Sitzungsberichte aus dem Gemeinderat
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 30.06.2025
Ein nichtöffentlicher Tagesordnungspunkt ging voraus.
Bürgermeister Joas begrüßte zu Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung die anwesenden Damen und Herren Gemeinderäte, die Herren Ortsvorsteher und Ortssprecher, die Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung sowie einen Vertreter der Öffentlichkeit. Bedauerlicherweise war kein Pressevertreter anwesend. Nach der Begrüßung trat man in die Tagesordnung ein.
2. | Neubau Gesundheitshaus in Unterschneidheim; hier: Beteiligung der Gemeinde BM Joas erläuterte zunächst die Hintergründe, die Planungen und den aktuellen Sachstand des Projektes. Die Gemeinschaftspraxis (Allgemeinmedizin / Innere Medizin) Dr. Müller-Renz und Dr. Braun habe ihre Kapazitätsgrenze erreicht und beabsichtige daher neue Praxisräume zu errichten. Im Bewusstsein eines allgemeinen Ärztenotstands und einer mangelnden allgemeinmedizinischen Versorgung insbesondere im ländlichen Bereich schätzen Verwaltung und Gemeinderat das Engagement sehr, welches das bestehende Angebot nicht nur fortsetzen, sondern grundlegend erweitern und verbessern wird. Wir freuen uns sehr über diese wichtige Infrastrukturmaßnahme der Daseinsvorsorge zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde und darüber hinaus, die auch einen sehr positiven Standortfaktor für die Gemeinde Unterschneidheim darstellt. Die gesamte ambulante ärztliche Versorgung in der Raumschaft steht mit Blick auf die aktuelle Versorgungssituation und die vorhandene Altersstruktur der Ärztinnen und Ärzte vor großen Herausforderungen. Die Gemeinde Unterschneidheim macht es sich deshalb zur Aufgabe, die ärztliche Versorgung in der Gemeinde bestmöglich zu unterstützen. Die Gemeinden im Kreis sind gefordert, neben dem Aufbau medizinischer Genossenschaften geeignete Unterstützungsmaßnahmen vor Ort zu ergreifen. Zur Unterstützung dieses wichtigen Projektes hat die Gemeinde bereits vor einiger Zeit die Grundstücke Flst. Nr. 3661 und 3662 erworben und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Gesundheitshauses geschaffen. Der Gemeinderat hat die entsprechenden Beschlüsse hierfür bereits gefasst. Geplant seien laut BM Joas eine Arztpraxis für Allgemeinmedizin im Erdgeschoss und Praxisräume für Logopädie und Physiotherapie sowie eine Wohnung im Obergeschoss. Es ist ein Satteldach mit einem versetzten First geplant. Die Nutzungen im Erd- und Obergeschoss mit Dachgeschoss sind über zwei separate Eingänge getrennt; das Obergeschoss ist barrierefrei über einen Aufzug erreichbar. Das Erdgeschoss soll in Stahlbeton, das Ober- und Dachgeschoss in Holzbauweise ausgeführt werden. Das Gebäude ist auf dem Flst. Nr. 3661 geplant; die erforderlichen Parkplätze auf Flst. Nr. 3662. Unabhängig hiervon bestehen aufgrund der bisherigen Erfahrungen an der bestehenden Praxis Befürchtungen, dass die ausgewiesenen Parkplätze nicht ausreichen könnten und es durch Parkierung bspw. an Straßenrändern zu Beeinträchtigungen weiterer Anlieger kommen könnte. Eine derart wichtige Infrastruktureinrichtung benötigt aus Sicht der Verwaltung ausreichend Parkplätze, wofür neben den privaten aber auch öffentliche Parkplätze herangezogen werden können. Derartige gibt es aktuell in der näheren Umgebung nicht. Die Verwaltung ist bemüht, weitere (öffentliche) Parkplätze in der näheren Umgebung zur Verfügung zu stellen. Der Gemeinderat hat in seiner Beratung mehrfach betont, dass er hinter dem Projekt steht und die Bedeutung dieses Projektes für die Gemeinde enorm sei. Mehrere Gemeinderäte äußerten sich zustimmend, die Grundstücke im Rahmen eines Erbbaupachtvertrages zur Verfügung zu stellen. Auch zum angefragten baurechtlichen Einvernehmen gab es keine kritischen Stimmen. Der Gemeinderat fasste schließlich nach kurzer Beratung einstimmig folgenden Beschluss: Vorbehaltlich der Zustimmung der Träger öffentlicher Belange und insbesondere der Kreisbaumeisterstelle, erteilt der Gemeinderat der Gemeinde Unterschneidheim dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen sowie die Zustimmung zu den notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan. |
3. | 14. Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Tannhausen - "Straßenfeld IV" in Stödtlen-Regelsweiler; hier: a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren, b) Billigung Entwurf, c) Beteiligung der Öffentlichkeit und Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange BM Joas bat Frau Uhl um den Sachvortrag, in welchem sie auf das Planungserfordernis, die Raumordnung gemäß Regionalplan und insbesondere auf den Verfahrensstand einging. Eine Aussprache war nach dem ausführlichen Sachvortrag nicht gewünscht, sodass der Gemeinderat bei einer Gegenstimme folgenden Beschluss fassen konnte: Die Vertreter der Gemeinde Unterschneidheim für die Verbandsversammlung wer-den beauftragt, in der Verbandsversammlung des GVV Tannhausen folgende Be-schlüsse zu fassen: a) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegen-einander werden die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellung-nahmen entsprechend der Vorlage berücksichtigt. b) Der Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planteil und Begründung, Planstand 13.06.2025, wird gebilligt. c) Die Öffentlichkeits- (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Behörden-beteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB) ist durchzuführen. |
4. | 15. Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Tannhausen - "Gewerbegebiet Großfeld" in Tannhausen; hier: a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren, b) Billigung Entwurf, c) Beteiligung der Öffentlichkeit und Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange BM Joas bat auch hier Frau Uhl um den Sachvortrag, in welchem sie auf das Planungserfordernis, die Raumordnung gemäß Regionalplan und insbesondere auf den Verfahrensstand einging. Eine Aussprache war nach dem ausführlichen Sachvortrag nicht gewünscht, sodass der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss fassen konnte: Die Vertreter der Gemeinde Unterschneidheim für die Verbandsversammlung werden beauftragt, in der Verbandsversammlung des GVV Tannhausen folgende Beschlüsse zu fassen: a) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegen-einander werden die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellung-nahmen entsprechend der Vorlage berücksichtigt. b) Der Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planteil und Begründung, Planstand 13.06.2025, wird gebilligt. c) Die Öffentlichkeits- (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Behörden-beteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB) ist durchzuführen. |
5. | 16. Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Tannhausen - "Hoffeld II" in Stödtlen; hier: a) Aufstellungsbeschluss, b) Billigung Vorentwurf, c) Frühzeitige Beteiligung Auch bei diesem Tagesordnungspunkt war nach dem ausführlichen Sachvortrag (vgl. TOP 3 und TOP 4) keine Aussprache gewünscht und man konnte direkt zur Beschlussfassung übergehen, in deren Rahmen einstimmig folgendes beschlossen wurde: Die Vertreter der Gemeinde Unterschneidheim für die Verbandsversammlung wer-den beauftragt, in der Verbandsversammlung des GVV Tannhausen folgende Be-schlüsse zu fassen: a) Der Flächennutzungsplan für den Gemeindeverwaltungsverband Tannhausen mit den Gemeinde Stödtlen, Tannhausen und Unterschneidheim wird für den in bei-liegender Anlage definierten Bereich in der Gemeinde Stödtlen geändert (16. Änderung FNP). Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans „Hoffeld II“ auf der Gemarkung Stödtlen. Die erforderlichen Umweltprüfungen werden im Rahmen der Bebauungsplanverfahren durchgeführt. b) Der Vorentwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes, besteht aus Plan-teil und Begründung, Planstand 15.05.2025, wird gebilligt. c) Die frühzeitige Öffentlichkeits- (§ 3 Abs. 1 BauGB) und Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) ist durchzuführen. |
6. | 17. Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Tannhausen - "Agri-PV Riepach" in Tannhausen und "Agri-Photovoltaikanlage Stödtlen-Gerau" in Stödtlen; hier: a) Aufstellungsbeschluss, b) Billigung Vorentwurf, c) Frühzeitige Beteiligung BM Joas erteilte auch bei diesem TOP Frau Uhl das Wort für den Sachvortrag. Sie ging hierbei wiederum auf das Planungserfordernis, die Raumordnung gemäß Regionalplan und insbesondere auf den Verfahrensstand ein. BM Joas ergänzte, dass das Thema Agri-PV in den Mitgliedskommunen des Gemeindeverwaltungsverbandes offensichtlich unterschiedlich beurteilt wird; aktueller Stand ist aber, dass die entsprechenden Anträge zur Änderung des FNP vorliegen würden und diese zu behandeln seien, um in der nächsten Verbandsversammlung auch handlungsfähig sein zu können. Aus seiner Sicht gebe es aktuell keinen Grund, diesen Beschluss nicht zu fassen. Sofern eine der beteiligten Gemeinden das Verfahren nicht fortsetzen wolle, sei dies ja jederzeit möglich. Hierfür sei es allerdings für die Gemeinde Unterschneidheim nicht erforderlich, eine entsprechende Positionierung Pro oder Contra zu entwickeln bzw. zu beschließen. Frau Uhl und BM Joas erinnerten daran, dass aus der Änderung des Flächen-nutzungsplans kein Baurecht erwächst. Dies bedeutet, dass lediglich mit einem rechtskräftigen Bebauungsplan die entsprechenden Anlagen auch errichtet werden können. Ob ein derartiger Bebauungsplan verabschiedet wird, entscheiden die jewei-ligen Kommunen völlig autark im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit. Vor diesem Hintergrund ist es auch aus Sicht der Verwaltung völlig unschädlich, jetzt den entsprechenden Beschluss wie vorgeschlagen zu fassen. Die folgende Beratung war kontrovers, aber auch konstruktiv. Einige Gemeinderäte plädierten für ein Vertragen des TOP, was BM Joas jedoch mit der Begründung ablehnte, dass die Vertreter in der Verbandsversammlung handlungsfähig sein müssen. Der Vorschlag, sich zu enthalten, wurde von BM Joas ebenfalls kritisch beurteilt. Bei einer Enthaltung würde es zu einer Patt-Situation in der Verbandsversammlung kommen, wodurch der Beschluss nicht gefasst werden würde. Dies sei aus Sicht von BM Joas jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt der falsche Ansatz, da der Gemeinde Stödtlen damit das Projekt verwehrt werden würde. Die Gemeinde Tannhausen hingegen könne laut BM Joas jederzeit das Verfahren durch Gemeinderatsbeschluss beenden. Mehrere Gemeinderäte äußerten sich kritisch zu Freiflächen- und auch Agri-PV-Anlagen, mehrere aber auch in der Art, dass die Gemeinde Unterschneidheim weder Tannhausen, noch Stödtlen in diesem Verfahren Vorgaben machen sollte; vielmehr müsste jede der beiden Gemeinden für sich entscheiden, wie sie mit dem Thema weiter umgehen möchte. Ein Gemeinderat brachte es in diesem Zusammenhang zutreffend auf den Punkt, dass sich die Gemeinde Unterschneidheim im vorliegenden Fall und zum aktuellen Zeitpunkt nur dadurch enthalten könne, indem sie den Beschluss fasse. Am Ende der ausführlichen Beratung fasste der Gemeinderat schließlich bei 10 Ja-, 2 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen folgenden Beschluss: a) Der Flächennutzungsplan für den Gemeindeverwaltungsverband Tannhausen mit den Gemeinde Stödtlen, Tannhausen und Unterschneidheim wird für den in bei-liegender Anlage definierten Bereich in den Gemeinden Tannhausen und Stödtlen geändert (17. Änderung FNP). Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 parallel zur Aufstellung der vorhabenbezogenen Bebauungspläne „Agri-PV Riepach“ auf der Gemarkung Tannhausen und „Agri-Photovoltaikanlage Stödtlen-Gerau“ auf der Gemarkung Stödtlen. Die erforderlichen Umweltprüfungen werden im Rahmen der Bebauungsplanverfahren durchgeführt. b) Der Vorentwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes, besteht aus Planteil und Begründung, Planbestand 13.06.2025, wird gebilligt. c) Die frühzeitige Öffentlichkeits- (§ 3 Abs. 1 BauGB) und Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) ist durchzuführen. |
7. | Vorhaben PV-Anlage Sechta-Ries-Schule BM Joas erläuterte zunächst das Projekt. Nach der Errichtung des Naturkindergartens mit PV-Anlage soll als weiterer Schritt auf einem bestehenden Gebäude eine PV-Anlage errichtet werden. Als Standort wurde die Dachfläche der Sechta-Ries-Schule gewählt. Aktuell wird über den bestehenden Stromhausanschluss der komplette Campus Unterschneidheim (SRS, GS, Halle, Feuerwehr und Rathaus) versorgt. Für die geplante PV-Anlage wurde die Firma Geiger-Planungen aus Westhausen beauftragt, eine Kostenschätzung und Wirtschaftlichkeitsberechnung durchzuführen. Ausgehend vom Hauptdach der SRS wurde nun für folgende Parameter eine Berechnung vorgelegt: Es sollen 112 PV-Module mit einer Gesamtleistung von 50,4 kWp installiert werden. Die Ausrichtung der Module erfolgt Ost/West. Die Module werden auf das Dach aufgeständert. BM Joas wies darauf hin, dass die Frage nach einem Batteriespeicher noch nicht abschließend geklärt ist. Die Frage der Wirtschaftlichkeit wird vom Ingenieurbüro und vom Steuerberater unterschiedlich beurteilt. Die Anlage selbst amortisiere sich jedenfalls in wenigen Jahren aufgrund des hohen Eigenverbrauchsanteils mit den tagsüber stattfindenden Nutzungen in den Schulen, der Halle und dem Rathaus. Der Gemeinderat hatte die entsprechenden Berechnungen zur Beratung erhalten. Im Rahmen der Aussprache äußerten sich mehrere Gemeinderäte zustimmend und unterstützend; das Projekt sei definitiv rentabel und müsse umgesetzt werden. Zur Frage nach einem Batteriespeicher gab es auch im Gremium unterschiedliche Auffassungen; auf Hinweis eines Gemeinderates wurde ein solcher deshalb optional in die Ausschreibung aufgenommen. Am Ende der Beratung wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst: Der Gemeinderat beschließt die Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach der Sechta-Ries-Schule. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten zur Umset-zung des Vorhabens in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Geiger-Planungen aus Westhausen. Das Ingenieurbüro Geiger-Planungen wird mit den weiteren Planungs- und Ingeni-eurleistungen und auch mit der Durchführung der beschränkten Ausschreibung be-auftragt. Ein Batteriespeicher soll als Option in die Ausschreibung aufgenommen werden. |
8. | Jahresabschluss 2022 BM Joas erteilte Kämmerin Nicole Joas das Wort für den Sachvortrag. Diese dankte zunächst dem Team der Finanzverwaltung für die gute Arbeit, aufgrund derer nun zwei Jahresabschlüsse vorgelegt werden können. Gemäß § 95 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO) und § 54 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist laut Kämmerin Joas der Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Dargestellt werden gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 GemHVO die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses und erhebliche Abweichungen von den Haushaltsansätzen. Außerdem soll der Rechenschaftsbericht einen Überblick über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr geben. Kämmerin Joas erläuterte daraufhin die wesentlichen Zahlen des Jahresabschlusses 2022. Es wird an dieser Stelle auf die Sitzungsvorlage und die Anlagen dazu verwiesen, die allesamt im Ratsinformationssystem abgerufen werden können. Es folgten einige Rückfragen zu Bewertungsmethoden, zu den Mittelabflüssen bspw. bei Baumaßnahmen und zu weiteren Details. Am Ende konnte einstimmig folgender Beschluss gefasst werden: Der Gemeinderat stellt nach § 95 und § 95b GemO das Ergebnis und die Ergebnis-verwendung des Jahresabschlusses 2022 fest (siehe S. 8 & 9 des Jahresabschlus-ses 2022). Auf die bereits erfolgte Bekanntmachung im Amtsblatt wird verwiesen. |
9. | Jahresabschluss 2023 Sachvortrag und Beratung erfolgten bei diesem TOP analog zu TOP 8, weshalb auf diesen verwiesen wird. Auch die Unterlagen zum Jahresabschluss 2023 sind über das Ratsinformationssystem abrufbar. Der Gemeinderat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst: Der Gemeinderat stellt nach § 95 und § 95b GemO das Ergebnis und die Ergebnisverwendung des Jahresabschlusses 2023 fest (siehe S. 8 & 9 des Jahresabschlusses 2023). Auf die bereits erfolgte Bekanntmachung im Amtsblatt wird verwiesen. |
10. | Vertrag über die gegenseitige Vertretung der Standesbeamten der Gemeinden Unterschneidheim und Tannhausen BM Joas rief den TOP auf und verwies auf den Sachverhalt in der Sitzungsvorlage, welcher hier nochmals verkürzt wiedergegeben wird: Die Gemeinde Unterschneidheim beabsichtigt mit der Gemeinde Tannhausen einen Vertrag bezüglich einer auf den Standesamtsbereich begrenzten Notvertretung im Verhinderungsfall zu schließen. Erst kürzlich wurde allen Städten und Gemeinden, die noch keinen Vertrag abgeschossen haben empfohlen, sich mit einer anderen Gemeinde/Stadt zusammenzutun. Die beteiligten Gemeinden haben seither mindestens einen Hauptstandesbeamten (§ 1 Abs. 1 PStG-DVO) für die Sachbearbeitung im Standesamtswesen bestellt. Daneben sind teilweise weitere Mitarbeiter zu Standesbeamten oder als Verhinderungsvertreter des Standesbeamten (§ 2 Abs. 1 PStG-DVO) bestellt. Zusätzlich haben die Vertragsgemeinden teilweise Eheschließungsstandesbeamte (§ 1 Abs. 4 PStG-DVO), die jedoch nur Trauungen vornehmen dürfen. Seit der Reform im Standesamtswesen ist es nicht mehr möglich, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht regelmäßig an den Fortbildungen der Akademie für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf und den Fortbildungslehrgängen des Fachverbandes teilnehmen, als Hauptstandesbeamte oder Verhinderungsvertreter zu bestellen. Sie dürfen nur noch als Eheschließungsstandesbeamte tätig werden. Die Vertragsgemeinden haben bei Abwesenheit eines Standesbeamten bei Urlaub, Krankheit usw. zwar eigene Mitarbeiter, die die Stellvertretung übernehmen, doch sollte auch diese Stellvertretung ungeplant ausfallen, kann keine Sachbearbeitung mehr erfolgen. Um im Fall der Fälle eine geplante Notvertretung schnell organisieren zu können, haben sich die beteiligten Gemeinden Tannhausen und Unterschneidheim dazu entschlossen, im Standesamtswesen zu kooperieren und den im Anhang aufgeführten Vertrag zu schließen. Vom Gemeinderat war weder ein ergänzender Sachvortrag, noch eine Beratung hierzu gewünscht. Es konnte daher unmittelbar einstimmig der nachfolgende Beschluss gefasst werden: Der Gemeinderat beschließt die vorgestellte Kooperation im Standesamtswesen zwischen den Gemeinden Unterschneidheim und Tannhausen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Vertrag mit der Gemeinde Tannhausen abzuschließen und die notwendigen Bestellungen der Standesbeamten vorzunehmen. |
11. | Annahme von Spenden; hier: Genehmigung durch den Gemeinderat Bei der Gemeindeverwaltung ging eine Spende ein. Der Annahme bzw. Vermittlung dieser Spende hat der Gemeinderat ohne Aussprache einstimmig zugestimmt. |
12. | Anfragen/Bekanntgaben BM Joas gab folgende Punkte bekannt:
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