Sitzungsberichte aus dem Gemeinderat
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 10.03.2025
1. | Besichtigung des neuen Feuerwehrfahrzeugs HLF 20 und der neuen Bauhoffahrzeuge BM Joas begrüßte zu Beginn der Sitzung alle Anwesenden im Feuerwehrgerätehaus der Abteilung Unterschneidheim, namentlich die Damen und Herren Gemeinderäte, die Herren Ortsvorsteher und Ortssprecher, die Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung, die Vertreter der Öffentlichkeit und der Presse und ganz besonders die Kameraden der Feuerwehr, namentlich den Gesamtkommandanten Stefan König, seinen Stellvertreter Stefan Deeg, den Abteilungskommandanten Thomas Stark sowie dessen Stellvertreter Thomas Thorwart-Prasky und Julian Uhl. BM Joas erinnerte eingangs an die Beschaffung des neuen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs 20 (HLF 20), die sich über mehrere Jahre hinge-zogen hatte. Er dankte der Feuerwehr für ihren Einsatz und ihr Engagement und für die heutige Möglichkeit zur Besichtigung des Fahrzeugs. BM Joas wies darauf hin, dass es sich bei dem HLF 20 um das wichtigste und regelmäßig erstausrückende Fahrzeug der Wehr handelt. Das nun außer Dienst genommene LF 16/12 ist mittlerweile 30 Jahre alt, weshalb ein Ersatz auch dringend notwendig war. Er erteilte sodann Abteilungskommandant Thomas Stark das Wort. Dieser stellte den Anwesenden das neue Feuerwehrfahrzeug vor und erläutert hierbei die wesentlichen Punkte und Ausstattungsmerkmale des neuen Fahrzeugs. Im Anschluss ergänzte BM Joas, dass ein Fahrzeug nach DIN beschafft wurde, was auch deswegen erforderlich ist, da nur so entsprechende Zuschüsse generiert werden können. BM Joas wies auch ausdrücklich darauf hin, dass kein Luxus beschafft wurde, sondern lediglich das Fahrzeug, das gemäß des vom Gemeinderat verabschiedeten Feuerwehrbedarfsplan als Ersatz für das LF 16/12 erforderlich ist. Man ist bei derartigen Beschaffungen eben an die einschlägige DIN gebunden. Das Fahrzeug verfügt über kaum Zusatzausstattung. Ferner wurden einige Teile vom LF 16/12 auf das neue HLF 20 übernommen. Auf Nachfrage der Presse informierte BM Joas, dass das neue Fahrzeug gut 600.000,- Euro gekostet hat. BM Joas dankte den Kameraden der Feuerwehr für das engagierte Üben in den letzten Wochen mit dem neuen Fahrzeug. Er zeigte sich überzeugt, dass das HLF 20 als Zugpferd der Wehr in den kommenden Jahren und Jahrzehnten gute Dienste für die Gemeinde leisten wird. Im Anschluss präsentierte BM Joas allen Anwesenden noch den neuen Pritschenbus des Bauhofes, welcher ebenfalls zur Besichtigung zur Verfügung stand. Die Anwesenden konnten dann die Fahrzeuge selbstständig besichtigen. Die Kameraden der Feuerwehr standen hierbei für Rückfragen bereit, was von den Anwesenden auch rege genutzt wurde. Die Sitzung wurde nach der Besichtigung im Ratssaal fortgesetzt. |
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2. | Verschiedene Bausachen |
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2.1. | Bauvorhaben Errichtung Stützmauer auf Flst. Nr. 458/14, Nordhausen Der Gemeinderat hat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt und der notwendigen Befreiung vom Bebauungsplan zugestimmt. |
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2.2. | Bauvorhaben Errichtung Stützmauer auf Flst. Nr. 458/15, Nordhausen Der Gemeinderat hat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt und der notwendigen Befreiung vom Bebauungsplan zugestimmt. |
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2.3. | Bauvorhaben Neubau Rinderstall mit Dunglege, Umnutzung best. Rinderstall zu Schweinestall mit überdachtem Auslauf auf Flst. Nr. 3621 und 3619, Unterschneidheim Der Gemeinderat hat nach kurzer Beratung und dem Bericht aus der Sitzung des Ortschaftsrates Unterschneidheim einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt. |
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2.4. | Bauvorhaben Neubau Hobelwerk mit den Hallen S (Hobelwerk), Halle T (Überdachung, allseitig offen), Halle R1 (Lagerhalle) und Halle R2 (E-Ladestationen Stapler) auf Flst. Nr. 1850, 1851, 1852, 1853/1, 1853/2, 773, 772, 3191, 3193, 3194, Kerkingen/Zöbingen Der Gemeinderat hat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt und der notwendigen Befreiung vom Bebauungsplan zugestimmt. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Entwässerung den Angaben im Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis entsprechend erfolgen muss. |
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2.5. | Bauvorhaben Ausbau des bestehenden Dachgeschosses und Errichtung einer Gaube auf Flst. Nr. 376/11, Zipplingen Der Gemeinderat hat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt und der notwendigen Befreiung vom Bebauungsplan zugestimmt. |
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2.6. | Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Flst. Nr. 4731, Unterschneidheim Der Gemeinderat hat vom Bauvorhaben und dem Antrag im Kenntnisgabeverfahren Kenntnis genommen. |
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2.7. | Bauvorhaben Umbau Wohnhaus mit Anbau auf Flst. Nr. 122, Zöbingen Der Gemeinderat hat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt. |
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2.8. | Bauvorhaben Anbau Wintergarten und Balkon-Treppe auf Flst. Nr. 89/7, Geislingen Der Gemeinderat hat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt und der notwendigen Befreiung vom Bebauungsplan zugestimmt. |
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2.9. | Bauvorhaben Garagenanbau an best. Gebäude und Carportanbau auf Flst. Nr. 893/1, Unterschneidheim Der Gemeinderat hat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt. |
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2.10. | Bauvorhaben Neubau einer Produktions- und Lagerhalle auf Flst. Nr. 4509/13, Unterschneidheim Der Gemeinderat hat nach einigen Rückfragen einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt und der notwendigen Befreiung vom Bebauungsplan zugestimmt. |
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2.11. | Bauvorhaben Neubau Wohnhaus mit 6 Wohneinheiten, 9 Stellplätzen, 12 Fahrradab-stellplätzen und Abstellraum - veränderte Ausführung: Neubau eines Achtfamilienhauses auf Flst. Nr. 3625/1, Unterschneidheim BM Joas erläuterte zunächst die veränderte Ausführung und die Abweichungen vom ursprünglich genehmigten Vorhaben. Er wies auch darauf hin, dass der Sachverhalt und das Verhalten der Bauherrschaft ausgesprochen ärgerlich ist, weshalb die Verwaltung auch zunächst der Auffassung gewesen ist, dass das Einvernehmen zu versagen ist. Die Kreisbaumeisterstelle hat jedoch darüber informiert, dass ein in der Nähe befindliches Wohn- und Geschäftshaus noch höher ist und in der Gesamtschau das vorliegende Vorhaben genehmigungsfähig ist. BM Joas wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei einem genehmigungsfähigen Vorhaben die Versagung des Einvernehmens rechtswidrig wäre, weshalb die Verwaltung dem Gemeinderat vorschlägt, das Einvernehmen zu erteilen. Es folgte eine längere, kontroverse Beratung, bei der mehrere Gemeinderäte ihr Unverständnis und ihren Ärger über ein derartiges Vorgehen äußerten. Mehrere Gemeinderäte gaben zu Bedenken, dass das Einvernehmen zu diesem Vorhaben auch mit dieser Vorgeschichte in der Bevölkerung kaum vermittelbar sei. Teilweise wurde jedoch auch darauf hingewiesen, dass der Gemeinderat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln dies nicht sanktionieren kann. BM Joas wies in diesem Zusammenhang auch mehrfach auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hin, an die der Gemeinderat gebunden ist. BM Joas fasste abschließend zusammen, dass der Gemeinderat sich eine derartige Entscheidung auch im vorliegenden Fall erkennbar nicht einfach macht. Er wies entschieden zurück, dass entsprechende Entscheidungen im Gremium durchgewunken werden. Entscheidungen würden grundsätzlich immer auf einer soliden rechtlichen Beurteilung der tatsächlichen Situation getroffen. Sofern sich die Gemeinderäte diesbezüglich äußerten, dass entsprechende Beschlüsse kaum vermittelbar wären, erinnerte BM Joas daran, dass ja gerade die Öffentlichkeit der Sitzung dazu dienen soll, dass die Bevölkerung den Prozess der Willensbildung und Entscheidungsfindung nachvollziehen kann. Jeder Bürger und jede Bürgerin sei zu den Sitzungen eingeladen. BM Joas äußerte sein Bedauern, dass dieser Einladung regelmäßig niemand folgt. Am Ende der ausführlichen Beratung erteilte der Gemeinderat schließlich bei 9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen mehrheitlich das gemeindliche Einvernehmen. |
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3. | Breitbandausbau Cluster Ost; hier: Beschluss Bauausschreibung BM Joas erinnerte bezüglich des Breitbandausbaus an die bisherigen Verfahrens- und Planungsschritte. Der Gemeinderat hatte die Kostenberechnung sowie die ihr zugrunde liegende Entwurfsplanung der RBS wave in der Dezember-Sitzung gebilligt. Die vorgestellte und gebilligte Entwurfsplanung und die Kostenberechnung wurden als weitere Planungsgrundlage für die Genehmigungs- und Ausführungsplanung festgestellt. Die EnBW ODR hat inzwischen verschiedene Maßnahmen in den Bereichen Netzverstärkung und Dachständerabbau bei den Gemeinden angezeigt. Durch diese Mitverlegungsmaßnahmen, welche die ODR federführend ausführen wird, werden laut BM Joas Synergieeffekte genutzt und dadurch die Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojektes erhöht. In die Genehmigungs- und Ausführungsplanungen werden diese Trassen von Strom und Breitband abgeglichen und eingearbeitet. Die Mitverlegungsmaßnahmen werden mit dem Projektträger abgestimmt und schriftlich angezeigt. Im Zuge der nun geplanten Baumaßnahmen ist eine Ausschreibung der Bauleistungen erforderlich. Die Kostenberechnung aus der genehmigten Entwurfsplanung liege nach Auskunft von BM Joas vor und bildet die Grundlage für die Ausschreibung der Breitbandverlegung. Durch die Synergienutzung der Mitverlegung muss davon ausgegangen werden, dass sich die gesamten Baukosten verringern, da die Kosten auf den gemeinsamen Trassen zwischen der ODR und den Kommunen aufgeteilt werden. Für die Mitverlegung unterbreitet die EnBW ODR den Kommunen ein Angebot und vergibt die Bauarbeiten selbst an eine von ihr ausgeschriebene Baufirma. Die Ausschreibung der Bauarbeiten für den reinen Breitbandausbau wird von RBS wave gemäß den Vorgaben des Vergaberechts durchgeführt. Die Vergabe erfolgt an den wirtschaftlichsten Bieter. Die Ermächtigung zur Vergabe durch einen Vorratsbeschluss gewährleistet laut BM Joas eine zügige Abwicklung des Verfahrens und minimiert Verzögerungen bei der Projektdurchführung. Die Berücksichtigung der Mitverlegungsmaßnahmen für Strom optimiert die Kosten und reduziert zukünftigen Aufwand durch separate Maßnahmen. Vor diesem Hintergrund schlug die Verwaltung vor, dass der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigen solle, auf Grundlage der bereits vorgestellten und gebilligten Entwurfsplanung und der Kostenberechnung und der inzwischen vorliegenden Genehmigungsplanung eine Ausschreibung für die Bauarbeiten durchzuführen. Die Verwaltung sollte ferner beauftragt werden, die Mitverlegungsmaßnahmen an die EnBW ODR zu beauftragen. BM Joas schloss seinen Sachvortrag mit der Information, dass die Vergabe der Bauarbeiten für den reinen Breitbandausbau in den Gemeinderratssitzungen im Juli erfolgen sollen. Es folgte lediglich eine Rückfrage zu den Kostensenkungen im Rahmen der Mitverlegung. Der Gemeinderat stimmte hiernach einstimmig dem vorgeschlagenen Vorgehen zu. |
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4. | Erschließung Baugebiet Unterschneidheim Ost, 3. Bauabschnitt BM Joas erteilte Ortsbaumeister Schimmele das Wort für den Sachvortrag. Dieser berichtete, dass im Haushaltsplan 2025 die Erschließung des dritten und damit letzten Bauabschnitts des Baugebiets „Unterschneidheim Ost“ eingeplant ist. Die Grimm-Ingenieure aus 73479 Ellwangen erstellten hierzu im Jahr 2019 den Bebauungsplan Unterschneidheim Ost. Im ersten und zweiten Bauabschnitt führten die Grimm-Ingenieure bereits die Erschließungsplanung, die Ausschreibung und Projektüberwachung durch. Die Gemeindeverwaltung schlug dem Gemeinderat daher vor, auch für den dritten und letzten Bauabschnitt das Ingenieurbüro mit der Erschließungsplanung und anschließender Ausschreibung sowie für die Projektüberwachung/-betreuung zu beauftragen. Die Ingenieurkosten belaufen sich laut Ortsbaumeister Schimmele auf einen Gesamtpreis von insgesamt 25.756,02 € brutto. Auf Nachfrage aus dem Gremium erläuterten BM Joas und Frau Uhl, dass bislang keine Interessenten für Bauplätze in diesem Bauabschnitt gelistet sind. Die Vermarktung beginnt grundsätzlich erst, wenn die Erschließung beginnt. Nach wenigen weiteren Wortmeldungen fasste der Gemeinderat schließlich einstimmig die folgenden Beschlüsse: Der Gemeinderat beschließt die Erschließung des dritten Bauabschnittes des Baugebietes Unterschneidheim Ost, 3. Bauabschnitt. Das Büro Grimm Ingenieure aus 73479 Ellwangen wird mit der Erschließungsplanung, der Ausschreibung und der späteren Projektüberwachung/-betreuung zu einem Angebotspreis in Höhe von 25.756,02€/brutto beauftragt. Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, die Ausschreibung der Bauleistungen und die Vergabe der Bauleistungen an den wirtschaftlichsten Bieter durchzuführen. |
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5. | Erschließung Geotop Steinbruch Unterwilflingen; hier: Vorstellung des Konzepts und Beschlussfassung BM Joas erläuterte zunächst ausführlich die wesentlichen Informationen zu diesem Tagesordnungspunkt. Die Gemeinde Unterschneidheim ist seit wenigen Jahren Mitglied des Geopark Ries e.V., dessen Gebiet sich u.a. auf den Landkreis Donau-Ries und den Ostalbkreis erstreckt. Der Geopark Ries ist u.a. UNESCO Global Geopark. Bereits vor einigen Monaten hatten Vertreter des Geopark Ries gemeinsam mit Ortsvorsteher Stefan Joas und BM Joas den Steinbruch in Unterwilflingen besichtigt. Ziel war die Ausarbeitung eines Konzeptes zur Erschließung des bedeutsamen Geotops, in dem insbesondere der Suevit, Gestein des Jahres 2024, zu finden ist. BM Joas wies darauf hin, dass die Verwaltung die Erschließung des Geotops als Baustein sanfter touristischer Erschließung der Gemeinde begrüßt und unterstützt. Der Steinbruch befindet sich laut BM Joas im Eigentum der Gemeinde. Bei den bisherigen Beratungen war dem Ortschaftsrat Unterwilflingen wichtig, dass die Maßnahmen zurückhaltend bzw. maßvoll umgesetzt werden. Das Beschilderungs- und Erschließungskonzept liegt mittlerweile vor und wurde dem Ortschaftrat in der Sitzung vom 26.02.2025 zur Beratung und Beschlussfassung vorgestellt. Der Ortschaftsrat hatte hierbei einstimmig das Beschilderungs- und Erschließungskonzept gebilligt. BM Joas informierte, dass die Kosten zu großen Teilen von Zuschüssen gedeckt sind; die Abrechnung bzw. Umsetzung erfolgt über den Geopark. Die Pflege des Steinbruchs werde auch jetzt schon teilweise vom LEV, teilweise von der Gemeinde übernommen. Die Verkehrssicherungspflicht und damit auch die Verpflichtung zur Gewährleistung einer Absturzsicherung liegt auch jetzt schon bei der Gemeinde. Die Montage der Beschilderung durch den Bauhof ist laut BM Joas leistbar und entspricht dem üblichen gemeindlichen Engagement bspw. auch bei Rad- und Wanderwegen. Es ist daher nicht mit nennenswerten Unterhaltungsmehrkosten für die Gemeinde zu rechnen. Ortsvorsteher Stefan Joas erläuterte hiernach nochmals die zustimmende Position des Ortschaftsrates Unterwilflingen und erinnerte daran, dass auch in der Vergangenheit immer wieder Reisebusse mit Fachpublikum den Steinbruch aufgesucht haben. Der Gemeinderat hat abschließend der Erschließung des Geotops Steinbruch Unterwilflingen durch den Geopark Ries e.V. einstimmig zugestimmt und das vorgestellte Beschilderungs- und Erschließungskonzept gebilligt. |
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6. | Anfragen/Bekanntgaben BM Joas gab folgende Punkte bekannt:
Ortsvorsteher Roland Gloning gab abschließend das an ihn herangetragene Lob aus der Bevölkerung an die Verwaltung weiter, das im Zusammenhang mit den dramatischen Ereignissen im Kindergarten Zöbingen geäußert worden war. BM Joas dankte hierfür ausdrücklich. |
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am 07.04.2025 statt.