Neues aus dem Rathaus
15. Änderung des Flächennutzungsplans 2005 - 2020 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands (GVV) Tannhausen mit den Gemeinden Stödtlen, Tannhausen un Unterschneidheim im Bereich des geplanten Bebauungsplans "Gewerbegebiet Großfeld" in der Gemeinde Tannhausen
Nachdem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgeschlossen war, hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Tannhausen den Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes 2005 – 2020 am 09.07.2025 in öffentlicher Sitzung gebilligt und die Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Nach § 4 Abs. 2 BauGB werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche von den Planungen tangiert werden, zu dem Planentwurf eingeholt.
Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Tannhausen, zwischen dem „Gewerbegebiet Stöck I“ und der K 3210. Die Abgrenzung umfasst den nordwestlichen Teil des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Großfeld“ und ist ca. 2,04 ha groß. Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 13. Juni 2025 der stadtlandingenieure GmbH, Ellwangen, maßgebend.
Verfahren
Die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im „Parallelverfahren“ gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplanverfahren „Gewerbegebiet Großfeld“ der Gemeinde Tannhausen.
Der Bebauungsplan-Entwurf wurde in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats Tannhausen am 28.07.2025 gebilligt.
Ziele und Zwecke der Planung
Nachdem die Nachfrage nach gewerblichen Bauplätzen in Tannhausen groß ist und die Grundstücke in den benachbarten Gebieten „Gewerbegebiet I“, „Stöck I“ und „Salgereut“ bereits verkauft sind, soll zur Schaffung weiterer gewerblicher Bauflächen nun der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Großfeld“ aufgestellt werden. Innerörtliche Potentialflächen für Gewerbeansiedlungen stehen nicht zur Verfügung und örtliche Betriebe haben bereits Bedarf angemeldet.
Um eine sinnvolle und flächensparende beidseitige Erschließung umsetzen zu können und Flächen in ausreichender Größe zu entwickeln ist die Erweiterung gewerblicher Bauflächen über die bereits im Flächennutzungsplan dargestellten Planflächen hinaus erforderlich.
Der Flächennutzungsplan (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbandes Tannhausen (GVV Tannhausen) stellt im Planbereich ca. 1,90 ha Flächen für die Landwirtschaft und 0,14 ha geplante gewerbliche Baufläche dar. Für die geplante gewerbli-che Baufläche besteht bereits ein rechtskräftiger Bebauungsplan. Da das hier bestehende Baugrundstück in diesem Bereich von der Darstellung im FNP sowie der Ausweisung im Bebauungsplan abweicht und die verbleibende Gewerbefläche zu klein für die Ansiedlung eines weiteren Betriebes ist, soll eine öffentliche Grünfläche entstehen, die für den erforderlichen Ausgleich herangezogen werden kann.
Folgende umweltbezogene Daten liegen vor:
Zur Vermeidung von Doppelprüfungen darf bei parallel durchgeführten Bauleitplanverfahren gem. § 2 Abs. 4 S. 5 BauGB eine Beschränkung auf andere oder zusätzlich zu prüfende Umweltbelange erfolgen. Der Geltungsbereich der FNP-Änderung ist von dem des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Großfeld“ voll umfasst, sodass die Prüfung der Umweltbelange im Bebauungsplanverfahren erfolgt.
Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind (teilweise in der Form von Fachgutachten) verfügbar und liegen mit dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Großfeld“ öffentlich aus:
Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgütern; die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Privaten, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Bauflächenbedarf/ regionalplanerische Festlegungen, Geologie/ Bodenschutz, Entwässerung/ Starkregen, Lärmimmissionen, Artenschutz und Ausgleichsmaßnahmen, Landwirtschaft und Verkehrsanbindung.
Anhörung im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des geplanten Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Großfeld“ sowie die Begründung werden in der Zeit vom Montag, 04.08.2025 bis Montag, 08.09.2025 (je einschließlich) auf der Homepage der Gemeinde Tannhausen unter www.tannhausen.de veröffentlicht.
Ebenfalls können die Unterlagen
- im Rathaus Tannhausen, Hauptstraße 54, 73497 Tannhausen, während der allgemeinen Servicezeiten von Montag bis Mittwoch sowie am Freitag nach vorheriger Terminvereinbarung und am Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr ohne Anmeldung
- im Rathaus Unterschneidheim, 1. OG, Zimmer 1.05, Ziegelhütte 25, 73485 Unterschneidheim, Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- im Rathaus Stödtlen Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, montags von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr und mittwochs von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
eingesehen werden.
Während der öffentlichen Auslegung können Anregungen elektronisch, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift
beim Bürgermeisteramt Stödtlen, Zimmer 1.4, Rathausstraße 11, 73495 Stödtlen,
beim Bürgermeisteramt Unterschneidheim, 1. OG, Zimmer 1.03, Ziegelhütte 25, 73485 Unterschneidheim sowie
beim Bürgermeisteramt Tannhausen, Zimmer 8, Hauptstraße 54, 73497 Tannhausen, E-Mail: gemeinde(@)tannhausen.de
vorgebracht werden.
Jedermann kann Einsicht in die ausgelegten Unterlagen nehmen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Bauleitplans unberücksichtigt bleiben können.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Tannhausen, den 21.07.2025
gez. Jan-Erik Bauer,
Verbandsvorsitzender