Sitzungsberichte aus dem Gemeinderat
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 21.07.2025
Eine nichtöffentliche Sitzung ging voraus.
6 |
Bürgerfragestunde
|
|
7 |
Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse
|
|
8 |
Verschiedene Bausachen
|
|
8.1 | Bauvorhaben Errichtung einer Stützmauer auf Flst. Nr. 259/24, Zöbingen, Efeustraße 9 Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sulzäcker Süd“ in Zöbingen. Das Bauvorhaben verstößt gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die geplante Stützmauer außerhalb des Baufensters geplant ist. Eine Nachbarbeteiligung ist laut Kreisbaumeisterstelle nicht erforderlich. Dem Einvernehmen und den notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan wurde einstimmig zugestimmt. |
|
8.2 | Bauvorhaben Errichtung einer Gartensauna auf Flst. Nr. 3515/54, Unterschneidheim, Beethovenstraße 25 Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Maurerin III“ in Unterschneidheim. Das Bauvorhaben verstößt gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes, weil die geplante Gartensauna mit 14,00 m² außerhalb überbaubarer Grundstücksfläche zur Ausführung kommen soll. Eine Anhörung der Nachbargrundstücke ist nicht erforderlich. Auch hier wurde dem Einvernehmen und der notwendigen Befreiung vom Bebauungsplan einstimmig zugestimmt. |
|
8.3 | Bauvorhaben Neubau Güllelagune, Anbau Laufhof mit überdachtem Futtertisch und Außenmilchtank auf Flst. Nr. 3449, 3450 und 3451, Zöbingen, Heidmühle 1 Das Baugrundstück liegt im Außenbereich und wird nach § 35 BauGB beurteilt. Das Bauvorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein; die Erschließung ist gesichert. Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange war zum Zeitpunkt der Sitzung noch nicht abgeschlossen. Der Ortschaftsrat Zöbingen wurde in seiner Sitzung am 23.06.2025 am Verfahren beteiligt. Dieser hatte einstimmig den Empfehlungsbeschluss gefasst, das Einvernehmen zu erteilen. BM Joas und OV Roland Gloning haben in der Sitzung nochmals klar zum Ausdruck gebracht, dass das Bauvorhaben am geplanten Standort im Außenbereich definitiv ermöglicht werden muss. Es wurde hiernach ohne weitere Aussprache einstimmig folgender Beschluss gefasst: Der Gemeinderat erteilt, vorbehaltlich der Zustimmung der Träger öffentlicher Belange, das Einvernehmen zum Bauvorhaben. Die Löschwasserbevorratung und der Winterdienst ist Angelegenheit der Bauherrschaft. |
|
8.4 | Bauvorhaben Neubau eines Bio Schweinestalles, einer Strohhalle und einer Maschinenhalle auf Flst. Nr. 96/1, Unterwilflingen, Oberwilflingen 42 BM Joas erläutert zunächst ausführlich das Bauvorhaben. Der Bauherr plane den Neubau eines Bio-Schweinestalls, einer Strohhalle und einer Maschinenhalle am nördlichen Ortseingang von Oberwilflingen. Geplant ist die Haltung von 240 Bio-Mastschweinen bis 110 kg in Freiluftstallhaltung mit Ausläufen. Eine Verdoppelung des Tierbestands sollte möglich sein. Der Betrieb soll im Nebenerwerb geführt werden. Die Haltung erfolgt nach den Vorgaben des Ökologischen Landbaus. Die vorhandene Bausubstanz ist hierfür ungeeignet, weshalb ein Neubau erforderlich ist. Das Baugrundstück liegt außerhalb der Ortslage, aber am Ortsrand und ist im Eigentum des Bauherrn. Zum Bauvorhaben wurden die Geschäftsbereiche Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Landwirtschaft, Wasserwirtschaft und Naturschutz am Verfahren beteiligt. Die Fachbehörden stimmen der Planung im Wesentlichen zu, teilweise mit Hinweisen und/oder Auflagen. Der Geschäftsbereich Landwirtschaft stellt zwar eine Überschreitung der Jahresgeruchsstunden in der Ortslage von Oberwiflingen fest, diese seien aber geringfügig und daher eine Genehmigungsfähigkeit gegeben. Dies beurteilt die Verwaltung jedoch anders. Die nächsten Wohnbebauungen sind ca. 130 m und 150 m entfernt. Für die Gemeindeverwaltung ist gegenüber den Bürgern laut BM Joas nicht vermittelbar, dass eine zulässige Überschreitung der Immissionswerte von 15% der Jahresgeruchsstunden um weitere 0,3% und 2% überschritten werden können. Aufgrund der vorhandenen Topographie wird befürchtet, dass die Immissionen auch in die Ortslage Unterwilflingen hineingetragen werden können; es besteht ein Höhenunterschied zwischen dem Baugrundstück und Unterwilflingen von ca. 35 m. Die Gemeindeverwaltung regt die Prüfung eines Alternativstandortes an und bis auf weiteres das Einvernehmen zu versagen. Der Ortschaftsrat Unterwilflingen wurde in seiner Sitzung am 16.07.2025 am Verfahren beteiligt. Hierüber berichtete OV Stefan Joas. Niemand sei im Gremium oder in der Ortschaft gegen das Projekt, der Standort müsse jedoch für alle verträglich sein. Dies ist am aktuell geplanten Standort nicht der Fall. Im Rahmen der Beratung wurde mehrfach vorgetragen, dass das Bauvorhaben verträglich sein müsse, auch für den Dorffrieden. Dies sei am geplanten Standort nicht der Fall. Lediglich vereinzelt wurde dafür plädiert, das Einvernehmen zu erteilen. Nach Ende der ausführlichen Beratung wurde schließlich mehrheitlich folgender Beschluss gefasst: Das Einvernehmen der Gemeinde Unterschneidheim zum Bauvorhaben wird nicht erteilt. Der Bauherr wird aufgefordert, alternative Standorte zu prüfen und diese Ergebnisse vorzulegen. |
|
9 | Haushaltszwischenbericht 2025 BM Joas erteilte das Wort Kämmerin Nicole Joas für den Sachvortrag. Diese erinnerte daran, dass die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2025 am 27.01.2025 durch den Gemeinderat beschlossen wurde. Das Landratsamt Ostalbkreis habe die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2025 mit Schreiben vom 03.02.2025 bestätigt und die Kreditermächtigung genehmigt. Nun ist die Hälfte des Haushaltsjahres abgelaufen. Der Gemeinderat soll über den aktuellen Stand informiert werden. Kämmerin Joas stelle hierfür die wesentlichen Abweichungen vom Planansatz vor. Es wird an dieser Stelle auf die Präsentation verwiesen, die über das Ratsinformationssystem abgerufen werden kann. BM Joas wies darauf hin, dass die Verwaltung in den vergangenen Jahren konsequent darauf bedacht war, realistische Haushalte vorzulegen. Er wies darauf hin, dass in vielen Punkten der Haushalt mit der Realität auch sehr gut überein-stimmt. Insbesondere bei den Mittelabflüssen seien die Haushaltsansätze jedoch noch zu optimistisch. Die Kreditermächtigung müsse laut BM Joas definitiv nicht ausgereizt werden. Mit einer Kreditaufnahme ist jedoch im laufenden Jahr definitiv noch zu rechnen. Es folgten kleinere Rückfragen sowie lobende Worte insbesondere für den Schuldenstand angesichts der großen Projekte der Vergangenheit. Die Gemeinde stünde im Vergleich zu anderen recht gut da. Dem stimmte BM Joas zu. Am Ende nahm der Gemeinderat den Haushaltszwischenbericht einstimmig zustimmend zur Kenntnis. |
|
10 | Annahme von Spenden; hier: Genehmigung durch den Gemeinderat Der Gemeinderat hat der Annahme bzw. Vermittlung aller eingegangener Spenden einstimmig zugestimmt. |
|
11 | Anfragen/Bekanntgaben BM Joas gab folgende Punkte bekannt:
|
|
12 | Dank an Gremienmitglieder und Urlaubswünsche BM Joas dankte den Gremienmitgliedern am Ende der Sitzung für die guten Beratungen und Beschlussfassungen im 1. Halbjahr. Er wünschte allen in der Sommerpause erholsame Wochen. Aus seiner Sicht ist es wichtig, dass die Gremien nun auch einige Wochen zur Ruhe kommen können. Er lädt sodann alle Anwesenden ins Festzelt zum Abschlussabend der Unterschneidheimer Festtage ein und schließt damit die Sitzung. |
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am 22.09.2025 statt.