Sitzungsberichte aus dem Gemeinderat
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 04.11.2024
1 | Nachnutzungskonzepte für das Schlössle Unterschneidheim BM Joas begrüßte zu Beginn des Tagesordnungspunktes Herrn Binninger von der DenkMalNachhaltig GmbH aus Rot ander Rot und führte kurz in die Thematik ein. Er erinnerte daran, dass seit dem Auszug der Rathausnutzung aus dem Schlössle das Gebäude nur noch sporadisch für Eheschließungen genutzt wird. Anfragen von Vereinen wurden bis zu einer endgültigen Entscheidung über die künftig geplante Nutzung abgelehnt. Es handelt sich um ein ortsbildprägendes Gebäude, welches durch den Abbruch der Gebäude Badstraße 6 und 8 an Sichtbarkeit gewonnen hat. Die Gremien haben immer signalisiert, dass die Gemeinde im Eigentum des Gebäudes bleiben soll. Das Gebäude muss aus Sicht der Veraltung aktiviert und mit Leben gefüllt werden. Die historische Bausubstanz muss nachhaltig saniert werden, damit dort ansprechende Nutzungen untergebracht werden können. BM Joas erteilte hiernach Herrn Binniger das Wort, welcher das Büro, die angebotene Potentialanalyse und entsprechende Referenzprojekte vorstellte. Über diese Potentialanalyse könnte ein Planungs- und Nutzungskonzept erarbeitet werden. Es wird an dieser Stelle auf die Präsentation verwiesen, die im Ratsinformationssystem eingesehen werden kann. Im Rahmen der Beratung wurde deutlich, dass die Mehrheit der Gemeinderäte die Auffassung der Verwaltung teilt, dass professionelle Unterstützung bei diesem Vorhaben erforderlich sein wird. Es sprachen sich mehrere Gremienmitglieder für die Beauftragung aus, wobei aber auch ein tragfähiges Konzept eingefordert wurde. Die Beauftragung der DenkMalNachhaltig GmbH erfolgte nach ausführlicher Beratung einstimmig. |
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2 | Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Neue Mitte"; hier: 4. Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets BM erteilte Frau Uhl das Wort für den Sachvortrag. Diesbezüglich wird an dieser Stelle auf die Sitzungsvorlage verwiesen, welche im Ratsinformationssystem eingesehen werden kann. BM Joas verwies auf die eingegangene Stellungnahme sowie auf das zu Beginn der Sitzung in Ergänzung hierzu verteilte Schreiben. Frau Uhl und OV Hönle berichteten ferner über die Beratung im Ortschaftsrat. Nach einer ausführlichen Beratung fasste der Gemeinderat abschließend mehrheitlich folgende Beschlüsse:
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3 | 11. Änderung Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Tannhausen; hier: Behandlung der Stellungnahmen und Wirksamkeitsbeschluss BM Joas erläuterte den Sachstand und die bisherigen Verfahrensschritte und erteilte daraufhin Herrn Zorn vom Büro StadtLandIngenieure das Wort für den weiteren Sachvortrag. Dieser erläuterte ausführlich das bisherige Verfahren, das geplante Projekt und insbesondere die eingegangenen Stellungnahmen. Es wird diesbezüglich auf die Sitzungsvorlage und die zahlreichen Anlagen verwiesen. BM Joas wies darauf hin, dass mit den heutigen Beschlüssen in TOP 3 und TOP 4 dieses umfangreiche Verfahren zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden kann. Er erinnerte daran, dass im Rahmen des Verfahrens zahlreiche Themen geklärt und abgearbeitet werden konnten, die u.a. von der Bevölkerung und aus den Gremien vorgebracht worden waren. Er dankte allen Beteiligten für die gute und konstruktive Mitarbeit. Am Ende des sehr ausführlichen Sachvortrages fasste der Gemeinderat einstimmig folgende Mandatsbeschlüsse für die Mitglieder der Verbandsversammlung: a) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die im Zuge der Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage berücksichtigt. b) Den übrigen vorgetragenen Stellungnahmen wird nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander nicht entsprochen. c) Die Wirksamkeit der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes des GVV Tannhausen (Mooswiesen – West) in der Fassung vom 26.06.2024 wird beschlossen. |
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4 | Bebauungsplan "Mooswiesen-West" in Bopfingen-Kerkingen und Unterschneidheim-Zöbingen; hier: Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss Es wird auf den Bericht zu TOP 3 verwiesen, ferner auf die umfangreichen Unterlagen im Ratsinformationssystem und auf die separate Bekanntmachung der Satzung im Amtsblatt. |
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5 | Verschiedene Bausachen |
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5.1 | Bauvorhaben Anbau von Nebenräumen an den bestehenden Lebensmittelmarkt auf Flst. Nr. 4602/1, Unterschneidheim Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen mehrheitlich verweigert und den notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan nicht zugestimmt. |
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5.2 | Bauvorhaben Erstellung eines Einfamilienhauses mit Garagen auf Flst. Nr. 225/42, Zöbingen Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt. |
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5.3 | Bauvorhaben Umbau/energetische Sanierung der Erdgeschosswohnung auf Flst. Nr. 89/1, Unterwilflingen Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt. |
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5.4 | Bauvorhaben Errichtung eines Nebengebäudes auf Flst. Nr. 225/38, Zöbingen Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt. |
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5.5 | Bauvorhaben Teilerrichtung und Ausbau der bestehenden Scheune; veränderte Ausführung: richtige Höhendarstellung des Daches, Änderung der Dachneigung und Höhe des Daches, Änderung bei Wänden im Erdgeschoss und Änderung Ausführung Dachstuhl auf Flst. Nr. 52, Zipplingen Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt. |
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5.6 | Bauvorhaben Neubau eines Wohnhauses mit 3 Wohneinheiten, Garagen und Carport auf Flst. Nr. 4743, Unterschneidheim Das gemeindliche Einvernehmen wurde mehrheitlich erteilt. |
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6 | Konzessionsvertrag Strom und Konzessionsvertrag Gas; hier: Anpassung an Musterkonzessionsvertrag BM Joas erteilte Kämmerin Joas das Wort für den Sachvortrag. Diese stellte die grundsätzliche Systematik der Konzessionsverträge vor und erläuterte kurz die nun angebotene Anpassung. Es wird diesbezüglich auf die Sitzungsvorlage und die umfangreichen Anlagen verwiesen. Der Verwaltung liegt ein Informationsbrief des Innenministeriums Baden-Württemberg vor, aus dem hervorgeht, dass die Änderungen aus den Musterkonzessionsvertrag 3.0 in allen Punkten vorteilhaft für die Gemeinden sind und die Einholung eines neuen Sachverständigengutachten nach § 107 Absatz 1 Satz 2 Gemeindeordnung entbehrlich ist. Auch die kommunalen Verbände empfehlen, den neuen MKV 3.0 anzunehmen. BM Joas und Kämmerin Joas wiesen mehrfach darauf hin, dass es einen bestehenden Konzessionsvertrag gibt, der auch noch viele Jahre läuft. Es geht vorliegend lediglich und ausschließlich um die Anpassung, die vorteilhaft für die Gemeinde ist. Sie plädierten daher dafür, der Anpassung zuzustimmen. Nach dem ausführlichen Sachvortrag hat der Gemeinderat ohne weitere Aussprache bei einer Enthaltung beschlossen, das Angebot der Vertragsanpassung anzunehmen; die Verwaltung wurde beauftragt und ermächtigt, die Verträge zu unterzeichnen. |
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7 | Sanierung der Straßenbeleuchtung im Hauptort Unterschneidheim sowie den Ortsteilen Nordhausen, Unterwilflingen, Zöbingen und Geislingen; hier: Bekanntgabe der Vergabe BM Joas informierte über die Vergabe der Sanierung bzw. Umrüstung der Straßenbeleuchtung in Unterschneidheim, Nordhausen, Geislingen, Unterwilflingen und Zöbingen, wie sie in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.09.2024 beschlossen worden war. Konkret geht es um die Umrüstung von 241 Leuchtköpfen. Die Verwaltung war beauftragt worden, die beschränkte Ausschreibung für die Lieferung und den Austausch vorzunehmen. Die beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb wurde vom Ortsbauamt vorbereitet und an vier Firmen mit der Bitte um Abgabe eines Angebotes verschickt. Zur Submission am 17.10.2024 lagen vier wertbare Angebot vor. Nach Prüfung der Angebote wurde der Auftrag für die Lieferung und Montage der LED-Leuchten an die wirtschaftlichste Bieterin, die Firma Elektro Wagner GmbH & Co. KG aus 73485 Unterschneidheim, zum Preis von 220.362,00 Euro (brutto) vergeben. Das Submissionsergebnis liegt damit unter der Kostenberechnung von 224.982,99 €. Die Bestellung der Leuchten erfolgt nach Auskunft von BM Joas noch in diesem Jahr. Die Umrüstung wird dann bis Ende Mai 2024 erfolgt sein, sodass der Verwendungsnachweis fristgerecht bis zum 31.07.2025 eingereicht werden kann. Im weiteren informierte BM Joas über das weitere Vorgehen hinsichtlich Sanierung Straßenbeleuchtung. Auf der Grundlage der aktuellen Preise der Ausschreibung wurde noch im Oktober ein neuer Förderantrag für 61 Leuchtköpfe gestellt. Dies wurde bereits in der GRS am 23.09.2024 unter Top 15. besprochen bzw. bekannt gegeben. Mit dieser beantragten Förderung sollen die restlichen Leuchten in Zipplingen, Walxheim, Wössingen und Sechtenhausen saniert werden. Hiernach wäre die Umrüstung im gesamten Gemeindegebiet abgeschlossen. |
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8 | Anschaffung und Installation von Hundetoiletten BM Joas erteilte Ortsbaumeister Schimmele das Wort für den Sachvortrag. Dieser berichtete, dass nicht erst seit Erhöhung der Hundesteuer vielfach bzw. hiernach vermehrt Anfragen zur Installation von Hundetoiletten bei der Gemeindeverwaltung eingegangen waren. Es wird moniert, dass für die Entsorgung des aufgesammelten Hundekots keine Behältnisse an den üblichen „Gassi-Strecken“ vorhanden sind. Das Ortsbauamt und der Bauhof prüften eventuelle Aufstellungsorte, um den ungefähren Bedarf an Hundetoiletten zu ermitteln. Für die Erstausstattung in der Gesamtgemeinde wurde ein Bedarf von ca. 30 Hundetoiletten ermittelt. Die Anschaffungskosten liegen je nach Hersteller und Ausführung zwischen 11.000,-€ und 18.000,-€. Zum Entleeren der Eimer sowie zum Befüllen der Beutelspender ist mit einem Stundenaufwand von ca. 4 Stunden (alle 1-2 Wochen) zu rechnen, der vom Bauhof geleistet werden müsste. Hundetoiletten sind aus Sicht der Verwaltung ein geeignetes Mittel, um Verunreinigungen von Wegen, Grünstreifen und Feldern bzw. Wiesen durch Hundekot zu reduzieren. Dies kommt u.a. anderen Spaziergängern und den Landwirten zugute. Umliegende Gemeinden bieten teilweise ein sehr enges Netz an Hundetoiletten an. Es wird jedoch auch die Auffassung vertreten, dass die Verunreinigungen auch ohne Hundetoiletten vom Hundehalter aufgesammelt und im heimischen Hausmüll entsorgt werden könnten. Die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass die Akzeptanz für eine derartige Entsorgung umso schlechter ist, je weiter der Hundekot mitgetragen werden muss. Unter einer schlechten Beseitigungsmoral leidet insbesondere die Landwirtschaft. Auch wenn die Hundesteuer oft als Argument für die Anschaffung und Installation von Hundetoiletten herangezogen wird, verfängt dies nach Auskunft von BM Joas und Ortsbaumeister Schimmele nicht. Die Erhebung einer Steuer erfolgt unabhängig von etwaigen Gegenleistungen bzw. besteht aufgrund der Steuer kein Anspruch auf eine irgendwie geartete Gegenleistung. Die Anschaffung und Installation von Hundetoiletten ist im aktuellen Haushaltsplan mit entsprechenden Mitteln berücksichtigt. Die Beratung zeigte deutlich, dass eine Mehrheit die Installation von Hundetoiletten befürwortet, wobei es aber auch kritische Stimmen gab, welche die Sinnhaftigkeit, die Notwendigkeit und auch die Kosten hinterfragten. Am Ende der kontrovers geführten Beratung fasste der Gemeinderat bei 12 Ja- und 6 Nein-Stimmen mehrheitlich den Beschluss, Hundetoiletten im Gemeindegebiet zu installieren. Das Ortsbauamt wird im weiteren Verlauf die konkreten Standorte ermitteln. |
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9 | Sitzungskalender 2025 Der Sitzungskalender für das Jahr 2025 wurde im Gemeinderat vorgestellt; die konkreten Sitzungstermine können im Ratsinformationssystem eingesehen werden. |
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10 | Anfragen/Bekanntgaben BM Joas gab folgendes bekannt:
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