Sitzungsberichte aus dem Gemeinderat
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 27.07.2026
Eine nichtöffentliche Tagesordnung ging voraus.
| 2. | Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse Es waren keine nichtöffentlich gefassten Beschlüsse bekannt zu geben. |
| 3. | Haushaltszwischenbericht 2026 Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2026 wurde am 26.01.2026 durch den Gemeinderat beschlossen. Das Landratsamt Ostalbkreis hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2026 mit Schreiben vom 02.02.2026 bestätigt und die Kreditermächtigung genehmigt. Nun ist die Hälfte des Haushaltsjahres abgelaufen. Im Sachvortrag wurde dem Gremium ein kurzer Überblick über die aktuelle Haushaltslage bzw. über die wesentlichen Abweichungen gegeben. |
| 4. | Verschiedene Bausachen |
| 4.1. | Bauvoranfrage Werkhalle mit Lager- und Büroflächen - hier: Lage und Größe des Gebäudes auf dem Baugrundstück auf Flst. Nr. 2425/14, Zöbingen, Sparrenloh 25 Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Sparrenloh“. Das Bauvorhaben verstößt gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes, da es mit ca. 240 m² außerhalb überbaubarer Grundstücksfläche zur Ausführung kommen soll. Beschluss: Das Einvernehmen der Gemeinde Unterschneidheim zum Bauvorhaben wird erteilt. Der notwendigen Befreiung vom Bebauungsplan „Gewerbegebiet Sparrenloh“ wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen, 0 Befangen |
| 4.2. | Bauvorhaben Errichtung einer Lagerhalle für Vereinszwecke auf Flst. Nr. 4635, Unterschneidheim, Pfählen 5 Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Maschinenschuppenanlage Pfählen“. Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Kreisbaumeisterstelle hat mit Schreiben vom 06.07.2026 mitgeteilt, dass eine Nachbaranhörung nicht erforderlich ist. Beschluss: Das Einvernehmen der Gemeinde Unterschneidheim zum Bauvorhaben wird erteilt. Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen, 0 Befangen |
| 4.3. | Bauvorhaben Nachgenehmigung Stützmauer aus L-Steinen auf Flst. Nr. 87/3, Nordhausen, Am Bückle 8 Die Baurechtsbehörde beim Landratsamt Ostalbkreis hat der Gemeindeverwaltung telefonisch mitgeteilt, dass den Grundstückseigentümern von Flst. Nr. 87/3 eine neue Rückbauverfügung zugestellt wurde. Auf der Basis des beigefügten Schreibens vom 27.09.2023 wurden die Eigentümer zum Rückbau bis 31.08.2026 aufgefordert. |
| 5. | 16. Änderung Flächennutzungsplan ("Hoffeld II" Stödtlen) des Gemeindeverwaltungsverbands Tannhausen; hier: a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus den formellen Beteiligungsverfahren, b) Wirksamkeitsbeschluss Um den bestehenden Bedarf an Wohnbauflächen in Stödtlen decken zu können, hat der Gemeinderat beschlossen, das Baugebiet „Hoffeld II“ zu entwickeln. Am 20.03.2025 wurde deshalb der Bebauungsplan „Hoffeld II“ aufgestellt und die frühzeitige sowie die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Da der Bebauungsplan nicht aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Tannhausen entwickelt ist, muss parallel auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen. Der Flächennutzungsplan (FNP) des GVV Tannhausen stellt im Planbereich ca. 1,26 ha Flächen für die Landwirtschaft dar. Stattdessen sollen ca. 1,26 ha Wohnbaufläche entstehen, um den Bebauungsplan „Hoffeld II“ zu ermöglichen. Zur Vermeidung von Doppelprüfungen darf bei parallel durchgeführten Bauleitplanverfahren gem. § 2 Abs. 4 Satz 5 BauGB eine Beschränkung auf andere oder zusätzlich zu prüfende Umweltbelange erfolgen. Der Geltungsbereich der 16. FNP-Änderung ist von dem des Bebauungsplanes „Hoffeld II“ voll umfasst, sodass die Prüfung der Umweltbelange im Bebauungsplanverfahren erfolgt. Beschluss: Die Vertreter der Gemeinde Unterschneidheim werden angewiesen, in der Verbandsversammlung des GVV Tannhausen folgende Beschlüsse zu fassen: a) Abwägung Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die im Zuge der Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage berücksichtigt. b) Wirksamkeitsbeschluss Die Wirksamkeit der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Hoffeld II“, bestehend aus Planteil, Begründung und Verfahrensvermerken, Planstand 04.11.2025 (stadtlandingenieure GmbH) wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen, 0 Befangen |
| 6. | Errichtung einer passiven Netzinfratruktur (FTTB) für "graue Flecken" im Cluster Ost hier: Vergabe Tiefbau-, Spleiß-, Kabelzug- und Montagearbeiten Los A Unterschneidheim Die Bauleistungen wurden im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens nach den Vorschriften der VOB/A-EU ausgeschrieben. Die Ausschreibung wurde gemeinsam für vier räumlich getrennte Lose durchgeführt:
Die Submission fand am 30.04.2026 über die Vergabeplattform der Deutschen e-Vergabe statt. Im Rahmen des Vergabeverfahrens haben 48 Unternehmen die Vergabeunterlagen angefordert bzw. am Verfahren teilgenommen. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist gingen 19 fristgerechte Angebote ein. Der vorliegende Vergabevorschlag bezieht sich ausschließlich auf Los A – Unterschneidheim. Die Vergabeentscheidungen für die Lose B bis D erfolgen eigenständig durch die jeweils zuständigen Kommunen. Gemäß den Vergabeunterlagen ist der Baubeginn für den 01.09.2026 vorgesehen. Die Ausführung der Leistungen erfolgt entsprechend den vertraglich festgelegten Ausführungsfristen und dem Bauzeitenplan. Die eingegangenen Angebote wurden gemäß den Bestimmungen der VOB/A-EU einer formellen, rechnerischen, technischen und wirtschaftlichen Prüfung unterzogen. Für Los A wurden die Angebote hinsichtlich Vollständigkeit, Eignung der Bieter, Preisangemessenheit sowie der Einhaltung sämtlicher Vergabeanforderungen geprüft. |
| 7. | Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Windpark Bärenbühl; hier: Entscheidung des Landratsamts Ostalbkreis vom 29.06.2026 Der Alterric Deutschland GmbH wurde vom Landratsamt Ostalbkreis am 29.06.2026 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 6 Windenergieanlagen im Windpark Bärenbühl erteilt. Die Entscheidung wird zu gegebener Zeit auf der Homepage des Ostalbkreises veröffentlicht. |
| 8. | Anfragen/Bekanntgaben Ausgleichstock Der Vorsitzende gab bekannt, dass der Antrag auf Gewährung von Mitteln aus dem Ausgleichstock für den Durchlasse Heidmühle negativ beschieden wurde. Grund ist die hohe Fachförderung, welche unerwarteterweise gewährt wurde. Insgesamt ist die Förderung daher im erwarteten Rahmen, wenn auch aus einem anderen Förderprogramm. Durchlass Heidmühle und Förderung nach dem LGVFG Der Vorsitzende gab bekannt, dass für den Durchlass an der Heidmühle ein Zuschuss aus dem LGVFG in Höhe von 100.532,22 Euro gewährt wurde. Die Verwaltung arbeitet gemeinsam mit dem Ingenieurbüro mit Hochdruck an der Bauausschreibung, damit die Maßnahme noch zeitnah umgesetzt werden kann. Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Der Vorsitzende gab bekannt, dass ein privates Vorhaben im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum mit 55.000 Euro gefördert wird. Belagssanierung Kreisstraße Unterschneidheim-Nordhausen Der Vorsitzende gab den Baubeginn für die Belagssanierung zwischen Unterschneidheim und Nordhausen bekannt. Er erinnerte an die Fußgängerüberwege sowie an die veränderte Bushaltestelle Nordhäuser Straße. Diese Maßnahmen werden alle im Zuge dieser Belagssanierung umgesetzt. Der Vorsitzende zeigte sich erfreut, dass diese Arbeiten in diesem Jahr nun zügig umgesetzt werden können. Breitbandausbau in Zöbingen mit Abbau der Dachständer Der Vorsitzende gab bekannt, dass zeitnah in Zöbingen mit dem Breitbandausbau begonnen werden muss. Federführend ist hier die Netze ODR, welche in gewissen Bereichen die Dachständer abbauen möchte. Der Breitbandausbau durch die Gemeinde erfolgt hier im Rahmen der Mitverlegung. Aufgrund der baldigen Sperrung der B 29 im Bereich der Röttinger Höhe mit dem dortigen dreispurigen Ausbau wird Zöbingen wieder verstärkt von Umleitungsverkehr getroffen werden. Vor diesem Hintergrund sind die Arbeiten am Strom- und Breitbandnetz nun zügig umzusetzen. Zwangsversteigerungsverfahren in Zipplingen Der Vorsitzende gab bekannt, dass im Rahmen des Zwangsversteigerungsverfahrens für einen Acker auf der Gemarkung Zipplingen die Gemeinde den Zuschlag nicht erhalten hat. |


