Neues aus dem Rathaus
Nichtanmelden eines Hundes kann teuer werden!
Leider musste in den vergangenen Wochen festgestellt werden, dass immer mehr Hundehaltungen nicht bei der Gemeinde angemeldet sind.
Aus diesem Anlass weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass der Halter eines über 3 Monate alten Hundes die Hundehaltung gemäß § 10 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Unterschneidheim schriftlich anzuzeigen hat.
Eine Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung zur Anzeige der Hundehaltung stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 11 Hundesteuersatzung dar.
Die Gemeindeverwaltung wird bei Nichtbeachtung der Anmeldepflicht das Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Hundehalter einleiten.
Eine unterlassene Anmeldung kann somit sehr teuer werden.
Ein Vordruck zur Anmeldung können Sie telefonisch unter der Telefonnummer 07966 181-32 anfordern oder auf der Homepage herunterladen.
Steueramt