Neues aus dem Rathaus
Waldbrandgefahr im Sommer
Die Waldgefährdung durch Feuer ist in den Sommermonaten besonders hoch.
Grundsätzlich gilt im Wald ein Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober!
Das Feuermachen ist im Wald ausschließlich in offiziell eingerichteten Feuerstellen erlaubt. Mitgebrachte Grills dürfen nicht verwendet werden.
Ab einer Waldbrandgefahrenstufe 4 ist auch das Feuermachen in eingerichteten Feuerstellen verboten. Auskunft gibt der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienst unter dem Stichwort https://www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/waldbrand.html
Bitte tragen Sie durch Ihr verantwortungsvolles Handeln dazu bei, das Waldbrandrisiko gering zu halten.