Neues aus dem Rathaus
Kinderreisepass wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft!
Durch eine Änderung des Passgesetzes wird der Kinderreispass in Deutschland zum 01. Januar 2024 abgeschafft.
Als Gründe für die Abschaffung des Kinderreisepasse nennt der Bund zum einen den großen Aufwand für Eltern und Behörden, da der Kinderreispass nur ein Jahr lang gültig ist, zum anderen wird der Kinderreisepass von einigen Staaten nicht mehr als Einreisedokument akzeptiert.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig.
Neue Kinderreisepässe oder die Verlängerung eines Kinderreisepasses können noch bis Ende 2023 beantragt werden.
Ab Januar 2024 kann für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit nur noch der Personalausweis oder der biometrische Reisepass mit einer Gültigkeit von maximal sechs Jahren beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt drei bis vier Wochen. Wir raten allen Eltern die Reisedokumente rechtzeitig vor Reiseantritt auf Gültigkeit zu überprüfen.
Zu beachten ist, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkinder, innerhalb von sechs Jahren stark verändern kann. Hat sich das Aussehen des Kindes verändert und ist auf dem Lichtbild nicht mehr oder nicht einwandfrei zu erkennen, ist das Ausweisdokument auch vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsende ungültig. In diesem Fall ist ein neuer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.