Sitzungsberichte aus dem Gemeinderat
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 13.10.2025
| 1 | Bürgerfragestunde In der Bürgerfragestunde wurden keine Fragen oder Anregungen vorgetragen. |
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| 2 | Kommunale Wärmeplanung Konvoi Sechta-Ries; hier: Beschluss Bürgermeister Johannes Joas führte kurz in die Thematik ein und erinnerte an die bislang gefassten Beschlüsse in dieser Sache. Er erteilte sodann Frau Junge vom Büro GEO DATA das Wort, die die Ergebnisse ausführlich vorstellte. Es wird an dieser Stelle auf die Präsentation und die Unterlagen im Ratsinformationssystem verwiesen. Frau Junge berichtete, dass die Transformation der Wärmeversorgung hin zu Klimaneutralität und die kommunale Wärmeplanung als strategischer Steuerungsprozess von zentraler Bedeutung für das Gelingen des Klimaschutzes sind. Dafür braucht es das Engagement aller: der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kommunen, der Unternehmen und natürlich auch der Bürgerinnen und Bürger. Die Erstellung der kommunalen Wärmepläne wurde über das Landesprogramm „Freiwillige kommunale Wärmeplanung“ gefördert, das vom Projektträger Karlsruhe (PTKA) im Auftrag des Umweltministeriums Baden-Württemberg umgesetzt wurde. Gefördert wurde die Beauftragung externer Dienstleister zur Erstellung eines Wärmeplans nach § 27 KlimaG BW; der Fördersatz betrug bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, mit förderfähigen Höchstbeträgen nach Einwohnerzahl. Für kleine Gemeinden unter 5.000 Einwohnern war eine Förderung ausschließlich im Konvoiverfahren möglich. Ein Konvoi umfasst dabei mind. drei Kommunen; eine Kommune übernimmt die federführende Antragstellung (Konvoiführung); die Projektlaufzeit beträgt im Konvoi maximal 24 Monate. Zu diesem Zweck haben sich die die Gemeinden Kirchheim am Ries, Riesbürg, Stödtlen, Tannhausen, Unterschneidheim und Wört zum Konvoi „Sechta-Ries“ zusammengeschlossen, um die KWP gemeinsam durchzuführen. Zur Erstellung wurde die Firma GEO DATA aus Westhausen beauftragt; die Konvoiführung liegt bei der Gemeinde Unterschneidheim. Die Wärmeplanung ist mehr als die einmalige Erstellung eines Plans: Sie begleitet den Transformationsprozess über die nächsten zwei bis drei Jahrzehnte. Sie muss fortlaufend in städtebauliche Planungen integriert, regelmäßig an veränderte Rahmenbedingungen angepasst und mit unverzüglichem Handeln umgesetzt werden. Denn gerade in der Wärmeversorgung bestimmen lange Investitionszyklen den Handlungsspielraum. Fehlentscheidungen von heute können sich sonst zu langfristigen Hemmnissen entwickeln. Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, dass die kommunale Wärmeplanung ein informelles Planungsinstrument der Gemeinde darstellt. Aus den hier vorliegenden Ergebnissen können daher weder Rechtsansprüche abgeleitet werden (z.B. der Aufbau eines Wärmenetzes), noch werden Immobilienbesitzer dazu verpflichtet, bestimmte Wärmeversorgungstechnologien zu nutzen oder sich an ein etwaiges Wärmenetz anzuschließen. Die KWP bietet für den Einzelnen eine Möglichkeit zur Information, wo welche Wärmeerzeugungstechnologien möglichst wirtschaftlich genutzt werden können. BM Joas wies ergänzend darauf hin, dass mittlerweile die kommunale Wärmeplanung für alle Kommunen verpflichtend ist. Durch die frühzeitige Befassung mit der Thematik konnte dieser Verpflichtung mit einer guten Förderung nachgekommen werden. Er wies ferner darauf hin, dass von Anfang an klar kommuniziert worden war, dass am Ende der Planungen keinesfalls ein kommunal betriebenes Wärmenetz stehen sollte. Die Kommune wollte hier stets nur planerisch, nicht aber unternehmerisch oder versorgungstechnisch tätig werden. An dieser Position hat sich aus Sicht der Verwaltung auch mit den jetzt vorliegenden Ergebnissen nichts geändert. Die Wärmeplanung wird nach Beschluss in allen beteiligten Gemeinden dem Regierungspräsidium zur Abschlussbestätigung vorgelegt. Sobald diese Bestätigung vorliegt, werden die Ergebnisse auf der Homepage veröffentlicht; hierüber wird wiederum auch im Amtsblatt informiert werden. Nach einigen Rückfragen beschloss der Gemeinderat schließlich mehrheitlich die kommunale Wärmeplanung. Weitere Informationen erfolgen zu gegebener Zeit. |
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Verschiedene Bausachen
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| 3.1 | Bauvorhaben Anbau Milchviehstall, Neubau Güllegrube und Fahrsilo auf Flst. Nr. 561, Zipplingen, Geislinger Straße 45 Das Baugrundstück liegt im Außenbereich und wird nach § 35 BauGB beurteilt. Das Bauvorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb und ist somit planungsrechtlich zulässig. Der Ortschaftsrat Zipplingen wurde in seiner Sitzung am 24.09.2025 am Verfahren beteiligt und hat einstimmig den Empfehlungsbeschluss gefasst, den vorliegenden Beschlussvorschlag zu verabschieden. Dieser Empfehlung hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen. |
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| 3.2 | Bauvorhaben Abbruch Wirtschaftsgebäude, Garage, Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf Flst. Nr. 904, Zipplingen, Sechtenhausen 20 Das Baugrundstück liegt in der Ortslage Sechtenhausen. Das Bauvorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt. Das Vorhaben ist zulässig, weil es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Der Gemeinderat hat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt. |
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| 4 | Sanierungsgebiet "Neue Mitte" Unterschneidheim; hier: Bestätigung Sanierungsziele und Beschluss Fortschreibung Neuordnungskonzept BM Joas erteilte Fr. Uhl das Wort für den Sachvortrag. Diese erinnerte an die bisherigen Beschlussfassungen zum Sanierungsgebiet inkl. Erweiterungen sowie an die seinerzeit festgelegten Sanierungsziele, welche im einzelnen sind:
BM Joas und Frau Uhl betonten, dass die in der Karte dargestellten Sanierungsziele und das Neuordnungskonzept lediglich eine Angebotsplanung an die Eigentümerinnen und Eigentümer darstellt. Keinem Grundstückseigentümer erwachsen aus diesen Sanierungszielen und dem Neuordnungskonzept konkrete Pflichten. Sie betonten ferner, dass weitere private Vorhaben wünschenswert wären. Der Gemeinderat hat schließlich einstimmig die Sanierungsziele bestätigt und dem fortgeschriebenen Neuordnungskonzept zugestimmt. Es wird auf die Unterlagen im Ratsinformationssystem verwiesen. |
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| 5 | Homepage der Gemeinde; hier: Neugestaltung BM Joas erläuterte zu Beginn des TOP zunächst den Anlass bzw. die Hintergründe. Die Homepage der Gemeinde Unterschneidheim, die im Jahr 2019 neu aufbereitet wurde, lässt sich bezüglich der derzeit geltenden Richtlinien und Anforderungen zur Barrierefreiheit nicht mehr vollständig aufbereiten. Deshalb wurde von Seiten der Verwaltung beim derzeitigen Betreiber der Homepage, der cm city media GmbH aus Ulm sowie bei einer weiteren Firma ein Angebot über einen Relaunch eingeholt. In diesem Zusammenhang wurden auch weitere Module, nämlich ein Intranet für die Beschäftigten, eine kommunale App sowie eine Social Media-Schnittstelle angefragt. Die entsprechenden Angebote wurden den Gremienmitgliedern dargestellt. Im Rahmen der Beratung wurde deutlich, dass das Gremium grundsätzlich der Neugestaltung zustimmen kann, jedoch hinsichtlich App und auch Amtsblatt noch offene Fragen bestehen. BM Joas sicherte zu, hierzu noch weitere Informationen liefern zu wollen und schlug vor, diese offenen Punkte bei der jetzigen Beschlussfassung zurückzustellen und hierüber ggf. zu einem späteren Zeitpunkt Beschluss zu fassen. Dies fand eine Mehrheit, sodass schließlich folgender Beschluss gefasst werden konnte: Für den Relaunch der Homepage und die Erweiterung um die Module "Intranet" und "Schnittstelle Social Media" wird der Auftrag an die wirtschaftlichste Bieterin, die Firma cm city media aus Ulm zum Bruttoangebotspreis von 8.687,03 € (einmalig) / 3.619,98 € (jährlich) vergeben. |
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| 6 | Neufassung der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit Der Gemeinderat hat nach ausführlicher Beratung einstimmig die Neufassung der Satzung beschlossen. Gegenstand der Neufassung waren die Anpassung einiger Entschädigungshöhen. BM Joas gab zu Bedenken, dass beispielsweise auch die Wahlhelfer nach dieser Satzung entschädigt werden und eine Anpassung aus Sicht der Verwaltung geboten ist. Es wird im Übrigen auf die öffentliche Bekanntmachung im letzten Amtsblatt (Nr. 43 vom 24.10.2025) verwiesen. |
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| 7 | Kanalsanierung Wagnergasse Unterschneidheim hier: Vergabe Tief- und Straßenbauarbeiten Ortsbaumeister Schimmele stellte die Maßnahme mit einigen Kenngrößen vor. Im Einzelnen sollen folgende Arbeiten durchgeführt werden:
Die formale Prüfung der Angebote ergab keine Auffälligkeiten, die zu einem Ausschluss eines Bieters führen würden. Die fachtechnische Prüfung bestätigt, dass alle Bieter die geforderten Leistungen erbringen können. Nach Auswertung der eingegangenen Angebote einschließlich Nachlässe und Nebenangebote ergab sich laut OBM Schimmele, dass das Angebot der Firma Bortolazzi aus Bopfingen das wirtschaftlichste ist. Der Gemeinderat vergab schließlich einstimmig die Arbeiten „Erneuerung Mischwasserkanal und Straßenausbau Wagnergasse“ an die Firma Bortolazzi Straßenbau GmbH aus 73441 Bopfingen als wirtschaftlichsten Bieter zum Angebotspreis von 218.800,08 € brutto. |
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| 8 | Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2026 Kämmerin Nicole Joas informierte zunächst ausführlich die Hintergründe des Tagesordnungspunktes. Im Jahr 2025 wurde die Grundsteuer erstmalig nach dem neuen Grundsteuerrecht erhoben. Hierfür wurde vom Gemeinderat eine Hebesatzsatzung beschlossen. In dieser wurden die ab 01.01.2025 geltenden Hebesätze festgesetzt. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wurde auf 590 v. H. und der Hebesatz für die Grundsteuer B auf 430 v. H. festgesetzt. Die Hebesätze wurden anhand von Hochrechnungen festgelegt. Aus diesem Grund sollen die Hebesätze für das neue Jahr überprüft werden. Kämmerin Joas berichtete, dass bei der Grundsteuer A ein geringeres und bei der Grundsteuer B ein höheres Gesamtaufkommen nach aktuellem Stand zu verzeichnen ist. Allerdings sind die jetzigen Werte aus Sicht der Verwaltung nur bedingt belastbar, da noch Wertanpassungen, Rechtsbehelfe und auch noch fehlende Veranlagungen vorzunehmen sind. Aufgrund der oben genannten Gründe, schlägt die Verwaltung vor, die Hebesätze für das Jahr 2026 nicht anzupassen. Dem schloss sich der Gemeinderat schließlich bei einer Enthaltung an. Die Grundsteuerhebesätze werden daher für das Jahr 2026 bei den bisher gültigen Sät-zen belassen. Diese betragen für die Grundsteuer A 590 v. H. und für die Grundsteuer B 430 v. H. |
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| 9 | Annahme von Spenden; hier: Genehmigung durch den Gemeinderat Bei der Gemeindeverwaltung gingen verschiedene Spenden ein, deren Annahme der Gemeinderat einstimmig beschlossen hat. |
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| 10 | Anfragen/Bekanntgaben BM Joas gab folgende Punkte bekannt:
Aus dem Gremium gab es folgende Anfragen:
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Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am 03.11.2025 statt.


