Neues aus dem Rathaus
14. Änderung des Flächennutzungsplanes 2005 -2020 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbandes (GVV) Tannhausen mit den Gemeinden Stödtlen, Tannhausen und Unterschneidheim im Bereich des geplanten Bebauungsplanes "Straßenfeld IV" in der Gemeinde Stödtlen
Nachdem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgeschlossen war, hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Tannhausen den Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes 2005 – 2020 am 09.07.2025 in öffentlicher Sitzung gebilligt und die Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Nach § 4 Abs. 2 BauGB werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche von den Planungen tangiert werden, zu dem Planentwurf eingeholt.
Plangebiet
Das Plangebiet liegt am südlichen Ortsrand von Regelsweiler, zwischen dem „Baugebiet Straßenfeld II“, dem Bolzplatz und der Lindenstraße. Die Abgrenzung umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha. Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 13.06.2025 der stadtlandingenieure GmbH, Ellwangen, maßgebend.
Verfahren
Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im „Parallelverfahren“ gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplanverfahren „Straßenfeld IV“ der Gemeinde Stödtlen. Der Bebauungsplan-Entwurf wurde in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats Stödtlen am 25.09.2025 gebilligt.
Ziele und Zwecke der Planung
Der Flächennutzungsplan (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbandes Tannhausen (GVV Tannhausen) stellt im Planbereich ca. 0,9 ha Flächen für die Landwirtschaft, ca. 0,6 ha Grünfläche dar. Stattdessen sollen ca. 0,3 ha gemischte Baufläche, ca. 1,0 ha gewerbliche Baufläche und ca. 0,2 ha Grünfläche entstehen, um die Erweiterung sowie die Optimierung der Betriebsabläufe eines hier seit dem Jahr 2000 ansässigen Betriebes zu ermöglichen.
Folgende umweltbezogene Daten liegen vor:
Zur Vermeidung von Doppelprüfungen darf bei parallel durchgeführten Bauleit-planverfahren gem. § 2 Abs. 4 S. 5 BauGB eine Beschränkung auf andere oder zusätzlich zu prüfende Umweltbelange erfolgen. Der Geltungsbereich der FNP-Änderung ist von dem des Bebauungsplanes „Straßenfeld IV“ voll umfasst, sodass die Prüfung der Umweltbelange im Bebauungsplanverfahren erfolgt.
Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind (teilweise in der Form von Fachgutachten) verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus: Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgütern; die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Privaten, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Bauflächenbedarf/ regionalplanerische Festlegungen, Geologie/ Bodenschutz, Entwässerung/ Starkregen, Lärmimmissionen, Artenschutz und Ausgleichsmaßnahmen, Landwirtschaft und Verkehrsanbindung.
Die Unterlagen sind wie die Unterlagen zur 14. FNP-Änderung im selben Zeitraum auf der Homepage der Gemeinde Stödtlen unter www.stoedtlen.de/gemeinde-stoedtlen/stoedtlen-aktuell eingestellt und im Rathaus einsehbar.
Anhörung im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des geplanten Bebauungsplanes „Straßenfeld IV“ sowie die Begründung werden in der Zeit vom Montag, 13.10.2025 bis Freitag, 14.11.2025 (je einschließlich) auf der Homepage der Gemeinde Stödtlen unter www.stoedtlen.de/gemeinde-stoedtlen/stoedtlen-aktuell veröffentlicht.
Ebenfalls können die Unterlagen
- im Rathaus Tannhausen, Hauptstraße 54, 73497 Tannhausen, während der allgemeinen Servicezeiten von Montag bis Mittwoch sowie am Freitag nach vorheriger Terminvereinbarung und am Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr ohne Anmeldung
- im Rathaus Unterschneidheim, 1. OG, Zimmer 1.05, Ziegelhütte 25, 73485 Unterschneidheim, Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- im Rathaus Stödtlen Montag 8.30-12.00 Uhr und 14.00-16.30 Uhr, Dienstag bis Freitag 8.00-12.00 Uhr, Mittwoch 13.30-18.00 Uhr
eingesehen werden.
Während der öffentlichen Auslegung können Anregungen elektronisch, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Stödtlen, Zimmer 1.3, Rathausstraße 11, 73495 Stödtlen, E-Mail ott(@)stoedtlen.de sowie beim Bürgermeisteramt Unterschneidheim, 1. OG, Zimmer 1.05, Ziegelhütte 25, 73485 Unterschneidheim sowie beim Bürgermeisteramt Tannhausen, Zimmer 8, Hauptstraße 54, 73497 Tannhausen, vorgebracht werden.
Jedermann kann Einsicht in die ausgelegten Unterlagen nehmen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Tannhausen, den 30.09.2025
gez. Jan-Erik Bauer,
Verbandsvorsitzender