, wurde auch diese Grabart in die Kalkulation aufgenommen. Die Bäume für die Baumbestattungen wurden gepflanzt. Die Platten wurden beschafft. Am 25.09.2024 fand eine Bürgerinformation statt, in der den Bürgern die endgültigen Planungen von Herrn Landschaftsarchitekt Walter vorgestellt wurden. Kämmerin Joas berichtete über den konkreten Verlauf der Veranstaltung. Um die neuen Grabarten anbieten zu können, war laut Kämmerin Joas die Kalkulation der Gebührensätze nötig. Die Friedhofs- und Bestattungsgebühren der Gemeinde Unterschneidheim wurden zuletzt im Jahr 2015 neu kalkuliert. Der Gemeinderat hat zuletzt in seiner Sitzung am 09.03.2015 die Satzung mit der Gebührenordnung beschlossen. Da die letzte Kalkulation schon einige Zeit zurückliegt, wurden die gesamten Friedhofs- und Bestattungsgebühren neu kalkuliert. Die Kalkulation wurde durch das Büro Allevo Kommunalberatung, Obersulm, durchgeführt. Der Gemeinderat erhielt die gesamte Kalkulation als Anlage zur Sitzungsvorlage übersandt. Herr Härtel vom Büro Allevo Kommunalberatung hat hiernach die Kalkulation ausführlich anhand einer Präsentation vorgestellt. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung mehrere Ermessensentscheidungen zu treffen, auf die ausführlich eingegangen wurde. Hervorzuheben ist, dass ein Kostendeckungsgrad von 50% gewährt wurde; als Alternative wären 60% im Raum gestanden. Die hälftige Teilung der Kosten zwischen Allgemeinheit und konkretem Nutzer fanden Verwaltung und auch Gemeinderat jedoch sachgerecht und angemessen. In der neuen Kalkulation sind aus rechtlichen Gründen keine Zuschläge mehr enthalten. Es folgten hiernach einige Rückfragen zur Kalkulation, bevor einstimmig folgende Beschlüsse gefasst wurden: Der Gemeinderat der Gemeinde Unterschneidheim trifft folgende Ermessungsentscheidungen auf Grundlage der Kalkulation:
1.2 Der Gemeinderat setzt die Gebühren mit einem Kostendeckungsgrad von 50 % fest. Die Gebühren sind in Anlage 1 aufgelistet.
2.2 Der Gemeinderat beschließ den Kalkulationszeitraum von 5 Jahren. 2.3 Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Abschreibungssätzen zu. 2.4 Der Gemeinderat stimmt der in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Methode der kalk. Verzinsung (Restwertmethode) zu. 2.5 Der Gemeinderat stimmt dem in der Gebührenkalkulation berücksichtigten kalkulatorischen Zinssatz (3,5 %) zu. 2.6 Der Gemeinderat stimmt der in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Kostenzuordnung in die einzelnen Bereiche (Bestattung/Grabnutzung/ Gebäude) zu.
3.2 Der Gemeinderat stimmt der in der Gebührenkalkulation berücksichtigten prognostizierten Anzahl der Nutzungsrechte nach Grabarten zu. 3.3 Der Gemeinderat stimmt der in der Gebührenkalkulation berücksichtigten prognostizierten Anzahl der sonstigen angenommenen Fälle zu. 3.4 Der Gemeinderat stimmt der in der Gebührenkalkulation berücksichtigten prognostizierten Entwicklung der Kosten über den Bemessungszeitraum zu. |
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3 | Neugestaltung Friedhof Unterschneidheim und Friedhof Zöbingen; hier: Neufassung Friedhofssatzung mit Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung Auf die Veröffentlichung der Satzung im Amtsblatt Nr. 43/2024 wird verwiesen |
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4 | Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse Es waren keine nicht öffentlich gefassten Beschlüsse bekanntzugeben |
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5 | Verschiedene Bausachen |
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5.1 | Bauvorhaben Neubau einer offenen Güllegrube Ø 14 m Stahlbeton auf Flst. Nr. 649, Zipplingen Das Baugrundstück liegt im Außenbereich und wird nach § 35 BauGB beurteilt. Das Bauvorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein; die Erschließung ist gesichert. Die Kreisbaumeisterstelle Ellwangen hat mitgeteilt, dass eine Nachbaranhörung nicht notwendig ist. Der Ortschaftsrat Zipplingen wurde in seiner Sitzung am 08.10.2024 am Verfahren beteiligt. Dieser hat den Empfehlungsbeschluss gefasst, das Einvernehmen zu erteilen. BM Joas wies darauf hin, dass aus Sicht der Verwaltung das Vorhaben unkritisch ist. Es folgte folgender einstimmiger Beschluss: Vorbehaltlich der Zustimmung der Träger öffentlicher Belange wird das Einvernehmen der Gemeinde Unterschneidheim zum Bauvorhaben zu erteilt. Die Löschwasserversorgung und der Winterdienst ist Angelegenheit der Bauherrschaft. |
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5.2 | Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Flst. Nr. 225/37, Zöbingen Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sulzäcker Süd“. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das Einvernehmen wurde einstimmig ohne vorherige Aussprache erteilt. |
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6 | Bebauungsplan "Mooswiesen-West" in Bopfingen-Kerkingen und Unterschneidheim-Zöbingen; hier: Interkommunale Vereinbarung Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Mooswiesen-West“ in Bopfingen-Kerkingen und Unterschneidheim-Zöbingen ist es erforderlich, dass zwischen den Kommunen eine interkommunale Vereinbarung abgeschlossen wird. Die Vereinbarung regelt die Verteilung des Gewerbesteueraufkommens zwischen den beteiligten Kommunen. Die Bekanntmachung der Vereinbarung nebst Genehmigung durch das Landratsamt Ostalbkreis (noch ausstehend) erfolgt in einer der nächsten Ausgaben des Amtsblattes. |
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7 | Zensus 2021 (2022); hier: Information über die Ergebnisse BM Joas und Kämmerin Joas erläuterten nochmals allgemein die Hintergründe des Zensus und über die konkreten Ergebnisse. Über die vorläufigen Ergebnisse des Zensus war der Gemeinderat bereits informiert worden. Der Feststellungsbescheid ist am 26.09.2024 bei der Gemeindeverwaltung eingegangen. Die amtliche Einwohnerzahl der Gemeinde Unterschneidheim wird zum 15.05.2022 auf 4.806 Einwohner festgestellt. Die zum 30.06.2022 fortgeschriebene Einwohnerzahl des Zensus 2011 betrug 4.870. Somit hat die Gemeinde 64 Einwohner (1,314 %) „verloren“. Den Mitgliedern des Gemeinderats war eine Tabelle über die Zensusergebnisse im Ostalbkreis beigefügt. Die geringere Einwohnerzahl hat Auswirkungen auf viele Bereiche. BM Joas bat den Gemeinderat um Beratung und Beschlussfassung, ob gegen den Feststellungsbescheid der neuen Einwohnerzahl Widerspruch eingelegt wird. Er wies jedoch darauf hin, dass hierfür konkrete Gründe angeführt werden müssten, weshalb die Erhebung unrichtig erfolgt sei. Derartige Gründe seien nicht ersichtlich. Er informierte das Gremium ferner darüber, dass die grundsätzliche Methodik des Zensus bereits höchstrichterlich bestätigt worden ist und beim letzten Zensus die Widersprüche und Klageverfahren allesamt abgewiesen worden sind. Auch der Gemeindetag hält die Erfolgsaussichten für gering. BM Joas schloss seine Ausführungen daher mit dem Vorschlag der Verwaltung, keinen Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid einzulegen. Auf Nachfrage teilte BM Joas ergänzend mit, dass die Einwohnerzahlen trotz der Korrektur steigen würden, nur eben nicht ganz so stark wie auf Grundlage des letzten Zensus. Er wies auch darauf hin, dass eine Abweichung nicht bedeutet, dass das Einwohnermeldeamt nicht richtig geführt sei, sondern dass Realität und Einwohnermeldeamt aus unterschiedlichen Gründen eben nicht zu 100% deckungsgleich seien. Allerdings handelt es sich beim Zensus auch nur um Stichproben. Nach einigen Rückfragen wurde folgender Beschluss gefasst: Gegen den Feststellungsbescheid des Zensus 2022 wird kein Widerspruch eingelegt. Der Gemeinderat nimmt die neu festgestellte Einwohnerzahl zur Kenntnis. |
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8 | Annahme von Spenden; hier: Genehmigung durch den Gemeinderat Die eingegangenen Spenden wurden vom Gemeinderat genehmigt. |
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9 | Anfragen/Bekanntgaben Unterzeichnung Partnerschaft in Krumhermersdorf am 05.10.2024 BM Joas gab bekannt, dass eine Delegation um Ortsvorsteher Stefan Hönle und den stellvertretenden Bürgermeister Hermann Geiger am 05.10.2024 in Krumhermersdorf im Rahmen der dortigen Kirmes die Partnerschaftsurkunde zwischen den Ortschaften Unterschneidheim und Krumhermersdorf unterzeichnet hat. Der Vorsitzende dankte dem Ortsvorsteher und dem Bürgermeisterstellvertreter sowie allen mitgereisten Gremienmitgliedern und Vereinsmitgliedern. Sie seien gute Botschafter der Partnerschaft mit Krumhermersdorf gewesen. Der Vorsitzende berichtete von den positiven Eindrücken, die ihm mitgeteilt worden waren. Dem stimmten Ortsvorsteher Stefan Hönle und Bürgermeisterstellvertreter Hermann Geiger zu. Es war eine rundum gelungene Reise. Es wurden Fotos von der Unterzeichnungszeremonie gezeigt. Ferner verwies der Vorsitzende auf das Geschenk der Ortschaft Krumhermersdorf – den im Ratssaal befindlichen Schwibbogen. Der Vorsitzende äußerte seine Überzeugung und Hoffnung, dass die bisher stattgefundenen Besuche und nun die beiderseitige Unterzeichnung der Partnerschaftsurkunde eine gute Basis für die weitere freundschaftliche und partnerschaftliche Zusammenarbeit darstellen würden. Betriebserlaubnis Naturkindergarten BM Joas gab bekannt, dass der Naturkindergarten die Betriebserlaubnis des KVJS erhalten hat. Er dankte und gratulierte hierfür Hauptamtsleiterin Katharina Lindenmeier. Die baulichen Maßnahmen seien in der Umsetzung. Das Personal stehe in den Startlöchern und die Betriebserlaubnis sei nun erteilt. Einer zeitnahen Inbetriebnahme steht somit nichts Grundlegendes mehr im Wege. Aufnahme des Abstimmungsverhaltens in die Sitzungsniederschrift Der Vorsitzende gab bekannt, dass aus Reihen des Gemeinderats bereits im Vorfeld der Sitzung angefragt worden war, ob das konkrete Abstimmungsverhalten in der Sitzungsniederschrift festgehalten werden kann. Dies ist der Fall. Der Vorsitzende verwies auf die stattgefundene Informationsveranstaltung für die Gremienmitglieder. Bereits dort wurde kommuniziert, dass persönliche Erklärungen in die Niederschrift aufgenommen werden müssen, sofern dies vom Gremienmitglied verlangt wird. Mit dem Abstimmungsverhalten verhält es sich ebenso. Der Vorsitzende bat die Gremienmitglieder, in diesem Fall direkt beim Tagesordnungspunkt oder spätestens bis zum Schluss der Sitzung die entsprechende Aufnahme des Abstimmungsverhaltens zu verlangen. Stellungnahme Regionalplan Wind Auf Anfrage aus der Mitte des Gemeinderats teilte der Vorsitzende mit, dass die Stellungnahme, die an den Regionalverband im Rahmen der Regionalplanteilfortschreibung Wind abgegeben wurde, im Ratsinformationssystem eingesehen werden kann. Der Vorsitzende sicherte jedoch zu, dass die entsprechende Stellungnahme im Wortlaut, wie sie auch beschlossen wurde, dem Gremienmitglied zur Verfügung gestellt wird. Öffentlichkeit der Sitzungen Auf Anfrage eines Gremienmitglieds erläuterte der Vorsitzende, welche Tagesordnungspunkte öffentlich und welche nicht öffentlich behandelt werden. Die Festlegung trifft zunächst der Vorsitzende. Für die Nichtöffentlichkeit einzelner Tagesordnungspunkte muss es konkrete Gründe geben. Grundsatz sei stets die Öffentlichkeit der Sitzung und damit auch die öffentliche Behandlung von Tagesordnungspunkten. |