Sitzungsberichte aus dem Gemeinderat
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 17.02.2025
1 | Sanierungsgebiet "Neue Mitte" Unterschneidheim; hier: Gestaltung Sechtengasse verbunden mit dem Ökoausbau Sechta BM Joas begrüßte zu Beginn der Sitzung in der Turn- und Festhalle in Unterschneidheim die zahlreichen Anwesenden, namentlich die Damen und Herren Gemeinderäte, die Ortschaftsräte von Unterschneidheim, die Herren Ortsvorsteher und Ortssprecher, die Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung, die Vertreter der Presse, die anwesenden Bürgerinnen und Bürger sowie die Herren Koch und Häcker vom Ingenieurbüro Winkler und Partner GmbH aus Stuttgart sowie Herrn Currle von der Kommunalentwicklung GmbH. Nach Aussage von BM Joas sollte das gewählte Format eine möglichst breite Beteiligung Aller gewährleisten. Der zur Beratung anstehende Sachverhalt, namentlich die Gestaltung der Sechtengasse verbunden mit dem Ökoausbau der Sechta, muss gemäß der Hauptsatzung sowohl vom Ortschaftsrat, als auch vom Gemeinderat beraten werden. Die Maßnahme hat eine besondere Betroffenheit für die Ortschaft Unterschneidheim. Darüber hinaus sollte die Öffentlichkeit und hier insbesondere die Anwohnerschaft über die Planungen informiert werden. BM Joas schließt die einleitenden Worte mit dem Hinweis, dass es nach den ausführlichen Vorträgen auch Möglichkeit geben wird, Rückfragen zu stellen – dies sowohl aus den beiden Gremien, als auch aus der Zuhörerschaft. BM Joas führte daraufhin nochmals kurz in die Thematik ein. Im Sanierungsgebiet „Neue Mitte“ hat die Gemeinde die Gestaltung der Sechtengasse mit Aufwertung und Erlebbarmachung der Sechta als Maßnahme definiert. Die Planung zur Gestaltung der Sechtengasse wurde der Öffentlichkeit im Rahmen des Tags der Städtebauförderung am 01.06.2022 durch die Kommunalentwicklung GmbH vorgestellt. Im Zuge der Sanierung der Sechtengasse soll laut BM Joas auf der Grundlage des Flussgebietsmodells des Wasser- und Bodenverbands Sechta-Eger eine ökologische Gewässerumgestaltung mit Verbesserung des Hochwasserschutzes erreicht werden. Das Ingenieurbüro Winkler und Partner GmbH aus Stuttgart wurde mit dieser Aufgabe betraut. Die Maßnahme soll 2025 konkret angegangen werden, nachdem die Planung nun bereits viele Monate in Anspruch genommen hat. Für die Präsentation der Untersuchungsergebnisse erteilte BM Joas sodann den Herren Koch und Häcker das Wort. Herr Häcker erläuterte anhand einer Präsentation die untersuchten Varianten ausführlich. Er stellte hierbei auch die entsprechenden Kosten gegenüber, ferner die entsprechenden Ergebnisse hinsichtlich des Hochwasserschutzes und hier insbesondere hinsichtlich der Gewässerspiegelabsenkung und der Freiborderhöhung. Es wird diesbezüglich auf die ausführliche Präsentation verwiesen, die im Ratsinformationssystem eingesehen werden kann. Herr Häcker schloss seinen Vortrag mit der entsprechenden Empfehlung für die Variante 1b als die wirtschaftlichste Variante. Herr Häcker verwies ferner auf die anstehenden weiteren Planungsschritte, beispielsweise die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Genehmigungsplanung. BM Joas fasste nochmals zusammen, dass für den Gewässerausbau vier Einzelelemente untersucht wurden. Dies sind die Soleintiefung, die Aufweitung rechtsufrig mit Wegabsenkung, die Aufweitung linksufrig mit der Blocksteinmauer und der Geländeabtrag unterstrom. Die Verwaltung teilt die Einschätzung des Ingenieurbüros, wonach die Variante 1b bevorzugt weiterverfolgt werden sollte. BM Joas bat hiernach Herrn Currle, nach den technischen Ausführungen die städteplanerischen Ausführungen zum Konzept vorzunehmen. Herr Currle ging zunächst auch noch auf die konkreten Gründe für die Ausweisung des Sanierungsgebietes ein und plädierte dafür, bis zum Ende des Sanierungsgebietes noch möglichst viele Maßnahmen umzusetzen. Hinsichtlich der konkreten Planungen wird auch hier auf die ausführliche Präsentation verwiesen, die im Ratsinformationssystem eingesehen werden kann. Es folgten im Anschluss an den sehr ausführlichen Sachvortrag von Verwaltung und Ingenieuren zahlreiche Rückfragen aus den Gremien zu den Planungen und auch zu den Kosten. Konkret ging es hierbei um alternative Maßnahmen, Kosten und Einsparpotenziale, Fördermöglichkeiten, Auswirkungen der Maßnahme auf Hochwasserschutz und Ökologie, Unterhaltsaufwand und -kosten sowie um die Auswirkungen von Biber und Hochwasser auf die Maßnahmen. BM Joas und die beauftragten Ingenieure konnten hier umfassende weitere Informationen geben. Im Anschluss bat BM Joas um Wortmeldungen aus dem Zuhörerbereich. Er wies nochmals darauf hin, dass bei dem heutigen Format jeder die Möglichkeit für Rückfragen und Meinungsäußerungen haben soll. Es folgten zwei Wortmeldungen, in denen die Maßnahme ausdrücklich befürwortet wurde. Hochwasserschutz sei Pflichtaufgabe der Kommune, ferner bestünde an der Sechta dringender Handlungsbedarf. BM Joas dankte für diese positiven Rückmeldungen aus der Bürgerschaft. Im Anschluss folgten weitere Detailfragen aus den Gremien. Es wurde nochmals ausdrücklich betont, dass die Erhöhung des Freibordes, also des Abstandes zwischen Gewässer und Brückenunterkante, wichtig und wertvoll ist, auch wenn hinsichtlich des Hochwasserschutzes keine Überschwemmungsgebiete flächenmäßig reduziert werden können. Die Untersuchungen haben leider keinen so großen Effekt hervorgebracht, wie man sich dies anfangs vonseiten des Gemeinderates und der Verwaltung erhofft hatte. Am Ende der ausführlichen Beratung und nach Beantwortung sämtlicher Rückfragen dankte BM Joas der anwesenden Öffentlichkeit sowie den Damen und Herren Ortschaftsräten und Gemeinderäten sowie den weiteren Anwesenden, schließlich auch den Herren Koch und Häcker sowie Herrn Currle. Im Auftrag und in Vertretung für Ortsvorsteher Stefan Hönle stellte BM Joas zunächst den entsprechenden Beschluss des Ortschaftsrats zur Abstimmung. Dieser empfahl mehrheitlich, die Planungen zu billigen und weiter voranzubringen. Der Gemeinderat fasste daraufhin bei einer Enthaltung folgenden Beschluss: Die vorgestellte Planung wird gebilligt (Variante 1b). Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme wie vorgestellt zu entwickeln und die erforderliche Ausschreibung der Arbeiten vorzunehmen bzw. zu veranlassen. Hierfür wird das Ingenieurbüro Winkler und Partner GmbH stufenweise weiter beauftragt. Die Sitzung wurde daraufhin kurz unterbrochen, um die Gäste und Ingenieure zu verabschieden. |
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2 | Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse Es lagen keine nicht öffentlich gefassten Beschlüsse vor, die bekanntzugeben waren. |
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3 | Verschiedene Bausachen |
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3.1 | Bauvorhaben Gartenzaun zur Umfriedung des Geländes auf Flst. Nr. 477, Nordhausen Der Gemeinderat hat einstimmig das erforderliche Einvernehmen erteilt. Der Ortschaftsrat hatte bereits zuvor einstimmig dem Vorhaben zugestimmt. |
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3.2 | Bauvorhaben Neubau Hobelwerk mitden Hallen S (Hobelwerk), Halle T / Überdachung, allseitig offen), Halle R1 (Lagerhalle) und Halle R2 (E-Ladestationen Stapler) auf Flst. Nr. 1850, 1851, 1852, 1853/1, 1853/2, 773, 772, 3191, 3193, 3194, Kerkingen/Zöbingen Der Tagesordnungspunkt war bereits vor Beginn der Sitzung abgesetzt worden, sodass keine Beratung oder Beschlussfassung erfolgte. |
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3.3 | Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Flst. Nr. 364/6, Unterschneidheim Der Gemeinderat hat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt und den notwendigen Befreiungen vom einschlägigen Bebauungsplan zugestimmt. |
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4 | Bauvorhaben Nutzungsänderung von Montage und Handel zu Schweinezucht- und Mastanlage (Gebäude 1); Stilllegung Tierhaltung und Nutzung als Lager-/Geräteschuppen (Gebäude) auf Flst. Nr. 3461, Unterschneidheim; hier: Information über den Abschluss des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens BM Joas erläuterte zu Beginn des Tagesordnungspunktes nochmals die konkrete Chronologie des Verwaltungs- und des Gerichtsverfahrens. Am 14.12.2017 hatte das Landratsamt Ostalbkreis die Baugenehmigung für das oben näher bezeichnete Bauvorhaben erteilt. Die Gemeinde Unterschneidheim hatte zuvor das kommunale Einvernehmen verweigert. Gegenstand der Nutzungsänderung war die Unterbringung von 42 Sauen, 5 Jungsauen, einem Eber, 220 Ferkelaufzuchtplätzen und 210 Endmastplätzen. Für das Gebäude 1 hat das Landratsamt Ostalbkreis am 09.11.1982 die Baugenehmigung „Neubau eines Zuchtsauenstalles mit Futterzentrale, landwirtschaftliche Scheuer, Schleppergarage und Werkstatt“ erteilt. Durch die weiteren Baugenehmigungen vom 13.02.1995 zur „Nutzungsänderung des bestehenden Schweinstalls in einen Häsinnen-Aufzucht-Stall mit Mast“ bzw. vom 23.10.2006 durch „Nutzungsänderung Zuchtsauenstall in Montage sowie Handel und Versand von Hundeboxen“ ist die ursprüngliche Genehmigung vom 09.11.1982 erloschen. Die Gemeinde hatte laut BM Joas die Versagung des Einvernehmens damit begründet, dass sich ein Betrieb mit den beabsichtigten Tierhaltungsplätzen nicht in die Umgebung einfügt. Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg hatte bereits Viehställe im Dorfgebiet mit weitaus weniger Tierzahlen nicht mehr für dorfgebietsverträglich erachtet. Unabhängig davon hatte die Gemeinde zwischenzeitlich die Baugebiete „Aktivierung Hofstelle Uhl“ (MDe) sowie „Maurerin II“ und „Maurerin III“ (WA) entwickelt. Ebenfalls ist ein Widerspruch zu der vom Land geforderten Innenentwicklung zu erkennen. Mit Ausnahme der Firmen Radsport Graf (JOGRA) und Kirschner (Maschinenbau) befindet sich unmittelbar nördlich und westlich des Baugrundstücks in der Geißgasse und in der Tannhäuser Straße ausschließlich Wohnbebauung. Nach Erteilung der Baugenehmigung war bei der Gemeindeverwaltung eine Unterschriftenliste gegen das Bauvorhaben mit über 180 Unterschriften eingegangen. Die Beschwerdeführer haben beim Land Baden-Württemberg eine Petition eingereicht. Der Landtag Baden-Württemberg hat in seiner Sitzung am 12.03.2020 entsprechend der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses entschieden. Der Petition konnte nicht abgeholfen werden. Der Widerspruch der Gemeinde beim Regierungspräsidium Stuttgart gegen die baurechtliche Entscheidung des Landratsamts Ostalbkreis vom 14.12.2017 wurde am 02.07.2020 zurückgewiesen. Die Klage der Gemeinde wegen erteilter Baugenehmigung wurde am 02.11.2022 abgewiesen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart zieht sich bezüglich der doch sehr hohen Tierzahlen auf die gutachterlichen Äußerungen zurück, die dann eingehalten werden können, wenn gewisse technische Maßnahmen am Stall erfolgen. Eine Berufung wurde nicht zugelassen. Sodann wurde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Dieser Antrag wurde nun am 03.12.2024 abgelehnt. Nach dem chronologischen Abriss der Ereignisse ging BM Joas auf das Urteil des VG Stuttgart sowie auf den Beschluss des VGH Baden-Württemberg ein. Er wies eingangs darauf hin, dass die Genehmigung aus Sicht des Verwaltungsgerichts rechtmäßig ist und die Gemeinde nicht in ihren Rechten verletzen würde. Dreh- und Angelpunkt der juristischen Auseinandersetzung war laut BM Joas die Frage, ob die Gemeinde ihr Einvernehmen zu Recht oder zu Unrecht verweigert hat. Sofern die Gemeinde zu Unrecht ihr Einvernehmen verweigert hat, ist die Ersetzung des Einvernehmens durch das Landratsamt zu Recht erfolgt. Im Ergebnis war dies der Fall. Aus Sicht des Verwaltungsgerichts hat die Gemeinde zu Unrecht ihr Einvernehmen verweigert. BM Joas fasste ferner die wesentlichen Feststellungen zusammen, welche auch zum Teil unstreitig waren. Es handelt sich um ein faktisches Dorfgebiet. Zur Genehmigung stand ein landwirtschaftlicher Betrieb an. Dieser ist aus Sicht des Verwaltungsgerichts eben auch gebietsverträglich. Insbesondere wird nicht die Schwelle zu einem immissionsschutzrechtlichen Verfahren überschritten und das Vorhaben ist auch nicht rücksichtslos. Im Ergebnis ist aus Sicht von BM Joas festzuhalten, dass die Bauherrschaft eine von Anfang an rechtmäßig erteilte Baugenehmigung hatte. Die Versagung des Ein-vernehmens durch die Gemeinde Unterschneidheim war rechtswidrig. Nichtsdestotrotz wies BM Joas auch nochmals auf die Tragweite des Urteils hin. Die Ausführungen sind für die Innenentwicklung eine große Herausforderung bzw. ma-chen eine solche annähernd unmöglich. Deshalb hat der Gemeinderat seinerzeit auch beschlossen, einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen. Dieser wurde nun abgelehnt. Die Angelegenheit ist damit nun obergerichtlich und somit abschließend entschieden. Weitere Rechtsmittel gibt es nicht. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar. Rückfragen aus dem Gremium erfolgten keine. |
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5 | Bauvorhaben Baulicher Umbau des best. Stalles, Nutzungsänderung 80 Stck. Mastschweine und Kälber auf Flst. Nr. 92, Unterschneidheim; hier: Information über den Abschluss des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens BM Joas verwies zunächst auf die Ausführungen zum TOP 4, die in weiten Teilen auf den TOP 5 übertragen werden können. Zur Chronologie: Am 09.07.2018 hat das Landratsamt Ostalbkreis die Baugenehmigung für das oben näher bezeichnete Bauvorhaben erteilt, nachdem der Bauherr erfolgreich beim Regierungspräsidium Stuttgart Widerspruch eingelegt hat. Die Gemeinde Unterschneidheim hatte zuvor das kommunale Einvernehmen verweigert. Gegenstand des Bauantrags war die Aufstockung der Anzahl der Tiere von 15 Milchkühen, 40 Stück Jungvieh und 28 Zuchtsauen auf 80 Mastschweine und 25 Kälber. Der Bauherr hatte ohne Baugenehmigung seinen Tierbestand teilweise auf 160 Mastschweine erhöht. Aufgrund Nachbarbeschwerden über die Immissionen wurde der Sachverhalt durch die Kreisbaumeisterstelle bearbeitet. Die Gemeinde hatte die Versagung des Einvernehmens damit begründet, dass die beantragte Nutzung über das Maß dessen hinausgeht, was unter Berücksichtigung der Umgebung zulässig ist. In der direkten Nachbarschaft gibt es mit Ausnahme einer gewerblichen Nutzung ausschließlich eine Wohnnutzung. Außerdem können die Immissionsgrenzwerte nur mit technischem Aufwand eingehalten werden. Die Klage der Gemeinde wegen erteilter Baugenehmigung wurde am 02.11.2022 abgewiesen. Eine Berufung wurde nicht zugelassen. Sodann wurde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Dieser Antrag wurde nun am 11.12.2024 abgelehnt. Nach dem chronologischen Abriss der Ereignisse ging BM Joas auf das Urteil des VG Stuttgart sowie auf den Beschluss des VGH Baden-Württemberg ein. Er wies eingangs darauf hin, dass die Genehmigung aus Sicht des Verwaltungsgerichts rechtmäßig ist und die Gemeinde nicht in ihren Rechten verletzen würde. Dreh- und Angelpunkt der juristischen Auseinandersetzung war laut BM Joas auch in diesem Fall die Frage, ob die Gemeinde ihr Einvernehmen zu Recht oder zu Unrecht verweigert hat. Sofern die Gemeinde zu Unrecht ihr Einvernehmen verweigert hat, ist die Ersetzung des Einvernehmens durch das Landratsamt zu Recht erfolgt. Im Ergebnis war dies der Fall. Aus Sicht des Verwaltungsgerichts hat die Gemeinde zu Unrecht ihr Einvernehmen verweigert. Hinsichtlich der weiteren tatsächlichen Feststellungen wird auf TOP 4 verwiesen. Im Ergebnis ist aus Sicht der Verwaltung festzuhalten, dass die Bauherrschaft eine rechtmäßig erteilte Baugenehmigung hat. Die Versagung des Einvernehmens durch die Gemeinde Unterschneidheim war rechtswidrig. Auch dieses Urteil hat laut BM Joas enorme Auswirkungen auf die Möglichkeit der Innenentwicklung, weshalb er auch in diesem Fall nach wie vor hinter der Entscheidung des Gemeinderates steht, die Angelegenheit auch obergerichtlich prüfen zu lassen. Diese Prüfung ist mit dem Beschluss des VGH nun abgeschlossen. Rechtsmittel sind keine mehr möglich, der Beschluss ist unanfechtbar. Auch in diesem Fall erfolgten keine Rückfragen aus dem Gremium. |
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6 | Seniorenarbeit in der Gemeinde; hier: Gründung Seniorenbeirat BM Joas erläuterte zunächst die Sitzungsvorlage und den dem Tagesordnungspunkt zugrunde liegenden Sacherhalt. Seit dem Jahr 2022 wurde die Seniorenarbeit in der Gemeinde durch die Verwaltung ausgebaut. Es findet jeden Monat eine Veranstaltung statt, die von der Verwaltung organisiert und durchgeführt wird. Alle Veranstaltungen werden von den Seniorinnen und Senioren dankbar und sehr gerne angenommen und sind auch immer voll belegt. Der langjährige Seniorensprecher Nikolaus Bühler hat nach Auskunft von BM Joas seine Tätigkeit zum Jahresende 2024 beendet und wurde in der ersten Ü60-Veranstaltung am 22.01.2025 im Kreis der Seniorinnen und Senioren von BM Joas verabschiedet (siehe Bericht Amtsblatt vom 31.01.2025) In diesem Zusammenhang stellte die Verwaltung Überlegungen an, wie weiter verfahren werden soll. Die Verwaltung beabsichtigt, keinen einzelnen Seniorensprecher, sondern einen Seniorenbeirat zu installieren. Der Seniorenbeirat soll neben der Mitwirkung bei der Erstellung des Seniorenprogramms (Vorschläge, Wünsche) und der Mitwirkung und Unterstützung bei der Durchführung der einzelnen Veranstaltungen das Sprachrohr der Seniorinnen und Senioren unserer Gemeinde hinsichtlich der Meinung dieser Altersgruppe zu verschiedenen Themen und Anliegen sein. Geplant sind drei bis vier Treffen im Jahr auf ehrenamtlicher Basis unter der Federführung der Verwaltung. Dem Aufruf im Amtsblatt zur Gewinnung von Mitgliedern für einen Seniorenbeirat seien laut BM Joas bereits 6 Seniorinnen und Senioren gefolgt. Erfreulich sei, dass fast alle Ortschaften vertreten sind. Die Bestellung und damit auch die Legitimation des Seniorenbeirats wird durch den Verwaltungsausschuss erfolgen, der mittlerweile gemäß Hauptsatzung für die Belange der Seniorinnen und Senioren zuständig ist. Der Gemeinderat wird anschließend über die Besetzung des Beirats informiert. BM Joas gab abschließend bekannt, dass in der VA-Sitzung am 10.03.2025 die entsprechende Bestellung des Seniorenbeirats erfolgen soll. Das erste Treffen des Seniorenbeirats ist am 19.03.2025 beabsichtigt. Der Gemeinderat stimmte schließlich einstimmig der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise zu. |
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7 | Anfragen/Bekanntgaben BM Joas gab zu folgenden Punkten im Einzelnen bekannt: Genehmigung Haushaltssatzung Die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Ostalbkreis hat die Haushaltssatzung 2025 auf ihre Gesetzmäßigkeit hin geprüft und diese auch bestätigt. Im Übrigen wurde der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 2.000.000 Euro genehmigt. Genehmigung Änderung Wasserversorgungssatzung Die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Ostalbkreis hat die Änderung der Wasserversorgungssatzung auf ihre Rechtmäßigkeit hin geprüft. Die Satzung wird nicht beanstandet. Genehmigung Änderung Abwassersatzung Die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Ostalbkreis hat außerdem die Änderung der Abwassersatzung auf ihre Rechtmäßigkeit hin geprüft. Die Satzung wird nicht beanstandet. Bauanfrage Erstellung Carport auf Flst. Nr. 250/13, Zöbingen In der Sache "Bauvoranfrage Erstellung Carport auf Flst. Nr. 250/13 in Zöbingen", in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 13.05.2024 behandelt, wurden die Damen und Herren Gemeinderäte von der Schweigepflicht entbunden. Die Befreiung von der Schweigepflicht gilt nicht, soweit die berechtigten Interessen Dritter betroffen sind. Grundsteuerreform Es gibt eine neue Dienstleistung des Gemeinsamen Gutachterausschuss Nördlicher Ostalbkreis. BM Joas erinnerte daran, dass ja prinzipiell überprüft werden könne, ob der tatsächliche Wert des Grund und Bodens in Abweichung der gutachterlichen Feststellungen angesetzt werden kann bzw. soll. Der Gutachterausschuss bietet hier eine grundsteuerliche Vorprüfung an. Der Kontakt erfolgt über Herrn Fischer bei der Stadtverwaltung Ellwangen als Sitz der Geschäftsstelle des Gemeinamen Gutachterausschusses Nördlicher Ostalbkreis. |