Sitzungsberichte aus dem Gemeinderat
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 03.11.2025
| 1. | Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse Es waren keine nicht öffentlich gefassten Beschlüsse bekannt zu geben. |
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| 2. | Verschiedene Bausachen |
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| 2.1. | Bauvorhaben Erstellung eines Paddock auf Flst. Nr. 3707 und 3715, Unterschneidheim, Hofwiesbuck 11 BM Joas erläuterte nochmals die Chronologie und die verschiedenen Planvarianten, die bereits Gegenstand gemeinderatlicher Beratungen waren. Ursprünglich umfasste der Bauantrag die Erstellung eines Pferdeunterstandes mit Heulager und Paddock auf dem Grundstück Flst. Nr. 3707. Der Gemeinderat hatte die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung bzw. eines Bebauungsplanes abgelehnt. Im anschließenden Baugenehmigungsverfahren konnte aufgrund der ablehnenden Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange keine Baugenehmigung in Aussicht gestellt werden. Daher wurde der Bauantrag auf die Erstellung eines Paddocks mit einem Durchmesser auf 16,00 m reduziert. Die Kreisbaumeisterstelle Ellwangen hat die Untere Naturschutzschutzbehörde sowie die Geschäftsbereiche Landwirtschaft und Wasserwirtschaft am Verfahren beteiligt. Diese stimmen den Planungen in der jetzigen, reduzierten Form, zu. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind dahingehend verletzt, dass das Vorhaben ca. 75 m² im nicht überbaubaren Grundstücksbereich sowie in der privaten Grünfläche liegt. Der Ortschaftsrat Unterschneidheim ist in seiner Sitzung am 23.10.2025 am Verfahren beteiligt worden; er hatte mehrheitlich den Empfehlungsbeschluss gefasst, das Einvernehmen zu erteilen und den Befreiungen zuzustimmen. Dieser Empfehlung schloss sich der Gemeinderat an. Das Einvernehmen wurde einstimmig erteilt und den notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan zugestimmt. |
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| 2.2. | Bauvorhaben Neubau eines Bio Schweinestalles, einer Strohhalle und einer Maschinenhalle auf Flst. Nr. 96, Unterwilflingen, Oberwilflingen 42 Auch hier verwies BM Joas zunächst auf das bisherige Verfahren. Der Gemeinderat hatte sich in seiner Sitzung am 21.07.2025 bereits mit dem Bauvorhaben befasst. Das Gremium hatte seinerzeit, wie der Ortschaftsrat zuvor, den Beschluss gefasst, die Bauherrschaft aufzufordern, weitere Standorte zu prüfen und die Ergebnisse der Gemeinde vorzulegen. Die Bauherrschaft hat zu folgenden Fallkonstellationen eine Abschätzung der Geruchsemissionen und Geruchsstundenhäufigkeiten durch den Geschäftsbereich Landwirtschaft beim Landratsamt Ostalbkreis vorgelegt:
BM Joas erläuterte, dass auf Grundlage dieser Berechnungen aus Sicht der Veraltung das Bauvorhaben nun anders zu beurteilen ist wie in der Juli-Sitzung. Durch die verschiedenen untersuchten Varianten werde deutlich, dass sich die Situation nicht verschlechtern werde. Der Ortschaftsrat Unterwilflingen ist am 28.10.2025 am Verfahren beteiligt worden und teilte mehrheitlich die Position der Verwaltung. Einige Gemeinderäte äußerten sich zustimmend und begrüßten, dass nun eine bessere und belastbarere Grundlage für die Beschlussfassung vorliegen würde als noch im Juli. Es konnte schließlich einstimmig folgender Beschluss gefasst werden: Das Einvernehmen der Gemeinde Unterschneidheim zum Bauvorhaben wird erteilt. In diesem Zusammenhang muss der Bauherr erklären, dass er den Bestandsschutz an der Hofstelle abgibt. Die Löschwasserbevorratung und der Winterdienst ist Angelegenheit der Bauherrschaft. |
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| 2.3. | Bauvorhaben Umbau / Neubau von Schweineställen; veränderte Ausführung: Umbau / Neubau von Schweineställen, Neubau Strohlagerhalle auf Flst. Nr. 342, Unterwilflingen, Gewann Unterer Alenbach Die Kreisbaumeisterstelle hat im Rahmen einer Zwischenabnahme festgestellt, dass das Bauvorhaben in veränderter Ausführung hergestellt wurde. Die Grundfläche vom Maststall wurde in Länge und Breite um jeweils 0,2 m reduziert. Außerdem wurde die Lage um 5,22 m nach Westen und 0,94 m nach Norden verschoben. Die Lage des Abferkelstalls wurde um 1,3 m nach Norden und 2,5 m nach Westen verschoben. Die traufseitige Außenwand wurde um ca. 0,65 m erhöht. Das Baugrundstück liegt nach Auskunft von BM Joas im Außenbereich und wird nach § 35 BauGB beurteilt. Das Bauvorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein; die Erschließung ist gesichert. BM Joas wies darauf hin, dass die veränderte Ausführung nichts an der Genehmigungsfähigkeit ändere und daher das Einvernehmen aus Sicht der Verwaltung zu erteilen sei. Der Ortschaftrat Unterwilflingen wurde am 28.10.2025 am Verfahren beteiligt. Er empfahl dem Gemeinderat einstimmig die Erteilung des Einvernehmens. Einstimmig wurde vom Gemeinderat auf dieser Grundlage folgender Beschluss gefasst: Das Einvernehmen der Gemeinde Unterschneidheim zur veränderten Ausführung des oben genannten Bauvorhabens wird erteilt. Die Löschwasserbevorratung und der Winterdienst ist Angelegenheit der Bauherrschaft. |
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| 2.4. | Bauvorhaben Teilabbruch Garage und Stall, Nutzungsänderung Stall in Wohnung auf Flst. Nr. 1, Walxheim, Schumannstraße 18 BM Joas erläuterte kurz das Bauvorhaben. Das Baugrundstück liegt in der Ortslage Walxheim. Das bereits ausgeführte Bauvorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt. Das Vorhaben ist zulässig, weil es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Das Einvernehmen zum Bauvorhaben wurde vom Gemeinderat ohne Aussprache einstimmig erteilt. |
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| 3. | Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Unterschneidheim Die Verwaltung beabsichtigt die Abrechnung der Elternbeiträge der kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen künftig zu ändern bzw. anzupassen und auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Satzung zu erheben und abzurechnen. Diese Satzung regelt die Erhebung und Festsetzung der Benutzungsgebühren und stellt eine rechtskonforme alternative Grundlage für die Beitragserhebung dar; als weitere Alternative kommt eine vertragliche Regelung in Betracht. Mit der Satzung soll die Abrechnung der Elternbeiträge zukünftig noch klarer und transparenter gestaltet werden. Eine Gebührenerhöhung ist nach Auskunft von BM Joas mit dem Satzungsbeschluss nicht verbunden. Die Satzung verursacht auch keine weiteren verwaltungsinternen Kosten. Die Satzung wurde nach wenigen Rückfragen aus dem Gemeinderat einstimmig beschlossen. Es wird auf die Bekanntmachung im Amtsblatt vom 14.11.2025, Nr. 46, verwiesen. |
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| 4. | Sitzungskalender 2026 BM Joas stellte den Entwurf des Sitzungskalenders für das Jahr 2026 vor. Er bat um Rückmeldung möglicher Kollisionen; Wortmeldungen erfolgten hierzu keine. Die Sitzungstermine für die Sitzungen der Ortschaftsräte werden mit dem jeweiligen Ortsvorsteher festgelegt. Es wird an dieser Stelle nochmals auf das Ratsinformationssystem hingewiesen, in dem die Sitzungstermine veröffentlicht werden. |
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| 5. | Anfragen/Bekanntgaben
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Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am 01.12.2025 statt.


