Sitzungsberichte aus dem Gemeinderat
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 27.01.2025
1. | Besichtigung Baustelle Naturkindergarten Unterschneidheim Bürgermeister Joas begrüßte zu Beginn der Sitzung alle Anwesenden im Naturkindergarten zur Besichtigung, namentlich die Damen und Herren Gemeinderäte, die Herren Ortsvorsteher und Ortssprecher, die Kolleginnen der Verwaltung, Herrn Deucker vom Büro ACT sowie die Öffentlichkeit und die Presse. Herr Deucker erläuterte die wesentlichen Meilensteine und den Zeitplan des Baus. Er wies darauf hin, dass es sich um einen Prototyp eines Kindergartengebäudes handle, der auch noch in sehr kurzer Bauzeit errichtet wurde. BM Joas erinnerte daran, dass die Infrastruktur mit Strom, Wasser/Abwasser, Internet und Straßenanbindung dem entsprechenden Gemeinderatsbeschluss folgend einem konventionellen Kindergarten in nichts nachsteht. So soll der Naturkindergarten für möglichst viele Kinder und ihre Eltern attraktiv sein. Die Anwesenden erhielten nach den kurzen einleitenden Worten Gelegenheit zur selbstständigen Besichtigung des Gebäudes sowie für Rückfragen. BM Joas bat nach der Besichtigung alle Anwesenden in den Sitzungssaal, in dem die Sitzung fortgesetzt wurde. |
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2. |
Anpassung der Wasserverbrauchsgebühr
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2.1. | Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühr der Gemeinde Unterschneidheim für die Jahre 2025 – 2026 BM Joas erteilte nach ein paar wenigen einleitenden Worten Herrn Häuser vom Büro Schmidt und Häuser GmbH das Wort. Dieser erläuterte den zeitlichen Ablauf, die Grundlagen sowie die konkrete Kalkulation. Die Wasserverbrauchsgebühr der Gemeinde Unterschneidheim wurde zuletzt im Jahr 2022 für die Jahre 2023 – 2025 kalkuliert. Der Beschluss der Wasserverbrauchsgebühr in Höhe von 3,62 € / m³ erfolgte am 27.03.2023. Die Gebührenerhöhung erfolgte rückwirkend zum 01.01.2023. Grundlage der Kalkulation waren Daten aus dem Wirtschaftsplan 2023 des Zweckverband Rieswasserversorgung. Hier war eine enorme Steigerung bei den voraussichtlichen Wasserbezugspreisen für die Jahre 2023 – 2025 vorgesehen. Aus diesem Grund wurde seinerzeit neu kalkuliert. Im Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 wurden die voraussichtlichen Wasserbezugspreise der kommenden Jahre im Vergleich zu 2023 wieder etwas niedriger prognostiziert. Weiterhin wird laut Herrn Häuser grundsätzlich empfohlen, die Kalkulationszeiträume für Wasser und Abwasser einheitlich festzulegen. Aus diesen Gründen hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 23.09.2024 beschlossen, die Wasserverbrauchsgebühr für den Zeitraum 2025 – 2026 neu zu kalkulieren und rückwirkend zum 01.01.2025 festzusetzen. Es wird an dieser Stelle auf den Inhalt der Kalkulation verwiesen. Die Kalkulation kann in der Kämmerei eingesehen werden. Der Gemeinderat fasste schließlich nach der ausführlichen Vorstellung der Kalkulation folgende Beschlüsse:
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2.2. | Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung vom 11.12.2012 rückwirkend zum 01.01.2025 BM Joas verwies auf TOP 2.1 und die dort festgelegte Wasserverbrauchsgebühr. Auf Grundlage der vorliegenden Kalkulation ist die dort ermittelte Wasserverbrauchsgebühr durch Satzungsänderung in die Wasserversorgungssatzung aufzunehmen. Die Satzungsänderung wurde einstimmig beschlossen. Es wird auf die Bekanntmachung im letzten Amtsblatt verwiesen. |
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3. |
Anpassung der Abwassergebühren
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3.1. | Kalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2025 – 2026 BM Joas erteilte wiederum nach ein paar einleitenden Worten Herrn Häuser vom Büro Schmidt und Häuser GmbH das Wort. Dieser erläuterte auch bezüglich der Abwassergebühren den zeitlichen Ablauf, die Grundlagen sowie die konkrete Kalkulation. Die Abwassergebühr der Gemeinde Unterschneidheim wurde zuletzt im Jahr 2023 für das Jahr 2024 kalkuliert. Die Schmutzwassergebühr in Höhe von 3,43 € / m³ Schmutzwasser und die Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,39 € / m² bebaute und befestigte Fläche wurde am 24.07.2023 vom Gemeinderat beschlossen. Der Kalkulationszeitraum betrug nur ein Jahr, da die Jahre 2019 – 2021 bis zum Jahr 2026 ausgeglichen werden müssen. Hierzu ist eine Nachkalkulation erforderlich. Grundlage für diese ist jedoch der jeweilige Jahresabschluss. Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.09.2024 beschlossen, die Abwassergebühr für die Jahre 2025 – 2026 zu kalkulieren und die Ergebnisse des Kalkulationszeitraum 2019 – 2021 auszugleichen. Zwischenzeitlich wurden die Jahresabschlüsse für die Jahre 2020 und 2021 erstellt und beschlossen. Die Nachkalkulation der Abwassergebühren der Jahre 2020 und 2021 wurden durch das Büro Schmidt und Häuser GmbH, Nordheim erstellt. Es wird an dieser Stelle auf den Inhalt der Kalkulation verwiesen. Die Kalkulation kann in der Kämmerei eingesehen werden. Es folgten mehrere Rückfragen zu konkreten Punkten der Kalkulation, beispielsweise zum Kalkulationszeitraum, zum auszugleichenden Defizit, zu zukünftigen Ergebnissen sowie zu Vergleichswerten. Herr Häuser und BM Joas konnten alle Rückfragen beantworten, stellten jedoch auch klar, dass auch diese Kalkulation mit Prognosen arbeite und daher Abweichungen nicht nur möglich, sondern natürlich sind. Der Gemeinderat fasste schließlich nach ausführlicher Vorstellung der Kalkulation und intensiver Beratung folgende Beschlüsse:
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3.2. | Satzung zur Änderung der Abwassersatzung vom 13.12.2021 zum 01.01.2025 BM Joas verwies auf TOP 3.1 und die dort festgelegte Schmutzwasser- und die Niederschlagswassergebühr. Auf Grundlage der vorliegenden Kalkulation sind die beschlossenen Gebühren durch Satzungsänderung in die Abwassersatzung aufzunehmen. Die Satzungsänderung wurde einstimmig beschlossen. Es wird auf die Bekanntmachung im letzten Amtsblatt verwiesen. |
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4. | Bürgerfragestunde Im Rahmen der Bürgerfragestunde wurde vorgebracht, dass die Hecken um die Sondergräber auf dem Friedhof in Unterschneidheim nicht wie ursprünglich in der Konzeption vorgestellt umgesetzt wurden. Die Hecke würde in der jetzigen Ausführung Probleme bereiten und sei auch optisch nicht ansprechend. BM Joas wies darauf hin, dass in jeder Planung eine entsprechende Einfriedung der Sondergräber vorgesehen war. Die geschilderten Probleme haben nichts mit der konkreten Positionierung dieser Sondergräber zu tun. Er wies jedoch darauf hin, dass entsprechende Bedenken aus der Bevölkerung bereits vorgebracht worden waren. BM Joas zeigte sich überzeugt, dass die Vergabe der Planungen an einen in der Thematik erfahrenen Landschaftsarchitekten die richtige Entscheidung war, gerade wenn nun Probleme in der konkreten Umsetzung auftauchen. BM Joas wies abschließend darauf hin, dass mit dem beauftragten Landschaftsarchitekten bereits das Gespräch gesucht wurde, um eine Lösung für die vorgebrachten Sorgen und Bedenken zu finden. |
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5. |
Verschiedene Bausachen
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5.1. | Bauvorhaben Neubau Maschinenhalle auf Flst. Nr. 89, Zipplingen |
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5.2. | Bauvorhaben Neubau Pizzeria auf Flst. Nr. 3625, Unterschneidheim |
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5.3. | Bauvorhaben Anbau an ein bestehendes Einfamilienhaus auf Flst. Nr. 285/3, Unterschneidheim |
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5.4. | Bauvorhaben Dacherneuerung eines landwirtschaftlichen Gebäudes, veränderte Ausführung: Dachformänderung auf Flst. Nr. 104/1, Unterwilflingen |
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Der Gemeinderat hat allen Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Eventuell notwendigen Befreiungen wurde zugestimmt. |
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6. | Fa. Ladenburger Energie GmbH & Co. KG; hier: Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Entwässerung der Gebäude-, Hallen-, Hof- und Verkehrsflächen mit Einleitung von Niederschlagswasser in den Scherweidgraben im Bereich des Flst. Nr. 3188, Zöbingen BM Joas erteilte Frau Uhl das Wort für den Sachvortrag. Diese erläuterte ausführlich den Inhalt und die Details des vorliegenden Antrages. Die Fa. Ladenburger Energie GmbH & Co. KG hat in einem wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren die Genehmigung zur Einleitung von Niederschlagswasser in den Scherweidgraben beantragt. Im Zuge der baulichen Erweiterung des Betriebs Ladenburger soll das anfallende Niederschlagswasser in den Scherweidgraben bzw. im weiteren Verlauf in den Aalbach entwässert werden. Dies erfolgt über die beiden Einleitungsstellen Nr. 1 und 2 im Bereich von Flst. Nr. 3188, Gemarkung Zöbingen (siehe beigefügte Pläne). Das Niederschlagswasser von den Verkehrs- und Dachflächen soll in 3 Entwässerungsachsen eingeleitet werden. Die Entwässerungsachsen 1 und 2 sammeln und leiten die Betriebsflächen vom südlichen und nördlichen Betriebsgelände ab. Aufgrund der Topographie sind 2 Achsen erforderlich. Beide Entwässerungsachsen erhalten eine Vorklärung; es ist ein gemeinsames, zentrales Regenrückhaltebecken vorgesehen. Folgende Filtersysteme sind vorgesehen: Entwässerungsachse 1, Hydroshark, 2 x DN3000 Entwässerungsachse 2, Hydroshark, 1 x DN2500 Über die Entwässerungsachse 3 sollen nur Dachflächen von Produktion und Lagerhalle des Hobelwerks, des Freiflächenlagers sowie der Dachflächen der Lagerhalle (Pellets bzw. E-Stapler Ladestationen) gesammelt, gepuffert, gedrosselt und abgeleitet werden. Vor der Pufferung ist keine Vorbehandlung vorgesehen. Das Bebauungsplanverfahren wurde durch das Büro Brandt Gerdes Sitzmann Wasserwirtschaft GmbH, Darmstadt (BGS Wasser) begleitet und eine Abschätzung zum notwendigen Regenrückhaltebeckenvolumen vorgenommen. Die Fa. Ladenburger wird, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, ein Rückhaltevolumen von ca. 1.943 m³ erstellen. Rechnerisch dürften bei diesem Beckenvolumen selbst bei einem 100-jährlichen Regenereignis keine negativen Auswirkungen im Vergleich zum heutigen Zustand entstehen. An den Ausläufen in den Vorfluter werden Gitterroste angebracht. Die Böschungsbereiche um die Auslaufrohre werden mit Flussbausteinen gegen Erosion gesichert. Der offene Graben bis zum Scherweidgraben wird naturnah ausgebaut. Der Ortschaftsrat Zipplingen wurde am 13.12.2024 und der Ortschaftsrat Zöbingen wird am 22.01.2025 am Verfahren beteiligt. BM Joas berichtete, dass beide Ortschaftsräte den Empfehlungsbeschluss gefasst haben, den unten näher bezeichneten Beschluss zu verabschieden. Der Ortschaftsrat Zipplingen bat darüber hinaus darum, den Einbau eines Ölabscheiders zu prüfen. Die Öffentlichkeit wurde über die Offenlage bis einschließlich 10.01.2025 im Rathaus oder über die Homepage der Gemeinde am Verfahren beteiligt; Stellungnahmen sind keine eingegangen. Es gab einige Rückfragen zu technischen Details; es wurde insbesondere über die Leistungsfähigkeit der Hydroshark-Systeme diskutiert, ferner über die Erforderlichkeit eines Ölabscheiders. Es wurde jedoch auch deutlich, dass die Hydroshark-Systeme eine gewissen ölabscheidende Funktion haben. Nach Beantwortung sämtlicher Rückfragen fasste der Gemeinderat schließlich folgende Beschlüsse: Der Erläuterungsbericht auf Seite 7 ist dahingehend zu berichtigen, dass es sich um Gewerbeflächen auf den Gemarkungen Bopfingen-Kerkingen und Unter-schneidheim-Zöbingen handelt. Eine Anpassung der Gemarkungsflächen ist nicht vorgesehen. Bei plan- und beschreibungsgemäßer Ausführung wird das Einvernehmen zum Antrag erteilt. Der Geschäftsbereich Umwelt und Gewerbeaufsicht beim Landratsamt Ostalbkreis wird gebeten, die plan- und beschreibungsgemäße Ausführung zu überwachen. Die Anmerkungen der Ortschaft Zipplingen [hinsichtlich eines Ölabscheiders] werden in der Stellungnahme berücksichtigt. |
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7. | Beratung und Beschlussfassung Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 BM Joas führte kurz in den TOP ein und erteilte Kämmerin Joas das Wort für den Sachvortrag. Es wird auf den Haushaltsplan, die Haushaltssatzung sowie auf die ausführliche Präsentation verwiesen, die im Ratsinformationssystem abgerufen werden kann. Der Verwaltungsausschuss hatte die Haushaltssatzung 2025 einschließlich Haushaltsplan in seiner Sitzung am 20.01.2025 vorberaten und den einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 zu verabschieden. BM Joas dankte im Rahmen seiner Haushaltsrede nochmals Kämmerin Nicole Joas für die geleistete Arbeit. Er erinnerte daran, dass der vorliegende Haushaltsplan das Ende eines Prozesses ist, der bereits im Spätsommer 2024 begonnen hat. Es wurden über 1.000 Datensätze eingearbeitet. Er wies jedoch auch darauf hin, dass nicht alle angemeldeten Maßnahmen auch tatsächlich Berücksichtigung im Haushaltsplan gefunden haben. BM Joas zeigte sich überzeugt, dass das Ergebnis ein Haushalt ist, der belastbar ist, der auch fordernd ist und der aber für die Verwaltung und den Gemeinderat Handlungsfähigkeit bedeutet. Lamentieren über die schlechten Rahmenbedingungen bringt nach Auffassung von BM Joas nichts. Er gab aber auch zu, dass beispielsweise die Kreisumlage eine deutliche Mehrbelastung darstellt. Es sei jedoch Aufgabe der Verwaltung und des Gemeinderats, das Beste aus den vorhandenen und veränderten Rahmenbedingungen zu machen. Hier komme es auf verschiedene Punkte an. Zunächst sei strikt zu priorisieren. Verwaltung und Gemeinderat müssten den Grundsatz "Pflicht vor Kür" berücksichtigen. Der Fokus müsse somit auf absoluten Pflichtaufgaben liegen. Dem wird der vorliegende Haushaltsplan gerecht. Als weiteren Grundsatz wies BM Joas darauf hin, dass aus Sicht der Verwaltung Qualität ein entscheidendes Kriterium aller Maßnahmen sein muss. Er wies in diesem Zusammenhang auf den Neubau des Naturkindergartens hin. Auch in der Vergangenheit habe es sich ausgezahlt, dass Maßnahmen qualitätsvoll umgesetzt wurden, um einen nachhaltigen Wert für die Zukunft zu schaffen und um Folgekosten bestmöglich zu vermeiden. An diesem Grund-satz sollte auch weiterhin festgehalten werden. Zuletzt nannte BM Joas die Bereiche Infrastruktur und Sicherheit, in die bereits auch in der Vergangenheit, aber eben auch im Jahr 2025 investiert werden sollen. Er ging zum einen auf den Breitbandausbau ein, der die nächsten Jahre insgesamt über 8 Millionen Euro kosten wird. Ferner wies er auf die zukünftigen Maßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigung hin und nennt hier beispielsweise die Kläranlage Zöbingen. Als weiteren Punkt nannte BM Joas den Straßen- und Wegebau und hier die projektierten Radwege, das Straßenkataster sowie die Ortsumfahrung Zöbingen, zu der man sich auch im Jahr 2025 nicht nur kostentechnisch weiter bekennen muss und wird. Einen weiteren Bereich bei Infrastruktur und Sicherheit stellt die Kinderbetreuung dar. Auch diesbezüglich verwies BM Joas auf den Naturkindergarten. Der Vorsitzende skizzierte ferner verschiedene Investitionen im Bereich der Feuer-wehr. Er erinnerte nicht nur an den Kauf des neuen Feuerwehrfahrzeugs, sondern auch beispielweise auch an die Anschaffung der neuen Atemschutzgeräte und an die geplante Anschaffung einer Stiefelwaschanlage sowie der Absauganlagen für die Fahrzeughallen. Zu guter Letzt sprach BM Joas die Digitalisierung an, insbesondere die Digitalisierung der Verwaltung. Diese wurde auch im Verwaltungsausschuss ausführlich erörtert. BM Joas erläuterte sodann die Mehrungen im Bereich des Stellenplans. Er verweist auf die Beratung im Verwaltungsausschuss, wo dies auch bereits ausführlich erfolgt ist. Als wenige Schlagpunkte nennt der Vorsitzende den Naturkindergarten mit entsprechender Personalausstattung, ferner die Tarifsteigerungen bei den Beschäftigten und Beamten, darüber hinaus gibt es Ausbildungs- und Praktikantenstellen, beispielsweise auch im Bereich der Kinderbetreuung. Die dargestellten Mehrkosten zwischen 2024 und 2025 konnten so im Wesentlichen mit wenigen Worten erläutert werden. BM Joas wies auch auf entsprechende Einmaleffekte hin, die der Haushalt aufweist. Diese sind positiv wie negativ vorhanden. Zu guter Letzt ging BM Joas auf die beabsichtigten Kreditaufnahmen und die prognostizierte Pro-Kopf-Verschuldung ein. Er zeigte sich jedoch überzeugt, dass die prognostizierte Pro-Kopf-Verschuldung so nicht eintreten wird. Im Rahmen der Beratung gab es verschiedene Rückfragen zu einzelnen Punkten, die von BM Joas und Kämmerin Joas beantwortet werden konnten. Aus den Reihen des Gemeinderates gab es auch lobende Worte für den umfassenden und stabilen Haushalt, den die Verwaltung vorgelegt hat. Der Gemeinderat beschloss abschließend die vorgelegte Haushaltssatzung 2025 einschließlich Haushaltsplan und Anlagen. Nach der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes wird der Haushalt im Amtsblatt bekanntgegeben. |
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8. | 12. Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Tannhausen; hier: Vergabe Umweltbericht / Landschaftsplan BM Joas erteilte Frau Uhl das Wort für den Sachvortrag. Diese berichtete von der bisherigen Chronologie der Beschlüsse. Am 18.12.2023 hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Tannhausen die Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Anschließend wurde eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Es handelt sich um eine Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes. Verschiedene Behörden haben in ihren Stellungnahmen zum Ausdruck gebracht, dass die Unterlagen um einen Umweltbericht / Landschaftsplan ergänzt werden müssen, da aufgrund des jetzigen Detaillierungsgrades keine abschließenden Stellungnahmen möglich sind. Auch der Flächenbedarf insgesamt muss plausibel dargelegt werden. Die Grimm Ingenieure, Ellwangen haben ein Honorarangebot für das Erstellen der weitergehenden Unterlagen abgegeben. Zwischen den Gemeinden besteht ein Schlüssel zur Aufteilung der anfallenden Kosten gemessen an Einwohnerzahl und Größe der Gemeinde. Dementsprechend entfallen auf die Gemeinde Unterschneidheim Kosten in Höhe von 31.515,39 € (56%). Es gab einige wenige Rückfragen zum konkreten Angebot und zur Vergleichbarkeit, ferner zu Fortschreibung des FNP allgemein. Die Grimm Ingenieure, Ellwangen wurden schließlich einstimmig entsprechend ihrem Honorarangebot vom 30.08.2024 beauftragt. Auf die Gemeinde Unterschneidheim entfallen Kosten in Höhe von 31.515,39 € brutto. |
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9. | Ermächtigung Verkauf Feuerwehrfahrzeug BM Joas erteilte Hauptamtsleiterin Katharina Lindenmeier das Wort. Diese erläuterte die Hintergründe zum Tagesordnungspunkt. Die Gemeinde Unterschneidheim hat im Jahr 2022 die Beschaffung eines HLF 20 für die FFW, Abt. Unterschneidheim, beschlossen. Das Auto soll als Ersatzfahrzeug für das LF 16/12 dienen, das in diesem Jahr 30 Jahre alt wird. Die Ausschreibung und Vergabe für das neue HLF 20 wurden 2022 vorgenommen. Nach zeitlichen Verzögerungen wird – nach aktuellem Stand – das Fahrzeug im Februar 2025 fertiggestellt sein. Ebenso soll die Abholung des Fahrzeugs im Februar 2025 erfolgen. Die Einweihung ist für das Frühjahr 2025 geplant. Da das HLF 20 als Ersatz für das LF 16/12 beschafft wurde, kann nach Lieferung des HLF 20 das LF 16/12 verkauft werden. Dies war auch die Intention des Gemeinderates bei der Vergabe im Jahr 2022. BM Joas wies ergänzend darauf hin, dass mit Indienststellung des HLF 20 das LF 16/12 nicht mehr einsatzklar sein wird, da Teile der Beladung übernommen werden. Der Gemeinderat ermächtigte nach wenigen Rückfragen die Verwaltung, das LF 16/12 höchstbietend zu veräußern. |
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10. | Annahme von Spenden; hier Genehmigung durch den Gemeinderat Bei der Gemeindeverwaltung gingen Spenden ein. Ohne Aussprache hat der Gemeinderat der Annahme der Spenden zugestimmt. |
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11. | Anfragen/Bekanntgaben BM Joas gab folgende Punkte bekannt:
Aus dem Gremium gab es folgende Anfragen:
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Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am 17.02.2025 statt.