Neues aus dem Rathaus
Erfassungen von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen
In unserer Gemeinde werden im Zeitraum von April bis Ende November 2025 Erfas-sungen von Tieren und Pflanzen im Auftrag der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg durchgeführt. Dabei wird unsere Gemeindefläche nicht flächendeckend untersucht. Vielmehr erfolgen die Untersuchungen auf wenigen Stichprobenflächen, überwiegend im Außenbereich unserer Gemeinde. Ziel ist es, langfristig die Qualität von Lebensräumen bzw. das Vorkommen und Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen. Die Ergebnisse werden auf Landes- und teils auch Bundesebene hochgerechnet, um Aussagen zur Entwicklung auf dieser Maßstabsebene treffen zu können.
Die Erfassungen finden im Rahmen folgender Monitoringprogramme statt:
Landwirtschaftsfläche mit hohem Naturwert (High Nature Value Farmland (HNV)): Dieses bundesweite Monitoringprogramm bilanziert den Anteil der Landwirtschaftsfläche mit hohem Naturwert. Bei der Erhebung auf 1 km² großen Stichprobenflächen werden alle Offenlandstrukturen innerhalb der Agrarlandschaft erfasst, die eine hohe Arten- oder Strukturvielfalt aufweisen. Dazu gehören extensiv bewirtschaftete Nutzflächen ebenso wie Landschafts- und Strukturelemente. Die Ergebnisse werden auf Landes- und Bundesebene ausgewertet. Weitere Informationen und Ergebnisse zu HNV finden Sie auf der Internetseite der LUBW.
Greifvogelmonitoring: Beim landesweiten Greifvogelmonitoring werden windkraftemp-findliche Arten wie Rotmilan, Schwarzmilan und Wespenbussard systematisch erfasst – hauptsächlich von Aussichtspunkten mit guter Geländeübersicht oder bei Bedarf durch Begehung von Waldstücken mit vermuteten Horsten. Die Kartierenden betreten ausschließlich Grünland oder Wälder im Außenbereich und nutzen das vorhandene Wegenetz. Die erhobenen Daten fließen in den bundesweiten Indikator „Artenvielfalt und Landschaftsqualität“ ein und tragen zum naturverträglichen Ausbau regenerativer Energien bei.
Im Rahmen dieser Erfassungen ist es den vertraglich beauftragten Fachpersonen und Gutachterbüros, sogenannte Kartierende, als Beauftragten der LUBW entsprechend den Vorgaben des § 52 NatSchG grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten. Die Kartierenden betreten nur offene Landschaft und Wald im Außenbereich. Fest umzäunte Privatgärten werden ohne Zustimmung nicht betreten. Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Bescheinigung erhalten, die sie im Gelände mit sich führen. Die Stichprobenflächen bleiben anonym, um die Aussagekraft des Monitorings zu gewährleisten. Es erfolgt auch keine Zuordnung der Ergebnisse zu Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder Bewirtschaftenden. Dauerhafte Markierungen werden nicht vorgenommen. Der Zeitpunkt der Erfas-sung richtet sich nach dem Entwicklungsstand der Arten oder Lebensräume und wird stark von den aktuellen Wetterbedingungen beeinflusst. Eine Begleitung der Erfassungen vor Ort ist leider nicht möglich.
Bei Fragen steht Ihnen die LUBW unter folgender E-Mail-Adresse zur Verfügung: poststelle(@)lubw.bwl.de