Neues aus dem Rathaus
Verpachtung von Gemeindegrundstücken ab 01.11.2025 in Unterwilflingen
Der Gemeinderat Unterschneidheim hat in der Sitzung vom 21.06.2022 die allgemeinen Pachtrichtlinien neu festgelegt.
Deshalb findet die Ausschreibung mit den folgenden neu aufgestellten Pachtrichtlinien statt.
Die Gemeinde Unterschneidheim verpachtet ab 01.11.2025 die nachfolgend aufgeführten Grundstücke der Gemarkung Unterwilflingen.
Verpachtet werden die Grundstücke nach den allgemeinen Pachtrichtlinien:
- Pachtdauer 9 Jahre
- Keine Klärschlammausbringung
- Nur wirtschaftseigener Dünger und handelsüblicher Dünger
- Weiter- und Unterverpachtung nur mit Zustimmung des Verpächters
- Umbruchverbot von Grünland
- Mindestens 1 Grünschnitt mit Abräumung
Neu:
- gefordert wird eine dreigliedrige Fruchtfolge
- Abgabe Frucht/Ertrag an gemeindefremde Biogasbetriebe ist nicht gestattet
- bei neu zu verpachteten Grundstücken erfolgt die Verpachtung vorrangig an tierhaltende Betriebe. Bei diesen Neuverpachtungen wird unter den tierhaltenden Betrieben auf eine gleichmäßige Bedienung geachtet. Es wird nicht höchstbietend verpachtet.
Weitere Auflagen für Grundstücke die extensiv zu nutzen sind:
Unterlassung folgender Handlungen:
- Düngung
- Errichtung von baulichen Anlagen und von Einfriedungen, ausgenommen von Weideunterständen und Elektrozäunen
- Versiegelung der Oberfläche
- Abgrabungen oder Aufschüttungen
- Entwässerungs- oder andere Maßnahmen, die den Naturhaushalt des Grundstücks verändern
- Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln
- Bodenbearbeitungsmaßnahmen (z.B. Eggen, Walzen) vom 01.04. bis 31.08. jeden Jahres
- Aufforstung
- Ansiedeln von fremden Pflanzen und Tieren
Die Gemeinde bittet um Abgabe eines schriftlichen Gebots für die entsprechenden Grundstücke bis zum 27. Juni 2025
Während der Sprechstunden können Flurkarten mit den zu pachtenden Grundstücken bei Frau Salvasohn eingesehen werden.
Die Gemeinde vergibt die Grundstücke nicht nach dem Höchstgebot. Zugelassen sind alle Personen aus der Gesamtgemeinde Unterschneidheim und Pächter, die mit der Gemeinde bislang Verträge abgeschlossen hatten.
Gemarkung Unterwilflingen
Flst. | Gewann | Größe |
428 | Ried, Grünland |
14,94 ar |
429 | Ried, Grünland |
24,94 ar |
430 | Ried, Grünland |
21,76 ar |
479 | Zwerenbach, Acker |
53,54 ar |
412 | Halde, Acker |
30,50 ar |
297 | Mittles Gewand, Acker |
48,07 ar |
33 | Baugebiet, Grünland |
123,00 ar |
160 | Thomasbühl, Grünland |
227,19 ar |
539/1 | Unter dem Mühlweg, Grünland |
116,50 ar |
414/2 | Halde, Acker, Teilstück |
20,00 ar |
173, 174 | Heidle, Grünland |
10,00 ar |
211 | Wagrein, Grünland |
39,86 ar |
214 | Wagrein, Grünland, Teilstück |
13,00 ar |
112 | Bäch, Grünland |
40,47 ar |
113 | Gräben, Grünland |
72,27 ar |
268 | Grund, Acker |
18,36 ar |
223/2 | Weiherberg, Acker/Grünland Teilstück |
56,00 ar |
223/2 | Weiherberg, Acker/Grünland, Teilstück |
90,00 ar |
585, 584 | Kuhberg, Acker, Teilstück |
28,00 ar |