Sitzungsberichte aus dem Gemeinderat
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 22.09.2025
1 |
Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse |
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2 |
Bekanntgabe Eilentscheidungen |
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2.1 |
Kläranlage Unterschneidheim - Update Prozessleitsystem |
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2.2 | Verschiedene Bauvorhaben; hier: Stellungnahme der Gemeinde BM Joas gab verschiedene Eilentscheidungen in Bausachen bekannt. Im Zuge von Bauantragverfahren wird die Gemeinde von der Kreisbaumeisterstelle am Verfahren beteiligt und zur Stellungnahme aufgefordert. Die Frist beträgt gemäß § 54 Abs. 3 der Landesbauordnung einen Monat. Aufgrund der Einhaltung der gesetzlichen Frist kann der Bürgermeister gemäß § 43 Abs. 4 Gemeindeordnung in dringenden Angelegenheiten an Stelle des Gemeinderats entscheiden. Eine Eilentscheidung war in folgenden Sachverhalten erforderlich:
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3 |
Verschiedene Bausachen |
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3.1 |
Bauvorhaben Neubau einer Lagerhalle mit Werkstatt - veränderte Ausführung: Änderung Abstellraum und Container-Abstellplatz, Neubau Weidehütten auf Flst. Nr. 3389/2 und 3389/1, Zöbingen, Sparrenloh 57 |
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3.2 | Bauvorhaben Neubau Einfamilienwohnhaus mit Garage auf Flst. Nr. 337/2, Zipplingen, Wirtsstraße 31 Der Gemeinderat hat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Beurteilung erfolgte nach § 34 BauGB. |
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3.3 |
Bauvorhaben Erstellung einer Garage mit Fahrradstellplatz auf Flst. Nr. 3515/46, Unterschneidheim, Goethestraße 68
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4 | Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Agri-Photovoltaikanlage Stödtlen-Gerau"; hier: Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Stödtlen hat am 26.06.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich „Agri-Photovoltaik-anlage Stödtlen-Gerau" einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan und örtlichen Bauvorschriften aufzustellen. Darüber hinaus wurde der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus Lageplan und Textteil sowie der Satzung über örtliche Bauvorschriften, der Begründung und Umweltbericht mit Bestandsplan und Eingriffsermittlung gebilligt. Die Gemeinde Unterschneidheim wird gemäß § 4 Abs. 1 BauGB als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange frühzeitig am Verfahren beteiligt. Die Beteiligung erfolgt aufgrund der Mitgliedschaft im Gemeindeverwaltungsverband Tannhausen. BM Joas führte aus, dass in den Stellungnahmen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf ihren Aufgabenbereich beschränken sollen; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Die Gemeinde Unterschneidheim grenzt nach Auskunft von BM Joas nicht an das Plangebiet an. Die Gemeindeverwaltung sieht keine Belange von Unterschneidheim, weder als Gemeinde noch im interkommunalen Kontext des Gemeindeverwaltungsverbands, als betroffen an. |
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5 |
Errichtung einer PV-Anlage auf dem Hauptdach der Sechta-Ries-Schule |
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6 |
Digitalisierung der Gemeindeverwaltung; |
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7 | Ferienbetreuung in den Sommerferien; hier: Information Auf die Berichterstattung im Amtsblatt vom 12.09.2025 wird an dieser Stelle hingewiesen. Darüber hinaus stellte BM Joas die finanziellen Aspekte der Ferienbetreuung vor:
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8 |
Ferienprogramm in den Sommerferien; |
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9 |
Annahme von Spenden; |
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10
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Anfragen/Bekanntgaben BM Joas gab folgende Punkte bekannt:
Es gab folgende Anfragen aus dem Gemeinderat:
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Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am 13.10.2025 statt.