Sitzungsberichte aus dem Gemeinderat
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 18.05.2026
Eine nichtöffentliche Tagesordnung ging voraus.
| 3. | Bericht des geschäftsführenden Schulleiters und der Schulsozialarbeit Die Gemeinde Unterschneidheim ist Träger der Grundschulen in Unterschneidheim, Zipplingen und Zöbingen sowie der Sechta-Ries-Schule (Werkreal- und Realschule) in Unterschneidheim. Als Träger hat die Gemeinde für eine angemessene Ausstattung mit Räumlichkeiten, Mobiliar, technischen Geräten, Verbrauchsmaterialien u.a. zu sorgen, ferner ausreichend Personal zur Verfügung zu stellen (Hausmeister, Schulsozialarbeit, Schulsekretariat, Reinigungskräfte; das Lehrerpersonal wird vom Land gestellt). Der Rektor der Sechta-Ries-Schule und geschäftsführende Schulleiter Herr Vollmer berichtete über die aktuelle Situation insbesondere an der Sechta-Ries-Schule und stand für Rückfragen zur Verfügung. An der Sechta-Ries-Schule ist bereits seit mehreren Jahren eine Stelle für die Schulsozialarbeit eingerichtet. Diese ist im Stellenplan der Gemeinde Unterschneidheim ausgewiesen und wird aus dem Gemeindehaushalt bewirtschaftet. Das Land und der Ostalbkreis unterstützen die Gemeinde hierbei finanziell. Seit Oktober 2024 ist Frau Kern als Schulsozialarbeiterin an der Sechta-Ries-Schule tätig. Sie war in der Sitzung ebenfalls anwesend und hat die Schulsozialarbeit allgemein sowie die konkreten Angebote vorgestellt. |
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| 4. | Vorstellung Straßenkataster Zur Erfassung des gemeindeweiten Straßen- und Wegenetzes inkl. Wirtschaftswegen wurde das Büro a2Plan aus Westhausen im Jahr 2023 beauftragt. Zur Schaffung einer Grundlage zur Einschätzung des finanziellen Rahmens für das Straßenkataster wurde zunächst ein Knoten-Kanten-System (KKS) erstellt. Bei einem Knoten-Kanten-System werden Kreuzungen von Straßen und Wegen (sog. Knoten) und die Trassen der Straßen und Wege (sog. Kanten) erzeugt. Seit der Erstellung des Knoten-Kanten-Systems sind die konkreten Längen bekannt von: - außerörtlichen, klassifizierten Straßen = 32,805km - innerörtlichen, klassifizierten Straßen = 14,660km - Gemeindeverbindungsstraßen = 19,892km - Gemeindestraßen (Orts- & Erschließungsstr.) = 47,539km - Hauptfeldwegen = 41,596km - Nebenfeldwegen = 149,596km - Erdwegen = 78,817km Somit ergibt sich ein Verkehrsnetz mit einer Länge von 384,929km in der Gesamtgemeinde. Die aufgenommenen Straßen wurden nun anhand des oberflächlichen Zustands bewertet und entsprechend klassifiziert. Diese Zustandserfassung wurde dem Gremium durch Herrn Angstenberger (Büro a2Plan) vorgestell. |
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| 5. | Verschiedene Bausachen |
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| 5.1. | Bauvorhaben Ausbau Dachstuhl best. Wohnhaus, Erstellung von 2 Schleppdachgauben und Erstellung Balkon auf Flst. Nr. 23/2, Zipplingen, Wilflinger Straße 26 Das Baugrundstück liegt in der Ortslage Zipplingen. Das Bauvorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt. Das Vorhaben ist zulässig, weil es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Eine Nachbarbeteiligung ist aufgrund der erforderlichen Baulasten nicht erforderlich. Beschluss: Das Einvernehmen der Gemeinde Unterschneidheim zum Bauvorhaben wird erteilt. Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen, 0 Befangen |
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| 5.2. | Bauvorhaben Errichtung einer Garage auf Flst. Nr. 3492, Unterschneidheim, Wallensulz 17 Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wallensulz-Maurerin – 1. Änderung“. Das Bauvorhaben verstößt gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes, weil die Garage mit ca. 15 m² außerhalb überbaubarer Grundstücksfläche zur Ausführung kommen soll. Mit Schreiben vom 21.04.2026 hat die Kreisbaumeisterstelle eine Nachbarbeteiligung der Eigentümer des Grundstücks Flst. Nr. 3489 angeordnet. Von den Eigentümern wurden innerhalb der Frist keine Einwendungen vorgetragen. Beschluss: Das Einvernehmen der Gemeinde Unterschneidheim zum Bauantrag wird erteilt. Der notwendigen Befreiung vom Bebauungsplan „Wallensulz-Maurerin – 1. Änderung“ wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen, 0 Befangen |
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| 5.3. | Bauvorhaben Errichtung Dachgauben auf bestehendes Wohnhaus auf Flst. Nr. 376/1, Zipplingen, Steigweg 6 Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wilflinger Steige II“. Das Bauvorhaben verstößt gegen folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes:
Die Kreisbaumeisterstelle hat mit Schreiben vom 23.04.2026 mitgeteilt, dass eine Nachbaranhörung nicht erforderlich ist. Die Gemeindeverwaltung befürwortet das Bauvorhaben und die damit einhergehende Nachverdichtung von Wohnraum im Bestand. Beschluss: Das Einvernehmen der Gemeinde Unterschneidheim zum Bauantrag wird erteilt. Den notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan „Wilflinger Steige II“ wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen, 0 Befangen |
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| 5.4. | Bauvorhaben Neubau Mehrfamilienwohnhaus mit 9 Eigentumswohnungen auf Flst. Nr. 4766, 4767, 4768 und 4769, Unterschneidheim, Heinestraße 15 Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterschneidheim Ost“. Das Bauvorhaben verstößt in folgenden Punkten gegen die baurechtlichen Vorschriften:
Die Kreisbaumeisterstelle stimmt aus städtebaulicher Sicht zu. Beschluss: Das Einvernehmen der Gemeinde Unterschneidheim zum Bauvorhaben wird erteilt. Den notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan „Unterschneidheim Ost“ wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen, 1 Befangen |
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| 6. | Anschluss Walxheim an die Kläranlage Zöbingen Nach dem Ausbau der Kläranlage Zöbingen soll gemäß beschlossener Abwasserkonzeption der Klärteich Walxheim stillgelegt und die Ortschaft Walxheim an die Kläranlage Zöbingen angeschlossen werden. Hierfür werden insbesondere ein Pumpwerk sowie eine Druckleitung benötigt, für deren Verlauf bereits erste Überlegungen angestellt wurden. Die Verwaltung schlägt vor, die notwendigen Planungsleistungen zu vergeben und einen Antrag auf Zuwendung nach der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft (FrWw) vorbereiten zu lassen. Antragsfrist ist jedes Jahr der 01. Oktober. Es ist beabsichtigt, den Antrag auf die Förderung für den Anschluss der Ortschaft Walxheim an die Kläranlage Zöbingen in diesem Jahr zu stellen. Das Ingenieurbüro B&P Beratende Ingenieure aus Ellwangen hat sowohl die Erstellung der Abwasserkonzeption als auch die bisherigen Baumaßnahmen betreut. Die Verwaltung schlägt daher vor, auch die nun anstehenden Planungsleistungen durch das Ingenieurbüro B&P Beratende Ingenieure erbringen zu lassen. Beschluss: Für den Anschluss der Ortschaft Walxheim und die damit verbunden Baumaßnahmen (Pumpwerk, Druckleitung) wird ein Antrag auf Zuwendung nach der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft (FrWw) gestellt. Mit den Planungs- und Ingenieurleistungen und der Erstellung der Zuschussantragsunterlagen wird das Ingenieurbüro B&P Beratende Ingenieure aus Ellwangen beauftragt. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die Planungs- und Ingenieurleistungen zu vergeben und den Zuschussantrag fristgerecht einzureichen. Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 1 Stimmenthaltungen, 0 Befangen |
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Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am 22.06.2026 statt.


