Neues aus dem Rathaus
Sperrzeitregelungen in der Nacht zum 1. Mai 2025
Gemäß § 9 Abs. 2 Gaststättenverordnung (GastVO) beginnt die Sperrzeit in Schank- und Speisegaststätten sowie in öffentlichen Vergnügungsstätten in der Nacht von Mittwoch, 30. April 2025 zum Donnerstag, 1. Mai 2025 um 5:00 Uhr. Abweichend davon beginnt die Sperrzeit in Spielhallen (§ 46 Abs. 1 Landesglücksspielgesetz) bereits um 0:00 Uhr. Die Sperrzeiten enden jeweils um 6:00 Uhr.