Neues aus dem Rathaus
Grundsteuerreform 2025
Die Reform der Grundsteuer wurde bundesweit wegen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig.
Demnach ist die bisherige Einheitsbewertung nicht mehr verfassungskonform.
Daher werden alle Grundstücke sowie Flächen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe neu bewertet.
Baden-Württemberg hat dafür im Jahr 2020 ein eigenes Landesgrundsteuergesetz erlassen.
Was Sie als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks veranlassen müssen, steht in diesem Flyer.