Sitzungsberichte aus dem Gemeinderat
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 14.07.2025
1. | Teilfortschreibung Windenergie 2025 des Regionalverbands Ostwürttemberg; hier: Aktuelle Presseberichterstattung Bürgermeister Joas verlas zu Beginn der Sitzung eine persönliche Erklärung, in der er mehrere Aussagen in den Presseberichten der Schwäbischen Post vom 01.07. und vom 11.07.2025 als irreführend und unrichtig kritisierte. Im Rahmen der Aussprache wurde vorgetragen, der Bericht sei grundsätzlich zutreffend, die Aussagen jedoch fragmentiert wiedergegeben. Intention des Interviews sei der Widerstand gegen das VRG Nr. 45 gewesen; dies sollte kein Angriff auf Verwaltung oder Gemeinderat sein. Nach der ausführlichen Aussprache mit mehreren Wortmeldungen wurde der TOP ohne Beschluss geschlossen. |
2. | Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse BM Joas gab folgende nicht öffentlich gefasste Beschlüsse bekannt: 1. Neubau Rathaus Unterschneidheim; hier: Mangelhafter Holzbodenbelag Vorbehaltlich der Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung beschließt der Gemeinderat für den dargestellten Sachverhalt die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens. (Anm.: Die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung lag zum Zeitpunkt der Bekanntgabe bereits vor. Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens sollen die Unebenheiten am Holzbodenbelag im OG des Rathauses im Bereich Ratssaal, Foyer, Flure sein.) 2. Anfrage der Familienzentren Unterschneidheim zur zukünftigen Finanzierung sowie zur Einstellung einer gemeinsamen heilpädagogischen Fachkraft; hier: Information und Beratung, ggf. Beschlussfassung Die Gemeinde Unterschneidheim unterstützt die Familienzentren für einen Zeitraum von drei Jahren mit einem maximalen jährlichen Zuschuss in Höhe von 40.000,- Euro zum Defizitausgleich. |
3. | Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Neue Mitte“; hier: 5. Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets BM Joas erteilte Frau Uhl das Wort für den Sachvortrag. Diese erläuterte zunächst kurz die Voraussetzungen, unter denen die Erweiterung eines Sanierungsgebietes möglich und geboten ist; dies ist insbesondere der Fall, wenn es auch im Erweiterungsgebiet städtebauliche Mängel gibt oder wenn die Sanierungsziele durch die Erweiterung befördert werden können. Zum bestehenden förmlich festgelegten Erneuerungsgebiet „Neue Mitte“ soll das Flurstück Nr. 367 (Ziegelhütte 11) in das Erneuerungsgebiet aufgenommen werden. Das unmittelbare Angrenzen an das bestehende Sanierungsgebiet und der damit begründete räumliche und funktionale Bezug rechtfertige laut Frau Uhl die Einbeziehung der Erweiterungsfläche im Zusammenhang mit den bestehenden, städtebaulichen Missständen. Diese seien bereits in der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) im Jahr 2017 festgestellt worden. Die Eigentümer haben nach Auskunft von Frau Uhl die Erweiterung des Sanierungsgebiets bei der Gemeindeverwaltung beantragt, da umfassende, energetische Instandsetzungsmaßnahmen am Gebäude geplant sind. Die als Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchung ausgearbeiteten Sanierungsziele, insbesondere die im Zuge der Festlegung des Sanierungsgebiets formulierten Leitziele, wurden überprüft und weiterentwickelt. Das Neuordnungs- und Maßnahmenkonzept wird entsprechend fortgeschrieben. Die Satzungsänderung wurde ohne weitere Aussprache einstimmig beschlossen. Es wird auf die Bekanntmachung im Amtsblatt verwiesen. |
4. | Mitverlegung einer Backhaul-Verbindung von Zöbingen bis Wörsberg im Zuge der Neuverlegung der 20 KV-Leitung der Netze ODR hier: Vergabe BM Joas erläuterte kurz die Hintergründe zum TOP. Er berichtete, dass im Zuge des geplanten Neubaus einer 20?kV-Leitung und die Ortsnetzumstellung in Wöhrsberg durch den Netzbetreiber Netze ODR im Bereich zwischen Zöbingen-Sportplatz und Wörsberg die Möglichkeit bestünde, ein Multirohrverbundsystem (MRV) zur zukünftigen Nutzung als Backhaul-Infrastruktur mitzuverlegen. Die Maßnahme war ursprünglich zu einem späteren Zeitpunkt geplant. Aufgrund einer geplanten Umleitungsstrecke im Zusammenhang mit einer anderen Tiefbaumaßnahme wird der Baubeginn der 20?kV-Leitung vorgezogen. Die Tiefbauarbeiten erfolgen nun kurzfristig, sodass eine Mitverlegung des MRV nur in diesem Zeitfenster wirtschaftlich und technisch sinnvoll möglich ist. Ein späterer separater Ausbau des MRV würde zu deutlich höheren Kosten und zusätzlichem Eingriff in den Verkehrsraum führen. Zudem können durch diese Mitverlegung Synergieeffekte genutzt werden und die Kosten gegenüber einer Singleverlegung reduziert werden. Die MRV-Leitung soll als Backhaul-Infrastruktur für künftige Breitband- oder Energieanwendungen dienen. Durch die Mitverlegung wird eine zukunftssichere, redundant nutzbare Leitungstrasse geschaffen, ohne erneuten Tiefbau. Im Zuge des geförderten GFP-Ausbaus wird das Vereins- und Tennisheim Zöbingen von Zöbingen her angeschlossen. Mit diesem Bau kann die Gemeinde Unterschneidheim ihr Backhaul-Netz hierdurch positiv erweitern und hat in diesem Zuge eine durchgehende Trasse von Zöbingen bis Wörsberg. Das Angebot der Netze ODR für die MVR-Mitverlegung beläuft sich nach Auskunft von BM Joas auf 56.730,00 € (netto), 67.508,70 € (brutto). Zuschüsse seien hierfür nicht zu erwarten, die Maßnahme müsste aus dem Gemeindehaushalt finanziert werden. Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig den Beschluss, die Mitverlegung vorzunehmen und hiermit die Netze ODR zu beauftragen. |
5. | Anfragen/Bekanntgaben
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