Neues aus dem Rathaus
Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten
HINWEIS: Die nochmalige Bekanntmachung der Satzung dient zur Nachholung des Hinweises nach § 4 Abs. 4 S. 4 GemO.

HINWEIS: Die nochmalige Bekanntmachung der Satzung dient zur Nachholung des Hinweises nach § 4 Abs. 4 S. 4 GemO.