Neues aus dem Rathaus
Frostschutz von Hauswasserleitungen und Hauswasserzählern
Alle Wasserabnehmer werden darauf hingewiesen, die Wasserleitungen vor Frost zu schützen.
Bekanntlich sind alle Kosten, die durch Frostschäden an den Wasseranschlüssen und Wasserzählern entstehen, von den Anschlussnehmern selbst zu tragen.
Um Wasserleitungen mit Eintritt der Kälte vor Einfrieren zu schützen bitte beachten:
- In Kellern oder in der Nähe von Wasserzählern und Wasserleitungen Türen und Fenster immer geschlossen halten.
- Undichte Stellen im Mauerwerk, beschädigte Fensterscheiben, schlecht schließende Kellertüren usw. rechtzeitig instand setzen lassen.
- Garten- und Sommerleitungen in bewohnten, frostgefährdeten Räumen rechtzeitig abstellen und entleeren.
- Absperrventile in Kellern und Anwesen sind auf ihre Dichtheit zu prüfen.
- Wichtig ist, sich von der Dichtheit der Hauptabsperrvorrichtung im Keller zu überzeugen.
- Wasserzähler und Zuleitungsrohre in nicht frostsicheren Räumen, vor und hinter den Wasserzählern mit Isolierstoff umhüllen.
- Bei noch nicht bezogenen Neubauten auf einen ausreichenden Schutz der Bauwasserzähler achten.
Kontrolle von Hauswasserzähler
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie bitten, auch regelmäßig den Zählerstand Ihres Wasserzählers zu überprüfen. Rohrbrüche, tropfende Wasserhähne, kaputte WC-Spülungen können zu einem erhöhten Wasserverbrauch führen. Folge ist deshalb auch eine erhöhte Wasserverbrauchsrechnung.
Deshalb überwachen Sie regelmäßig Ihre Wasserverbrauchsanlage ob Ihr Wasserverbrauch auch stimmt.