Sitzungsberichte aus dem Gemeinderat
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 27.04.2026
Ein nichtöffentlicher Tagesordnungspunkt ging voraus.
| 2. | Bürgerfragestunde In der Bürgerfragestunde wurden keine Fragen oder Anregungen vorgetragen. |
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| 3. | Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse Der Gemeinderat hat am 23.02.2026 in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen, dem Antrag auf Errichtung von sechs Windenergieanlagen im Windenergievorrang-gebiet Nr. 45 das baurechtliche Einvernehmen zu erteilen. |
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| 4. | Verschiedene Bausachen |
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| 4.1. | Bauvoranfrage Wohnhausneubau mit Garage auf Flst. Nr. 225/57, Zöbingen, Sulzäcker 59 Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sulzäcker Süd“. Das Bauvorhaben verstößt gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes, da es mit 4,00 m² die westliche Baugrenze überschreitet. Die Geschäftsbereiche Straßenverkehr und Verkehrsinfrastruktur beim Landratsamt Ostalbkreis haben bei Einhaltung von Bedingungen dem Verstoß gegen den Bebauungsplan zugestimmt. Beschluss: Das Einvernehmen der Gemeinde Unterschneidheim zum Bauvorhaben wurde erteilt. Der notwendigen Befreiung vom Bebauungsplan „Sulzäcker Süd“ wurde zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen, 0 Befangen |
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| 4.2. | Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage - veränderte Ausführung auf Flst. Nr. 35/1, Zipplingen, Gogelhopfengasse 4 Am 08.06.2021 hat das Landratsamt Ostalbkreis die Baugenehmigung für das oben genannte Bauvorhaben erteilt. Das Bauvorhaben wurde zwischenzeitlich erstellt. Dabei wurde die Garage vergrößert ausgeführt. Das Baugrundstück liegt in der Ortslage Zipplingen. Das Bauvorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt. Das Vorhaben ist zulässig, weil es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Mit Schreiben vom 06.03.2026 hat die Kreisbaumeisterstelle mitgeteilt, dass eine Angrenzerbenachrichtigung nicht erforderlich ist. Beschluss: Das Einvernehmen der Gemeinde Unterschneidheim zur veränderten Ausführung des oben genannten Bauvorhabens wurde erteilt. Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen, 0 Befangen |
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| 4.3. | Bauvorhaben Teilabbruch und Neubau Wohnhaus auf Flst. Nr. 71, Zipplingen, Hadergasse 22 Das Baugrundstück liegt in der Ortslage Zipplingen. Das Bauvorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt. Das Vorhaben ist zulässig, weil es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Kreisbaumeisterstelle hat mit Schreiben vom 20.03.2026 eine Nachbarbeteiligung am Flst. Nr. 72 angeordnet. Beschluss: Das Einvernehmen der Gemeinde Unterschneidheim zum Bauvorhaben wurde erteilt. Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen, 0 Befangen |
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| 4.4. | Bauvorhaben Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Doppelcarport auf Flst. Nr. 4737, Unterschneidheim, Heinestraße 8 Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterschneidheim Ost“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind eingehalten. Die Kreisbaumeisterstelle hat mit Schreiben vom 25.03.2026 mitgeteilt, dass eine Nachbaranhörung nicht erforderlich ist. Beschluss: Das Einvernehmen der Gemeinde Unterschneidheim zum Bauvorhaben wurde erteilt. Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen, 0 Befangen |
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| 4.5. | Bauvoranfrage Erstellung einer Halle für einen Lohnschweißbetrieb auf Flst. Nr. 313, Zipplingen, Zipplinger Hofwiesen 15 Dieser Tagesordnungspunkt wurde vor der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt. |
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| 4.6. | Bauvorhaben Abbruch eines Schuppens, Erstellung eines Wohnhauses mit Garage und Stützwand auf Flst. Nr. 14/1, Unterwilflingen, Südbergstraße 4 Das Baugrundstück liegt in der Ortslage Unterwilflingen. Das Bauvorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt. Das Vorhaben ist zulässig, weil es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Mit Schreiben vom 31.03.2026 hat die Kreisbaumeisterstelle mitgeteilt, dass eine Angrenzerbenachrichtigung nicht erforderlich ist. Beschluss: Das Einvernehmen der Gemeinde Unterschneidheim zum Bauvorhaben wurde erteilt. Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen, 0 Befangen |
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| 4.7. | Bauvorhaben Neubau Doppelgarage auf Flst. Nr. 27/3, Zipplingen, Gogelhopfengasse 19 Das Baugrundstück liegt in der Ortslage Zipplingen. Das Bauvorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt. Das Vorhaben ist zulässig, weil es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Eine Nachbarbeteiligung ist aufgrund der notwendigen Abstandsflächenbaulasten nicht erforderlich. Beschluss: Das Einvernehmen der Gemeinde Unterschneidheim zum Bauvorhaben wurde erteilt. Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen, 1 Befangen |
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| 4.8. | Bauvorhaben Errichtung Gartenhütte aus Metall neben Garage auf Flst. Nr. 259/24, Zöbingen, Efeustraße 9 Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sulzäcker Süd“. Das Bauvorhaben verstößt gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes, weil die geplante Gartenhütte mit 9 m² außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zur Ausführung kommen soll. Von der Kreisbaumeisterstelle wurde eine Angrenzerbenachrichtigung des Flurstücks Nr. 225/16 angeordnet. Beschluss: Das Einvernehmen zum Bauvorhaben und zur Befreiung vom Bebauungsplan „Sulzäcker Süd“ wird dann erteilt, wenn im Rahmen der Nachbarbeteiligung keine Einwendungen eingehen. Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen, 0 Befangen |
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| 4.9. | Bauvorhaben Anbau an das bestehende Wohnhaus inkl. Keller und Garage auf Flst. Nr. 902, Zipplingen, Sechtenhausen 18 Das Baugrundstück liegt in der Ortslage Sechtenhausen. Das Bauvorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt. Das Vorhaben ist zulässig, weil es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Gemeindeverwaltung begrüßt das Bauvorhaben und die damit verbundene Nachverdichtung im Bestand. Die Kreisbaumeisterstelle hat mit Schreiben vom 08.04.2026 mitgeteilt, dass eine Nachbaranhörung nicht erforderlich ist. Beschluss: Das Einvernehmen der Gemeinde Unterschneidheim zum Bauvorhaben wurde erteilt. Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen, 0 Befangen |
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| 4.10. | Bauvorhaben Neubau Garage und Containerlager - veränderte Ausführung: Vergrößerung Garage auf Flst. Nr. 4509/9, Unterschneidheim, Millenstraße 8 Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Millen I“. Das bereits hergestellte Bauvorhaben verstößt gegen folgende Bauvorschrift des Bebauungsplanes: Ausgeführt wurde ein Pultdach mit 10° Dachneigung und einer Trapezblecheindeckung. Bis zu 15 ° geneigte Dächer sind extensiv mit einer Substratdicke von mindestens 10 cm zu begrünen und zu unterhalten. Befreiungen von der Pflicht der Dachbegrünung wurden im Gewerbegebiet bereits mehrfach erteilt. Mit Schreiben vom 10.04.2026 hat die Kreisbaumeisterstelle mitgeteilt, dass eine Angrenzerbenachrichtigung nicht erforderlich ist, da vom Nachbarn eine Abstandsflächenbaulast gefordert wird. Beschluss: Das Einvernehmen der Gemeinde Unterschneidheim zur veränderten Ausführung des oben genannten Bauvorhabens wurde erteilt. Der notwendigen Befreiung vom Bebauungsplan „Gewerbegebiet Millen I“ bezüglich der Pflicht zur Dachbegrünung wurde zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 1 Stimmenthaltungen, 0 Befangen |
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| 4.11. | Bauvorhaben Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten und Garage auf Flst. Nr. 4745, Unterschneidheim, Franz-Bühler-Straße 26 Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterschneidheim Ost“. Das Bauvorhaben verstößt gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes, weil das Flachdach der Garage nicht begrünt und die Garage mit ca. 3,00 m² außerhalb des Garagenbaufensters ausgeführt werden soll. Mit Schreiben vom 13.04.2026 hat die Kreisbaumeisterstelle eine Nachbarbeteiligung am Grundstück Flst. Nr. 4744, Franz-Bühler-Straße 24 angeordnet. Beschluss: Das Einvernehmen der Gemeinde zur Überbauung des Garagenbaufensters wird dann erteilt, wenn im Rahmen der Nachbarbeteiligung keine Einwendungen eingehen. Einer Befreiung von der Pflicht zur Begrünung des Flachdachs wurde nicht zugestimmt Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen, 0 Befangen |
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| 4.12. | Bauvorhaben Neubau Lagerhalle auf Flst. Nr. 3690/1 und 3689, Unterschneidheim, Hofwiesenweg 4 Das Baugrundstück liegt in der Ortslage Unterschneidheim. Das Bauvorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt. Das Vorhaben ist zulässig, weil es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Mit Schreiben vom 14.04.2026 hat die Kreisbaumeisterstelle mitgeteilt, dass dem Bauvorhaben aus städtebaulicher Sicht zugestimmt wird. Eine Nachbarbeteiligung ist entbehrlich. Beschluss: Das Einvernehmen der Gemeinde Unterschneidheim zum Bauvorhaben wurde erteilt. Winterdienst ist Angelegenheit der Bauherrschaft. Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen, 0 Befangen |
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| 5. | Bebauungsplan "Nordhäuser Straße III" in Unterschneidheim; hier: Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren; Satzungsbeschluss 1. Verfahrensstand Der Gemeinderat der Gemeinde Unterschneidheim hat am 26.01.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Nordhäuser Straße III“, die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Nordhäuser Straße III“ in Unterschneidheim im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Im Amtsblatt der Gemeinde Unterschneidheim vom 30.01.2026 Nr. 5/2026 wurde der Beschluss des Gemeinderats öffentlich bekannt gemacht. Der Gemeinderat der Gemeinde Unterschneidheim hat am 26.01.2026 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Nordhäuser Straße III“, die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Nordhäuser Straße III“ in Unterschneidheim gebilligt und seine öffentliche Auslegung beschlossen. 2. Betroffene Öffentlichkeit Der von der Planung betroffenen Öffentlichkeit wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs wurde in der Zeit vom 02.02.2026 bis einschließlich 06.03.2026 beim Bürgermeisteramt Unterschneidheim während der üblichen Öffnungszeiten durchgeführt. Die Entwurfsunterlagen konnten auch auf der Internetseite www.unterschneidheim.de eingesehen und heruntergeladen werden. 3. Berührte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Mit Schreiben vom 27.01.2026 bzw. E-Mail vom 28.01.2026 wurden die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis einschließlich 06.03.2026 gegeben. Die eingegangenen Stellungnahmen der von der Planaufstellung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie von der öffentlichen Auslegung sind in der Anlage zur Sitzungsvorlage dargestellt. Beschluss:
Der Inhalt der Begründung mit Anlagen i. d. F. vom 17.12.2025/26.01.2026 wurde anerkannt. Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen, 0 Befangen |
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| 6. | Biotopverbundplanung in der Gemeinde Unterschneidheim; hier: Aktueller Sachstandsbericht Nach Zustimmung aller kommunalen Gremien hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 26.01.2026 die Erstellung einer Biotopverbundplanung für die Gesamtgemeinde beschlossen. In Zusammenarbeit mit dem Landschaftserhaltungsverband Ostalbkreis e.V. (LEV) beim Landratsamt Ostalbkreis wurde die Maßnahme zwischenzeitlich ausgeschrieben. Die Maßnahme umfasst die Auswertung von Datengrundlagen mit Geländebegehungen zur Bestandserhebung. Daraus resultiert die Biotopverbundplanung mit einem Maßnahmenkonzept. Das Ergebnis wird in einem Projektbericht mit Kartenmaterial dargestellt. Die Öffentlichkeit wird am Verfahren eingebunden und beteiligt. Die Planungskosten einer Biotopverbundplanung können nach der Landschaftspflegerichtlinie mit 90% bezuschusst werden. Der LEV hat die Maßnahme beim Land bereits angemeldet. Zusammen mit dem LEV wird nun anhand der Projektkosten ein Zuschussantrag gestellt. Die Beauftragung des Planungsbüros erfolgt nach Entscheidung über den Zuschussantrag. Die Zuschussentscheidung ist voraussichtlich im September 2026 zu erwarten. |
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| 7. | Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte |
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| 7.1. | Kalkulation der Benutzungsgebühren für die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Unterschneidheim; hier: Beratung und Beschlussfassung Die Gemeinde Unterschneidheim ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, geeignete Unterkünfte für die vorübergehende Unterbringung von Obdachlosen und geflüchteten Personen vorzuhalten. Diese Unterkünfte gelten als öffentliche Einrichtung im Sinne des Kommunalrechts. Die Einweisungen in diese Unterkünfte erfolgen durch die Gemeinde im Rahmen der Gefahrenabwehr bzw. zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben. Die derzeit gültige Benutzungsgebühr wurde zuletzt im Jahr 2022 neu kalkuliert und im Zuge der Satzungsänderung für die Folgejahre festgesetzt. Aufgrund der seither eingetretenen Kostenentwicklungen und zur Wahrung einer verursachungsgerechten Gebührenerhebung hat die Verwaltung nun eine Neuermittlung der Benutzungsgebühr vorgenommen. Im Rahmen der neuen Kalkulation wurden sämtliche im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der gemeindeeigenen und angemieteten Unterkünfte stehenden Aufwendungen berücksichtigt. Dazu zählen insbesondere die Kosten für Energie, Wasser, Abwasser, Müllentsorgung, Instandhaltung sowie anteilige Abschreibungen und kalkulatorischer Kosten. Zur Ermittlung einer sachgerechten Gebührenhöhe wurden verschiedene Berechnungsansätze geprüft. Die Verwaltung schlägt die Variante vor, bei der die Gesamtkosten auf die tatsächlich untergebrachten Personen verteilt werden. Dieses Verfahren gewährleistet eine transparente, nachvollziehbare und rechtssichere Kostenverteilung und ist zugleich für die Verwaltung mit vertretbarem Aufwand umsetzbar. Für die Kalkulation wurde ein Mittelwert aus den Jahreswerten 2024 und 2025 gebildet. Da die Aufwendungen in beiden Jahren in etwa auf gleichem Niveau liegen, ergibt sich hieraus eine verlässliche und repräsentative Grundlage für die Ermittlung der neuen Benutzungsgebühr. Auf diese Weise konnte eine realistische und stabile Gebührenbasis geschaffen werden, die sowohl den tatsächlichen Kosten als auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz Rechnung trägt. Die erstellte Kalkulation wurde in der Sitzung vorgestellt. Beschluss: 1. Der Gemeinderat billigte die durch die Verwaltung vorgenommene Kalkulation der Benutzungsgebühr für die Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen. 2. Die Benutzungsgebühr wurde auf Grundlage der vorliegenden Berechnung zum 01.07.2025 neu festgesetzt. Sie beträgt pro Wohnplatz und Kalendermonat 321,00 EUR. Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen, 0 Befangen |
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| 7.2. | Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften; hier: Beratung und Beschlussfassung Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. April 2025 beschlossen, die Benutzungsgebühren für die gemeinsamen öffentlichen Einrichtungen einer Neukalkulation zu unterziehen und die Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte zum 1. Juli 2026 neu zu fassen. Die Neuberechnung der Gebühren wurde zwischenzeitlich auf Grundlage der aktuellen Kosten- und Belegungsdaten durchgeführt. Die ermittelte Benutzungsgebühr entspricht den gesetzlichen Anforderungen an eine kostendeckende Kalkulation und bildet die Grundlage für den Entwurf der neuen Satzung. Mit der Neufassung der Satzung soll die neu kalkulierte Benutzungsgebühr in den Satzungstext aufgenommen werde. Auf die separate Bekanntmachung der Satzung im Amtsblatt wird verwiesen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte in der Gemeinde Unterschneidheim in der Fassung zum 1. Juli 2026. Auf die separate Bekanntmachung im Amtsblatt wird verwiesen Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen, 0 Befangen |
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| 8. | Satzung zur Änderung der Abwassersatzung vom 13.12.2021 Die Abwassersatzung wurde zuletzt im Jahr 2021 erneuert. Zwischenzeitlich wurden verschiedene Änderungssatzungen erlassen. § 12 der Abwassersatzung wurde im Jahr 2021 nicht an die geltende Mustersatzung angepasst. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass dies nachgeholt werden sollte. Konkret wird die Regelung zur Kostentragung von Maßnahmen an Grundstücksanschlüssen angepasst. Weiterhin muss § 41 der Abwassersatzung geändert werden. In § 41 Absatz 4 bezieht sich die bestehende Satzung auf § 51 Bewertungsgesetz. § 51 Bewertungsgesetz ist zwischenzeitlich außer Kraft getreten. Aus diesem Grund soll § 51 Bewertungsgesetz in der Satzung durch § 35 Landesgrundsteuergesetz ersetzt werden. § 35 Landesgrundsteuergesetz ist die inhaltsgleiche aktuelle landesrechtliche Regelung. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Unterschneidheim vom 13.12.2021. Auf die separate Bekanntmachung im Amtsblatt wird verwiesen. Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen, 0 Befangen |
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| 9. | Erddeponie Zöbingen; hier: Sachstandsbericht Das Regierungspräsidium Stuttgart führte eine nicht angekündigte Begehung der Erddeponie Zöbingen am 12.06.2025 durch, um den ordnungsgemäßen Betrieb zu überprüfen. Im Anschluss dieser Begehung fand am 31.07.2025 ein gemeinsamer Ortstermin mit dem Regierungspräsidium Stuttgart und der Gemeinde statt, um offene Punkte/Fragen von der unangekündigten Begehung zu klären. Bei den aufgekommenen Punkten handelt es sich im Wesentlichen um: Zugänglichkeit der Erddeponie Da die Zufahrt Deponie aktuell nur mit einer Metallkette gesichert ist und eine illegale Ablagerung, ist die Deponie mittels (Teil-) Umzäunung unzugänglich zu machen. Eingeteilte Deponiebereiche und bisherige Stilllegung Da ein Teil der Flächen bereits stillgelegt wurde, ist eine entsprechende Flächenverteilung nachzuweisen. Aktualisierung der Höhenvermessung Da die letzte Höhenvermessung vom Jahr 2021 ist, ist eine Aktualisierung der Bestandshöhen notwendig. Annahmekriterien und Prüfung von Erdmaterial Die bisherige vereinfachte Schadstofffreiheitserklärung ohne chemische Analytik ist nicht mehr ausreichend. Bei entsprechenden Anlieferungen ist zukünftig eine vorherige Beprobung des Aushubmaterials nötig. Erstellung eines Abfallkatasters Die Deponie soll in ein Kataster eingeteilt werden, um angeliefertes Aushubmaterial auch noch später nachvollziehen zu können, wo es auf der Deponie abgelagert wurde (z.B. Schiefermaterial, das in Zöbingen vorkommt). |
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| 10. | FTTB-Ausbau für "graue Flecken" im Cluster Ost hier: Zeitplan Ausschreibung Die EU-weite Bauauschreibung für die Errichtung der passiven Infrastruktur (FTTB) für „graue Flecken“ im Cluster Ost wurde veröffentlicht. Die Ausschreibung beinhaltet die Tiefbau-, Spleiß-, Kabelzug- und Montagearbeiten für den FTTB-Ausbau inkl. Baudokumentation. Folgender Zeitplan ist vorgesehen:
Das Interesse an den Ausschreibungen ist sehr groß. Mehrere Firmen haben die Unterlagen bereits gesichtet. Beschluss: Der Gemeinderat billigt den vorliegenden Zeitplan für die EU-weite Ausschreibung für die Errichtung der passiven FTTB-Infrastruktur („graue Flecken“, Cluster Ost) inklusive Tiefbau-, Spleiß-, Kabelzug- und Montagearbeiten sowie Baudokumentation. Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen, 0 Befangen |
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| 11. | Anfragen/Bekanntgaben Bürgermeister Joas gab folgende Punkte bekannt: Die Arbeiten für den Radweg Harthausen-Zipplingen konnten für ca. 313.000,- Euro vergeben werden und damit unter der Kostenberechnung von 472.000,- Euro. Der Radweg wird zu 90 % von Bund und Land bezuschusst. Der Förderantrag für die Umwandlung des Sportplatzes Unterschneidheim in einen Kunstrasenplatz im Rahmen des Förderprogramms "Sanierung kommunaler Sportstätten" hat keine Berücksichtigung gefunden. Der Umbau und Ausbau der Kläranlage Zöbingen wird laut Pressemitteilung von MdL Mack mit ca. 2,7 Millionen Euro vom Land unterstützt. Ein Förderbescheid liegt noch nicht vor. |
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Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am 18.05.2026 statt.


