Sitzungsberichte aus dem Gemeinderat
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 23.03.2026
Ein nichtöffentlicher Tagesordnungspunkt ging voraus.
| 2. | Sanierungsgebiet "Neue Mitte" Unterschneidheim; hier: Aktueller Sachstandsbericht und Entscheidung über den Fußgängersteg In der Wagnergasse wird im März 2026 der Endbelag durch die Fa. Bortolazzi aufgebracht. Im Anschluss daran erfolgt die Platzgestaltung um den Gänsebrunnen mit einer Sitzgelegenheit und Abgrenzung zur öffentlichen Verkehrsfläche. Die Gemeinde Unterschneidheim beteiligt sich am 12.05.2026 am Tag der Städtebauförderung mit einem Spaziergang durch das Sanierungsgebiet. Im Rahmen der gemeinsamen Sitzung von Gemeinderat und Ortschaftsrat Unterschneidheim am 17.02.2025 wurde die Planung in der Sechtengasse und der damit verbundene Ökoausbau ausführlich durch die Ingenieurbüros vorstellt. Zum Ökoausbau der Sechta wurde der I. Bauabschnitt im 4. Quartal 2025 durchgeführt. Das Ingenieurbüro A2plan aus Westhausen begleitet die Baumaßnahme in der Sechtengasse. Fraglich ist die Ausführung des Fußgängerstegs über die Sechta. In der Anlage sind Planskizzen von zwei Varianten eines Ersatzneubaus beigefügt. Bei der Variante 2 kann das angestrebte Freibordmaß von 50 cm bezogen auf den Planungs-Wasserspiegel beim HQ100 und die Konstruktions-Unterkante des Stegs nicht über die gesamte Spannweite eingehalten werden. In Feldmitte beträgt das Freibordmaß 50 cm, im Bereich der Widerlager links- und rechtsufrig beträgt das Freibordmaß jeweils 30 cm. Die schwarze gestrichelte Linie stellt die Konstruktions-Unterkante des vorhandenen Steges dar. Ein Fußgängersteg stellt ein Ingenieurbauwerk dar und wird mit 60% aus dem Sanierungsprogramm gefördert. Die Kostenprognose geht von 250.000,00 Euro Baukosten aus. Das Landratsamt Ostalbkreis wurde in der Zeit vom 06. bis einschließlich 12.02.2026 mit einer Fußgängerzählung beauftragt. Die Zählung ergab, dass in beide Laufrichtungen täglich im Durchschnitt ca. 38 Fußgänger den Steg überqueren. Am Sonntag wurde ein erhöhter Fußgängerverkehr gezählt. Der Fußgängersteg ist in einem schlechten baulichen Zustand. Deshalb befürwortet die Gemeindeverwaltung einen Ersatzneubau unter Verwendung der genannten Fördermittel. Der Ortschaftsrat Unterschneidheim war an der Sitzung ebenfalls anwesend. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die aus der Beratung ersichtlichen Varianten vom zu beauftragenden Ingenieurbüro entwickeln und kostenmäßig berechnen zu lassen. Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 1 Stimmenthaltungen, 0 Befangen |
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| 3. | Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 23.02.2026 wurde folgender nichtöffentlich gefasster Beschluss bekannt gegeben: Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung eines Mehrzweckfahrzeugs für die Feuerwehr Unterschneidheim und billigt die Stellung eines Zuschussantrages nach der Z-Feu. |
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| 4. | Verschiedene Bausachen |
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| 4.1. | Bauvorhaben Teilabbruch Wirtschaftsgebäude, Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle an Bestand - veränderte Ausführung: Hallenteil 1 Unterzug, Hallenteil 2 Breite, Höhe auf Flst. Nr. 51, Nordhausen, Dorfstraße 18 Das Baugrundstück liegt in der Ortslage Nordhausen. Das Bauvorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt. Das Vorhaben ist zulässig, weil es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Nutzung der landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle ist gegenüber der ursprünglichen Genehmigung unverändert. Mit Schreiben vom 16.02.2026 hat die Kreisbaumeisterstelle mitgeteilt, dass eine Angrenzerbeteiligung nicht erforderlich ist. Beschluss: Das Einvernehmen der Gemeinde Unterschneidheim zur veränderten Ausführung des Bauvorhabens wird erteilt. Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen, 0 Befangen |
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| 4.2. | Bauvorhaben Einfamilienhaus mit Doppelgarage auf Flst. Nr. 327, Zipplingen, Zipplinger Hofwiesen 12 Das Baugrundstück liegt in der Ortslage Zipplingen. Das Bauvorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt. Das Vorhaben ist zulässig, weil es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Mit Schreiben vom 17.02.2026 hat die Kreisbaumeisterstelle mitgeteilt, dass eine Nachbarbeteiligung entbehrlich ist. Beschluss: Das Einvernehmen der Gemeinde Unterschneidheim zum Bauvorhaben wird erteilt. Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen, 0 Befangen |
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| 4.3. | Bauvorhaben Anbau einer Remise zum Lagern von Futtermittel auf Flst. Nr. 313, Zipplingen, Zipplinger Hofwiesen 15 Das Baugrundstück liegt in der Ortslage Zipplingen. Das Bauvorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt. Das Vorhaben ist zulässig, weil es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Dem Bauherrn wurde für dieses Bauvorhaben bereits am 28.06.2022 eine Baugenehmigung vom Landratsamt Ostalbkreis erteilt. Die Baugenehmigung ist erloschen, da mit der Bauausführung nicht innerhalb von 3 Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung begonnen wurde. Beschluss: Das Einvernehmen der Gemeinde Unterschneidheim zum Bauvorhaben wird erteilt. Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen, 0 Befangen |
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| 4.4. | Bauvorhaben Einbau einer Dachgaube in bestehendes Wohnhaus auf Flst. Nr. 215/20, Zöbingen, Orchideenstraße 1 Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gänsespen“. Das Bauvorhaben verstößt gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes. Ein Vollgeschoss ist zwingend festgesetzt; geplant sind zwei Vollgeschosse. Die Gemeindeverwaltung begrüßt die Nachverdichtung im Bestand und die Schaffung von Wohnraum. Beschluss: Das Einvernehmen der Gemeinde Unterschneidheim zum Bauvorhaben wird erteilt. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gänsespen“ wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen, 0 Befangen |
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| 4.5. | Bauvorhaben Anbau eines Verwaltungs-/Bürogebäudes in Holzständerbauweise an das Bestandsgebäude auf Flst. Nr. 20/1, Unterwilflingen, Wilflinger Hauptstraße 45 Das Baugrundstück liegt in der Ortslage Unterwilflingen. Das Bauvorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt. Das Vorhaben ist zulässig, weil es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Mit Schreiben vom 02.03.2026 hat die Kreisbaumeisterstelle mitgeteilt, dass eine Anhörung der Nachbargrundstücke nicht erforderlich ist. Beschluss: Das Einvernehmen der Gemeinde Unterschneidheim zum Bauvorhaben wird erteilt. Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen, 0 Befangen |
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| 4.6. | Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Neugenehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Erweiterung der Sauenhaltung und Neubau eines Abferkelstalles - veränderte Ausführung auf Flst. Nr. 597 und 596/1, Zipplingen, Geislinger Straße 44 Am 03.02.2021 hatte das Landratsamt Ostalbkreis eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Erweiterung der Sauenhaltung von 541 auf 747 Sauenplätze, einschließlich dazugehörender Ferkelaufzucht von 2.220 auf 2.970 Plätzen sowie Neubau eines Abferkelstalles mit Futterlager und den dazugehörenden Anlagenteilen und Nebeneinrichtungen erteilt. Im Rahmen der Schlussabnahme wurde festgestellt, dass das Bauvorhaben verändert ausgeführt wurde. Die Havariewand, die Innenaufteilung und die Treibgänge wurden verändert ausgeführt. Die Tierzahlen wurden nicht erhöht. Das Baugrundstück liegt im Außenbereich und wird nach § 35 BauGB beurteilt. Das Bauvorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein; die Erschließung ist gesichert. Eine Angrenzerbenachrichtigung ist nicht erforderlich. Der Ortschaftsrat Zipplingen wurde am 19.03.2026 am Verfahren beteiligt und hat dem GR empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen. Beschluss: Das Einvernehmen der Gemeinde Unterschneidheim zur veränderten Ausführung des Bauvorhabens wird erteilt. Die Löschwasserversorgung und der Winterdienst sind Angelegenheit der Bauherrschaft. Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen, 0 Befangen |
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| 4.7. | Bauvorhaben Neubau einer Bergehalle zur Lagerung von Heu, Stroh und Futtermittel auf Flst. Nr. 300 und 301, Unterwilflingen, Wilflinger Hauptstraße 67 Das Baugrundstück liegt im Außenbereich und wird nach § 35 BauGB beurteilt. Das Bauvorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein; die Erschließung ist gesichert. Mit Schreiben vom 26.02.2026 hat die Kreisbaumeisterstelle mitgeteilt, dass eine Nachbaranhörung nicht erforderlich ist. Der Ortschaftsrat Unterwilflingen wurde am Verfahren beteiligt und hat dem GR empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen. Beschluss: Das Einvernehmen der Gemeinde Unterschneidheim zum Bauvorhaben wird erteilt. Die Löschwasserversorgung und der Winterdienst sind Angelegenheit der Bauherrschaft. Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen, 0 Befangen |
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| 4.8. | Bauvorhaben Neubau Wohnhaus mit Doppelgarage auf Flst. Nr. 4739, Unterschneidheim, Franz-Bühler-Straße 29 Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterschneidheim Ost“. Es liegen folgende Anträge auf Befreiung vom Bebauungsplan vor:
Beschluss: Das Einvernehmen der Gemeinde Unterschneidheim zum Bauvorhaben sowie zu den notwendigen Befreiungen wird vorbehaltlich der Zustimmung der Nachbarn erteilt. Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen, 0 Befangen |
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| 5. | Sanierung Südbergstraße 5 in Unterwilflingen hier: Heizungstausch Für die Sanierung des Objektes Südbergstraße 5 in Unterwilflingen wurden vorab bereits zwei Kostenschätzungen/Vorschläge für den Tausch der Heizung eingeholt (Pelletheizung oder elektrische Heizung mit PV-Anlage). Diese wurden dem Gremium bereits vorgelegt. Allerdings konnte auf Grundlage der Kostenschätzungen/Vorschläge von Seiten der Verwaltung nicht im Detail geprüft werden, welche die wirtschaftlichere Variante wäre bzw. was für eine mögliche Förderung Voraussetzung ist. Zur geplanten Umsetzung der Maßnahme wurde deshalb Kontakt mit der Wüstenrot Energieberatung GmbH aufgenommen. Es fand eine Vorort-Besichtigung statt. Auf Grundlage dieser Vorort-Begehung und der Gebäudedaten wurden nun die Vorschläge überprüft, welche Variante die wirtschaftlichere Option für die Gemeinde Unterschneidheim darstellen wird. Es wurde eine Heizlastberechnung für jeden Raum erstellt, sowohl mit Dachbodendämmung als auch ohne Dämmung des Dachbodens; außerdem eine Berechnung mit rein elektrischer Beheizung. Der Energieberater kommt zu dem Ergebnis, dass nur zwei Wohneinheiten eingeplant werden sollen. Da das Dach nicht gedämmt ist und hier auch aufgrund der hohen Kosten keine Dämmung vorgesehen ist, sollte das Dachgeschoss nicht als Wohneinheit angelegt werden, sondern der Dachboden zur OG-Wohnung hin gedämmt werden (16 cm PU Dämmplatten mit 023 W/mK) und diese Räumlichkeiten unbeheizt bleiben. Die Betriebskosten pro Jahr werden für eine Pelletheizung im Vergleich zur Heizung mit der PV-Anlage wie folgt geschätzt:
Der Energieberater schlägt unter Berücksichtigung der Gesichtspunkte Wirtschaftlichkeit und Förderung vor, dass eine Pelletheizung eingebaut werden soll mit folgenden Anforderungen nach KfW, um eine Förderung zu erhalten:
Außerdem schlägt er vor, dass eine Solarthermieanlage für zwei Wohneinheiten mit Standard-Belegung zu verbauen, da damit das Brauchwasser erhitzt werden kann. In den Sommermonaten können dadurch der Pelletverbrauch somit die Betriebskosten der Pelletheizung gesenkt werden. Um die Unterhaltungskosten gering zu halten, wird eine Pelletheizung mit automatischer Aschebehälterleerung bevorzugt, dies wurde in der Kostenschätzung bereits berücksichtigt. Der Einbau eines zusätzlichen Partikelfilters, welcher ein Grenzwert von 2,5 mg/m³ (bezogen auf einen Volumengehalt an Sauerstoff im Abgas von 13 Prozent im Normzustand [273 K, 1013 hPa]) einhält, wird ebenfalls empfohlen. Der Zuschlag wird für Biomasseanlagen unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben gewährt und beträgt 2.500 Euro. Kostenschätzung des Energieberaters:
Die Förderung ist fix, diese berechnet sich nach der Zahl der Wohneinheiten. Der weitere Ablauf sieht eine detaillierte Angebotseinholung für eine Pelletheizung in Kombination mit einer Solarthermieanlage unter den genannten Gesichtspunkten vor. Der Ablauf für den Heizungstausch sieht im Anschluss folgendermaßen aus:
Die Förderung für die Dachbodendämmung wird über die BAFA gestellt. Beschluss: Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der genannten Maßnahme (Pelletheizung mit Solarthermie und entsprechendem Partikelfilter inklusive Dachbodendämmung) und der Antragsstellung der Förderanträge beauftragt. Die Verwaltung wird zur Ausschreibung der Arbeiten sowie zur Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter ermächtigt. Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 2 Stimmenthaltungen, 0 Befangen |
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| 6. | Neubau Radweg Zipplingen – Harthausen Der Neubau eines straßenbegleitenden Radweges zwischen Zipplingen und Harthausen war bereits mehrfach Gegenstand gemeinde- und ortschaftsratlicher Beratungen, nicht zuletzt im Rahmen von mehreren Haushaltsberatungen und -anmeldungen. Die Maßnahme war auch in den Haushalten vergangener Jahre sowie im aktuellen Haushalt berücksichtigt worden. Die Verwaltung hatte auf dieser Grundlage zwei Förderanträge gestellt, um die Finanzierung der Maßnahme sicherzustellen. Im Oktober 2025 konnte bekannt gegeben werden, dass durch Bewilligung der Förderung aus dem Programm „Stadt und Land“ nun insgesamt 90% der Kosten von Bund und Land getragen werden. Das Vorhaben wird u.a. im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) gefördert, dessen Mittel aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt stammen, welcher wiederum vom Landtag von Baden-Württemberg beschlossen wurde. Parallel zu dieser Förderantragstellung und der Zeit bis zur Bewilligung haben weitere Untersuchungen stattgefunden, um das Projekt nun zeitnah umsetzen zu können. Des Weiteren wurde bereits frühzeitig eine Vereinbarung mit dem Landratsamt abgeschlossen analog zu vergleichbaren und bekannten Fällen, in der die Abwicklung der Baumaßnahme und die Verteilung der Kostentragung geregelt wurde. Aufgrund des Planungsfortschritts und der vorliegenden Förderzusagen kann nun (vorbehaltlich der Finalisierung der Grundstücksverhandlungen) in die Ausschreibung und Vergabe der Baumaßnahme eingetreten werden. Mit der Planung und Förderantragstellung wurde in Abstimmung mit dem Landratsamt das Ingenieurbüro a2Plan aus 73463 Westhausen beauftragt, welches auch die weiteren Leistungsphasen erbringen soll. Es wird im Weiteren auf die Anlagen verwiesen, aus denen sich weitere Informationen zum Projekt sowie zur Finanzierung ergeben. Die betroffenen Ortschaftsräte Nordhausen und Zipplingen haben wiederholt betont, dass die Umsetzung dieser Maßnahme dringlich geboten und im Interesse der beiden Ortschaften ist. Sie verweisen insbesondere auf die Schüler*innen und Sportler*innen des SV/DJK Nordhausen-Zipplingen, welche den Radweg intensiv nutzen werden. Der Neubau des Radweges ist daher auch aus Gründen der Verkehrssicherheit geboten. Eine aktuelle Kostenberechnung lag vor. Die erforderlichen Eigenmittel sind im Haushalt berücksichtigt bzw. aus den Haushaltsansätzen für Straßen- und Wegebau zu bewirtschaften. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt den Neubau des straßenbegleitenden Radweges zwischen Zipplingen und Harthausen. Die bisherige und weitere Beauftragung des Ingenieurbüros a2Plan aus 73463 Westhausen wird gebilligt bzw. beschlossen. Der Gemeinderat beschließt die Ausschreibung der Baumaßnahme und ermächtigt die Verwaltung zur Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter. Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen, 0 Befangen |
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| 7. | Anfragen/Bekanntgaben Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Bürgermeister Joas gab bekannt, dass in das Jahresprogramm 2026 des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) in der Gemeinde vier Projekte aufgenommen und mit insgesamt 341.490,- Euro gefördert werden. In diesem Programmjahr liegt ein besonderer Fokus auf der Nutzung innerörtlicher Potenziale. Kanalsanierung Geislinger Straße in Zipplingen Bürgermeister Joas gab bekannt, dass der Auftrag an die Firma Bortolazzi aus Bopfingen vergeben wurde. Baubeginn ist nach Ostern. |
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Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am 27.04.2026 statt.


