Sitzungsberichte aus dem Gemeinderat
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 05.05.2025
Bürgermeister Johannes Joas begrüßte zunächst die Damen und Herren Gemeinderäte, die Herren Ortsvorsteher und Ortssprecher, die Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung, den Vertreter der Presse sowie die zahlreich erschienene Öffentlichkeit.
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1. | Teilfortschreibung Windenergie 2025 des Regionalverbands Ostwürttemberg; hier: Förmliche Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 9 ROG i.V.m. § 12 II LplG BM Joas erläuterte zu Beginn des Tagesordnungspunktes nochmals ausführlich das bisherige Verfahren mit der ersten förmlichen Beteiligung, der damaligen Beteiligung aller Ortschaftsräte und der entsprechenden Behandlung der Thematik mit entsprechender Beschlussfassung im Gemeinderat. Sodann ging er auf den aktuellen Sachstand ein: Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ostwürttemberg hat am 26.02.2025 die zweite Beteiligung zum Teilregionalplan Windenergie 2025 beschlossen. Bis zum 23.05.2025 können sowohl Behörden als auch die Öffentlichkeit Stellungnahmen abgeben. Hinsichtlich der umfangreichen Planunterlagen und der ausführlichen Anlagen verwies BM Joas wie auch die Sitzungsvorlage auf die Homepage des Regionalverbandes. Im ersten Beteiligungsverfahren waren verschiedene Vorranggebiete im Gemeindegebiet bzw. in angrenzenden Kommunen ausgewiesen. Der Gemeinderat hatte hierbei unter Beteiligung aller Ortschaftsräte dazu folgende Beschlüsse gefasst:
Außerdem gebe es eine Unterschriftenliste von Geislinger Bürgern mit 175 Unterschriften, die den Neubau von Windrädern ablehnt. Frau Uhl erläuterte hierbei das Ergebnis der Prüfung der Unterschriften sowie das Ergebnis hinsichtlich der zu Beginn der Sitzung übergebenen Unterschriften, die der Verwaltung zu diesem Zwecke vorab vorgelegt worden waren. BM Joas wies darauf hin, dass diese Bedenken ernst genommen und abgewogen werden müssten. BM Joas erläuterte sodann den Planstand der aktuellen zweiten Beteiligung. Die Verbandsverwaltung des Regionalverbands Ostwürttemberg hatte die im Rahmen der ersten Anhörung eingegangenen Stellungnahmen behandelt. Die Verbands-versammlung habe beschlossen, folgende Vorranggebiete weiter zu verfolgen:
Die Ortsvorsteher von Nordhausen, Unterschneidheim und Geislingen berichteten sodann aus ihren Sitzungen. Der Ortschaftsräte Nordhausen und Unterschneidheim haben nach ausführlichen Beratungen dem ursprünglich formulierten Beschlussvorschlag (s. ggf. Ratsinformationssystem) jeweils mit 4 Ja- und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt. Der Ortschaftsrat Geislingen hat einstimmig der Ausweisung des Vorranggebietes zugestimmt, allerdings unter der Bedingung, dass eine Reduzierung des Vorranggebietes im südöstlichen Bereich in einer Größenordnung von 60 ha erfolgt. BM Joas berichtete ferner davon, dass Geislinger Bürgerinnen und Bürger sich mit einem Fragenkatalog an die Verwaltung bzw. an den Vorsitzenden gewandt hatten, der auch umfassend und ausführlich beantwortet wurde. Die Verwaltung sei laut BM Joas der Auffassung, dass im Rahmen der realistischen Möglichkeiten und der rechtlichen Rahmenbedingungen die mit dieser Unterschriftenliste transportierten Bedenken und Befürchtungen in die Abwägung und auch in die Stellungnahme mit einfließen sollten. Vor diesem Hintergrund sei auch der nun vorliegende Beschlussvorschlag formuliert worden. BM Joas beantwortete danach zwei Rückfragen, die an ihn im Vorfeld zur Sitzung aus dem Gremium gestellt worden waren. Zunächst erörterte er ausführlichst die Frage, ob Gremienmitglieder, die selbst oder deren Angehörige Grundstücke im beabsichtigten Vorranggebiet haben, bei der Beratung und Beschlussfassung befangen sein könnten. Im Ergebnis sei dies zu verneinen, was sich eindeutig aus der einschlägigen Kommentierung zur GemO und aus entsprechenden Urteilen ergebe. BM Joas wies darauf hin, dass die entsprechenden Positionen bzw. Einschätzungen der Kommunalaufsicht, eines mit dieser Frage betrauten Professors der HS Kehl sowie seiner eigenen übereinstimmen würden. Eine Befangenheit wurde von allen Genannten eindeutig abgelehnt, da ein unmittelbarer Vorteil nicht gegeben sei. Er bestätigte ferner auf die Anfrage, dass die Gemeinde Eigentümerin von Grundstücken ist, die im immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid der EnBW ODR genannt werden. Er gab sodann die Beschlüsse aus der nicht öffentlichen Sitzung vom 03.06.2024 im Wortlaut bekannt zur Beantwortung der weiteren gestellten Fragen:
Abschließend erläuterte BM Joas noch die verschiedenen Vorschläge zur Gebietsreduzierung, die von Verwaltung und BI eingebracht wurden, bevor er die Beratung eröffnete und um Wortmeldungen bat. Es folgte eine ausgesprochen ausführliche und kontroverse, aber auch sachlich und ruhig geführte Diskussion, in der die entsprechenden Argumente für und gegen die Zustimmung zum Vorranggebiet Nr. 45 ausgetauscht wurden. Auch wurden zahlreiche Rückfragen gestellt, die von BM Joas und Frau Uhl ausführlich beantwortet wurden. Jeder Gemeinderat bzw. jede Gemeinderätin hatte mehrfach und ausreichend Gelegenheit, um seine/ihre Position darzulegen, um Fragen zu stellen und um bspw. Änderungsanträge zu stellen. Konkret wurden zwei Änderungsanträge eingebracht, die beide nicht die erforderliche Mehrheit im Gemeinderat erhalten haben. Aufgrund des enormen Umfangs der Wortmeldungen, Rückfragen und der Änderungsanträge wird an dieser Stelle auf das Protokoll zur Sitzung verwiesen, das über das Ratsinformationssystem abgerufen werden kann. Am Ende der ausführlichen Beratung und nach Behandlung der Änderungsanträge wurde durch BM Joas der letztendlich auch verabschiedete Beschlussvorschlag erläutert. Nachdem es auch hier keine Rückfragen mehr gab, leitete BM Joas zur Beschlussfassung über. Bei 14 Ja-, 2 Nein-Stimmung und drei Enthaltungen wurde letztendlich folgender Beschluss gefasst: Die Gemeinde Unterschneidheim gibt im Rahmen der zweiten Anhörung eine Stel-lungnahme mit folgenden Kernaussagen ab: Die Gemeinde Unterschneidheim dankt dem Regionalverband Ostwürttemberg für die förmliche Beteiligung im Rahmen der zweiten Anhörung der Teilfortschreibung Windenergie. Bei Berücksichtigung folgender Aspekte und Änderungen bzw. Anpassungen stimmt die Gemeinde Unterschneidheim der Ausweisung des Vorranggebiets Nr. 45 auch weiterhin zu:
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2. | Verschiedene Bausachen |
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2.1. | Bauvorhaben Neubau Wohnhaus mit Garage auf Flst. Nr. 417/17, Geislingen Der Gemeinderat hat nach kurzem Sachvortrag und ohne weitere Beratung einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben erteilt. |
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2.2. | Bauvorhaben Maschinenhalle und Unterstellplatz für Holz auf Flst. Nr. 4509/15, Unterschneidheim BM Joas erläuterte zunächst das Bauvorhaben und die neue Anordnung der im Bebauungsplan ausgewiesenen Grünflächen. Er erinnerte daran, dass das Projekt auch Grundlage für die Vergabe des Bauplatzes war. Auf Nachfrage wurde durch Frau Uhl der konkrete Zuschnitt des Bebauungsplangebietes erklärt, der auf eine in der Nähe befindliche landwirtschaftliche Hofstelle zurückzuführen ist. Der Gemeinderat hat sodann einstimmig (bei zwei befangenen und damit von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossenen Gremienmitgliedern) das gemeindliche Einvernehmen erteilt und den notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan zugestimmt. |
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2.3. |
Bauvoranfrage landwirtschaftliche Betriebsaussiedlung: Rindvieh-Laufstall, Fahrsilo, Bergehalle, Wohnhaus mit Garage, Güllebehälter bzw. Bauvorhaben Erstellung Milchviehlaufstall, Fahrsilo mit Kälberüberdachung, Güllebehälter auf Flst. Nr. 64, 69 und 70, Unterwilflingen BM Joas bat Frau Uhl um den Sachvortrag, die folgendes berichten konnte: Der Antragsteller plane eine landwirtschaftliche Teil-Betriebsaussiedlung mit Milchviehhaltung zwischen Ober- und Unterwilflingen. Im Rahmen der Bauvoranfrage solle ein Rindvieh-Laufstall für 150 Kühe, ein Jungviehstall, eine Fahrsiloanlage und ein Wohnhaus mit Garage entstehen. Die Bauvoranfrage enthält auch einen Antrag auf Baugenehmigung für den Milchviehstall und einige weitere Einrichtungen. |
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2.4. | Bauvorhaben Aufstockung Wohnhaus auf Flst. Nr. 89/2, Geislingen BM Joas erläuterte kurz den Inhalt der Drucksache, bevor Frau Uhl von Einwendungen eines Nachbarn berichtete. Sie wies jedoch darauf hin, dass nach Ansicht der Kreisbaumeisterstelle eine Nachbarbeteiligung nicht durchzuführen sei. Sie erinnerte in diesem Zusammenhang auch nochmals an die diesbezüglichen Regelungen der novellierten LBO, an die sich Landkreis- und Gemeindeverwaltung zu halten hätten. BM Joas ergänzte, dass das Bauvorhaben grundsätzlich zu begrüßen sei und die Verstöße gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes insbesondere dem Alter desselben geschuldet seien. Hiernach erteilte der Gemeinderat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. |
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2.5. | Bauvorhaben Anbau Wintergarten und Balkon-Treppe auf Flst. Nr. 3693, Unterschneidheim BM Joas erläuterte kurz den Inhalt der Drucksache, verbunden mit dem Hinweis, dass das Bauvorhaben bereits ausgeführt wurde. Dies sei zwar nicht die korrekte Vorgehensweise, nichtsdestotrotz sei das Bauvorhaben genehmigungsfähig. Auf Nachfrage teilte Frau Uhl mit, dass keine Anzeige erfolgte, sondern der zuständige Baukontrolleur des Landratsamtes auf das ohne Genehmigung durchgeführte Bauvorhaben aufmerksam geworden war. Das gemeindliche Einvernehmen wurde daraufhin einstimmig erteilt. |
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2.6. | Bauvorhaben Nutzungsänderung: landwirtschaftliche Halle für Maschinen und Geräte in Räumlichkeiten für die Direktvermarktung mit eigener Schlachtung und Anbau auf Flst. Nr. 23, Zipplingen Nach einem kurzen Sachvortrag durch BM Joas wurde das Bauvorhaben durch einen Gemeinderat als positiv und begrüßenswert beurteilt. Dem stimmte BM Joas ausdrücklich zu. Im Übrigen sei der Neubau verglichen mit dem Bestand von untergeordneter Dimension. Das gemeindliche Einvernehmen wurde daraufhin einstimmig ohne weitere Aussprache erteilt. |
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3. | Gründung einer Genossenschaft zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung im Raum Bopfingen-Ries-Härtsfeld BM Joas erläuterte nochmals kurz den Sachverhalt, verwies jedoch auch auf die ausführliche Sitzungsvorlage. Die ambulante hausärztliche Versorgung werde sich in den nächsten Jahren in den ländlichen Regionen voraussichtlich weiter verschlechtern, besonders aufgrund des Mangels an Nachwuchsärzten. Im Ostalbkreis werden viele Hausärzte bald in den Ruhestand gehen, was zu Schließungen von Praxen führen könne. Aktuell sind im Planungsbereich „Bopfingen-Ries-Härtsfeld“, zu dem auch Unterschneidheim gehört, 2,5 von 24 Hausarztstellen unbesetzt, was noch ein vergleichsweise gutes Versorgungsniveau darstellt. Um die medizinische Versorgung auch zukünftig aufrechtzuerhalten, sollen geeignete Rahmenbedingungen geschaffen werden. Eine Genossenschaft wird daher angestrebt, um Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zu gründen, die sowohl die Bedürfnisse neuer Ärzte, als auch die der bald in den Ruhestand gehenden Ärzte berücksichtigen sollen. Die Genossenschaft solle die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum sichern und Praxen übernehmen, die schließen könnten. Eine Mitgliedschaft in der Genossenschaft erfordert eine Einlage von 2. 000 € bis maximal 16. 000 €, die Haftung der Mitglieder ist ferner nach dem Genossenschaftsrecht ausgeschlossen. Die Genossenschaft könne bis zu 20 Mitglieder haben. Der Ostalbkreis unterstützt den Aufbau der Genossenschaft finanziell mit bis zu 50.000 €, ferner fachlich und organisatorisch. Zudem könnten Kommunen, die der Genossenschaft beitreten, zusätzliche Darlehen oder Zuschüsse für Investitionen geben. Ein Förderverein könnte gegründet werden, um die Identifikation der Bürger mit der Genossenschaft zu stärken. BM Joas verwies auch nochmals auf die nicht öffentlich erfolgte ausführliche Information des Gemeinderats in der vorangegangenen Sitzung. Er erinnerte daran, dass nur durch eine Beteiligung an der Genossenschaft auch ein Mitsprache- und Mitgestaltungsrecht bestehe. Er plädierte daher für den Beitritt bzw. die Mitgründung. Es sprachen sich mehrere Gemeinderäte ausdrücklich für die Beteiligung an der Genossenschaft aus, wobei aber einige dafür plädierten, insbesondere die lokalen Strukturen und die ortsansässigen Ärzte zu stärken. BM Joas wies darauf hin, dass dies auch die Position der Verwaltung und auch seine persönliche Meinung sei, dies aber nicht im Widerspruch zur Beteiligung an der Genossenschaft stehe. Eine Beteiligung sei grundsätzlich unschädlich für die lokale Ärzteschaft und die finanziellen Verpflichtungen seien nun ausgewogen und fair verhandelt worden. Auf konkrete Nachfrage bestätigte BM Joas, dass auch ein späterer Austritt möglich wäre. Der Gemeinderat fasste abschließend einstimmig folgenden Beschluss: Das Gremium stimmt der Mitgliedschaft der Kommune in der geplanten Genossen-schaft zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung im Raum Bopfingen-Ries-Härtsfeld zu. Das Gremium erteilt der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister die Berechtigung, die Kommune in der Generalversammlung der Genossenschaft zu vertreten sowie alle für die Gründung notwendigen Erklärungen abzugeben. |
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4. | Neubau einer öffentlichen Toilette auf dem Friedhof Unterschneidheim Ortsbaumeister Schimmele stellte nochmals den Sachverhalt vor. Bei der Friedhofskonzeption in Unterschneidheim wurde auch der Neubau einer öffentlichen Toilette auf dem Friedhof angedacht. Grund für den Neubau ist u.a., dass die bestehende Toilette in der Leichenhalle nicht den öffentlichen Vorgaben entspricht (z.B. einer barrierefreien Nutzung) sowie die Nutzbarkeit bspw. bei Trauerfeiern in der Leichenhalle eingeschränkt ist. Die neue Toilette, in Form eines WC-Containers mit einer Größe von ca. 3,00 x 3,00m, soll im hinteren Bereich des Parkplatzes platziert werden. Die Toilette wird als Unisex-Toilette ausgeführt und ist auch entsprechend barrierefrei gebaut. Durch den Bauhof bzw. durch Eigenleistung von Freiwilligen werden die Ver- und Entsorgungsleitungen hergestellt. Die benötigten Mittel sind im diesjährigen Haushalt eingeplant. BM Joas bat darum, bei dieser bereits mehrfach und langjährig geführten Diskussion keine neue Grundsatzdiskussion zu beginnen. Aus seiner Sicht sei die Sache entscheidungsreif; ein Baubeschluss sei zu fassen. Der Friedhof als öffentliche Einrichtung benötigt aus seiner Sicht zwingend sanitäre Anlagen. Im Rahmen der Aussprache äußerten mehrere Gremienmitglieder ebenfalls die Auffassung, dass diese seit Jahren diskutierte Investition nun endlich angegangen werden müsse. Ein WC sein kein Luxus, sondern Standard und grundlegende Infrastruktur. Der Gemeinderat beschloss danach einstimmig den Neubau der Toilette auf dem Friedhof in Unterschneidheim. Die Gemeindeverwaltung wurde ermächtigt, die Ausschreibung der Bauleistung und die Vergabe der Bauleistung an den wirtschaftlichsten Bieter durchzuführen. |
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5. | Annahme von Zuwendungen nach § 78 Abs. 4 GemO; hier: § 6 EEG finanzielle Beteiligung der Kommune an der Windenergie BM Joas erteilte Kämmerin Nicole Joas das Wort für den Sachvortrag. Diese erklärte, dass die Gemeinde gem. § 78 Abs. 4 GemO zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen annehmen dürfe. In § 6 des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) ist die finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau geregelt. Nach § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, Abs. 2 EEG sollen von Windenergieanlagen betroffene Gemeinden von den Anlagenbetreibern finanziell beteiligt werden. Zu diesem Zweck dürfen die Betreiber den Gemeinden „einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistungen anbieten“. Im März 2024 wurden mit zwei Betreibern von Windenergieanlagen Verträge zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen geschlossen. Im Laufe des ersten Quartals 2025 kam immer wieder die Frage auf, wie diese Zuwendungen zu behandeln sind. Daraufhin haben der Gemeindetag und das Innenministerium entsprechende Hinweise herausgegeben. Nach Auffassung des Innenministeriums und des Gemeindetags fallen die Beteiligungen von Gemeinden nach § 6 EEG unter § 78 Abs. 4 GemO, weshalb gem. § 78 Abs. 4 S. 3 GemO der Gemeinderat über die Annahme zu entscheiden hat. Aufgrund dieser Einschätzung hatte der Gemeinderat über die konkrete Annahme der erhaltenen Zuwendung zu beraten und zu beschließen. BM Joas erläuterte ergänzend, dass es sich um Zuwendungen aus den Anlagen im Nonnenholz sowie beim Freihof handle. Nach einer kurzen Rückfrage hat der Gemeinderat bei einer Enthaltung einstimmig beschlossen, die eingegangenen Zuwendungen aus der finanziellen Beteilung aus Windenergieanlagen nach § 6 EEG anzunehmen. |
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6. | Anfragen/Bekanntgaben BM Joas gab folgenden am 03.06.2024 nichtöffentlich gefassten Beschluss bekannt:
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Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am 02.06.2025 statt.